miniatur|Bundesbrief von 1291 Als Bundesbriefe werden seit dem Ende des 19. Jahrhunderts Bündnisurkunden in der Schweizerischen Eidgenossenschaft bezeichnet. Der Begriff kann sowohl für eine einzige Urkunde als auch für ihre Gesamtheit stehen.
Bundesbriefe Bundesbriefe regelten verschiedene Belange zwischen den Ländern auf dem heutigen Gebiet der Schweiz. So gab es beispielsweise Abmachungen zum gegenseitigen Beistand oder zur Schlichtung von Streitereien, zur Regelung über die Kontrolle der Bündnispartner bei Verhandlungen mit Dritten, Verbot von fremden Richtern, die nicht Landleute sind oder ihr Amt gekauft hatten.
Der heute bekannteste ist der Bundesbrief von 1291, der angeblich zwischen Uri, Schwyz und einem «unteren Tal», vielleicht Unterwalden bzw. Nidwalden, möglicherweise Ursern, geschlossen wurde. Er war lange in Vergessenheit geraten und wurde erst ab dem 19. Jahrhundert gegenüber anderen Bundesbriefen aus jener Zeit hervorgehoben. Er bezieht sich auf ein älteres Bündnis, das jedoch nicht überliefert ist.
Der älteste bekannte und erhaltene Bundesbrief ist derjenige von 1243, in dem sich die Städte Bern und Freiburg zu gegenseitiger Hilfeleistung verpflichten. Der erste heute noch erhaltene Bundesbrief in deutscher Sprache ist der Bundesbrief von 1315, in dem das erste Mal die Wörter «Eitgenoze» und «Eitgenossenschaft» wiederholt auftauchen. In allen Bündnissen werden seither die Begriffe Eidgenossen, Eidgenossenschaft und Landleute verwendet. Auf Lateinisch wird im Bündnis von 1291 der Begriff «conspirati» benützt.
Alle diese Bündnisbriefe der Alten Eidgenossenschaft ausser dem von 1291 finden sich auch im Weissen Buch von Sarnen.e-codice Uni Freiburg Die meisten sind auf Deutsch in einer Amtshandschrift auf Pergament wiedergegeben.
Exponate des Bundesbriefmuseums Das Bundesbriefmuseum in Schwyz bewahrt neben dem Bundesbrief von 1291 die Schwyzer Exemplare weiterer Bundesbriefe der Alten Eidgenossenschaft auf: 1315: Bundesbrief zwischen Uri, Schwyz und Unterwalden vom 9. Dezember 1315 1332: Bündnisvertrag der Stadt Luzern mit den Ländern Uri, Schwyz und Unterwalden 1352: Bündnisvertrag mit Glarus 1352: Bündnisvertrag mit der Stadt Zug 1451: Schutz- und Schirmvertrag der Abtei St. Gallen mit den Städten Zürich und Luzern sowie den Ländern Schwyz und Glarus 1454: Ewiges Burg- und Landrecht der Stadt St. Gallen mit den Städten Zürich, Bern und Luzern sowie den Ländern Schwyz, Zug und Glarus 1464: Schutzvertrag der Stadt Rapperswil mit der Eidgenossenschaft 1481: Bündnisvertrag mit den Städten Freiburg und Solothurn 1501: Bündnisvertrag mit der Stadt Basel 1501: Bündnisvertrag mit der Stadt Schaffhausen 1513: Bündnisvertrag mit Appenzell
Weblinks und Referenzen
lexilogos.com – Lateinischer Originaltext und Übersetzungen
Literatur Anton Castell: Die Bundesbriefe zu Schwyz. Volkstümliche Darstellung der wichtigsten Urkunden eidgenössischer Frühzeit. Benziger, Einsiedeln 1936, , Anton Castell: Geschichte des Landes Schwyz. Herausgegeben vom Historischen Verein des Kantons Schwyz, Benziger, Einsiedeln / Zürich 1954, . Willy Woelfli; Georges Bonani: Datierung des Bundesbriefes mit der Radiokarbonmethode. In: Mitteilungen des historischen Vereins des Kantons Schwyz, Band 84. 1992. S. 27–31 (Digitalisat).
Einzelnachweise
Kategorie:Schweizerische Geschichte (Mittelalter) Kategorie:Bündnis