Das Referendum über die Unabhängigkeit Algeriens 1962 fand am 1. Juli 1962 formell noch in Französisch-Algerien statt. Ausgelöst wurde das Referendum durch das vom französischen Parlament beschlossene Gesetz Nummer 62-421.

Gegenstand des Plebiszits waren die Verträge von Évian, die die französische Regierung und die Nationale Befreiungsfront Algeriens im März 1962 zur Beendigung des Algerienkriegs geschlossen hatten. Diese sahen vor, dass sowohl in Frankreich als auch in Französisch-Algerien zwei getrennte Referenden über die ausgehandelten Bedingungen für eine Unabhängigkeit Algeriens und für die künftige Zusammenarbeit beider Staaten abgehalten werden sollten.

Bei der Abstimmung in Frankreich am 8. April 1962 hatten sich 90,8 % der gültig Abstimmenden für die Annahme ausgesprochen. Bei der Abstimmung in Französisch-Algerien am 1. Juli sprachen sich dann 99,7 % der gültig Abstimmenden für die Annahme der Verträge von Évian und damit für die Unabhängigkeit Algeriens aus.

Die Abstimmung in Französisch-Algerien wurde zwar ordnungsgemäß durchgeführt, fand jedoch nicht unter fairen Bedingungen statt. Angesichts fortgesetzter Gewalt (nicht zuletzt durch Organisationen der Algerienfranzosen selbst), aber auch angesichts der tiefen gesellschaftlichen Gräben nach sieben Jahren Krieg, war ein öffentliches Werben für ein „Nein“ und damit für den Verbleib bei Frankreich, faktisch nicht möglich. Darüber hinaus hatten in den Monaten zuvor über eine halbe Million Menschen, darunter viele Stimmberechtigte, Algerien fluchtartig nach Frankreich verlassen.

Nur zwei Tage nach der Abstimmung, am 3. Juli 1962, erkannte Frankreich die Unabhängigkeit Algeriens an.

Hintergrund Der Beginn der Französischen Kolonialherrschaft in Algerien

Die Kolonisierung Algeriens durch Frankreich begann im Jahr 1830 mit der Besetzung Algiers. Nach und nach dehnte sich die französische Kolonialverwaltung auf das gesamte Gebiet des heutigen Algeriens aus. Das Küstengebiet wurde im Jahr 1848 formell annektiert und administrativ in zunächst drei Départements eingeteilt (Oran, Alger und Constantine). Die Einwanderung europäischer Siedler vornehmlich aus Frankreich, aber auch aus Spanien, Italien und Malta, wurde stark gefördert.

Mit dem Entstehen der Dritten Republik galt zwar das allgemeine Wahlrecht auch in den drei algerischen Départments, blieb jedoch auf Personen mit französischer Staatsbürgerschaft beschränkt. Während die in Algerien lebenden Juden im Jahr 1870 durch das Décret Crémieux kollektiv eingebürgert wurden, blieb die muslimische Bevölkerung, von einer kleinen Oberschicht abgesehen, weitgehend ausgeschlossen. Ab 1875 wurde die Ungleichbehandlung zwischen Personen mit und ohne französischer Staatsbürgerschaft durch die Einführung des (des „Gesetzes über die Einheimischen“) festgeschrieben. Während die Einen als Bürger () alle Rechte besaßen, galten die Anderen als Untertanen (). So galten fortan für die beiden Gruppen in nahezu allen Lebensbereichen unterschiedliche, stark diskriminierende Regelungen.

Nach dem Ersten Weltkrieg Im Ersten Weltkrieg mobilisierte Frankreich etwa 170.000 muslimische Algerier (neben weiteren etwa 65.000 Algeriern mit französischer Staatsbürgerschaft) als Soldaten, von denen gut 25.000 in den Kämpfen an der Westfront fielen. Weitere etwa 100.000 Algerier kamen als Zivilarbeiter nach Frankreich, um dort die Produktion in Fabriken und in der Landwirtschaft aufrechtzuerhalten. Die in Frankreich gemachten Erfahrungen, befeuerten in der muslimischen Bevölkerung Algeriens die Forderungen nach einem Ende der Diskriminierung.

Im Februar 1919 wurde als Reaktion das Jonnart-Gesetz verabschiedet. Dies ermöglichte etwa 400–500.000 muslimischen algerischen Männern, die französische Staatsbürgerschaft anzunehmen. Zugleich wurde jedoch auch ein Zweiklassenwahlrecht, die , eingeführt. Dies sah vor, dass in den gewählten Vertretungen jeweils die Hälfte der Sitze durch die muslimische Bevölkerungsmehrheit (etwa 85 % der Gesamtbevölkerung) gewählt wurde, und die andere Hälfte durch die nicht-muslimische Bevölkerung. Das so eingeführte ungleiche Wahlrecht galt jedoch nur für die Kommunal- und Départmentwahlen, von nationalen Wahlen blieben die muslimischen Algerier weiterhin vollständig ausgeschlossen.

In den 1920er Jahren entstanden damit erstmal eine breitere politische Öffentlichkeit der muslimischen Algerier, die sich in verschiedenen Bewegungen ausdrückte. Neben Forderungen nach einer gleichberechtigten Teilhabe innerhalb des französischen Staates, wurden auch Forderungen nach vollständiger Unabhängigkeit immer lauter. Die Weltwirtschaftskrise, die Algerien hart traf, sowie eine Hungersnot im Jahr 1937 führten dazu, dass die Unterstützung für die Unabhängigkeitsbewegung langsam zunahm.

Nach der Dritten Republik mini|Verwaltungsgliederung Algeriens zwischen 1934 und 1955. Im Zweiten Weltkrieg nahm Algerien geographisch eine wichtige Rolle ein. Zu Kriegsbeginn wurden etwa 70.000 Algerier eingezogen. Diese kämpften zunächst in Europa gegen Deutschland und unterstanden dann, nach der französischen Kapitulation 1940, dem autoritären Vichy-Regime. Neben der völligen Abschaffung von Wahlen, verstärkte das Regime die rassistisch motivierte Unterdrückung in Algerien. Nach der Landung der Alliierten in Nordafrika und der anschließenden Bildung des („Französisches Komitee für die Nationale Befreiung“) wurden weitere etwa 60.000 Algerier eingezogen. Bei der folgenden Invasion Italiens bildeten sie einen wesentlichen Teil der französischen Truppen.

Jedoch wurden die zunehmend lauter werdenden Forderungen der Algerier auf politische Gleichstellung nach dem Ende des Krieges nicht erhört. Dies war nicht zuletzt der Fall, weil sich viele europäische Algerier entschlossen gegen eine Gleichstellung der muslimischen Algerier wandten und jede in diese Richtung zielende Maßnahme der Pariser Regierung politisch massiv bekämpften. Als am 8. Mai 1945, dem Tag der deutschen Kapitulation, eine Demonstration algerischer Nationalisten in Sétif stattfand, eskalierte die Situation. In dem mehrwöchigen Gewaltausbruch wurde eine höhere vierstellige Zahl von Menschen getötet, ganz überwiegend muslimische Algerier.

Auch nach der Gründung der Vierten Republik im Oktober 1946 änderten sich die politischen Verhältnisse in Algerien nur an der Oberfläche. Mit dem („Algerienstatut“) erhielten zwar alle Algerier die französische Staatsbürgerschaft, es wurde eine lokale Versammlung () mit begrenzter Autonomierechten sowie das allgemeine Wahlrecht ohne Ansehen des Geschlechts eingeführt. Das diskriminierende Zweiklassenwahlrecht bestand jedoch weiter fort und das Wahlrecht algerischer Frauen wurde an den vorherigen Beschluss einer Durchführungsverordnung durch die Algerische Versammlung gebunden, der letztlich erst 1958 erfolgte.

Den knapp 500.000 Stimmberechtigten der 1. Klasse, ganz überwiegend europäischstämmige Algerier und algerische Juden sowie ein kleiner Anteil muslimischer Algerier (beispielsweise Träger hoher französischer Orden), die eine Hälfte aller Sitze in der Versammlung wählte, standen damit etwa 1,4 Millionen Stimmberechtigte der 2. Klasse gegenüber. Bei der ersten Wahl zur Algerischen Versammlung 1946 kam es außerdem zu massiven Wahlfälschungen, um die Zahl der Befürworter einer algerischen Unabhängigkeit so gering wie möglich zu halten. Der offenkundige Wahlbetrug führte dazu, dass die algerische Nationalbewegung jede Hoffnung auf eine politische Lösung des Konflikts verlor und sich die Auffassung durchsetzte, dass eine Änderung der Verhältnisse nur durch Gewalt zu erreichen sein würde. Die folgenden Jahre waren von internen Streitigkeiten der Nationalbewegung, aber auch von einer stetig fortschreitenden Militarisierung und Vorbereitung auf einen bewaffneten Kampf gegen Frankreich geprägt.

Algerienkrieg und Putsch

Im Jahr 1954 lebten knapp eine Million Personen europäischer Abstammung (die aber größtenteils in Algerien geboren waren) in Algerien. In diesem Jahr eskalierten dort die Spannungen zum Algerienkrieg. Durch die französische Niederlage bei Điện Biên Phủ im Indochinakrieg im Mai 1954 sowie den in den französischen Protektoraten Marokko und Tunesien gewaltsam eskalierenden Protesten schien die Gelegenheit für eine militärische Konfrontation günstig. Zugleich setzte sich innerhalb der algerischen Nationalbewegung eine Gruppe jüngerer Aktivisten durch, die kein Interesse an der Fortsetzung der internen Machtkämpfe hatten. Sie bildeten die (Nationale Befreiungsfront, FLN) und lösten am 1. November 1954 mit dreißig zeitgleichen Angriffen auf französische Einrichtungen effektiv den Algerienkrieg aus.

In den folgenden Jahren eskaliert der Konflikt immer weiter. Die FLN verübte zahlreiche Bombenanschläge auf französische Einrichtungen, nicht nur in Algerien, sondern auch im französischen Mutterland. Ab 1955 organisierten sich auch die europäischen Algerier in Selbstverteidigungsgruppen und verübten ihrerseits Mordanschläge. Aufgrund militärischer Erfolge bis hin zur Schlacht von Algier im Oktober 1957, war man auf französischer Seite dennoch überzeugt, den Konflikt siegreich beenden zu können.

Um den Kampf gegen die FLN zu erleichtern, wurde ab 1956 eine Verwaltungsreform durchgeführt, bei der die drei großen algerischen Départements schrittweise in 15 kleinere aufgeteilt wurden. In diesem Zusammenhang erfolgte 1957 auch die Abtrennung der südlich des Atlasgebirges gelegenen, zum heutigen Algerien gehörige Wüstengebiete der Sahara. Dort waren große Ölvorkommen gefunden worden und Frankreich löste diese Gebiete verwaltungstechnisch ganz aus Französisch-Algerien heraus, auch mit der Zielsetzung, diese gegen eine möglicherweise nicht zu verhindernde Abtrennung Algeriens abzusichern. Mit Wirkung vom 7. August 1957 wurden zwei „Sahara-Départements“ (Oasis und Saoura) geschaffen und getrennt von Algerien an Frankreich angeschlossen.

Am 8. Februar 1958 kam es zum Vorfall von Sakiet-Shat-Sidi-Youssef. Das tunesische Dorf direkt an der Grenze zu Algerien wurde von der französischen Luftwaffe bombardiert, um dort stationierte FLN-Kämpfer zu treffen. Bei dem Angriff an einem Markttag kamen über 70 Menschen zu Tode, die meisten davon Zivilisten, und weitere etwa 100 Personen wurden verletzt. Frankreich geriet international unter massive Kritik und die USA und das Vereinigte Königreich forderten eine internationale Vermittlung in dem Konflikt. Der erst kurz zuvor in das Amt des französischen Ministerpräsidenten gekommene Pierre Pflimlin schien geneigt, der Forderung nachzugeben.

Am 13. Mai 1958 kam es zum Putsch von Algier. Nachdem die aufständischen Generäle zunächst in Algerien, und dann auch auf Korsika die Macht übernommen hatten, drohten sie mit der Besetzung Paris, wenn dort keine Regierung gebildet werde, die unverbrüchlich an der französischen Kontrolle über Algerien festhalte.

Präsidentschaft de Gaulles mini|Charles de Gaulle im Jahr 1958 In der durch den Staatsstreich ausgelösten Staatskrise war General Charles de Gaulle der einzige Kandidat, den die Putschisten zu akzeptieren bereit waren. Unter der Bedingung, eine neue Verfassung ausarbeiten und dem Volk in einem Referendum vorlegen zu können, übernahm de Gaulle das Amt des Ministerpräsidenten. Die Putschisten legten die Waffen nieder und noch im gleichen Jahr wurde die Verfassung der Fünften Französischen Republik vom Stimmvolk angenommen. Frankreich wurde damit zu einer Präsidialdemokratie und de Gaulle zum ersten Präsidenten gewählt.