Das Übereinkommen über nukleare Sicherheit oder Nukleare Sicherheitskonvention (eng. Convention on Nuclear Safety) ist ein multilaterales Abkommen zur weltweiten Erhöhung der Sicherheit ziviler Kernkraftwerke. Das Übereinkommen wurde zwischen den Jahren 1992 und 1994 in mehreren Expertenrunden entwickelt und am 17. Juni 1994 in Wien verabschiedet.Convention on Nuclear Safety. ns.iaea.org; abgerufen am 17. Januar 2011. Es trat am 24. Oktober 1996 in Kraft. bfs.de; abgerufen am 9. November 2016. Bislang wurde das Abkommen von 98 Vertragsparteien unterzeichnet und von 65 Staaten sowie von EURATOM ratifiziert.Liste der Mitgliedsstaaten
Ziele und Inhalt Artikel 1 des Übereinkommens definiert die Ziele wie folgt:
Zum Erreichen der Ziele soll die im Übereinkommen vereinbarte Verpflichtung beitragen, alle drei Jahre einen nationalen Bericht über die Umsetzung des Übereinkommens vorzulegen und an den Überprüfungskonferenzen teilzunehmen.
Das Übereinkommen beinhaltet Regelungen zum Rahmen für die Gesetzgebung und den Vollzug, zur Errichtung einer zuständigen staatlichen Stelle, zur Verantwortung des Genehmigungsinhabers, zum Vorrang der Sicherheit, zu Finanzmittel und Personal, zu menschlichen Faktoren, zur Qualitätssicherung, zur Bewertung und Nachprüfung der Sicherheit, zum Strahlenschutz und zur Notfallvorsorge. Des Weiteren finden sich Regelungen zur Anlagensicherheit, insbesondere zur Standortwahl, zur Auslegung und zum Bau sowie zum Betrieb. Dabei sind die Inhalte des Übereinkommens an die Aussagen der „Safety Fundamentals“ / Safety Series 110 / der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) angelehnt.
Vertragsparteien Im April 2024 hatte das Übereinkommen über nukleare Sicherheit 95 Vertragsparteien und 68 Unterzeichner.Convention on Nuclear Safety. (PDF; 1,2 MB) iaea.org; abgerufen am 20. Juni 2026.
Darunter sind: Ägypten, Algerien*, Argentinien, Armenien, Australien, Bahrain, Bangladesch, Belarus, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, Chile, China, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Ghana*, Griechenland, Indien, Indonesien, Irland, Island, Israel*, Italien, Japan, Jordanien, Kanada, Kasachstan, Korea, Kroatien, Kuba, Kuwait, Lettland, Libanon, Libyen, Litauen, Luxemburg, Mali, Malta, Marokko, Nordmazedonien, Mexiko, Moldau, Monaco*, Nicaragua*, Niederlande, Nigeria, Norwegen, Österreich, Pakistan, Peru, Philippinen*, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Saudi-Arabien, Schweden, Schweiz, Senegal, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Sri Lanka, Südafrika, Sudan*, Syrien, Tschechien, Tunesien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Uruguay, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika, Vietnam, Zypern, EURATOM
* Noch nicht in Kraft getreten
Siehe auch Liste internationaler Umweltabkommen Sicherheit von Kernkraftwerken Liste von Unfällen in kerntechnischen Anlagen (INES Stufe 4 bis 7) Liste von Störfällen in europäischen kerntechnischen Anlagen (INES Stufe 2 bis 3) Liste meldepflichtiger Ereignisse in deutschen kerntechnischen Anlagen (INES Stufe 1 bis 3)
Weblinks Übereinkommen über nukleare Sicherheit. IAEO. Liste der Mitgliedsstaaten. (PDF; 0,2 MB) iaea.org (englisch). Vertragstext des Übereinkommens. (PDF; 110 kB) bfs.de Berichte der Bundesrepublik Deutschland zu den Überprüfungskonferenzen. bmub.bund.de
Einzelnachweise
Kategorie:Völkerrechtlicher Vertrag (Umwelt- und Naturschutz) Kategorie:Kernenergiepolitik Kategorie:Nukleare Sicherheit Kategorie:Politik 1994 Kategorie:Internationale Atomenergie-Organisation Kategorie:Reaktorsicherheit