Erprobung bezeichnet: die Probezeit eines Beschäftigten, eines Beamten auf Probe oder Richters auf Probe, den Zeitraum, den ein Beamter auf Lebenszeit auf einem höherwertigen Dienstposten erprobt wird, siehe Erprobung eines Beamten den Zeitraum, den ein Richter auf Lebenszeit auf einem höherwertigen Dienstposten erprobt wird, siehe obergerichtliche Erprobung den Probebetrieb eines technischen Systems
Siehe auch: