Claudio Nedden-Boeger (* 13. Januar 1966 in Essen) ist ein deutscher Jurist. Er ist Richter am Bundesgerichtshof sowie Mitglied des Verfassungsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen.

Leben Nach mit Promotion abgeschlossenem Studium und Referendariat begann Nedden-Boeger 1995 seine juristische Laufbahn in Nordrhein-Westfalen. In seiner Zeit als Richter auf Probe wurde er am Landgericht Bochum und am Amtsgericht Recklinghausen sowie im Rahmen einer Abordnung im IT-Referat des Oberlandesgerichts Hamm eingesetzt. Zu Beginn des Jahres 1999 wurde er dann zum Richter am Landgericht ernannt und am Landgericht Essen eingesetzt. Nedden-Boeger wurde von dort 2002 bis 2004 an das Justizministerium Nordrhein-Westfalens abgeordnet. Hiernach erfolgte zunächst eine Abordnung an das Oberlandesgericht Hamm und im Oktober schließlich die Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht. Hier war er zuletzt als Mitglied des 20. Zivilsenats für Versicherungssachen zuständig.

Am 3. Januar 2011 wurde er zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Zunächst war er dort dem II. Zivilsenat zugeordnet, der vor allem für Gesellschaftsrecht zuständig war.BGH, Beschluss des Präsidiums vom 1. Juli 2010 – S 22 1 – bundesgerichtshof.de. Seit dem 7. März 2011 ist er stattdessen Mitglied des XII. Zivilsenats.BGH, Beschluss des Präsidiums vom 2. März 2011 – S 22 1 – bundesgerichtshof.de. Dieser Senat ist insbesondere für Familienrecht und gewerbliches Mietrecht zuständig.

Seit Juni 2012 ist Nedden-Boeger zudem Mitglied des Verfassungsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen, wofür er im Juni 2018 wiedergewählt wurde.

Nedden-Boeger ist verheiratet und Vater von zwei Kindern. Bis Mai 2011 war er Vorsitzender des Presbyteriums der Paulusgemeinde Essen-Heisingen.

Positionen Nedden-Boeger ist Mitglied der Partei Bündnis 90/Die Grünen (Kreisverband Essen).

Im Zuge der Edathy-Affäre äußerte er Zweifel, ob die Ermittlungen gegen Sebastian Edathy überhaupt rechtmäßig gewesen seien. So sei u. a. der Anfangsverdacht nur auf eine „abstrakte Tätertypologie“ gestützt worden, was nicht ausreichend sei. Es sei daher problematisch, dass das Bundeskriminalamt Edathys Daten auf dieser Basis ungeschützt an Landeskriminalämter und nachgeordnete Behörden weitergegeben habe. Die Immunität diene „allein der Arbeitsfähigkeit des Parlaments und damit nichts Geringerem als der Demokratie selbst.“ Der Fall Edathy könne Anlass geben, den Behörden klarere Vorgaben zu geben für Vorermittlungen gegen Personen, die „um der Demokratie willen“ politische Immunität genössen.

Im Rahmen der Diskussion, ob die Strafbarkeit des sogenannten Schwarzfahrens sinnvoll sei, schlug er vor, dass Bedürftigen vom Staat in ihrer Umgebung für sie ÖPNV-Fahrtmöglichkeit eröffnet werden sollten. Hartz-IV-Empfänger könnten dies als Sachleistung erhalten. So solle es ermöglicht werden, dass die 46 %, die bisher nicht für Fahrleistungen bezahlten, den ÖPNV in Anspruch nehmen könnten, „ohne in die Strafbarkeitsfalle zu geraten“.

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Einzelnachweise Neuer Richter am Bundesgerichtshof. Pressemitteilung Nr. 1/2011 des Bundesgerichtshofes vom 3. Januar 2011 (zur Ernennung).

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