Gebietskörperschaften sind in Österreich

der Bund, die Länder und die Gemeinden (gemäß Abs. 1 B-VG)

Auf Bezirksebene bestehen keine eigenen Gebietskörperschaften. Zur Führung der Bezirksverwaltung sind die Städte mit eigenem Statut sowie die Bezirkshauptmannschaften berufen.

Der Oberste Gerichtshof hat Gebietskörperschaften folgendermaßen charakterisiert:

Im Sinne der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung gehören zu den Gebietskörperschaften auch:Michael Kern: Institutionen der österreichischen Ordnungs- und Fiskalpolitik, GRIN Verlag, 2005, ISBN 978-3-638-38946-4, S. 14 Gemeindeverbände gewisse supranationale Organisationen mit gewisser Finanzhoheit, etwa die Europäische Union.

Einzelnachweise

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