Das Robert Koch-Institut, des BGA-Nachfolgegesetzes. kurz RKI, ist die biomedizinische Leitforschungseinrichtung der deutschen Bundesregierung. Zentrale Aufgabe des RKI ist die öffentliche Gesundheitspflege.

In seiner Eigenschaft als Bundesinstitut für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten wurde das RKI als selbständige BundesoberbehördeDas RKI ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Sinne des Abs. 3 Satz 1 GG ( BGA-Nachfolgegesetz). im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit errichtet.Gesetz über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes (BGA-Nachfolgegesetz – BGA-NachfG) vom 24. Juni 1994 () Der Hauptsitz befindet sich im Berliner Ortsteil Wedding.

Das RKI ist nach dem Mediziner und Mikrobiologen Robert Koch benannt, auf den das Institut auch zurückgeht. Es hieß dementsprechend zunächst Preußisches Institut für Infektionskrankheiten Robert Koch und war in seiner Frühgeschichte Wirkungsstätte der Nobelpreisträger Emil Behring (1901), Robert Koch (1905) und Paul Ehrlich (1908).

Aufgaben Die Aufgaben umfassen sowohl die Beobachtung des Auftretens von Krankheiten und relevanter Gesundheitsgefahren in der Bevölkerung als auch das Ableiten und wissenschaftliche Begründen der erforderlichen Maßnahmen zum wirkungsvollen Schutz der Gesundheit der Bevölkerung. Dazu gehört auch die Entwicklung erforderlicher diagnostischer, experimenteller oder epidemiologischer Methoden, die nicht anderweitig verfügbar sind, sowie die Bewertung gentechnischer Arbeiten und umweltmedizinischer Einflüsse und Methoden.

Das RKI ist dem Gesundheitsministerium unterstellt. Es ist weisungsgebunden und kann Aufträge des Gesundheitsministers nicht ablehnen.

Rechtsgrundlage des RKI ist des BGA-Nachfolgegesetzes vom 24. Juni 1994. Demnach wird es insbesondere auf folgenden Gebieten tätig: Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren und nicht übertragbaren Krankheiten, epidemiologische Untersuchungen auf dem Gebiet der übertragbaren und nicht übertragbaren Krankheiten einschließlich der Erkennung und Bewertung von Risiken sowie der Dokumentation und Information, Gesundheitsberichterstattung, Risikoerfassung und -bewertung bei gentechnisch veränderten Organismen und Produkten und der Humangenetik.

Spezielle Aufgaben sind dem RKI im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten durch Infektionsschutzgesetz (IfSG) auf nationaler Ebene und durch IfSG bei der Zusammenarbeit mit der WHO beim Vollzug der Internationalen Gesundheitsvorschriften und mit der Europäischen Union zur Bekämpfung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren übertragenRelevante Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit Infektionskrankheiten und Preparedness and Response rki.de, abgerufen am 10. März 2020.Europäische Kommission: Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Gesundheitsfragen: Theorie und Praxis Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2017. Aufgaben im Zusammenhang mit nicht übertragbaren Erkrankungen ergeben sich beispielsweise aus des Bundeskrebsregisterdatengesetzes (Einrichtung eines Zentrums für Krebsregisterdaten) oder für Genehmigungsverfahren nach des GentechnikgesetzGentechnikgesetz rki.de, abgerufen am 10. März 2020.Freisetzungen - Ablauf des Genehmigungsverfahrens Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, abgerufen am 10. März 2020. und nach dem Stammzellgesetz.Genehmigungsverfahren nach dem Stammzellgesetz rki.de, abgerufen am 10. März 2020.

Im Rahmen seiner Aufgabe der kontinuierlichen Beobachtung (Gesundheitsmonitoring) führt das RKI regelmäßig die Gesundheitsbefragung „Gesundheit in Deutschland aktuell“Allergie (Studie in „Gesundheit in Deutschland aktuell“), geda-studie.de, abgerufen am 25. April 2020. als Ergänzung der „Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland“http://www.degs-studie.de/ und der „Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland“http://www.kiggs-studie.de/ durch. Für die Wissenschaft stehen diese Daten in einem Forschungsdatenzentrum zur Verfügung.

Das Institut ist die zentrale Forschungs- und Referenzeinrichtung des Bundesministeriums für Gesundheit auf dem Gebiet der biomedizinischen Wissenschaften, insbesondere der Infektionskrankheiten, und der nicht-übertragbaren Erkrankungen, die zentrale Einrichtung des Bundesministeriums für Gesundheit für die maßnahmeorientierte Analyse gesundheitsbezogener Daten, die Referenzeinrichtung des Bundesministeriums für Gesundheit für Qualitätskriterien und Verfahrensstandards in der Gentechnologie und der Umweltmedizin, und die zentrale Einrichtung des Bundesministeriums für Gesundheit im Bereich des Öffentlichen (staatlichen) Gesundheitsdienstes.

Die Grundfinanzierung des Robert Koch-Instituts erfolgt aus Mitteln des Einzelplans des Bundesministeriums für Gesundheit und wird durch Einwerben von Drittmitteln ergänzt.

Geschichte mini|Hauptgebäude am Nordufer in Berlin-Wedding mini|links|Königlich Preußisches Institut für Infektionskrankheiten (um 1900) Gründung Ein eigenes Institut zur Erforschung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten wurde in Preußen ab 1887 erwogen. Der X. Internationale Medizinische Kongress 1890 in Berlin gab schließlich den Ausschlag für die Gründung des Königlich Preußischen Instituts für Infektionskrankheiten am 1. Juli 1891, mit wissenschaftlich-experimentellen Abteilungen und einer klinischen Abteilung. Robert Koch leitete das Institut bis 1904. Seine ersten Mitarbeiter Georg Gaffky (bis 1913) und danach Friedrich Loeffler († 1915) wurden seine späteren Nachfolger im Amt. 1897 erfolgte die Grundsteinlegung für den Neubau am Nordufer, der im Sommer 1900 bezogen werden konnte. Im selben Zeitraum entstand nicht weit entfernt das Rudolf-Virchow-Krankenhaus, das 1906 eröffnet wurde. Auf Anregung Robert Kochs wurde hier eine Infektionsabteilung eingerichtet, die von einem Arzt geleitet wurde, der gleichzeitig Mitarbeiter des Koch’schen Instituts war. So sollte der Grundsatz der Trennung zwischen „wissenschaftlicher“ und „Krankenabteilung“ erhalten bleiben. Weitere Kooperationen ergaben sich durch die „Wutschutz“ (Tollwut)– und andere neue Abteilungen. Am 24. März 1912, zum 30. Jahrestag der Entdeckung des Tuberkel-Bazillus, erhielt das Institut für Infektionskrankheiten von seinem Leiter Georg Gaffky, der es als Ordinarius 1888 übernommen hatte, den Namenszusatz „Robert Koch“.Gundolf Keil: Robert Koch (1843–1910). Ein Essai. In: Medizinhistorische Mitteilungen. Zeitschrift für Wissenschaftsgeschichte und Fachprosaforschung. Band 36/37, 2017/2018 (2021), S. 73–109, hier: S. 76 f. und 87. Nach dem Ersten Weltkrieg verschwand das „Königlich“ aus dem Namen und wurde in „Preußisches Institut für Infektionskrankheiten Robert Koch“ umbenannt. Der Bau ist bis heute der Hauptsitz des Robert Koch-Instituts.

Das Institut übernahm entsprechende Aufgaben für Städte und Reichsbehörden. Auch internationale Anfragen wurden beantwortet.Geschichte des Robert Koch-Instituts, Stand 19. Juni 2008, Robert Koch-Institut, Berlin.

Menschenversuche in der Zeit des Nationalsozialismus Nach der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler mussten jüdische Wissenschaftler das Institut verlassen, auswandern oder sich verstecken. Zwei Drittel der vorher dort beschäftigten wissenschaftlichen Mitarbeiter waren danach nicht mehr am Institut, die meisten Projekte wurden eingestellt.Michael Hubenstorf: „Aber es kommt mir doch so vor, als ob Sie dabei nichts verloren hätten.“ In: Wolfram Fischer, Klaus Hierholzer, Michael Hubenstorf, Peter Th. Walther, Rolf Winau (Hrsg.): Exodus von Wissenschaften aus Berlin. Fragestellungen – Ergebnisse – Desiderate. Entwicklungen vor und nach 1933 (= Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften: Forschungsbericht. 7). Walter de Gruyter, Berlin u. a. 1994, ISBN 3-11-013945-6, S. 355–460.

In der Zeit des Nationalsozialismus war das spätere Robert Koch-Institut vollständig von der nationalsozialistischen Ideologie durchdrungen und erheblich in die Gewaltpolitik der Nationalsozialisten involviert. Der Direktor und fast alle Abteilungsleiter wurden NSDAP-Mitglieder.Robert-Koch-Institut unterstützte Nazi-Gewalttaten. welt.de, vom 1. Oktober 2008. Das Preußische Institut wurde 1935 zunächst dem Reichsgesundheitsamt angegliedert, war ab 1. April 1942 selbständige Reichsanstalt zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten und erhielt dabei den Namen Robert Koch-Institut.Verordnung über den Übergang des Robert-Koch-Instituts und der Landesanstalt für Wasser-, Boden- und Lufthygiene auf das Reich. Vom 14. April 1942. Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1942, Teil I, S. 176. In Zusammenarbeit mit dem Reichsarzt SS führten viele Wissenschaftler des Instituts Menschenversuche in nationalsozialistischen Konzentrationslagern und in psychiatrischen Einrichtungen durch. Andere Mitarbeiter hatten wichtige Positionen im (wehrwissenschaftlich orientierten) Wissenschaftssystem und anderen medizinischen Einrichtungen der NS-Zeit inne. Neben Menschenversuchen im KZ Sachsenhausen wurden ab 1942 an Häftlingen des KZ Buchenwald Fleckfieberimpfstoffe getestet. Claus Schilling, Direktor der tropenmedizinischen Abteilung am RKI, infizierte im KZ Dachau zirka 1200 Insassen mit Malaria, um Malariaimpfstoffe zu testen. Durch diese Versuche starben 300 bis 400 Menschen.Nationalsozialismus: Die dunkle Vergangenheit des RKI. sz.de, vom 17. Mai 2010.

Nach 1945 Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Institut der Gesundheitsverwaltung der Stadt West-Berlin zugeordnet, behielt aber einen Sonderstatus, da seine Aufgaben sich nicht auf Berlin beschränkten. 1952 wurde es Bestandteil des Bundesgesundheitsamtes (BGA). Nach der deutschen Wiedervereinigung wurden dem RKI 1991 mehrere ehemalige DDR-Behörden angegliedert. Am 17. Juli 1991 wurde im Rahmen einer Feierstunde im Otto-Braun-Saal der Staatsbibliothek in Berlin das 100-jährige Bestehen des RKI mit Vertretern aus Wissenschaft (Dieter Großklaus, Satoshi Omura, Helmut Hahn) und Politik (Gerda Hasselfeldt, Eberhard Diepgen) begangen. Einen der Festvorträge hielt der Medizinhistoriker Hans Schadewaldt. Im Zuge der Auflösung des BGA aufgrund von Infektionen durch HIV-kontaminierte Blutprodukte sowie nicht erfolgter Warnung vor kontaminierten Holzschutzmitteln wurde am 1. Juli 1994 unter dem Namen Robert Koch-Institut das Bundesinstitut für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten mit Sitz in Berlin als selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit errichtet. BGA-Nachfolgegesetz vom 24. Juni 1994; verkündet im Bundesgesetzblatt am 30. Juni 1994, Inkrafttreten am Tage nach der Verkündung.

Im Jahr 2008 wurde das Robert Koch-Institut mit dem Integrationspreis für die vorbildliche Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im Land Berlin ausgezeichnet.

Rolle in der Coronakrise Entsprechend seiner Rolle als Bundesoberbehörde spielte das RKI ab 2020 eine wichtige Rolle bei der kontinuierlichen Erfassung der Ausbreitung von COVID-19 insbesondere in Deutschland, der Bewertung aller verfügbaren Informationen, dem Vornehmen von Risikobewertungen zu COVID-19 für die deutsche Bevölkerung und der Erteilung von Empfehlungen für die Fachöffentlichkeit.

Das RKI bewertete das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland am 28. Februar 2020 als „gering bis mäßig“, seit dem 17. März als „hoch“ und für Risikogruppen seit dem 26. März als „sehr hoch“. Die Gefahr variiere regional; schwere Krankheitsverläufe seien „mit zunehmendem Alter und bestehenden Vorerkrankungen“ wahrscheinlicher. Das RKI empfahl zum Infektionsschutz, genügend Abstand zu anderen Menschen einzuhalten (zum Eigen- und Fremdschutz), sich regelmäßig die Hände mit Seife zu waschen und sich nicht ins Gesicht zu fassen, um nicht das Virus auf die Schleimhäute von Mund, Nase oder Augen zu bringen. Nachdem am 26. März 2020 der Präsident der Bundesärztekammer die Bevölkerung aufgerufen hatte, zusätzlich einfachen Mundschutz zu tragen,BÄK-Präsident ruft zum Tragen von Schutzmasken auf. In: