Ahlhorner Fischteiche ist die Bezeichnung für ein 465 ha großes Naturschutzgebiet (Amtliches Kennzeichen: NSG WE 216) im Westen des Naturparks Wildeshauser Geest in Niedersachsen, das sich beiderseits der Lethe entlang des südwestlichen Randes des Landkreises Oldenburg und des östlichen Rand des Landkreises Cloppenburg erstreckt. Die Teiche des NSG Ahlhorner Fischteiche liegen auf den Gebieten der Gemeinden Großenkneten und Emstek. Das Gebiet bildet einen Teil des Fauna-Flora-Habitat-Gebiets 012 („Sager Meer, Ahlhorner Fischteiche, Lethetal“) der Europäischen Union. Seit 1998 ist der 19 Hektar große Naturwald Ahlhorn das einzige ausschließlich bachbegleitende Gebiet im niedersächsischen Naturwaldprogramm. Der Wald begleitet die Lethe auf einem engen Streifen beiderseits des Bachs südlich und westlich der Karpfenteiche im Landkreis Oldenburg.
Die Ahlhorner Fischteiche sind die einzige Fischzuchtanlage in Niedersachsen, die sich in öffentlicher Hand befindet. Wie alle den Niedersächsischen Landesforsten unterstellten Einrichtungen sind auch die Ahlhorner Fischteiche – einschließlich des Waldes, in den sie eingebettet sind,– dem 1991 vom Niedersächsischen Landtag beschlossenen „LÖWE“-Programm (Programm zur „Langfristigen Ökologischen Waldentwicklung“) verpflichtet.
Zwecke Während der Zeit des Deutschen Kaiserreichs wurde von den Planern im Dienst des Großherzogtums Oldenburg als Gliedstaat des Reichs der Hauptzweck der Anlage von Karpfenteichen darin gesehen, dass diese eine hinreichende Versorgung der Bevölkerung des Großherzogtums mit eiweißreicher Nahrung sicherstellen.
Im Laufe der Jahrzehnte trat an die Stelle dieses Zwecks der Wunsch, dass das fertiggestellte „Paradies aus Menschenhand“ erhalten bleiben möge. Die Kategorien „Naturschutz“ und Schutz einer intakten Kulturlandschaft traten in den Vordergrund von Planungen. Dass das Naturschutzgebiet nicht zu den Naturlandschaften, sondern zu den Kulturlandschaften gehört, ergibt sich allein schon aus der Tatsache, dass es den Großteil der Landschaft des heutigen NSG im 19. Jahrhundert noch nicht gab.
In den 2020er Jahren vollzog sich ein Paradigmenwechsel im Hinblick auf die Bestimmung der Zwecke der Ahlhorner Fischteiche durch die Niedersächsischen Landesforsten: „Bisher standen die naturnahe Fischzucht und verschiedene Lebensraum- und Artenschutzziele im Fokus der Bewirtschaftung. Im Zentrum des jetzt vorgestellten Konzeptes der Landesforsten für die ‚Modellregion Ahlhorner Fischteiche‘ steht dagegen vor allem das Wasser. Ziel ist es, die Teiche so zu bewirtschaften und die umliegenden Wälder so zu entwickeln, dass vorhandene Potenziale der Grundwasserbildung und des Wasserrückhalts optimal genutzt werden, ohne hierbei Naturschutzziele aus den Augen zu verlieren oder auf die Fischzucht verzichten zu müssen.“
Die Nordwestzeitung sah im Januar 2025 den entscheidenden Wandel darin, dass der Ertrag der Karpfenproduktion der Teichwirtschaft bei Planungen eine noch geringere Rolle spiele bzw. in Zukunft spielen werde, als es in der Vergangenheit der Fall gewesen sei. Dies bedeute allerdings nicht, dass die Fischzucht in Ahlhorn ganz aufgegeben werden solle.
Geschichtliche Entwicklung Vorbemerkung: Der Blockhaus-Komplex und die Teichwirtschaft im engeren Wortsinn liegen nicht im Naturschutzgebiet Ahlhorner Fischteiche. Deshalb wird deren Geschichte weiter unten behandelt.
Das Großherzogtum Oldenburg war um 1900 das einzige Land im Deutschen Reich, das nicht Mitglied im Deutschen Fischereiausschuss war und daher auch keine Mittel des Reiches zur Förderung der Binnenfischerei erhielt. In der Sager Heide befanden sich damals größere Heide- und Ödlandflächen über Sand, die keinen oder nur geringen Ertrag abwarfen und sich im Besitz des Landeskulturfonds, einer Behörde des damaligen Oldenburgischen Staatsministeriums, befanden. Ihre günstige Lage und die seinerzeit nahezu neutrale Wasserqualität der das Gebiet streifenden Lethe boten die Voraussetzung zur Anlage von Fischteichen.
Das Aussehen des Gebietes der Sager Heide nördlich der Lethe vor dem Ausbau für die künftige Nutzung für die Teichwirtschaft beschrieb Theodor Tantzen, seinerzeit oldenburgischer Ministerialrat, folgendermaßen: „In der Sager Heide lagen weiträumige Ödlandflächen, die aus einem hügeligen Gelände mit großen flachen Mulden bestanden, von Natur aus wie zu Fischteichen geschaffen. Die Höhenzüge bestanden aus armem Flugsand, die Mulden dagegen aus schwarzem Mutterboden. Große Sand- und Staubwolken erhoben sich bei Stürmen in diesem Gelände, als es sich noch in seinem ,Urzustande‘ befand. Der Wehsand wanderte durch die ganze Heide.“
Bereits 1884 wurde ein erster Teich, der „Rüdersee“, in einer quelligen Bodensenke angelegt.
Im Jahr 1898 wurde der Fischwirtschaftsmeister Riggert, Verwalter der Oeseder Fischzuchtanstalt in der preußischen Provinz Hannover, beauftragt, ein Gutachten zu erstellen, wo im Großherzogtum Oldenburg eine Teichwirtschaft angelegt werden könnte. Vom 19. bis 24. Dezember 1898 bereiste Riggert mit einer Abordnung das Großherzogtum. Die Kommission entschied sich für Ahlhorn. Ab 1898 kaufte der Landeskulturfonds in großem Umfang die für die Karpfenproduktion erforderlichen Flächen auf, die sich zuvor noch in Privatbesitz befunden hatten.
Bis 1901 begann auf dem bewaldeten, zu Ahlhorn gehörenden Flurstück „Katzenkopf“ die Anlage von Karpfenteichen. Die Hauptbauphase für die die Modellierung der Kulturlandschaft, in die die Karpfenteiche eingebettet waren, lag zwischen 1906 und 1929. Julius Keimer war in dieser Zeit im Auftrag der Verwaltung des Landeskulturfonds für die Entwicklung der „Staatlichen Teichwirtschaft Ahlhorn“ verantwortlich. Dabei ließ er sich durch eine vor der Jahrhundertwende bereits bestehende kleine Karpfenanlage in der Halener Mark inspirieren. Nach der Fertigstellung der Fischteiche umfasste das Projekt 54 Teiche mit einer Wasserfläche von 200,5 ha. Im Jahr 2008 wurden aufgrund von Wassermangel nur noch um 35 Teiche mit einer Wasserfläche von ca. 120 ha bewirtschaftet.Hubert Fenske: Ahlhorner Fischteiche. 100 Jahre naturnahe Biotope aus Menschenhand (PDF; 267 kB). Naturschutzverband Niedersachsen e. V. (NVN) / Biologische Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems. Norddeutsche Biotope – Schutz und Entwicklung. Ausgabe 23, S. 1
1984 wurde das Gebiet der Teichwirtschaft zum Vogelschutzgebiet erklärt. Dieser Status wurde ihm allerdings 2000 wieder aberkannt. Seit 1993 steht das Gebiet „Ahlhorner Fischteiche“ unter Naturschutz.
Naturräumliche Gliederung Die größten Teiche sind (von Westen nach Osten) der Schwanensee, der Schilfteich, der Kirchteich, der Helenensee und der Hubertusteich. Etwas südlich von diesen Teichen liegen im östlichen Teil des Staatsforstes Baumweg der Große und der Kleine Dianasee, bei denen es sich allerdings um Schlatte handelt, die natürlichen Ursprungs sind. Sie sind daher zwar nicht Teil der Ahlhorner Fischteiche, wohl aber des NSG Ahlhorner Fischteiche. Die Teiche sind in Mischwälder eingebettet. Sie werden von der Lethe, die das Naturschutzgebiet durchfließt und ein linker Nebenfluss der Hunte ist, mit Wasser gespeist. Im Gebiet der Ahlhorner Fischteiche wird die Lethe von vier Staustufen unterbrochen, die als Speicher zur Wasserversorgung dienen. Die Teiche liegen auf unterschiedlichem Höhenniveau und sind durch ein Netz von Kanälen miteinander und mit der Lethe verbunden. Ihr Wasser kann durch mechanische Vorrichtungen abgelassen und wieder aufgefüllt werden.
Naturschutz Dem Gebiet des NSG Ahlhorner Fischteiche sind zwei Enklaven nicht zugeordnet: der Gebäudekomplex um das Blockhaus herum und die Gebäude sowie deren Umfeld, die zur Teichwirtschaft links der Lethe gehören.
Das NSG Ahlhorner Fischteiche ist Rückzugs- und Lebensraum vieler seltener Pflanzen und Tiere.
Pflanzen Im Sinne der FFH-Richtlinie gelten die in Geestseen wie den Ahlhorner Fischteichen vorkommenden Strandlings- und Zwergbinsengesellschaften als schutzwürdig.Niedersächsische Landesforsten:
Botaniker konnten in dem Naturschutzgebiet 237 Gefäßpflanzen sowie 35 Moos-Arten nachweisen. Nach der Roten Liste der gefährdeten Gefäßpflanzen für Niedersachsen und Bremen gelten 27 der im Gebiet der Ahlhorner Fischteiche vorkommenden Wasser- und Uferpflanzen als gefährdet. Im hinteren Bereich der Talsperren stehen sektorial beachtliche Torfschichten an, die stellenweise von Gagelsträuchern bewachsen sind.Hubert Fenske: Ahlhorner Fischteiche. 100 Jahre naturnahe Biotope aus Menschenhand (PDF; 267 kB). Naturschutzverband Niedersachsen e. V. (NVN) / Biologische Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems. Norddeutsche Biotope – Schutz und Entwicklung. Ausgabe 23, S. 4.
Die Bewirtschaftungsmaßnahmen der Teichwirtschaft ermöglichen es, dass die periodisch abgelassenen Teiche, besonders in Trockenjahren, Pionierpflanzen, wie z. B. Froschlöffel und Zweizahn, gute Entwicklungsmöglichkeit bieten.Hubert Fenske: Ahlhorner Fischteiche. 100 Jahre naturnahe Biotope aus Menschenhand (PDF; 267 kB). Naturschutzverband Niedersachsen e. V. (NVN) / Biologische Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems. Norddeutsche Biotope – Schutz und Entwicklung. Ausgabe 23, S. 3.
Tiere In den Anfangsjahren gab es Bestrebungen seitens der Fischereidirektoren der Teichwirtschaft, „Fischfresser“ (d. h. Fischreiher, Taucher, Blässhühner, Wasserratten, Fischotter, Füchse und Wildenten) „kurzzuhalten“. So wurden 1931 108 Fischreiher erschossen.Eilert Tantzen: 100 Jahre „Ahlhorner Fischteiche“. herausgegeben vom Heimatbund für das Oldenburger Münsterland, Cloppenburg 2006, S. 280. Eine Bejagung Fisch fressender Landtiere ist im Naturschutzgebiet heute nur noch ausnahmsweise zulässig.
Fische Für das im Naturschutzgebiet vorkommende Neunauge besteht ein ganzjähriges Fangverbot.
Vögel Über 200 Vogelarten wurden im Naturschutzgebiet Ahlhorner Fischteiche gesichtet, darunter der Rothalstaucher, die Schellente, die Krickente und der Schwarzstorch.
Der „Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) Niedersachsen“ wendete sich 2002 gegen den Antrag des Forstamtes Ahlhorn, in den Jahren 2002 bis 2005 im Bereich der Teichwirtschaft Ahlhorn je 30 Kormorane abschießen zu dürfen. Der LBU begründet dies damit, dass „Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft […] bei Unterlassung des Vorhabens nicht zu erwarten“ seien.Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) Niedersachsen: Fax an die Bezirksregierung Weser-Ems (PDF; 214 kB). 28. Juni 2002.
Es gehört nicht zu den originären Aufgaben des Naturschutzes, Fischteiche zu fördern, sich um Maßnahmen der Bestandsregelung von Arten oder um das Wohlergehen von Satz- und Speisefischen zu kümmern. Die „Biologische Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems“ (BSH) weist jedoch darauf hin, dass die Gefahr bestehe, dass Flachwasserbereiche verlanden und verbuschen, wenn die Berufsfischerei dort aufgegeben werde, und dass dann Quartiere für andere gewässerabhängige Vögel wie Taucher, Enten, Säger und Fischadler fehlten. Damit falle zugleich die an das offene Wasser gebundene Begleitfauna aus: Kröten, Frösche und Molche; Libellen und andere Wasserinsekten, aber auch weitere wirbellose Tiere wie Einzeller, Schwämme, Hohltiere, Moostierchen und Ringelwürmer wären betroffen.Biologische Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems e. V.: Kormorane im niedersächsischen Binnenland (PDF; 628 kB) S. 2f.