Der Hochhausrahmenplan ist ein vorbereitendes Planwerk in Frankfurt am Main. In ihm sind Gebiete definiert, in denen Hochhäuser gebaut werden dürfen, um so genannte Wolkenkratzer-Cluster (Pulks) zu bilden. Diese Vorgehensweise ermöglichte die Entstehung der bedeutendsten Skyline in Deutschland. Der Plan wird nach Bedarf flexibel angepasst.
Geschichte Die Entwicklung des Hochhauses und der Hochhausplanung in der Nachkriegszeit mini|links|Eines der ersten höheren Häuser in Frankfurt (Gewerkschaftshaus von 1931) Die im Zweiten Weltkrieg bei den Luftangriffen auf Frankfurt am Main zerstörte Innenstadt erforderte zum Wiederaufbau Investitionen von privater und öffentlicher Seite. Die Kernstadt innerhalb des Anlagenringes (alte Wallanlagen) war zwischen 51 und über 70 % zerstört. Das Areal des Bankenviertels machte hier keine Ausnahme. Die Bautätigkeit wurde durch die bizonale Verwaltung der Amerikaner, die ihren Sitz in Frankfurt hatte, angeregt. Die Wahl der neuen Hauptstadt Nachkriegsdeutschlands, bei der neben Bonn auch Frankfurt im Gespräch war, förderte gerade hier die Investitionen, da Frankfurt als Verwaltungssitz der Amerikaner gute Aussichten hatte, Hauptstadt zu werden.
In der Frankfurter Innenstadt innerhalb des Anlagenringes wurde mit enormer Geschwindigkeit gebaut. Vor allem im Bankenviertel, das durch die Grundstückszuschnitte für private Investitionen besser geeignet war als die mittelalterliche Kernstadt, bauten private Investoren ein Geschäftshaus nach dem anderen. Der Rest der Innenstadt wurde von öffentlicher Seite wieder aufgebaut, so dass der einstmals mittelalterliche Stadtkern trotz gewaltigem Investitionsdrang von Hochhäusern freigehalten werden konnte. Schon früh wurden in Frankfurt Anträge auf höhere Bebauung als im Baugebietsplan ausgewiesen eingereicht. Obwohl der damals gültige Baugebietsplan in der Innenstadt nur fünfgeschossige Bauten zuließ, wurden durch Dispens bis zu 14 Geschosse errichtet. Dieses Befreiungsverfahren warf schnell die Frage auf, wo Hochhäuser erlaubt werden sollten und wo nicht. Da mit Befreiungen die ersten Investoren von der Stadt überzeugt werden konnten, musste das Verfahren fortgeführt werden, um auch weitere Investitionen für das Stadtgebiet verbuchen zu können. Die Ansprüche der Investoren wurden daraufhin immer größer. Hans-Reiner Müller-Raemisch (von 1967 bis 1979 Leiter des Stadtplanungsamtes in Frankfurt und anschließend von 1980 bis 1988 Leiter des Fachbereichs Gesamtplanung) schreibt in seinem Buch über die Planungsgeschichte seit 1945:
Erst in den 1960er Jahren wurden Bürgerproteste gegen die Übernahme von Wohngebieten durch eine Büronutzung in Hoch- und Geschäftshäusern laut. Besonders betroffen war hiervon das Westend.
Die Hochhauskonzepte seit 1953 Die Planungen, die sich mit möglichen Standorten von Hochhäusern befassen, wurden seit Ende des Zweiten Weltkrieges in Frankfurt oft diskutiert.
Die Wallservitut Nachdem die Wallanlagen nicht mehr benötigt wurden, sollten sie in Grünanlagen umgewandelt werden, woraufhin ein preußisches Gesetz zum Schutz der Wallanlagen erlassen wurde. Die Wallservitut von 1907 besagt, dass die früheren Wallanlagen, der heutige Anlagenring, von der Bebauung freigehalten werden und als städtische Grünfläche geschützt und erhalten werden sollen. Ein preußisches Gesetz von 1903 ist hierzu die Grundlage.
Der erste Hochhausplan Die Frage „wo dürfen Hochhäuser hin?“ wurde 1953 mit dem ersten Hochhausplan beantwortet. Dieser Plan beschränkt die Hochhausstandorte auf wenige markante Punkte und wurde auch weitgehend verwirklicht. In diesem Hochhausplan war das Wallanlagen-Konzept integriert, welches besagt, dass die Hochhäuser entlang der Wallanlage quer zu dieser gebaut werden sollen. Allerdings wurden in den Jahren bis 1956 weit mehr Hochhäuser gebaut als in dem Plan ausgewiesen, gleichwohl wurden manche möglichen Hochhausstandorte in geringerer Höhe errichtet.
Der Fingerplan Der Fingerplan von 1967/1968 in der Ägide des Planungsdezernenten Hans Kampffmeyer war eine rohe Skizze, in der vom Anlagenring ausgehend, mehrere Streifen eingezeichnet waren, in denen eine intensive Bebauung zugelassen werden sollte. Wie Finger einer gespreizten Hand greifen diese Bebauungsstreifen auseinander. Auch für die Gebiete zwischen den Fingern war eine verdichtete Bebauung vorgesehen. Es war ein Plan „unter dem Tisch“, verbunden mit verwaltungsinternen Planungen, kein rechtsgültiger Bebauungsplan. Als 1971 im Frankfurter Häuserkampf der Widerstand der Bevölkerung sichtbar wurde, wurde für das Frankfurter Westend eine „Veränderungssperre“ verhängt, und der Fingerplan war damit Vergangenheit. Auf der Basis des Fingerplans waren aber im Vorgriff auf noch nicht existierende Baupläne baurechtliche Zusagen erteilt worden. Die entsprechenden Bauvorhaben wurden damals vom Planungs- und Baudezernenten als „Leichen im Keller“ bezeichnet. Um nicht schadensersatzpflichtig zu werden, musste die Stadt Baugenehmigungen erteilen. Eine dieser „Kellerleichen“ ist das Westend-Center (heute Hochhaus am Park) an der Fürstenbergerstraße. Es bildet den „Fingernagel“ des damals konzipierten nördlichen Fingers im Westend.
Der Clusterplan Der Clusterplan oder Bankenplan von 1974 wurde allein für das Bankenviertel aufgestellt und teilt die Hochhäuser in Cluster ein, neben denen Zonen von niedriger Bebauung standen. Dieser Plan wollte dem Drang der Banken, immer höhere Gebäude zu bauen, einen städtebaulichen Rahmen geben.
Der City-Leitplan Der City-Leitplan von 1983 wurde vom Büro Speerplan entworfen und umfasst einen großen Teil der Innenstadt. Dieses langfristige Konzept, das aufgrund der Verdrängung des Wohnens aus der Innenstadt entwickelt wurde, sollte die gewachsene Stadt berücksichtigen. Wichtigstes Ziel war es, das Wohnen in der Stadt zu sichern und dennoch zentrale Arbeitsplätze zu schaffen. Im gleichen Jahr entstand der Entwurf des damals jungen Architekten H.R. Hiegel zum nicht realisierten Campanile in der Nähe des Hauptbahnhofs. Die Entwicklungsachsen, die im Fingerplan das erste Mal im Gespräch waren, wurden im City-Leitplan überarbeitet und durch weitere Achsen ergänzt. In diesen neu ausgewiesenen Entwicklungsachsen sollte ein Investitionsvolumen von 1 Milliarde DM verwirklicht werden. Der Plan wurde auch erstellt, um Investitionssicherheit zu gewährleisten, Kapitalanlagen zu steuern und damit den Investitionsdruck aus anderen Stadtgebieten fernzuhalten. Ein wichtiger Bestandteil des Planes war die Aufwertung des Frankfurter Ostens. Aus diesem Grund kam die östliche Entwicklungsachse „Hanauer Landstraße“ hinzu. Trotz des Metropolencharakters, der Frankfurt ständig mehr prägt, war und ist heute noch eine weitgehende Funktionsmischung vorhanden, so dass sich zwar Nutzungsschwerpunkte in Stadtteilen entwickelt haben, aber nur selten monostrukturierte Stadtteile entstanden sind. Der Leitplan sollte der dennoch fortschreitenden Funktionstrennung entgegenwirken. Im Rahmen des City-Leitplans wurde in Frankfurt 1970 und 1977/78 eine Arbeitsplatzzählung durchgeführt. In Frankfurt waren damals 70 % der Beschäftigten im tertiären Sektor tätig, der Bundesdurchschnitt lag jedoch nur bei 49 %. In Frankfurt lag demgemäß auch damals schon ein überregional bedeutender Dienstleistungsschwerpunkt (vor allem Banken) im Gefüge der Zentralen Orte der BRD.
Der Rahmenplan Bankenviertel mini|Bankenviertel Der Rahmenplan von 1990, der von dem Offenbacher Architekturbüro Novotny, Mähner und Assoziierte vorgelegt wurde, schlug neue Hochhausstandorte vor. Diese wurden durch den Bebauungsplan Nr. 702 – Bankenviertel – verwirklicht. Er befasst sich überwiegend mit dem traditionellen Bankenviertel und macht dennoch einige Aussagen über die umliegenden Gebiete, wie das Bahnhofsviertel und das Westend. In den genannten Bereichen wurde aufgezeigt, wie die städtebauliche Qualität verbessert werden kann. Außerdem wurde festgestellt, wie und wo städtebaulich verträglich verdichtet werden könnte. Wie schon der City-Leitplan sollte auch dieser Plan Investitionen leiten und aus Wohngebieten, wie dem Westend, die Büronutzung heraushalten. Die vorhandene ÖPNV-Erschließung sollte durch Verdichtung an gut erschlossenen Stellen besser genutzt werden. In diesem Rahmenplan wird auf die Wallservitut hingewiesen und daraus ein Konzept entwickelt, das die Wallanlagen auch weiterhin freihält und eine Abstufung vorsieht. Die Abstufung sollte so aussehen, dass Hochhäuser in der „zweiten Reihe“ gebaut werden, das heißt, dass direkt an den Wallanlagen nur niedrige Bebauung zugelassen wird und erst in der „zweiten Reihe“ Hochhäuser stehen dürfen. Ausnahmen sind nur an Eckpunkten als Torsituation zulässig. Eine weitere Festsetzung ist die maximale Höhe von 160 m bei neuen Hochhausbauten.
Bebauungspläne für das Bankenviertel Für das Bankenviertel gibt es eine Reihe von Bebauungsplänen, von denen jedoch nicht alle rechtskräftig wurden: B-Plan Nr. 281 – Zwischen Neue Mainzer Straße und Junghofstraße B-Plan Nr. 669 – Bankenviertel I – Zwischen Neue Mainzer Straße und Neue Schlesingerstraße B-Plan Nr. 670 – Bankenviertel II – Zwischen Neue Mainzer Straße und Taunusanlage Die Verfahren zu diesen Bebauungsplänen wurden allerdings eingestellt und zum B-Plan Nr. 702 – Bankenviertel – zusammengefasst.
Dieser Bebauungsplan wurde auf der Grundlage des Rahmenplanes Bankenviertel von 1990 entwickelt und setzt die Hochhausstandorte für das Bankenviertel um. Ziel des Bebauungsplanes ist es, die Innenstadt nachzuverdichten und den Standort Bankenviertel zu sichern. Das Ausweisen von Wohnflächen, Ladengeschossen und Restaurants geschieht, um den Anteil innerstädtischen Wohnraums zu erhöhen und das Viertel zu beleben.
Planungen für das Westend Die breite öffentliche Unterstützung für die Neubauvorhaben bis 1974 und die Großzügigkeit der Baubehörden bis Anfang der 1970er Jahre, sowie die Bonusverfahren für die Hochhausbauten führten dazu, dass die Bevölkerung sensibilisiert wurde und gegen das Vordringen der Hochhausbebauung in Wohngebiete protestierte, so dass es nötig wurde, durch B-Pläne die Wohnnutzung im Westend zu sichern. Der Rahmenbebauungsplan Westend von 1971, der Schüsselplan genannt wird, umfasste das Wohngebiet mit Hochhäusern. Der endgültige Plan von 1972/74 setzt diese Idee so um, dass ein Wohngebiet von Mischgebieten umfasst wurde.
Der Hochhausentwicklungsplan von 1998 Der Entwurf für einen neuen Hochhausentwicklungsplan, den das Architekturbüro Jourdan & Müller unter dem Titel Frankfurt 2000 konzipierte, wurde im September 1997 der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Entwurf sah 18 neue Hochhausstandorte in drei „Verdichtungszonen“ vor. Ein wichtiger Leitgedanke des Planes war das „Pulkkonzept“, welches besagt, dass die Hochhäuser in Gruppen zusammenstehen sollen. Der damals zuständige Planungsdezernent Wentz meinte dazu, dass durch dieses Konzept andere Stadtteile von Hochhäusern frei bleiben würden „… und ihre städtebauliche, soziale und kulturelle Identität bewahren.“FAZ, 10. September 1998 Damit soll der Investitionsdruck auf drei definierte Hochhauszonen beschränkt werden.
Die erste Verdichtungszone ist das traditionelle Bankenviertel, in dem Jourdan & Müller den Bau von fünf Hochhäusern mit Höhen zwischen 130 und 228 Metern vorschlug. Die zweite Verdichtungszone Messe/Europaviertel umfasst das Messegelände sowie das Areal des direkt angrenzenden, 1996 aufgegebenen Hauptgüterbahnhofes, auf dem ein neues Stadtviertel (das Europaviertel) geplant ist. Insgesamt fünf Hochhäuser wurden für das Gebiet vorgeschlagen, darunter der 369 Meter hohe Millennium Tower. Als dritte Verdichtungszone mit sechs Hochhausstandorten war das Parkviertel vorgesehen. Das Parkviertel sollte ein neues Stadtviertel auf dem Gleisvorfeld des Hauptbahnhofs werden, da die Deutsche Bahn im Rahmen des Projekts Frankfurt 21 den oberirdischen Kopfbahnhof durch einen Durchgangsbahnhof in Tieflage ersetzen wollte.