mini|hochkant=1.3|Die Spitalkirche in Bad Grönenbach Die Reformation in Bad Grönenbach betrieb ab 1559 Philipp von Pappenheim. Sie führte fast zwei Jahrhunderte lang zu Streitigkeiten und zuweilen handfesten Auseinandersetzungen zwischen den Reformierten und den Angehörigen der katholischen Kirche in der bayerischen Gemeinde. Im 18. Jahrhundert kam es so weit, dass sich Reformierte zur Auswanderung gezwungen sahen. Die evangelisch-reformierte Kirchengemeinde in Bad Grönenbach und die Schwestergemeinde in Herbishofen sind die ältesten in Bayern und gehören zu den ältesten in Deutschland.Evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Bad Grönenbach abgerufen am 23. Oktober 2025.Evangelisch-reformierte Kirche abgerufen am 23. Oktober 2025.Sonntagsblatt - Evangelische Wochenzeitung für Bayern, Ausgabe 48/2005 abgerufen am 21. August 2011.
Ausgangssituation mini|hochkant|Wolfgang von Pappenheim († 1558) In der Reichsstadt Memmingen in der Nähe von Grönenbach bahnte sich bereits Anfang des 16. Jahrhunderts die Reformation nach der Lehre Ulrich Zwinglis an. Im weiteren Verlauf der Reformation in Memmingen nahm man dort die Confessio Augustana und damit das lutherische Bekenntnis an. Die im Süden Grönenbachs gelegene Reichsstadt Kempten wurde im 16. Jahrhundert lutherisch. In Grönenbach herrschten damals die Herren von Pappenheim. Nach dem Tode Wolfgangs von Pappenheim im Jahr 1558 beschlossen seine Söhne Philipp, Wolfgang und Christoph, sich auf Wallfahrt nach Jerusalem zu begeben.S. 28 Philipp änderte jedoch bereits in Venedig seine Meinung und beschloss, über die Schweiz und Zürich zurückzukehren. In Zürich lernte er den reformierten Prädikanten Bächli kennen und nahm das calvinistische Bekenntnis an.S. 29
Die Reformation stellte für das gesamte Haus Pappenheim eine schwierige Herausforderung dar. Durch das Reichsmarschallamt war der Senior des Hauses Pappenheim zum Dienst am Kaiserhof verpflichtet. Bei diesem Dienst und der Haltung Karl V. († 1558) zur Reformation war es unmöglich, sich den katholischen Zeremonien zu entziehen. Ein weiterer Grund, sich erst spät der Reformation zuzuwenden, war, dass einige Agnaten derer von Pappenheim hohe kirchliche Ränge innerhalb der katholischen Kirche hatten, so u. a. der Fürstbischof von Eichstätt Christoph von Pappenheim († 1539) und der Bischof von Regensburg Georg von Pappenheim († 1563).Hans Schwackenhofer: Die Reichserbmarschälle, Grafen und Herren von und zu Pappenheim, 2002, S. 195, 196.
Die reformierte Lehre nach Calvin und Zwingli unterscheidet sich in wichtigen Aspekten vom evangelisch-lutherischen Bekenntnis. Beide Konfessionen berufen sich zwar auf die „vier Soli“ (Sola fide, Sola gratia, Solus Christus, Sola scriptura), sind sich jedoch in einigen wichtigen Punkten nicht einig, etwa in der von Calvin vertretenen Prädestinationslehre, nach der jedem Menschen von Gott vorherbestimmt sei, ob er sich auf dem Weg zur Seligkeit oder zur Verdammnis befindet. Die Calvinisten lehnen auch die Realpräsenz Jesu Christi während des Abendmahles ab.
Einführung der Reformation (1559–1619) Als Philipp von Pappenheim in Begleitung des Prädikanten Bächli von Zürich nach Grönenbach zurückkehrte, führte er nach dem Grundsatz cuius regio, eius religio die reformierte Konfession nach Zwingli und Calvin für seine Untertanen in den Ortschaften Grönenbach, Rothenstein, Theinselberg, Herbishofen, Ittelsburg und Herbisried ein.S. 21Hans Schwackenhofer: Die Reichserbmarschälle, Grafen und Herren von und zu Pappenheim, 2002, S. 161. Allerdings war Philipp von Pappenheim nur Herr eines Teils der Güter in diesen Orten. Nach dem Konfessionswechsel verweigerten die konvertierten Untertanen dem Kollegiatstift in Grönenbach die Zahlung des Zehnten. Philipp setzte gegenüber seinem katholischen Vetter Alexander II. von Pappenheim durch, dass der calvinistische Prädikant aus den Stiftseinnahmen jährlich mit zweihundert Gulden zu bezahlen war. Am 30. Mai 1577 schlossen Philipp und Alexander einen Vertrag zur Regelung der Ausgaben des Stifts. Statt ursprünglich sechs waren nur noch drei katholische Priester mit jährlich je 120 Gulden, der reformierte Prädikant mit 200 Gulden und der calvinistische Schulmeister mit 16 Gulden und zwei Malter Roggen zu entlohnen.Urkunde im Neuburger Kreisarchiv vom 26. April 1662. Seit dem Jahre 1559 wurde die Stiftskirche St. Philipp und Jakob als Simultankirche von den Katholiken und den Calvinisten benutzt.
Weil der Zürcher Prädikant Bächli die Reformation in Grönenbach einführte, bestand viele Jahre eine enge Beziehung der reformierten Gemeinde in Grönenbach zu Zürich. So wurden aus der Schweiz insgesamt 17 Prediger (davon 13 direkt aus Zürich) nach Grönenbach entsandt.S. 219, 220. Die Schweizer Glaubensbrüder unterstützten die Grönenbacher nicht nur durch die Entsendung von Priestern, sondern Zürich übernahm bis zum Ende des 18. Jahrhunderts sogar die Pfarrbesoldung der reformierten Prediger in Grönenbach.
Das Vorgehen Philipps bei der Einführung der calvinistischen Konfession führte dazu, dass selbst Kaiser Rudolf II. in einem Schreiben vom 2. März 1577 Stellung bezog. Philipp von Pappenheim wurde aufgefordert, von einer weiteren Teilung des Kollegiatstifts abzusehen und sich mit seinem Vetter Alexander zu einigen.Urkunde im bischöflichen Archiv in Augsburg vom 2. März 1577., was mit dem Vertrag von 1577 kodifiziert wurde. Im Jahr 1601 erwirkte Alexander wiederum ein Schreiben von Kaiser Rudolf II. an Philipp mit dem Zweck, den Katholizismus und das Kollegiatstift in Grönenbach aufrechtzuerhalten. Kaiser Rudolf II. verordnete darin den „Ehrwürdigen Hainrich, bischoffen zu Augsburg, und Johann Adamen Abten des Sftiffts Kempten, und deren Amtsnachfolger des Stiffts und Collegii Grönenbach als respective in spiritualibus Ordinarium als auch der weltlichen Obrigkeit halber zu Conservatoren, Handhaber und Beschützer, daß sie die Kollegiatkirche und Stifft und Dechenei zu Grönenbach […] erhalten“.Zitat des Schreibens Kaiser Rudolf II von 1601, S. 31.
Gegen Ende des Lebens und nach dem Tode Philipps von Pappenheim († 1619) wurde die Einführung der Reformation von seinen Erben nicht mehr mit dem gleichen Eifer durchgeführt. Ein Indiz hierfür ist, dass bereits ab 1615 einige Untertanen unter Pfarrer Andreas Epplin vom reformierten calvinistischen Bekenntnis zur katholischen Kirche zurückgekehrt waren.S. 34, 35.Aufstellung der wieder ab 1615 zum katholischen Glauben konvertierten, S. 35, 36
Fortgang der Reformation (1619–1626) mini|hochkant|Testament Philipps von Pappenheim, 1613. Original in Donaueschingen Sechs Jahre vor seinem Tod verfasste Philipp von Pappenheim 1613 sein Testament, in dem er für den Fortbestand der reformierten Konfession in Grönenbach Sorge trug.Abbildung des Testaments Philipp von Pappenheim von 1613, S. 37 Unter Androhung des Erbverlustes forderte er von seinen Nachfolgern, die reformierte Lehre zu erhalten und weiterzuführen. Selbst spätere Nachfahren, die wieder zum katholischen Glauben übergetreten waren, unter anderen Graf Wolf Philipp von Pappenheim, wagten nicht, die Untertanen zur Rückkehr in die katholische Kirche zu zwingen. Als Testamentsvollstrecker ernannte Philipp von Pappenheim die freien Reichsstädte Lindau und Memmingen. Die Bürgermeister beider Städte bestätigten die Vollstreckung durch ihre Siegel auf dem Testament.
Mit Bezug auf die Weisung von Kaiser Rudolf II. von 1601 unternahmen 1621 der Bischof von Augsburg Heinrich und der Fürstabt von Kempten Johannes Eucharius einen Vorstoß gegen die Ausübung des calvinistischen Bekenntnisses in Grönenbach. Durch ein Dekret des Fürstabtes von Kempten des Jahres 1621 wurde der calvinistische Prädikant Philippus Gessertus unter Mithilfe des Grafen Otto Heinrich Fugger aus Grönenbach vertrieben und die Simultannutzung der Stiftskirche St. Philipp und Jakob untersagt.S. 38 Seit dem 2. September 1621 wurde sie wieder allein von den katholischen Gläubigen genutzt. Bis zum Jahr 1624 fand in Grönenbach kein calvinistischer Gottesdienst mehr statt.
mini|Schlößle in Grönenbach 1563 Der Calvinismus in Grönenbach konnte jedoch nicht gänzlich beseitigt werden. Die Witwe Philipps von Pappenheim, Anna von Pappenheim geborene von Winneberg und Beilstein, beherbergte 1625 im Unteren Schloss zu Grönenbach den calvinistischen Prädikanten Adolf Langhans, der dort heimlich calvinistische Gottesdienste abhielt. Ein Dekret des Fürstabts Johannes Eucharius von Kempten vom 23. Oktober 1625 untersagte daraufhin die weitere Ausübung der calvinistischen Lehre im Unteren Schloss sowie eine weitere Beherbergung des Prädikanten Langhans in Grönenbach.Dekret vom 23. Oktober 1625 im Kreisarchiv Band 391, S. 41–42. Das wurde jedoch nicht befolgt; im März 1626 wurde daraufhin der Prädikant Adolf Langhans auf seinem Weg nach Theinselberg im Schulerloch bei Grönenbach verhaftet und auf die Burg Liebenthann verbracht.S. 42, mit Verweis auf Neub. Kreisarchiv Band 391 Adolf Langhans wurde am 13. April 1626 mit der Auflage, nicht mehr nach Grönenbach zurückzukehren, und Auferlegung einer Strafe von 100 Gulden freigelassen. Er zog sich nach Theinselberg zurück, blieb jedoch auch weiterhin mit den reformierten Gläubigen in Grönenbach in Verbindung.
Von der Augsburger Konfession bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges (1626–1648) mini|hochkant|Titelblatt der ersten mit Vorstücken und Anhang versehenen lateinischen Ausgabe der Augsburger Konfession, Wittenberg 1531 Da die Bemühungen des Fürstabtes von Kempten und des Bischofs von Augsburg, den Katholizismus in Grönenbach und das Kollegiatstift im Sinne seiner Stifter wiederherzustellen, gescheitert waren, übertrug der Kaiser die Regelung der religiösen Verhältnisse den Herzögen von Bayern Maximilian I. und Württemberg Johann Friedrich. Diese setzten ab 1626 an Stelle des reformierten calvinistischen Bekenntnisses die Augsburger Konfession durch. Die Entscheidung erkannte der Erbe Philipp von Pappenheims, Marschall Maximilian von Pappenheim an und setzte den lutherischen Prädikanten Johann Herrmann in Grönenbach ein. Er bestimmte, dass das Kollegiatstift und die Stiftskirche St. Philipp und Jakob den Katholiken, die Spitalkirche den Evangelischen gehören sollte.S. 44
Die Calvinisten in Grönenbach waren jedoch mit dem Wechsel zum evangelisch-lutherischen Bekenntnis nicht einverstanden und gingen mehrheitlich nach Herbishofen und Theinselberg. Prädikant Johann Herrmann verstarb im Januar 1630 an der Pest. Ihm folgte der Prediger Johann Jakob Trautmann aus Tübingen, der die Witwe Herrmanns heiratete. Johann Jakob Trautmann blieb bis 1632 in Grönenbach und wurde in diesem Jahr von den eingedrungenen Schweden abgesetzt; sie setzten wiederum einen calvinistischen Prädikanten ein. Als die Schweden dann 1634 in der Schlacht bei Nördlingen unterlagen, gewannen die Katholiken auch in Grönenbach wieder die Oberhand und setzten den calvinistischen Prädikanten ab.S. 46, 47