Die Gravamina der deutschen Nation (lat. Gravamina nationis germanicae) waren spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Beschwerden aus dem deutschsprachigen Raum gegen den Papst und die Kurie in Rom. Sie hatten erhebliche Bedeutung für die Schaffung einer antipäpstlichen Stimmung, an die Martin Luther und die Reformatoren anknüpfen konnten. Die Gravaminabewegung hatte erheblichen Einfluss auf die Entstehung eines deutschen Selbstverständnisses als einer Vorform des Nationalbewusstseins.

Begriff Das aktive Verständnis von Gravamina als Beschwerden, die von deutscher Seite gegen Rom vorgebracht werden, begegnet erstmals 1522/23 auf dem zweiten Nürnberger Reichstag: Der weltlichen Reichsstände Beschwerden, so sie gegen den Stuhl zu Rom und andern geistlichen Ständen haben. Bis dahin, und so auch in den Frankfurter Avisamenta 1456 und den Wormser Gravamina 1521, sind Gravamina Beschwerungen bzw. Belastungen, die der päpstliche Stuhl der deutschen Nation auferlegt.Heinz Scheible: Die Gravamina, Luther und der Wormser Reichstag. In: Ders., Melanchthon und die Reformation. Forschungsbeiträge, hrsg. von Gerhard May und Rolf Decot. Philipp von Zabern, Mainz 1996, S. 393–410, hier S. 397f.

Vorgeschichte 1448 wurde das Wiener Konkordat zwischen Papst Nikolaus V. und dem späteren Kaiser Friedrich III. für die natio Alamanica abgeschlossen., hier S. 131. Diese Vereinbarung bildete bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches eine der Grundlagen für die Kirche im Reich. Das Konkordat war gegen den Willen der Reichsstände, und hier besonders des hohen Klerus, nur zwischen Kaiser und Papst zustande gekommen. Es regelte die päpstlichen Rechte etwa bei der Vergabe von Pfründen, bei der Besetzung kirchlicher Stellen oder die Zahlung von Geldern an die Kurie. Im Konkordat waren nicht alle Ergebnisse der Reformkonzile von Konstanz und Basel (zusammengefasst in der Mainzer Akzeptation vom Reichstag 1439) beachtet worden.

In der Folge kam es auf den Reichstagen zu zahlreichen Beschwerden gegen Papst und Kurie. Dabei ging es darum, den Zustand vor 1448 wiederherzustellen oder an die Mainzer Akzeptation anzuknüpfen. Urheber waren hohe Geistliche, Fürsten und freie Städte. Anfangs lag der Schwerpunkt bei der hohen Geistlichkeit, der es auch darum ging, landeskirchliche Tendenzen im Bereich der großen weltlichen Territorien zu verhindern. Sie wurden daher von Wilhelm Michel als „Standesklagen des deutschen Klerus“ charakterisiert., hier S. 131. Vgl. Wilhelm Michel: Das Wiener Konkordat v. J. 1448 u. die nachfolgenden Klagen des Primarklerus der Mainzer Kirchenprovinz, Bensheim 1929, S. 8.

Vorreformatorische Zeit Das Mainzer Libell von 1451, verfasst von einem nicht bekannten Geistlichen, enthält eine erste Zusammenstellung von Beschwerden. Um 1452 machte der Kurfürst von Trier Jakob I. von Sierck konkrete Reformvorschläge. Aus dem Mainzer Libell entstand nach einer Provinzialsynode der Kirchenprovinz Mainz 1455 die erste eigentliche Zusammenstellung. Es wurden 13 Artikel verabschiedet, die dem Papst unterbreitet werden sollten. Hier stand der Mainzer Erzbischof Dietrich Schenk von Erbach im Zentrum der Opposition gegen die Kurie.Heinz Scheible: Die Gravamina, Luther und der Wormser Reichstag. In: Ders., Melanchthon und die Reformation. Forschungsbeiträge, hrsg. von Gerhard May und Rolf Decot. Philipp von Zabern, Mainz 1996, S. 393–410, hier S. 397. Kritikpunkte waren unter anderem das Auftreten der Bettelorden, die Vergabe von Pfründen durch die Kurie und die Höhe von Annaten und anderen Gebühren. Außerdem wünschten die Kleriker vom Papst einen wirksamen Schutz vor der weltlichen Gerichtsbarkeit.

Größere Reichweite hatten die Frankfurter Avisamenta von 1456. Bei dieser Schrift taucht der Begriff Gravamina nationis germanicae als erstes auf. Anlässlich eines neuen Ablasses formulierten auf dem Frankfurter Tag (1456) Abgesandte sämtlicher Kurfürsten mit Ausnahme des Trierers, der Erzbischöfe von Salzburg und Bremen sowie verschiedener Domkapitel offiziell zwölf „Beschwerden, der deutschen Nation auferlegt“ (Gravamina illata Alamaniae nationis). Mehrheitlich waren dies Anliegen des hohen Klerus, und nur ein Beschwerdepunkt der Kurfürsten wurde aufgenommen: Nur weltliche Gerichte in Deutschland sollten weltliche Rechtssachen verhandeln.

1457 richtete der Mainzer Kanzler Martin Mair ein Privatschreiben an Kardinal Enea Silvio Piccolomini., hier S. 131f. Mayr war mit Piccolomini persönlich befreundet, und nutzte die Gratulation zu Piccolominis Ernennung zum Kardinal, um problematische Entwicklungen in der Kirche zu benennen. „So sehr ich mich also über deine neue Würde freue, so sehr beunruhigt und quält es mich, dass man gerade zu deiner Zeit solche Pläne verfolgt.“ Aber vielleicht könne der neue Kardinal ja „Dämme“ errichten und diese Entwicklungen aufhalten. Mairs Aufstellung der Kritikpunkte kann als klassisch gelten:Heinz Scheible: Die Gravamina, Luther und der Wormser Reichstag. In: Ders., Melanchthon und die Reformation. Forschungsbeiträge, hrsg. von Gerhard May und Rolf Decot. Philipp von Zabern, Mainz 1996, S. 393–410, hier S. 399.

Der Papst beachte die Beschlüsse der Reformkonzilien nicht. Die Bestimmung des Wiener Konkordats, wonach die Kurie die Bischofswahl eines Domkapitels bestätigen muss, werde so gehandhabt, dass zahlreiche Wahlen durch das jeweilige Domkapitel von Rom nicht anerkannt würden. Pfründen gingen an Personen, die an der Kurie entsprechend intrigierten. Obwohl nach kanonischem Recht verboten, gebe es Anwartschaften (Exspektanzen) auf unerledigte Pfründen. Die Annaten seien sehr hoch, ihre Eintreibung sei rücksichtslos. Die hohen Ämter der kirchlichen Hierarchie gingen an die Meistbietenden. Ablässe würden als Finanzquelle gebraucht. Die Türkensteuer werde ohne Absprache mit deutschen Stellen erhoben. Bereits in der ersten Instanz ziehe Rom Prozesse an sich.

Piccolomini verfasste 1458 eine ausführliche Entgegnung (später als Germania bezeichnet); im gleichen Jahr wurde er als Pius II. Papst. Die Germania wurde ihrerseits von deutschen Humanisten kritisch rezipiert, und so wirkte Mairs Privatschreiben weiter.

Auf dem Reichstag von 1458 wiederholten die Kurfürsten (ohne den Pfälzer) und einige Bischöfe die Frankfurter Avisamenta, ergänzt um weitere Punkte, als Petition an Papst Pius II. Es folgten 1479 die 26 Koblenzer Artikel der drei Erzstifter und 1456 die vom Würzburger Bischof Johann III. von Grumbach und dem Domkapitel verfassten 31 Artikel für die Mainzer Provinzialsynode; beide Texte legen die Frankfurter Avisamenta zugrunde, der Würzburger Text verweist explizit auf die Frankfurter Gravamina nationis Alemanicae et status nostri ecclesiastici. Hier kommen jeweils Beschwerden über die Eingriffe weltlicher Herrscher in die geistliche Gerichtsbarkeit hinzu.

Maximilian I. machte die Gravamina zum Werkzeug kaiserlicher Außenpolitik. Auf den Reichstagen 1497 (Freiburg) und 1500 (Augsburg) wurden die antikurialen Beschwerdepunkte diskutiert. Nach dem vom Papst verursachten Bruch der Liga von Cambrai nutzten Maximilian, möglicherweise auf Beratung seines Kanzlers Matthias Lang hin, die Gravamina für antipäpstliche politische Ziele. So wollte der Kaiser politischen Druck auf den Papst ausüben und damit dem Beispiel Frankreichs folgen. Maximilian schickte 1510 seinen Privatsekretär Jakob Spiegel zu dessen Onkel, dem Humanisten Jakob Wimpheling und beauftragte ihn zu einem Gutachten über folgende drei Fragen:Heinz Scheible: Die Gravamina, Luther und der Wormser Reichstag. In: Ders., Melanchthon und die Reformation. Forschungsbeiträge, hrsg. von Gerhard May und Rolf Decot. Philipp von Zabern, Mainz 1996, S. 393–410, hier S. 400.

Wie kann die Pfründenvergabe an Günstlinge der Kurie (sogenannte Kurtisanen, Pfründenjäger) beendet werden? Wie können die Annaten abgeschafft werden? Kann ein deutscher Erzbischof (etwa von Mainz, Magdeburg und Salzburg) zum ständigen Legaten ernannt werden und damit Entscheidungskompetenz für Fragen erhalten, die bisher in Rom entschieden wurden?

Als Grundlage für das Gutachten legte Spiegel Wimpheling die Pragmatische Sanktion von Bourges vor. Wimpheling zitierte zunächst die Pragmatische Sanktion, dann setzte eine zehn Punkte umfassende Gravamina-Liste auf. In der Hauptsache verwies Wimpheling auf die finanzielle Schädigung des Reichs durch den Papst, wobei er auf Martin Mairs Brief an Enea Silvio Piccolomini zurückgriff. Politisch blieb Wimphelings Gutachten folgenlos, da der Kaiser schon kurz darauf auf die Seite des Papstes überging und seine nationalkirchliche Politik nicht weiter verfolgte. Mittelfristig wurde aber wichtig, dass ein Humanist vom Niveau Wimphelings die Gravamina vertreten hatte. Spiegel ließ dessen Gutachten von 1510 nämlich im Mai 1520 drucken.Heinz Scheible: Die Gravamina, Luther und der Wormser Reichstag. In: Ders., Melanchthon und die Reformation. Forschungsbeiträge, hrsg. von Gerhard May und Rolf Decot. Philipp von Zabern, Mainz 1996, S. 393–410, hier S. 401 und 403.

Die Reichsstände benutzten die Gravamina während des Reichstages von Augsburg im Jahr 1518 dazu, um die Ablehnung einer vom Papst ausgeschriebenen, vom Kaiser unterstützten Türkenabgabe zu begründen.Heinz Scheible: Die Gravamina, Luther und der Wormser Reichstag. In: Ders., Melanchthon und die Reformation. Forschungsbeiträge, hrsg. von Gerhard May und Rolf Decot. Philipp von Zabern, Mainz 1996, S. 393–410, hier S. 402. Neu war, dass dabei die negative Stimmung in der Bevölkerung thematisiert wurde, die durch frühere Kreuzzugsabgaben entstanden sei., hier S. 132. Eine Aufstellung von Gravamina, die vom Bischof und Klerus zu Lüttich verfasst worden war, kritisierte hauptsächlich das Finanzgebaren der Kurie. Sie wurde Kaiser und Legat auf dem Reichstag übergeben und 1519 in die Wahlkapitulation von Karl V. aufgenommen.

Reformationszeit Martin Luther hatte von den Gravamina spätestens seit dem Augsburger Reichstag von 1518 Kenntnis. In seiner Schrift An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung, gedruckt im August 1520, bezog er sich vielfach darauf. Indem er ein populäres Thema aufnahm, verschaffte er seinen eigenen Anliegen größere Resonanz. Er begnügte sich nicht nur mit der Aufzählung von Gravamina, sondern machte auch konkrete Reformvorschläge. Dadurch erhielt die Diskussion eine neue Qualität. Luther wandte sich nicht an die Entscheidungsträger, die ein Konzil der Universalkirche einberufen könnten: „Es ist eine Schrift, die betont zu einem deutschen Thema an deutsche Instanzen schreibt,“ so Volker Leppin.Volker Leppin: Martin Luther. Philipp von Zabern, 3. Auflage mainz 2017, S. 158.

Auf dem Wormser Reichstag von 1521 flossen Gravamina- und Wittenberger Reformationsbewegung ineinander. Auf den Entwurf einer kaiserlichen Erklärung gegen Luther erwiderten die Stände, es solle nicht nur Luther zitiert werden, sondern auch die Gravamina diskutiert werden. Dass Luther als Vertreter der Gravamina-Bewegung wahrgenommen wurde, hatte seine Vorladung nach Worms zur Folge, obwohl er bereits als Ketzer verurteilt war: Die Stände unterschieden zwischen Luthers dogmatischen Überzeugungen (diese sollte er nach Belehrung widerrufen), und seinen anderen Artikeln, in denen man nach Billigkeit weiter mit ihm verfahren wollte. Diese anderen Reformanliegen Luthers waren die Gravamina.Heinz Scheible: Die Gravamina, Luther und der Wormser Reichstag. In: Ders., Melanchthon und die Reformation. Forschungsbeiträge, hrsg. von Gerhard May und Rolf Decot. Philipp von Zabern, Mainz 1996, S. 393–410, hier S. 405.