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Der Europäische Stabilitätsmechanismus (kurz ESM, , ) ist eine finanzwirtschaftliche zwischenstaatliche Organisation mit Sitz in Luxemburg. Er wurde durch einen am 27. September 2012 in Kraft getretenen völkerrechtlichen Vertrag zwischen den Mitgliedstaaten der Eurozone gegründet und ist damit rechtlich unabhängig von der Europäischen Union. Sein geschäftsführender Direktor (CEO) ist der Luxemburger Pierre Gramegna.

Aufgabe des ESM ist es, überschuldete Mitgliedstaaten der Eurozone durch (an Reformbedingungen geknüpfte) Kredite und Bürgschaften zu unterstützen, um deren Zahlungsfähigkeit zu sichern. Er ist damit Teil des Euro-Rettungsschirms und löste am 1. Juli 2013 die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) weitgehend ab.

Vorgeschichte Trotz der Gründung der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) im Juni 2010 setzte sich die Eurokrise weiter fort. Neben Griechenland waren auch Irland und Portugal betroffen. Wegen des absehbar zu frühen Auslaufens der EFSF im Juni 2013 wurden Forderungen lauter, einen dauerhaften Mechanismus für Krisenfälle zu etablieren. Nachdem verschiedene Vorschläge wie die Einführung sogenannter Eurobonds oder die Einrichtung einer Staateninsolvenzordnung von mehreren Staaten – auch von der deutschen Bundeskanzlerin Merkel – abgelehnt worden waren, beschlossen die Regierungschefs der Euro-Gruppe auf dem Gipfel des Europäischen Rates am 16./17. Dezember 2010, den AEU-Vertrag zu erweitern, um die Gründung des ESM zu ermöglichen. Diese Vertragsänderung wurde am 2. Februar 2012 von den Botschaftern der Euro-Staaten unterzeichnet.

Am 9. Dezember 2011 vereinbarten die Staats- und Regierungschefs der Eurozone, Schritte in Richtung auf eine stärkere Wirtschaftsunion zu unternehmen, einschließlich eines neuen fiskalpolitischen Pakts und einer verstärkten wirtschaftspolitischen Koordinierung, die durch einen Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (VSKS) umzusetzen sei. Der VSKS soll dazu beitragen, eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in der Eurozone zu entwickeln, um eine dauerhafte, gesunde und stabile Verwaltung der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten und so eine der Hauptursachen der finanziellen Instabilitäten anzugehen. Der ESM-Vertrag und der VSKS-Vertrag sollen sich gegenseitig bei der Verstärkung der haushaltspolitischen Verantwortlichkeit innerhalb der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion ergänzen; so sei der ESM Zit. nach Michael Staack, in: ders. (Hrsg.): Einführung in die Internationale Politik. Studienbuch. 5. Auflage. Oldenbourg Verlag, München 2012, S. 256. Funktional ist der ESM ein Teil des Euro-Rettungsschirms.

Ziel des ESM Mit dem ESM sollen zahlungsunfähige Mitgliedstaaten der Eurozone, unter Einhaltung wirtschaftspolitischer Auflagen (Artikel 13 des ESM-Vertrages), mit Krediten der Gemeinschaft der Euro-Staaten unterstützt werden, wobei auch anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union der Beitritt zu diesem Vertrag offensteht (Art. 44).

Das wesentliche Instrumentarium des ESM sind Notkredite und Bürgschaften (auch als „Haftungsgarantien“ bezeichnet): Überschuldete Mitgliedstaaten sollen Kredite zu subventionierten Konditionen erhalten. Im ESM-Vertrag ist zudem festgeschrieben, dass jeder Mitgliedstaat, der Hilfe durch den ESM erhält, ein makroökonomisches Anpassungsprogramm umsetzen muss sowie eine tiefgehende Analyse über die Nachhaltigkeit seiner Staatsschuldensituation unternehmen soll (Art. 12, Art. 13 Abs. 3 ESM-Vertrag).

Rechtlicher Rahmen Gründungsvertrag Der ESM wird begründet durch den „Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, Irland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, dem Großherzogtum Luxemburg, Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Portugiesischen Republik, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik und der Republik Finnland“. Dieser völkerrechtliche Vertrag wurde am 23. Januar 2012 von den Finanzministern der Euro-Staaten beschlossen und am 2. Februar 2012 durch die Botschafter der Mitgliedstaaten in Brüssel unterzeichnet.Unterzeichnung des ESM-Vertrags, Website des Bundesfinanzministeriums, Abruf am 16. Juni 2012. Inzwischen haben alle Unterzeichnerstaaten den Vertrag ratifiziert.

Die Finanzminister der Euro-Staaten billigten zudem am 14. September 2012 in Nikosia die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Auflagen. Eine entsprechende „interpretative Erklärung“ zum ESM-Vertrag hat das Bundeskabinett am 26. September 2012 gebilligt; sie wurde am 27. September 2012 von den Unterzeichnerstaaten beschlossen. Damit trat der Gründungsvertrag am 27. September 2012 in Kraft.

Unterzeichner ratifiziert Kommentar ja Am 29. Juni 2012 haben der Bundestag und der Bundesrat jeweils mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit dem Gesetz zu dem Vertrag vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus zugestimmt. Der Bundespräsident hat dieses Gesetz wegen absehbarer Verfassungsklagen nicht sofort unterzeichnet, sondern erst am 13. September 2012, also einen Tag nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den bis dahin eingegangenen Eilanträgen. Das Gericht hatte den Anträgen der Kläger auf eine einstweilige Anordnung nicht stattgegeben, aber vor einer Ratifizierung noch zusätzliche, völkerrechtlich gesicherte Regelungen gefordert. Nachdem die Mitgliedstaaten der Eurozone eine gemeinsame Erklärung zur Interpretation von Artikel 8 Abs. 5, Artikel 32 Abs. 5, Artikel 34 und Artikel 35 Abs. 1 des Vertrages unterzeichnet hatten, um die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts völkerrechtlich sicherzustellen, hat der Bundespräsident am 27. September 2012 die Ratifikationsurkunde unterzeichnet. ja Ungeachtet der Differenzen segnete in den Niederlanden das Oberhaus des Parlaments am 3. Juli den ESM ab, nachdem das Unterhaus schon im Juni mit Zweidrittelmehrheit für den Euro-Rettungsschirm gestimmt hatte. ja Parlamentarische Zustimmung am 26. Juni 2012. ja Die Abgeordneten des finnischen Parlaments haben am 21. Juni 2012 für die Ratifizierung des ESM-Vertrags gestimmt. 104 Volksvertreter stimmten für und 71 gegen den Vertrag. Jedoch machte die finnische Finanzministerin am 6. Juli deutlich, dass ihre Regierung einer gemeinsamen Haftung für die Schulden und Risiken der Euroländer nicht zustimmen werde. Auch eine Bankenunion mit gemeinsamer Haftung lehnte sie ab. Finnland werde eine „harte Haltung“ einnehmen, wenn es um Rettungspläne für die Eurozone geht, sagte Urpilainen. „Wir sind konstruktiv und wollen die Krise lösen – aber nicht um jeden Preis.“ ja Der estnische Rechtskanzler Indrek Teder hat den Vertrag dem estnischen Verfassungsgericht im Frühjahr zur Prüfung vorgelegt, da Artikel 4 Absatz 4 seiner Ansicht nach gegen die Verfassung verstößt. Das Gericht hat am 12. Juli 2012 sein Urteil veröffentlicht. 10 der 19 Richter wiesen die Beschwerde zurück. Am 30. August 2012 stimmte das Estnische Parlament mehrheitlich für den ESM.Euro-Rettungsschirm: Estnisches Verfassungsgericht billigt ESM. ja Parlamentarische Zustimmung am 6. Juli 2012. ja Parlamentarische Zustimmung am 19. April 2012. ja Parlamentarische Zustimmung am 30. Mai 2012. ja Parlamentarische Zustimmung am 22. Juni 2012. ja Zustimmung in beiden Kammern am 28. Februar 2012.Le Parlement ratifie le Mécanisme européen de stabilité Le Monde Online, 28. Februar 2012 (fr). ja Am 4. Juli 2012 hat der Nationalrat mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit den ESM und den Fiskalpakt abgesegnet. Die Zustimmung des Bundespräsidenten erfolgte am 17. Juli 2012. Webseite des Bundespräsidenten von Österreich, 17. Juli 2012. ja Das belgische Parlament hat den ESM am 14. Juni 2012 ratifiziert. 90 Abgeordnete haben mit Ja gestimmt, 14 mit Nein. Es gab 24 Enthaltungen.Belgisches Parlament ratifiziert ESM, Artikel vom 15. Juni 2012, abgerufen am 21. Juni 2012. ja Parlamentarische Zustimmung am 13. April 2012. Reuters, 13. April 2012 (pt). ja Parlamentarische Zustimmung am 28. März 2012. ja Das Oberste Gericht hat am 10. Juli 2012 die Verfassungsmäßigkeit des ESM bestätigt, aber einige rechtliche Fragen an den Europäischen Gerichtshof verwiesen. Bis zum Ausgang des Verfahrens hat die Regierung die Unterzeichnung der Ratifikationsurkunde ausgesetzt. ja Der italienische Senat hat am 12. Juli den Euro-Rettungsschirm ESM und den EU-Fiskalpakt gebilligt. Am 19. Juli 2012 hat auch das italienische Parlament zugestimmt. ja Zustimmung des Congreso de los Diputados am 17. Mai 2012 und durch den Senado am 6. Juni 2012.

Zwischenzeitlich sind auch die Euro-Länder Lettland, Litauen und Kroatien beigetreten. Anlässlich der Euro-Einführung in Bulgarien genehmigte der Gouverneursrat des ESM den Beitritt des Landes.

Inkrafttreten des ESM-Vertrags Der Vertrag bedurfte der Ratifikation, Genehmigung oder Annahme durch die Unterzeichner. Er trat an dem Tag in Kraft, an dem die Ratifikations-, Genehmigungs- oder Annahmeurkunden von so vielen Unterzeichner-Ländern beim Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union hinterlegt worden waren, dass deren Erstzeichnungen mindestens 90 % der gesamten vereinbarten Zeichnungen ausmachten. Diese Bedingung wurde durch Hinterlegung der deutschen Ratifikationsurkunde am 27. September 2012 erfüllt und in Deutschland am 1. Oktober 2012 () bekanntgemacht.

Rechtsform und Sitz des ESM Der Europäische Stabilitätsmechanismus ist eine unabhängige, internationale Finanzinstitution (Art. 1). Er hat seinen Sitz und seine Hauptverwaltung in Luxemburg und kann ein Verbindungsbüro in Brüssel einrichten (Art. 31). Der ESM besitzt volle Rechtspersönlichkeit und ist uneingeschränkt rechts- und geschäftsfähig. Er ist institutionell unabhängig von der EU. Der ESM ist von jeglichen Beschränkungen, Zulassungs- und Lizenzierungspflichten, wie sie sonst für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsunternehmen gelten, befreit (Art. 32).

Kapitalausstattung des ESM Das anfängliche Stammkapital des ESM beträgt 700 Mrd. Euro. Laut den Bedingungen aus dem ESM-Vertrag entfallen auf Deutschland 190 Mrd. Euro. Wenn Deutschland die Anteile der ausfallgefährdeten Staaten Portugal, Griechenland, Spanien und Italien übernehmen muss, erhöht sich der Betrag um 110 Mrd. Euro (190 + 110 = 300). Die nachfolgende Tabelle zeigt die ESM-Mitglieder mit ihrem jeweiligen prozentualen Anteil am ESM, ihrem gezeichneten und eingezahlten Kapital.

{| class="wikitable sortable zebra" |- class="hintergrundfarbe5" ! style="width:150px"| Euro-Land ! Anteil am ESMin % ! gezeichnetes Kapitalin Mrd. € ! eingezahltes Kapitalin Mrd. €

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