Sturmfreiheit steht für:
im Festungsbau ursprünglich die Eigenschaft einer Burg oder Festung, gegen das Eindringen eines Angreifers (den Sturmangriff, das Erstürmen) gesichert zu sein die Höhe des Walles einer Festung über ihrem Fundament; siehe auch Liste von Fachbegriffen im Festungsbau in der Umgangssprache das Unbeobachtetsein durch Erwachsene, Vorgesetzte oder sonstige Respektspersonen („sturmfreie Bude“)
Siehe auch: