Die Käseverordnung war eine deutsche Rechtsvorschrift zum Lebensmittel Käse. Sie beinhaltete im Wesentlichen die rechtliche Definition von Käse, die Anforderungen an die Produktion von Käse und Produkten mit Käse und die allgemeine Einordnung von Käsesorten nach Fettstufen. Daneben wurden weitere Unterscheidungen nach Käsegruppen, geografischen Herkunftsbezeichnungen und Güteklassen festgelegt sowie die Verwendung der Begriffe Standardsorten und Markenkäse geregelt. Breiten Raum nahmen die Vorschriften über die Kennzeichnung von Käse, den Umgang mit Labaustauschstoffen und Lab-Pepsin-Zubereitungen ein.

Die KäseV und weitere Vorschriften wurde mit Wirkung zum 14. Juni 2026 inhaltlich abgelöst durch die Verordnung über Qualitätsanforderungen an Milchprodukte (Milchproduktqualitätsverordnung – MilchPQV)Text der MilchPQVVerordnung zur Anpassung des Milchproduktrechts an unionsrechtliche und technologische Entwicklungen (BGBl. I 2025, Nr. 280, vom 27. November 2025). Nach Art. 1 iVm Art. 10 S. 1 der VO vom 27. November 2025 wurde die MilchPQV mit Wirkung zum 14. Juni 2026 eingeführt. Nach Art. 9 Abs. 3 der VO vom 27. November 2025 sollte die KäseV zum 14. Juli 2026 außer Kraft treten; dieser offensichtliche Datumsfehler wurde sodann mit Art. 6 der VO vom 21. Mai 2026 (BGBl. I 2026, Nr. 168, vom 11. Juni 2026) -siehe Infobox Gesetz- auf den 14. Juni 2026 korrigiert.

hochkant|mini|Käseverordnung vom 20. Februar 1934

Geschützte geografische Herkunftsbezeichnungen In Deutschland waren nach Anlage 1b zu der Käseverordnung folgende geographische Herkunftsbezeichnungen geschützt: Allgäuer Emmentaler Allgäuer Bergkäse Altenburger Ziegenkäse Odenwälder Frühstückskäse Sonneborner Weichkäse Tiefländer Tollenser

Weblinks

Text der KäseV (aufgehoben zum 14. Juni 2026) Anlage 1 Standardsorten

Fußnoten

Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland) Kategorie:Rechtsquelle (20. Jahrhundert) Kategorie:Lebensmittelrecht (Deutschland) Kategorie:Käse Kategorie:Veterinärrecht (Deutschland) Kategorie:Lebensmittelkennzeichnung