Die Leegemoorgesellschaft ist ein seit dem 16. Jahrhundert auf genossenschaftlicher Basis geführter Verband von Interessenten (ähnlich der heutigen Aktionäre) in der Stadt Norden (Ostfriesland). Er gehört dort zu den drei alten, bis heute tagenden Genossenschaften (Theelacht, Altenbürgerlanden, Leegemoorgesellschaft). Die 95 Anteile der Leegemoorgesellschaft sind auf „Interessenten“ verteilt, die jährlich zwei Auszahlungen erhalten und an der Abrechnungsversammlung teilnehmen können. Der größte Teil des Landes der Leegemoorgesellschaft nahe Norden ist heute Gewerbegebiet.
Ursprünge Die Leegemoorgesellschaft beruft sich auf eine Erbpachturkunde des Grafen Ulrich II. von Ostfriesland vom 12. Oktober 1632. Neuere Forschungen haben aber ergeben, dass sie bereits 1562 bestand. In einer Urkunde des Grafen Edzard II. von Ostfriesland vom 23. April 1562 wurden ihr 95 Diemat übergeben. Die erste vollständige Auflistung der Namen der Interessenten an den 95 Grasen stammt aus dem Jahre 1613. Seitdem werden die Anteile an der Gesellschaft auf dem Erbwege weitergereicht und nur vereinzelt verkauft.
Verwaltung Die Leegemoorgesellschaft wird verwaltet von der sogenannten Technischen Deputation, an deren Spitze die beiden Vierten (Ältester und Jüngster Vierter) stehen. Es wird versucht, stets den Anteil der Bürger und der Landwirte gleich zu halten. Auch der Landkreis Aurich und die TheelachtRudolf Folkerts: Min Tohoern to un min Dohn un Laten för de Theelacht to Nörden (1991) sind Teilhaber der Gesellschaft.
Tradition Der Landbesitz der Leegemoorgesellschaft war früher Gemeinweide, die den „vornehmen“ Bürgern von Norden, d. h. denjenigen, die mindestens ein Vermögen von 1000 Reichstalern besaßen, zur Verfügung stand. Aus diesem Kreis entstand wahrscheinlich die Leegemoorgesellschaft, die nach altem Brauch („na oll Wennst“) Versammlungen und jährlich zu Lichtmess am 2. Februar einen „Schmus“ (Festessen) abhielt. Dies wird bis heute beibehalten. Dabei darf ausschließlich ostfriesisches Plattdeutsch gesprochen werden. Dementsprechend wird der erste Teil der Versammlung auch „Ofrekensversammeln“ genannt. Teilnehmen dürfen nur männliche Interessenten oder ihre bevollmächtigten Vertreter („Lepelgasten“). „Ollst Veert“ und „Jungst Veert“ leiten die Versammlung. Es wird mit Doornkaat-Schnaps und Magenbitter „up Leegemoors Wohlfahrt“ getrunken und aus langen weißen Tonpfeifen geraucht. Beim Schmus ist immer auch ein Ehrengast geladen und in dessen Verlauf wird auch auf die nicht anwesenden Damen eine Rede gehalten wird („Proot för de Frolü“). Das Essen ist alljährlich gleich und traditionell deftig.
Auch wenn es der Verwaltung seit langer Zeit gelingt, respektable Ausschüttungen zu ermöglichen, steht heute der gesellschaftlich-gemeinschaftliche Aspekt im Vordergrund.
Literatur Up Leegemoors Wolfahrt, 350 Jahre Leegemoorsgesellschaft zu Norden (Festschrift), herausgegeben von der Technischen Deputation, aufgeschrieben von Ufke Cremer und Eberhard Rack, Norden 1982, ISBN 3-922365-25-6 Up Leegemoors Wohlfahrt, 375 Jahre..., fortgeführt von Johann Haddinga, Norden 2007 Ostfriesischer Kurier vom 30. März 2005, S. 9, und vom 1. März 2008, Beilage Heim und Herd S. 5 ff.
Weblinks Akten der Leegemoor-Gesellschaft ab 1700 im Niedersächsischen Landesarchiv, Abteilung Aurich
Nachweise
Kategorie:Organisation (Norden, Ostfriesland) Kategorie:Interessenverband Kategorie:Geschichte (Ostfriesland) Kategorie:Verbandsgründung 1562