Silberstempel, auch Silberpunzen oder Silbermarken, sind die mit Hammer und Punze eingeschlagenen Abdrücke auf Geräten und Schaustücken aus Silber, die Herkunft und Feingehalt des betreffenden Objektes kennzeichnen.

Eigenschaften Dabei sind zu unterscheiden:

Das individuelle Zeichen des Herstellers (Marke des Meisters, der Werkstatt oder Fabrik, Meisterzeichen, MZ), Die eigentlich von einem städtischen Kontrollorgan, aber oft auch vom Hersteller selbst angebrachte Stadtmarke (Beschauzeichen, BZ), Der Feingehaltsstempel, der den reinen Silberanteil wertmäßig kennzeichnet, Der Jahresbuchstabe, der mancherorts das Herstellungsjahr in codierter Form angibt, Daneben verschiedene andere Kontroll- und Steuerstempel, Sowie Auftrags- und Modellnummern.

Die überwiegende Zahl deutscher Silberarbeiten des Kunsthandwerks vor 1888 ist nur mit Stadt- und Meistermarken bezeichnet. Die Stempelung ermöglicht heute, einen großen Teil der historischen Silberobjekte lokal und zeitlich einzuordnen. Für eine Reihe von Ländern, Kunstlandschaften und Städten sind dazu Markenverzeichnisse veröffentlicht worden.

Voraussetzungen In den meisten Epochen der Geschichte war der Materialwert eines silbernen Gegenstandes gleich welcher Art weit höher als der Kostenanteil für die an dem Stück aufgewandte Arbeit. Daher besteht von alters her ein Bedürfnis, Edelmetall, das Gegenstand des Handels ist, zur Kennzeichnung seiner Unverfälschtheit zu stempeln. So war schon im Altertum das Münzgeld entstanden, als der Herrscher sein Bild oder Zeichen auf das von ihm in standardisierten Mengen in Umlauf gebrachte Edelmetall (Münzen, Barren) setzte. Die Mark verdankt diesem Markierungsprinzip ihren Namen. Mit dem Entstehen der Zünfte im Mittelalter wuchs das Bedürfnis nach einem Kontrollsystem, um Ursprung und Feingehalt der Arbeiten von Gold- und Silberschmieden zu kontrollieren und zu garantieren. Dies lag nicht nur im Interesse der Abnehmer, sondern auch in dem der um ihren Ruf und ihren Markt besorgten Zünfte und Städte.

Die deutsche Silberstempelung bis 1888 Der Feingehalt und seine Prüfung

+ Gebräuchliche Legierungsstufen Lot Tausendstel Legierungsstufe 16 1000 Feinsilber 958,3 Britanniasilber (New Sterling) 15 937,5 925 Sterling 14 875 830 Skandinavischer Standard 13 812,5 800 Deutscher Mindestfeingehalt ab 1888 12 750 Um 1800 üblicher Mindestfeingehalt Reines Silber wurde und wird nur selten handwerklich verarbeitet. Es ist zu weich und wird daher mit Kupfer legiert. Weil eine Silberlegierung noch bis zu einem Anteil von 50 % Kupfer weißen Silberglanz zeigt, ist ihr Feingehalt, also der Anteil an reinem Silber, nicht ohne weiteres erkennbar. Das Maßsystem für Silberlegierungen war im Alten Reich eine Skala von 16 Lot, entsprechend der ursprünglichen Gewichtsteilung der mittelalterlichen „Mark Silber“.

Direkte Angaben des Feingehaltes finden sich bei älteren deutschen Silberarbeiten weniger, erst vereinzelt seit dem 17. Jahrhundert, gelegentlich im 19. Jahrhundert, meist um einen höherwertigen Feingehalt (13 Lot, 14 Lot) als den üblichen hervorzuheben. Auch einige Stadtstempel zeigen zu gewissen Zeiten den in Lot angegebenen Feingehalt an (zum Beispiel Dresden, Wien, Düsseldorf, Heidelberg, Köln). Prinzipiell war es ja Sinn des Stadtstempels, den jeweils vorgeschriebenen (Mindest-)Feingehalt zu garantieren. Siehe auch Feingehaltstempel.

Zur Überprüfung des Feingehalts bediente man sich der Strichprobe, die schon in der Antike bekannt war: Silber hinterlässt auf einem mattgeschliffenen Stein einen Strich von je nach Legierungsgrad charakteristischer Farbe. Den Abrieb bestimmter Silberstäbchen aus einem Bündel sogenannter „Probiernadeln“ mit skalierten Legierungsstufen vergleicht man dabei mit denen des zu prüfenden Objekts. Genauere Ergebnisse liefert die Kupellenprobe, bei dem etwas von dem zu prüfenden Silber mit Blei verschmolzen wird; dabei geht der Kupferanteil in die Bleilegierung über und das verbleibende Silber kann gewogen werden. mini|Tremolierstich unter einem silbernen Becher von J. Haussner, Nürnberg, 1662

Tremolierstich Wenn eine Probe mit einem flachen Stichel abgenommen wird, spricht man von „Stichprobe“ und weil der Stichel dabei wie beim Flecheln „wackelnd“ über die Silberoberfläche (meist unter dem Boden des Untersuchungsgegenstandes) geschoben wird, nennt man diese Spur „Tremolierstich“ (von it. „tremolo“, Zittern; seltener auch „Tremulierstich“, im 18. Jahrhundert auch „Schwiebelierstich“). Der dabei abgehobene zickzackförmige Span wird mit solchen von anderen Werken des zu kontrollierenden Meisters gesammelt, um eine besser messbare Materialmenge zu bekommen. Diese Form der Metallprüfung wurde bis in die Biedermeierzeit (ca. 1833) angewandt.

Stadtmarken (Beschauzeichen) mini|Augsburger Beschauzeichen, zum Teil mit integriertem Jahresbuchstaben (Auswahl) Ausführende dieser Feingehaltsprüfungen sollten eigens von der Zunft oder der Obrigkeit bestellte Beschaumeister oder Wardeine sein. Als Nachweis ihrer Prüfung setzten sie einen gepunzten Stempelabdruck, das Beschauzeichen, meist in Form des Stadtwappens, aber auch einen Buchstaben oder ein bestimmtes Symbol, auf die sichtbare Oberfläche oder an eine versteckte Stelle des Stückes. Die älteste Stempelvorschrift ist aus Straßburg (1363) überliefert, später auch in nahezu allen anderen einschlägigen Zunftordnungen.

Doch wurde die regelmäßige Prüfung des Feingehaltes nicht konsequent an allen Orten und zu allen Zeiten befolgt, auch wenn seit der frühen Neuzeit das Nebeneinander von Beschauzeichen (Stadtmarke) und Meistermarke zur Regel wurde und die Handwerksordnungen der Städte regelmäßig die Pflicht zur Beschau proklamierten. Vielfach waren die Kontrollen lax, und die Werkstätten schlugen einfach ihre eigene Stadtpunze neben ihr Meisterzeichen. Fehlt eine Stadtmarke neben dem Meisterzeichen ganz, stammt die Arbeit oft aus einer kleinen Stadt, in der ohne eine Zunftorganisation nur einer oder wenige Meister tätig waren. Arbeiten mit geringem Gewicht sind häufig nicht gestempelt. Auch bei Stücken aus mancher größeren Stadt Deutschlands muss man damit rechnen, dass zwischen der Auflösung der Zünfte in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts und der Einführung der Reichsstempelung im Jahre 1888 die üblichen Marken teilweise oder ganz fehlen.

mini|Beispiel einer deutschen Silberstempelung zur Zeit der Zünfte: Schlüssel (= Stadtmarke Bremen) und JML (Jacob Müller), um 1690

Meisterzeichen Üblicherweise besteht die Meistermarke aus den Initialen des Werkstattinhabers. Daneben gibt es sie im 16. Jahrhundert noch in der Form von Hausmarken, wie man sie auch als Steinmetzzeichen kennt, und zu allen Zeiten auch sprechende Symbole (z. B. Zeichen Fisch für den Namen Fischer). Da Punzen verloren gehen und sich abnutzen, können mehrere ähnliche Zeichen des gleichen Meisters zeitgleich oder nacheinander existieren. Drei oder mehr Buchstaben in einer Initialenfolge deuten nicht notwendig auf mehrere Vornamen hin, es können auch Silbenanfänge gemeint sein. (Beispiel: JHTM = Johann Henrich Tiedemann). Stempel des 19. und 20. Jahrhunderts sind deutlich präziser geschnitten als die älteren und nennen oft den ganzen Namen.

Jahresbuchstaben Die für die Datierung von Silberarbeiten den heutigen Sammlern und Kunstwissenschaftlern so hilfreichen Jahresbuchstaben dienten ursprünglich nur der besseren Kontrolle des Vorgangs der Feingehaltsprüfung. Sie ergänzen die Stadtmarke, sind manchmal in diese integriert (Hamburg ab 1688, Augsburg ab 1734), manchmal mit einer separaten Punze eingeschlagen. Von Periode zu Periode wechseln die Buchstaben nach der alphabetischen Reihenfolge und nach jedem Durchlauf wurde eine andere Typographie und Schildform gewählt. Die Periodisierung des Jahresbuchstabens entspricht oft den Amtszeiten der Beschaumeister, folgen also nicht unbedingt den Jahreswechseln. Im Gegensatz zu England und den Niederlanden ist im deutschen Silber der Jahresbuchstabe eher unüblich, nur in einigen größeren Städten wurde er in der Beschauordnung vorgeschrieben. mini|Steuerquittungsstempel, Preußen, ab 1809

Steuerstempel In der deutschen Silberstempelung sind Repunzierungen, also nachträglich eingeschlagene Marken zu Prüf-, Garantie-, Nachweis- oder Steuerzwecken selten, da es hier keine behördliche Feingehaltsprüfung gibt. Am bekanntesten sind die Steuerquittungsstempel mit dem „FW“, die unter dem Preußenkönig Friedrich Wilhelm III. nach 1809 gebraucht wurden.

Deutsche Silberstempelung ab 1888 mini|Schema der deutschen Silberstempelung nach 1888. Modellnummer, Fabrikmarke (Koch&Bergfeld Bremen), Feingehaltsstempel 800, sowie Reichsstempel: Halbmond (=Silber) und Krone (=Deutsches Reich) Im Zuge der Übertragung von Kompetenzen auf das 1871 neuentstandene Deutsche Reich wurden auch die Stempelungsvorschriften national vereinheitlicht. Danach konnte fortan nach Maßgabe des Reichsgesetzes gestempelt werden. Einen gesetzlichen Zwang zur Stempelung gab und gibt es aber nicht. Die Stempelung ist seither fakultativ. Die Stempelung bei Gerät kann – im Gegensatz zu Schmuck – nur von Firmen vorgenommen werden. 1884 legte ein Reichsgesetz,Gesetz über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren (FeinGehG), ausgefertigt am 16. Juli 1884, In Kraft getreten am 1. Januar 1888, zuletzt geändert am 31. August 2015. FeinGehG das im Wesentlichen bis heute gültig ist, neue Mindestfeingehalte und 1886 die Form der Stempelzeichen fest. Zusammen bestimmen seitdem die beiden Gesetze den ab 1888 geltenden Markenstandard der sogenannten Reichsstempelung: Die Kaiserkrone (Bügelkrone) steht für das Deutsche Reich, der Halbmond für Silber, die Feingehaltszahl wird in Tausendsteln angegeben und muss „800“ oder darüber betragen, eine Herstellermarke der Fabrik oder Werkstatt ist obligatorisch. Zu diesen vier Stempeln kam häufig noch eine Muster- oder Auftragsnummer, wenn das Objekt aus einer der großen (z. B. Bruckmann, Wilkens, Koch & Bergfeld) Silberwarenfabriken stammte, die zwischen Mitte und Ende des Jahrhunderts gewaltig expandiert hatten. Sie kann Rückschlüsse erlauben auf Auftraggeber und Entstehungszeit. Ausgeführt wird die gesamte Stempelung in der Regel beim Hersteller selbst, der neben dem Verkäufer als Garant des Silbergehaltes auftritt; eine behördliche Prüfung oder Kontrolle fand und findet in Deutschland nicht statt. Unübersichtlich wird die Herkunftsbestimmung in den gar nicht so seltenen Fällen, wo ein Endverkäufer sich gleich „ab Werk“ den Namen seiner Juwelier- oder Goldschmiedewerkstatt dazustempeln ließ, um an dem mit Maschinenhilfe in den Silberwarenfabriken gefertigten, aber von ihm vertriebenen Produkt den Makel der Fabrikherstellung zu kaschieren. Sowohl die Produktion von Besteck als auch von silberner Korpusware war ja um die Mitte des 19. Jahrhunderts im Laufe weniger Jahrzehnte von den kleinen handwerklichen Werkstätten an Fabriken übergegangen, die mit Dampfmaschinen, Pressen, Drückbänken und Walzen Silberwaren in Serie für einen überregionalen Absatzmarkt herstellten.

Ausländische Stempelung Für ausführlichere Darstellungen siehe die entsprechenden Artikel in den jeweiligen fremdsprachlichen Wikipedia-Enzyklopädien. In der Randspalte links befinden sich die passenden Links.

Schweiz Die traditionelle, der deutschen entsprechende Stempelung wurde mit der großen Verfassungsreform von 1848 verändert, die Ausführung blieb jedoch den Kantonen überlassen. 1887 wurde sie national vereinheitlicht, 1893 erneut geändert. Die Kontrollstempel (Bär für 875, Auerhahn für 800) enthalten je einen Buchstaben, der den Kanton angibt.

Niederlande