Die Notfall- und Katastrophenpharmazie ist ein Teilgebiet der Pharmazie, welches sich mit der Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in außergewöhnlichen Lagen (Großschadensereignissen oder Katastrophen) beschäftigt. Die Aufgaben sind vielfältig und immer abhängig von den gesetzlichen Vorgaben der jeweiligen Länder.

Definition

Ziele Die Notfall- und Katastrophenpharmazie verfolgt das Ziel, den Apotheker als wichtiges Bindeglied in den Gesundheitlichen Bevölkerungsschutz zu integrieren, um die pharmazeutische Versorgung auch in außergewöhnlichen Situationen möglichst optimal aufrechtzuerhalten.Sven Seißelberg: Notfall- und Katastrophenpharmazie Posterpräsentation (PDF; 2,5 MB) In: Apotheken, Gesundheitsförderung und Gesundheitswissenschaften/Public Health. Ergebnisse und Dokumentation der Veranstaltung vom Mai 2009 sowie Ergebnisse einer Befragung von Gesundheitswissenschaftlern. LIGA.Fokus 7 S. 195ff. Abgerufen am 1. Oktober 2013. Abgerufen am 17. Juni 2013

Die Versorgung der Bevölkerung und des Katastrophenschutzes mit Arzneimitteln und Medizinprodukten muss auch bei Krisen, Katastrophen und Seuchen der jeweiligen Situation entsprechend so gut wie möglich sichergestellt werden. Bei schweren Schadensereignissen kann die pharmazeutische Versorgung erheblich beeinträchtigt werden. Dabei sind insbesondere die kritischen Infrastrukturen zu berücksichtigen. Öffentliche Apotheken und Krankenhausapotheken können von einem Massenanfall von Patienten auf unterschiedliche Weise betroffen sein.Sven Seißelberg: katastrophen-pharmazie.deVortrag 5. Europäischer Bevölkerungs- und Katastrophenschutzkongress, Bonn 2009. Abgerufen am 5. November 2013.

Grundlage und Entwicklung in Deutschland Den Auftrag für die Entwicklung der Notfall- und Katastrophenpharmazie in Deutschland gibt der §1 im Gesetz über das Apothekenwesen:

In Deutschland war die Notfallversorgung mit Arzneimitteln zum Ende des Zweiten Weltkrieges geprägt durch das Kriegsgeschehen. Provisorische Notapotheken wurden durch ständige Luftbombardements immer wieder zerstört, so dass zum Ende des Krieges die Apotheken in die Kellerräume und Bunker verlagert wurden. 1944 wurden die Apotheker verpflichtet, auch bei Luftalarm ihren Beruf weiter auszuüben. Die Notapotheken und Bunkerapotheken stellten maßgeblich die Versorgung mit Arzneimitteln zum Ende des Krieges und in der Nachkriegszeit sicher. Erst zu Beginn der 1950er Jahre normalisierte sich die Arzneimittelversorgung wieder.Caroline Schlick: Arzneimittelversorgung in Notzeiten In: Pharmazeutische Zeitung (Archiv). Abgerufen am 16. Dezember 2010.

In der Bundesrepublik wurde nach dem Zweiten Weltkrieg im Zuge des Neuaufbaus des zivilen Luftschutzes im Jahr 1955 ein Programm der Bundesregierung beschlossen, welches unter anderem die Schaffung von Arzneimittelvorräten zur Aufgabe hatte. Am 9. Oktober 1957 wurde das „Erste Gesetz über Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung“ (ZBG) verabschiedet, in dem sich Ermächtigungen für die Arzneimittelbevorratung befanden. Im Mai 1960 wurde die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Umfang und Durchführung der Arzneimittelbevorratung veröffentlicht.Festschrift 50 Jahre BBK. Abgerufen am 17. Juni 2013. Die Wehrpharmazie wurde im Rahmen des Zivilschutzes immer stärker auch in die Versorgung der Bevölkerung in Krisenzeiten eingebunden. In der DDR war die Versorgung der Bevölkerung klares Ziel der Wehrpharmazie, während in der Bundesrepublik die zivile Pharmazie die Wehrpharmazie beeinflusste.Carsten Gerd Dirks, Fritz Krafft: Wehrpharmazie im Nachkriegs-Deutschland In: Pharmazeutische Zeitung (Archiv). Abgerufen am 16. Dezember 2010.

Im Laufe des Kalten Krieges wurde in beiden deutschen Staaten ein kontinuierlicher Ausbau der Arzneimittelvorräte vorangetrieben. Mit dem Ende des Kalten Krieges wurde kein Anlass mehr gesehen, weiterhin Arzneimittel zentral für die Bevölkerung vorzuhalten. Im Jahr 1996 wurde mit fachlicher notfall- und katastrophenmedizinischer Beratung durch die Deutsche Gesellschaft für KatastrophenMedizin e.V (DGKM e.V.) von Apothekern für Klinische Pharmazie ein Handbuch zum „Management der Krankenhausapotheke bei Großschadensereignissen und Katastrophen“ erstellt, um auf die neuen Rahmenbedingungen vorbereitet zu sein.Wolfgang Wagner: Pharmazie für Not- und Katastrophenfälle Arzneimittelversorgung im Katastrophenfall In: Zivilschutzforschung Band 42; Jahrestagung der Schutzkommission beim Bundesminister des Innern 2007 Seite 129ff. Abgerufen am 5. November 2013.Prof. Bernd Domres: Empfehlungen zur Bevorratung von Medikamenten für den Katastrophenschutz mit Zivilschutz. In: Zivilschutzforschung. Band 42; Jahrestagung der Schutzkommission beim Bundesminister des Innern 2007 S. 129 ff. Abgerufen am 5. November 2013.

Im März 1997 erfolgte mit der Auflösung der Sanitätsmaterialbevorratung des Zivilschutzes ein großer Einschnitt für die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung im Notfall. Das in rund 100 Zivilschutz-Sanitätslagern und Hilfskrankenhäusern noch bevorratete Material (Arzneimittel, Verbandstoffe, Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände und medizinisches Gerät) wurde zwischen 1991 und 2001 als humanitäre Spende der Bundesrepublik Deutschland an über 140 Länder abgegeben. Bereits bei den Vorbereitungen des Zivilschutz-Neuordnungsgesetzes von 1997 und der Abschaffung der Sanitätsmaterialbevorratung des Bundes für den Bevölkerungsschutz haben die Apotheker nicht nur auf das bundesweite Defizit in der medizinisch-pharmazeutischen Notfallbevorratung hingewiesen; sie arbeiteten seitdem auch aktiv an Konzeptionen zur „Kooperativen Notfallbevorratung von Sanitätsmaterial im Bevölkerungsschutz“ für den Rettungsdienst, den Katastrophenschutz und für die Krankenhäuser unter Berücksichtigung der verfügbaren Ressourcen von Arzneimitteln und Medizinprodukten.Wolfgang Wagner: Notfallbevorratung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten; Was ist erforderlich? In: Verbandszeitschrift des BApÖD 1/2010. Abgerufen am 16. Dezember 2010.

Im Juni 2003 wurde mit der Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von Vorschriften des Arzneimittelgesetzes für die Bereiche des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes sowie der Bereitschaftspolizeien der Länder eine erneute Möglichkeit für die Versorgung der Bevölkerung im Not- und Katastrophenfall mit Arzneimitteln geschaffen.Verordnung von Ausnahmen von Vorschriften des Arzneimittelgesetzes Eine Bundestagsanfrage im Jahr 2002 stellte fest, dass die Bevorratung von Antibiotika für die Bevölkerung nicht ausreichend gewährleistet sei.Bundestagsbericht zur Antibiotikabevorratung, 2002. Abgerufen am 20. Mai 2015.

Im Jahr 2004 wurde erneut über eine zentrale Lagerung von Arzneimittel nachgedacht. Diese sollten an Krankenhausapotheken angeschlossen werden, um eine kontinuierliche Umwälzung der Bestände zu gewährleisten und somit die Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Internetseite des BBK. Abgerufen am 5. November 2013.

Im Jahr 2006 wurde als gemeinsame Aufgabe des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe und der DGKM e.V. das Projekt Notfall- und KatastrophenPharmazie gestartet, mit dem Ziel, einen Leitfaden für die Notfall- und Katastrophenpharmazie, ein Curriculum zur Aus- und Fortbildung und ein Pilotseminar zur Fortbildung von Apothekerinnen und Apothekern zu entwickeln. Das Projekt wurde von der Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern getragen und begleitet durch einen wissenschaftlichen Beirat.Projekt Notfall- und Katastrophenpharmazie; Abgerufen am 11. November 2013. In Zusammenarbeit mit ca. 50 Experten als Autoren, Lektoren und Beratern entstand aus dem angedachten Leitfaden dann ein zweibändiges Fachbuch Notfall- und KatastrophenPharmazie, da der zu vermittelnde Stoff weit über einen Leitfaden hinausging. Das Projekt wurde von den zentralen Standesorganisationen der Apotheker (Bundesapothekerkammer / ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) begleitet.

Das Ursprungsprojekt wurde im Dezember 2010 beendet; dabei wurde erheblicher Handlungs- und Forschungsbedarf für die weitere Entwicklung und Implementierung festgestellt und mit Empfehlungen für entsprechende Folgeprojekten verbunden.

Im Jahr 2007 wurde eine länderübergreifende Krisenmanagementübung (Exercise) „LÜKEX“ zum Thema Influenza-Pandemie durchgeführt. Involviert war auch ein Projektteam „LÜKEX 2007 Pharmazeutisches Notfallmanagement“, welches im Vorfeld und Übungsszenarien entwickelte und diese während der Übung in das Übungsgeschehen einspielte und beobachtete. Für die Fortentwicklung des Projektes „Notfall- und KatastrophenPharmazie“ wurden wertvolle Hinweise durch die Auswertung der Gesamtübung gewonnen. Bei LÜKEX 2009/10 wurden Übungseinlagen zur Versorgung mit Sanitätsmaterial beim Massenanfall von Verletzten sowie für die Antidota-Behandlung von radioaktiv kontaminierten Patienten konzipiert und eingespielt.Wolfgang Wagner: Lükex 2007, Zusammenfassung KatPharm. Abgerufen am 11. November 2013.

Im Jahr 2008 wurde von der Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern eine Stellungnahme zum gesundheitlichen Bevölkerungsschutz in Deutschland abgegeben. Die Stellungnahme soll der Entwicklung und Optimierung von länder- und ressortübergreifenden Rahmenkonzepten zur Gefahrenabwehr sowie zum medizinischen und seuchen-hygienischen Management im Bereich des Bevölkerungsschutzes dienen.Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern: Gesundheitlicher Bevölkerungsschutz in Deutschland, abgerufen am 20. Mai 2015. Unter dem Punkt Realisierungsvoraussetzungen wurden vielfältige Schnittstellenprobleme angeführt, die eine umfassende Beteiligung von Apothekern in der Notfallvorsorge erfordern.

Internationale Entwicklung Im internationalen Rahmen wurde durch die International Pharmaceutical Federation (FIP) in Brasilien im August 2006 eine Erklärung zu Berufsstandards verabschiedet, die die Rolle der Apotheker beim Krisenmanagement, einschließlich bei von Menschen ausgelösten oder Naturkatastrophen und Pandemien festlegt. Anhand dieser internationalen Standards erfolgte auch in Deutschland der Aufbau und die Implementierung des Pharmazeutischen Notfallmanagements.International Pharmaceutical Federation Fédération internationale pharmaceutique: FIP-Erklärung zu Berufsstandards: Die Rolle des Apothekers beim Krisenmanagement, einschließlich bei von Menschen ausgelösten oder Naturkatastrophen und Pandemien. Abgerufen am 16. Dezember 2010.

Im August 2016 wurde von der International Pharmaceutical Federation (FIP) eine Richtlinie zur Einbindung von Apothekern bei Naturkatastrophen herausgegeben. Die Erarbeitung der Richtlinie erfolgte durch ein internationales Expertengremium. Neben den theoretischen Grundlagen zur Vorbereitung auf eine Naturkatastrophe, werden auch praktische Tipps für verschiedene Arten von Naturkatastrophen inklusive einer Notfallmedikamentenliste gegeben.

Die Europäische Kommission hat mit dem Health Security CommitteePublic Health Internetseite der EU-Kommission. Abgerufen am 16. Dezember 2010. eine Einrichtung geschaffen, die europaweit einheitliche Standards für die Sicherheit der Gesundheitsversorgung bei außergewöhnlichen Lagen entwickelt. Derzeit ist jedoch noch keine einheitliche Linie bei der Arzneimittelbevorratung in Europa zu erkennen.Monika Lerch: Plötzlich war alles anders In: Christophorus Magazin Juni 2007. Abgerufen am 28. November 2022.

Im Jahr 2025 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für ein Gesetz über die Optimierung der Verfügbarkeit und Herstellung kritischer Arzneimittel in der EU (Critical medicines Act) eingebracht. Hier bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten.Internetseite der EU-Kommission zum Critical medicines Act. Abgerufen am 15. September 2025.