Rekatholisierung bezeichnet einen Vorgang innerhalb der Geschichte der Reformation und der Gegenreformation. Die Gegenreformation war formal eine Bewegung der geistigen Auseinandersetzung mit den Zielen der Reformation, um deren Wirkung zu begrenzen und sie schließlich wieder aufzuheben. Die Rekatholisierung hingegen stellte einen seit den 1540er Jahren mit machtpolitisch repressiven Mitteln durchgeführten Versuch von Herrschern und Kircheninstitutionen dar, protestantische Gebiete in den Machtbereich des Katholizismus zurückzuführen, nachdem die geistige Auseinandersetzung mit dem Protestantismus das nicht erreicht hatte.
Historischer Überblick Seit dem Augsburger Religionsfrieden von 1555 galt im damaligen deutschen Reich der Grundsatz, dass der Landesherr die Konfessionszugehörigkeit seiner Untertanen bestimmte (Cuius regio, eius religio). Hintergrund dieses Prinzips war die verbreitete Überzeugung in der Zeit, ein gemischt–konfessionelles Territorium sei nicht lebens- und friedensfähig, und keinesfalls wünschenswert.
Rekatholisierung bedeutete in diesem Zusammenhang auf Weisung des katholischen Landesherrn die Wiedereinführung des katholischen und alleinigen Gottesdienstes in einer Pfarrkirche, bzw. in allen Pfarrkirchen eines Gebiets, in denen zuvor lutherische oder reformierte Gottesdienste gehalten worden waren.
Zum Teil wurden Bündnisse zur Durchsetzung etabliert. Siehe dazu: Katholische Liga (1538) (auch Nürnberger Bund oder Liga von Nürnberg genannt) Katholische Liga (1609) (in München von Reichsständen gegründet)
Konkrete Umsetzung der Rekatholisierung geschah durch die Vertreibung der lutherischen oder reformierten und die Einsetzung katholischer Pfarrer. Die „Eingepfarrten“, die seit zwei bis drei Generationen evangelisch gewesen waren und an die Bibel nach der Übersetzung Martin Luthers, an den Gottesdienst in ihrer Muttersprache, und an den evangelischen Katechismus gewöhnt waren, wurden gezwungen, katholisch zu werden. Die lateinische Messe, das Verbot der Priesterehe und des Laienkelchs (also des Abendmahls mit Brot und Wein für alle Gläubigen), die Heiligenverehrung, die Prozessionen und Wallfahrten – das alles war neu für sie oder nur noch aus der Familienüberlieferung bekannt. Doch sie galten durch ein Edikt des jeweiligen Landesherrn wieder als katholische Gemeindezugehörige und sollten sich an deren Regeln halten.
Den Unterricht, also die Katechese, in der für diese Menschen neuen und aufgezwungenen Konfession, übernahmen in den katholischen Territorien vielfach Ordensleute aus dem Jesuitenorden.
Verlauf Anfänge mini|Erzherzog Karl II. war eine der treibenden Kräfte der Rekatholisierung Von der Rekatholisierung betroffen war etwa ein Viertel der Bevölkerung im Heiligen Römischen Reich. Dabei lagen die Schwerpunkte in den direkten habsburgischen Besitzungen. Hinzu kamen einige geistliche Territorien im Reich und wittelsbachische Gebiete.
Während der 1570er Jahre begann die Rekatholisierung in geistlichen Territorien oder zugehörigen Gebieten wie Kurtrier, Kloster Fulda, Hochstift Würzburg, Hochstift Bamberg oder dem zu Kurmainz gehörenden Eichsfeld.Arno Herzig: Die Rekatholisierung in den deutschen Territorien im 16. und 17. Jahrhundert. In: Geschichte und Gesellschaft. 26, 2000, S. 79.
Eine erste Phase verstärkter Rekatholisierung fiel in die Zeit zwischen 1579 und 1609. In den habsburgischen Ländern hatte der religiös tolerante Maximilian II. die Verbreitung des Protestantismus ermöglicht. Sein Bruder Karl von Innerösterreich musste 1572 in der Grazer Pazifikation gegen seinen Willen in seinem Gebiet den Protestanten entgegenkommen.
Im Jahr 1579 kam es zur Münchner Konferenz an der sich neben Karl von Innerösterreich der päpstliche Nuntius, sowie Vertreter des Herzogtums Bayern, des Erzstifts Salzburg und Tirols auf eine Strategie zur Rekatholisierung der habsburgischen Gebiete verständigten. Die katholische Obrigkeit sollte die Druckereien kontrollieren, die Abmachungen mit den Ständen zu ihren Gunsten allmählich aufweichen, das Patronatsrecht im katholischen Sinn nutzen, protestantische Prediger verhaften und ausweisen, sowie den Bau von evangelischen Kirchen verhindern. Protestantische Funktionsträger sollten Katholiken weichen.Arno Herzig: Die Rekatholisierung in den deutschen Territorien im 16. und 17. Jahrhundert. In: Geschichte und Gesellschaft. 26, 2000, S. 80.
Innerösterreich Karl betrieb auf dieser Basis die Rekatholisierung in Innerösterreich. Neben den antiprotestantischen Maßnahmen, etwa dem Verbot evangelische Kirchen zu besuchen, gründete er die Universität Graz und verbot den Besuch auswärtiger, insbesondere protestantischer Hochschulen. Unter der Herrschaft Ferdinands II. wurden diese Maßnahmen intensiviert. Es wurden Reformationskommissionen eingesetzt. Diese sollten protestantische Geistliche und Lehrer ausweisen, protestantische Funktionsträger durch Katholiken ersetzen und die Ordnungen der Städte im katholischen Sinn verändern. Widerstand gegen diese Maßnahmen galten als Aufruhr und wurden notfalls militärisch niedergeschlagen. Die Prediger wurden vertrieben und protestantische Bücher verbrannt. Teilweise wurden die Kirchen zerstört. Auch die evangelischen Schulen wurden geschlossen. An die Stelle der evangelischen Prediger wurden katholische Priester eingesetzt. Die Menschen waren verpflichtet, deren Bekehrungspredigten beizuwohnen. Wer nicht zur Konversion bereit war, verlor seine Bürgerrechte und musste auswandern. In den Städten war die Verleihung des Bürgerrechts von der Zustimmung des katholischen Pfarrers abhängig. Eine nicht unbeträchtliche Zahl von Personen ging ins Exil. Bis 1609 war in Innerösterreich die Rekatholisierung nach außen hin abgeschlossen.Arno Herzig: Die Rekatholisierung in den deutschen Territorien im 16. und 17. Jahrhundert. In: Geschichte und Gesellschaft. 26, 2000, S. 80–82, S. 85.
Geistliche Territorien mini|Titelkupfer zu Caspar Christian Voigt von Elspes Agnitio veritatis religionis (Köln, 1682). In der Kutsche sitzt der zum Katholizismus übergetretene Autor. Diese zermalmt die Reformatoren Luther und Calvin. (Original heute in der Dombibliothek Hildesheim) Für die Rekatholisierung der katholischen Territorien in Nordwestdeutschland entscheidend war der gescheiterte Versuch Gebhards I. von Waldburg in Kurköln den Protestantismus durchzusetzen. Im Kölnischen Krieg wurde 1583 der geistliche Vorbehalt durchgesetzt. Mit Ernst von Bayern wurden Kurköln und seine Nebenländer, das Herzogtum Westfalen und das Vest Recklinghausen, bis ins 18. Jahrhundert von Nachkommen aus der katholischen Linie der Wittelsbacher regiert. Gegen die ausdrückliche Bestimmung des Konzils von Trient wurde den Kölner Erzbischöfen die gleichzeitige Übernahme anderer geistlicher Herrschaften mit dem Ziel der Rekatholisierung erlaubt. Die Erzbischöfe konnten so auch die Rekatholisierung in den Bistümern Münster und Paderborn sowie in anderen Bistümern wie Hildesheim vorantreiben. Dies erwies sich indes als eine langwierige Aufgabe. Im Erzstift selbst dauerte die Rekatholisierung bis ins 18. Jahrhundert an.Arno Herzig: Die Rekatholisierung in den deutschen Territorien im 16. und 17. Jahrhundert. In: Geschichte und Gesellschaft. 26, 2000, S. 82. Ähnliche Rekatholisierungsprozesse fanden in Kurmainz und im Hochstift Würzburg statt. In Mainz verbot Johann Adam von Bicken den evangelischen Gottesdienst und führte den katholischen Ritus wieder ein. Bedeutende Ämter waren nur noch Katholiken vorbehalten. Ähnlich war die Situation unter Julius Echter von Mespelbrunn im Hochstift Würzburg. Auch dort wurden protestantische Funktionsträger durch Katholiken ersetzt, und wer in den bislang protestantischen Städten nicht konvertieren wollte, hatte ins Exil zu gehen.Arno Herzig: Die Rekatholisierung in den deutschen Territorien im 16. und 17. Jahrhundert. In: Geschichte und Gesellschaft. 26, 2000, S. 82 f.
Böhmen und habsburgische Erblande mini|Reformationpatent von Ferdinand II., mit dem er 1624 die Ausweisung aller evangelischen Prediger und Schulmeister verfügte Im Königreich Böhmen kam es ebenfalls zu einem Wandel. Dort war nur noch eine Minderheit von etwa 10–15 Prozent katholisch. Bereits unter Ferdinand I. wurde den Jesuiten die Niederlassung erlaubt. Diese gründeten eine zweite Universität zur Ausbildung einer katholischen Elite. Unter dem Adel gewann die Rekatholisierung Anhänger. Diese sorgten dafür, dass auch ihre Untertanen den Glauben wechselten. Außerdem besetzten sie hohe Staatsämter. Rudolf II. wandte sich unter dem Druck des päpstlichen Nuntius insbesondere seit den 1590er Jahren einer verstärkten Rekatholisierungspolitik zu, stieß damit aber auf Widerstand. Der Majestätsbrief von 1609 unterbrach diese Entwicklung.Arno Herzig: Die Rekatholisierung in den deutschen Territorien im 16. und 17. Jahrhundert. In: Geschichte und Gesellschaft. 26, 2000, S. 79 f., S. 84. Auch danach versuchten einige geistliche Fürsten, wie der Fürstbischof von Breslau Karl von Österreich, ihre Gebiete zu rekatholisieren. Diese Maßnahmen trugen zum Prager Fenstersturz und dem böhmischen Aufstand bei. Nach dem Sieg am Weißen Berg im Jahr 1620 wurden die in Innerösterreich und anderen Gebieten erprobten Maßnahmen auch in Böhmen und den zugehörigen Gebieten angewandt. Abgesehen von Schlesien, wo es auf Druck des sächsischen Kurfürsten Sonderbedingungen gab, wurde die Rekatholisierung in Böhmen, Mähren und der Grafschaft Glatz durchgesetzt. Wie anderswo wurden die protestantischen Beamten durch Katholiken ersetzt. Der protestantische Adel verlor weitgehend seinen Besitz und musste das Land verlassen. Die katholische Kirche wurde zur einzigen zugelassenen Konfession erklärt. Während Bürgern und Adeligen noch die Möglichkeit der Emigration blieb, wurde Bauern die Auswanderung verboten.Arno Herzig: Die Rekatholisierung in den deutschen Territorien im 16. und 17. Jahrhundert. In: Geschichte und Gesellschaft. 26, 2000, S. 87 f.
In der Chronik der Stadt Falkenau an der Eger in Böhmen werden für das Jahr 1626 die Artikel zur Rekatholisierung der Bürger der Stadt aufgeführt:Falkenauer Handschrift (Chronik des Johann Ferdinand Kirchberger) 1620–1813. Der Egerlandbücherei des Bundes der Egerländer Gmoin e. V. in Amberg/Opf. gewidmet. Pöcking 1956. Wer einem Prädikanten Aufenthalt gibt, soll seine Güter und sein Leben verlieren. Wer einen katholischen Pfarrer, seine Predigtworte oder Gebärden verspottet, soll verbannt werden und aller Güter verlustig sein. Wer in seinem Hause unkatholische Gottesdienste halten lässt, soll verbannt werden und aller Güter verlustig sein. Wenn ein Hausvater an Sonn- und Festtagen nicht zur Messe geht, muss er vier Wachslichter zur Kirche geben. Wer in seinem Hause die Jugend heimlich lehrt, dem soll alles genommen und er dann vom Schergen zur Stadt hinaus geführt werden. Keines Menschen Testament soll gültig sein, der nicht katholischer Religion ist. Kein unkatholisches Kind darf ein Handwerk erlernen. Wer über Gott, die heilige Jungfrau, den Heiligen oder den Kirchengebräuchen ungebührlich redet oder singt, der soll ohne alle Gnade am Leben gestraft und seiner Güter verlustig sein.
In genannter Chronik wird berichtet, dass die Bürger in den meisten Städten derart hartnäckig Widerstand gegen diese Artikel leisteten, dass härtere Zwangsmittel angewendet wurden. Man legte 12–20 Soldaten in ihre Häuser, die sie mit Speise und Trank und was sie sonst verlangten so lange versehen mussten, bis die Bewohner des Hauses katholisch wurden, oder es zu werden versprachen. In diesem Falle machte der Pfarrer an die Haustür ein weißes Kreuz und die Soldaten zogen in das Haus des nächsten widersetzlichen Bürgers ein, „wodurch dann das Volk in die äusserste Verzweiflung gerieth, Haus und Hof verließ und hauffenweis aus dem Lande zog“.