Als Ausschussgemeinschaft wird der Zusammenschluss mehrerer Mitglieder eines Parlaments oder eines Gemeindeorgans bezeichnet, um gemeinsame Vertreter in die Ausschüsse des Gremiums entsenden zu können. Im Gegensatz zu einer Fraktionsgemeinschaft kann bei einer Ausschussgemeinschaft nicht von gemeinsamen politischen Zielen ausgegangen werden.

In Bayern besteht diese Möglichkeit ausdrücklich für die Bezirkstage,, Abs. 2, Satz 5 der Bezirksordnung für den Freistaat Bayern für die Kreistage, Abs. 2, Satz 5 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern und für die Stadt- und Gemeinderäte., Abs. 1, Satz 5 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern Die Geschäftsordnung des jeweiligen Gremiums kann dann die Rechtsstellung einer Ausschussgemeinschaft weiter festlegen.

Beispiele Einige Beispiele für Ausschussgemeinschaften in Bayern während der aktuellen Kommunalwahl- und der aktuellen Bezirkstagswahlperiode (Stand November 2010 bzw. Nürnberg: Februar 2023):

Bezirkstag Oberpfalz: Bündnis 90/Die Grünen und FDP Stadtrat Coburg: Christlich-Soziale Bürger, Bündnis 90/Die Grünen und ödp Erlangen: ÖDP und Freie WählergemeinschaftTOP 12 Mitteilung zu Kenntnis, Anlage 12.03 Bildung einer Ausschuss-Gemeinschaft für die Wahlperiode 2008 bis 2014 in der Nürnberg: Die Guten, Linke Liste, ÖDP, FDP und Freie Wähler Wasserburg am Inn: Bündnis 90/Die Grünen, Wasserburger Block, Freie Wähler Reitmehring Wasserburg und Bürgerforum Wasserburg

Einzelnachweise

Kategorie:Politische Organisation (Bayern) Kategorie:Kommunalpolitik (Deutschland)