mini|Logo mini|hochkant|Anwerbeposter der Biologischen Station Hochsauerlandkreis für Bundesfreiwilligendienst und Freiwilliges ökologisches Jahr
In dem am 1. Juli 2011 in Deutschland eingeführten Bundesfreiwilligendienst (BFD)https://www.bundesfreiwilligendienst.de/ engagieren sich Menschen (als Bufdis, BFDler oder Bundesfreiwillige bezeichnet) für das Allgemeinwohl, insbesondere im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich sowie im Bereich des Sports, der Integration und des Zivil- und Katastrophenschutzes ( BFDG). Ziel des BFD ist es unter anderem, das Konzept des Freiwilligendienstes auf eine breitere gesellschaftliche Basis zu stellen, da der Bundesfreiwilligendienst im Gegensatz zu den Jugendfreiwilligendiensten, wie dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ), auch für Erwachsene über 27 Jahre offen ist.
Die zentrale Verwaltung wird durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) wahrgenommen.
Vorgeschichte In der BRD befürwortete Liselotte Funcke in den 1960er Jahren ein Freiwilliges Soziales Jahr für junge Frauen.Ernst Goyke: Die 100 von Bonn. Zwischen Barzel und Wehner. Gustav Lübbe, Bergisch Gladbach 1970 (2. Aufl.), hier S. 83 Bereits in den 1950er Jahren gab es als staatliche Masseninitiative in der DDR das Nationale Aufbauwerk, das sich um die Beseitigung der Trümmer des Zweiten Weltkriegs kümmerte. In den 1960ern wurde diese Initiative von der Mach-mit-Bewegung (Losung [Motto]: Schöner unsere Städte und Gemeinden – Mach mit!) und der Volkswirtschaftlichen Masseninitiative (VMI) abgelöst.
Die ab Ende der 1990er Jahre immer wieder aufflammende Debatte über eine mögliche Abschaffung der Wehrpflicht und die hohe Nachfrage nach Plätzen in den Jugendfreiwilligendiensten veranlassten das Bundesfamilienministerium, im Jahr 2003 eine Expertenkommission Zur Zukunft der Zivilgesellschaft einzuberufen. Vertreter der Sozial- und Umweltverbände sowie der betroffenen Ministerien erarbeiteten einen Abschlussbericht, der unter anderem die Förderung von generationenübergreifenden Freiwilligendiensten anregte. Zwei entsprechende Modellprojekte liefen ab 2004, umfassten jedoch nur Vorhaben mit wöchentlichen Arbeitszeiten bis maximal 20 Stunden. Diese entsprachen nicht dem Vollzeit-Einsatz in den Jugendfreiwilligendiensten. Das seit 2009 bestehende Nachfolgeprojekt Freiwilligendienst aller Generationenhttps://jugendinfoservice.dresden.de/de/jugendserver/freiwilligendienste/freiwilligendienst-aller-generationen.php; abgerufen am 26. Oktober 2025 bietet nur Engagementmöglichkeiten auf Teilzeitbasis (8 Wochenstunden).
Nachdem sich ab Spätsommer 2010 abzeichnete, dass der Vorstoß des Bundesverteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg zur Aussetzung der Wehrpflicht und damit auch des Zivildienstes erfolgreich verlaufen würde, gab das Bundesfamilienministerium am 16. November 2010 einen Gesetzentwurf für den Bundesfreiwilligendienst, als Reaktion auf die Aussetzung des Zivildienstes, in die Ressortabstimmung. Im Jahr 2011 wurde der BFD als Initiative zur freiwilligen, gemeinnützigen und unentgeltlichen Arbeit in Deutschland eingeführt. Er soll die bestehenden Freiwilligendienste ergänzen und das bürgerschaftliche Engagement fördern. Der Grundsatz der Arbeitsmarktneutralität, welcher durch das BAFzA, der Nachfolgebehörde des Bundesamtes für den Zivildienst überprüft wird, wurde vom Zivildienst übernommen (vgl. Abs. 1 BFDG). Nach einem, den Umständen geschuldeten, relativ kurzen Gesetzgebungsverfahren ist das Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienstgesetz – BFDG) vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 687) mit Wirkung vom 3. Mai 2011 in Kraft getreten. Nach anfänglicher Zurückhaltung gilt der Dienst mittlerweile als Erfolg. Etliche Verbände und Träger treten für einen weiteren Ausbau des Dienstes ein, nachdem im Jahr 2012 nahezu alle Plätze vergeben worden waren.
Bundesfreiwilligendienstgesetz
Der Dienst soll das Engagement für das Allgemeinwohl in sozialen, ökologischen und kulturellen Bereichen sowie im Sport und – neu gegenüber den Jugendfreiwilligendiensten – im Zivil- und Katastrophenschutz sowie in der Integration fördern. Außerdem dient er dem lebenslangen Lernen (: Aufgaben). Potenzielle Freiwillige sind alle Personen nach Abschluss der Vollzeitschulpflicht und ohne Altersgrenze nach oben ( Nr. 1). Die Arbeit erfolgt in Vollzeit; eine Reduzierung auf mehr als 20 Wochenstunden ist möglich (§ 2 Nr. 2, bis 28. Mai 2024 war eine Reduzierung grundsätzlich erst ab dem 27. Geburtstag möglich). Die Dienstdauer beträgt in der Regel 12 Monate, in Sonderprojekten zwischen 6 und 24 Monaten; auch eine Stückelung in 3-Monats-Blöcke ist in Sonderfällen möglich (§§ 2 Nr. 3 und 3 Abs. 2). Freiwillige dürfen bis zum 27. Lebensjahr insgesamt nur 18 Monate (ausnahmsweise 24 Monate) BFD leisten, wobei ein FSJ oder FÖJ mitgerechnet wird. Außerdem darf nach dem Erreichen einer Gesamtdauer von 18 (bzw. 24) Monaten ein erneuter BFD erst nach dem Ablauf weiterer fünf Jahre beginnen ( Abs. 2). Unterkunft, Verpflegung, Kleidung und Taschengeld sollen analog zu den Jugendfreiwilligendiensten bezahlt werden (§ 2 Nr. 4). Einsatzstellen können gemeinwohlorientierte (nicht nur gemeinnützige) Institutionen im sozialen und Umweltbereich sein (§ 3 Abs. 1). Seminare müssen analog zu den Jugendfreiwilligendiensten im Umfang von 25 Tagen pro Jahr besucht werden, unabhängig von der Wochenarbeitszeit. Bei von 12 Monaten abweichender Dienstzeit ist pro Monat ein Seminartag mehr bzw. weniger vorgeschrieben (§ 4 Abs. 3). Eine Seminarwoche muss der politischen Bildung dienen und soll „in der Regel in den bestehenden staatlichen Zivildienstschulen durchgeführt werden“ (Erläuterung zu § 4). Eine pädagogische Begleitung aller Freiwilligen ist vorgesehen, wobei aber nicht festgelegt wird, von wem und wie (§ 4 Abs. 1 und 2). Auf eine Altersgruppen-Ausrichtung sei aber zu achten (Erläuterungen zu § 4). Die Sozialversicherungen entsprechen denen in den Jugendfreiwilligendiensten, das heißt die Freiwilligen werden wie Arbeitnehmer versichert. Es besteht (unabhängig von der Höhe des gezahlten Taschengeldes) Versicherungspflicht in den gesetzlichen Sozialversicherungen (§ 17), wobei die Einsatzstelle (Trägerstelle) auch die Arbeitnehmeranteile zahlt. Dadurch ergeben sich ab dem 1. Januar 2017 folgende Beitragssätze: Rentenversicherung 18,7 %, Krankenversicherung 14,6 %, Pflegeversicherung 2,55 % (bzw. 2,8 % bei Kinderlosen), Arbeitslosenversicherung 3,0 %, die von den Einsatzstellen zu zahlen sind. Alle Einsatzstellen müssen vom Bund anerkannt sein, wobei alle bisherigen Zivildienststellen automatisch als anerkannt gelten. Neue Stellen werden vom Bund direkt oder bei einem FSJ/FÖJ-Träger mit Zustimmung des jeweiligen Bundeslandes anerkannt (§ 7). Die Verwaltung der Freiwilligenplätze erfolgt über Zentralstellen, die über Träger und Einsatzstellen wachen und die im Winter jeweils zugesagten Bundesmittel ab dem jeweils 1.9. dann weiter verteilen (§ 8). Im Bereich des FSJ gibt es solche Zentralstellen bereits, im Umweltbereich planen NABU, BUND, Schutzstation Wattenmeer und der BAK FÖJ den Aufbau von Zentralstellen. Die Arbeitsvereinbarung wird auf gemeinsamen Vorschlag von Einsatzstellen und Freiwilligen zwischen dem Bund und der/dem Freiwilligen geschlossen. Dies ist mithin ein zweiseitiges Dienstverhältnis, das aber kein Arbeitsverhältnis im engeren Sinne ist, bei dem der Träger kein Vertragspartner, sondern Auftragnehmer des Bundes ist (§ 9). Alle Bundesfreiwilligen wählen einmal im Jahr sieben Sprecherinnen und Sprecher und sieben Stellvertreter, die die Interessen der Freiwilligen vor allem gegenüber dem BAFzA und dem BMFSFJ vertreten. Ein qualifiziertes Zeugnis für jeden Freiwilligen auszustellen ist Pflicht der Einsatzstellen (§ 11).
Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug (2015–2018) Mit Wirkung zum 24. Oktober 2015 wurde im Zuge der Flüchtlingskrise der Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug eingeführt, indem das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz das Bundesfreiwilligendienstgesetz um den BFDG erweiterte.Änderung § 18 BFDG vom 24.10.2015. In: buzer.de Zum 1. Januar 2019 fiel dieser Artikel wieder weg.Änderung § 18 BFDG vom 01.01.2019. In: buzer.de
Ab dem 1. Dezember 2015 stand in diesem Zusammenhang im Rahmen eines bis zum 31. Dezember 2018 befristeten Sonderprogramms Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug ein Zusatzkontingent von 10.000 neuen BFD-Stellen zur Verfügung. Diese zusätzlichen BFD-Plätze mit Flüchtlingsbezug standen bereit für Freiwillige im Allgemeinen, wenn die Tätigkeitsbeschreibung eines Einsatzplatzes einen Bezug zur Unterstützung von Asylberechtigten, Personen mit internationalem Schutz oder Asylbewerbern erkennen ließ (beispielsweise Hilfen zur Unterbringung und Versorgung, zur gesellschaftlichen Orientierung und Integration sowie Tätigkeiten zur Koordinierung eines entsprechenden bürgerschaftlichem Engagements.), sowie für Asylberechtigte und Asylbewerber, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten war (Asylbewerber aus einem sicheren Herkunftsstaat hingegen konnten keine BFD-Vereinbarung abschließen, da vermutet wurde, dass ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt nicht zu erwarten war).
Beim Sonderprogramm wurde zwischen Einsatzstellen mit direktem und mit indirektem Flüchtlingsbezug unterschieden. Zu Einsatzstellen mit direktem Flüchtlingsbezug zählten etwa Landeserstaufnahmestellen und Einrichtungen, die unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unterbringen. Zu Einsatzstellen mit indirektem Flüchtlingsbezug zählten beispielsweise Kindergärten, die (auch) Flüchtlingskinder aufnahmen. Der Sprecher des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (Bafza) sprach die Hoffnung aus, dass ein Großteil der 10.000 Stellen durch Flüchtlinge besetzt werden möge. Besonders für Asylbewerber seien der Deutschkurs und die Einbindung in ein Team eine große Chance. (Vergleiche: Aufenthaltsgestattung#Arbeitsverbot.) Bis Ende Oktober 2016 waren knapp 5.000 Stellen, also knapp die Hälfte der möglichen zusätzlichen BFD-Stellen, besetzt.
Sprechersystem Im BFDG wurde geregelt, dass die Freiwilligen Sprecher wählen, die ihre Interessen gegenüber dem BafZA, den Einsatzstellen und den Zentralstellen vertreten. Sie sind Mitglieder im Beirat für den Bundesfreiwilligendienst, der das BMFSFJ in Fragen des BFD berät. Sieben Sprecher und sieben Stellvertreter können hierzu einmal jährlich direkt von den Freiwilligen online über die Website des Bundesfreiwilligendienstes gewählt werden.
Anzahl an Bundesfreiwilligen Zum Jahresende 2011 vermeldete das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) 26.240 Bundesfreiwillige („Bufdis“/BFDler) im Einsatz. Das von der Bundesregierung gesteckte Ziel von 35.000 Bundesfreiwilligen ist im Februar 2012 erreicht worden und es wurden teilweise Bewerber abgewiesen. Zum fünfjährigen Jubiläum des BFD wurde bekannt gegeben, dass bis zum Juli 2016 mehr als 216.000 Personen als Bufdis tätig waren.bundesfreiwilligendienst.de
Ein Überblick über die Anzahl der Freiwilligen:https://www.bundesfreiwilligendienst.de/servicemenue/presse/statistiken.html + Anzahl an Bundesfreiwilligen Jahr Anzahl Bundesfreiwillige Jahr Anzahl Bundesfreiwillige 2011 Gründung BFD 2021 37.404 2012 34.345 2022 36.255 2013 40.327 2023 34.966 2014 42.733 2024 35.251 2015 37.408 2025 33.240 2016 41.168 2026 - 2017 41.912 2027 - 2018 41.190 2028 - 2019 39.196 2029 - 2020 38.218 2030 -