Unter Europakoordinierung oder europapolitische Koordinierung versteht man in Deutschland die Positionierung der Bundesregierung, aber auch der deutschen Länder in Bezug auf die Politik der Europäischen Union, vor allem in der Kammer der Mitgliedstaaten, dem Rat der EU. Hierzu zählt vor allem die Abstimmung zwischen den einzelnen Bundesministerien (Ressorts). Im weiteren Sinne geht es auch um die Einbindung der Europapolitik in einem innenpolitischen Kontext.
Entwicklung der europapolitischen Koordinierung Die Entwicklung seit den 1950er Jahren Die Europakoordinierung und ihre Strukturen waren in den 50er Jahren von dem Streit zwischen Bundeskanzler Konrad Adenauer und seinem Wirtschaftsminister Ludwig Erhard geprägt. Adenauer begrüßte den Plan zur Schaffung einer Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) und betrachtete diese als ein Mittel, die sowjetische Gefahr abzuwehren. Da die Bundesrepublik nach dem Zweiten Weltkrieg in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage war, war dies auch ein Mittel, das Wachstum wieder anzukurbeln. Für Adenauer war dies auch ein vitales außenpolitisches Interesse. Im Gegensatz zu Adenauer verfolgte Erhard nicht primär das Ziel der europäischen Integration, sondern den Aufbau einer sozialen Marktwirtschaft.
Zunächst spielten das Auswärtige Amt und das Wirtschaftsministerium eine prominente Rolle in der Europakoordinierung. Das Auswärtige Amt verfolgte die europäische Integration und das Wirtschaftsministerium den Aufbau der sozialen Marktwirtschaft. Da jedoch die EGKS und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft im Kern ökonomische Projekte waren, kam dem Wirtschaftsministerium für das operative Tagesgeschäft eine wichtige Rolle zu.
Europakoordinierung nach 1990 Nach der Wiedervereinigung eröffneten sich für die deutsche Europapolitik neue Perspektiven, die die Skepsis der anderen europäischen Länder lindern sollte. Anfang der 1990er Jahre wies Deutschland durch die neu erlangte Souveränität, seiner zentralen geographischen Lage, seiner Wirtschaftskraft und seiner Bevölkerungsgröße großes Potential auf, der Motor europäischer Integration werden zu können. Diese Chance ging allerdings mit der Frage einher, welchen Kurs Deutschland in Bezug auf Europapolitik fahren würde.
Mit der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) (1987) und spätestens mit dem Vertrag von Maastricht (1993) wurde die Koordinierung der Europapolitik immer dringender. Nach außen hin bemühte man sich in den ersten Jahren nach der Wiedervereinigung eine möglichst kohärente Rhetorik zu führen. Helmut Kohl beispielsweise sprach vermehrt von den und Genscher erklärte, dass Deutschland weiterhin aktiv am Vorantreiben der europäischen Integration beteiligt sein wollte. Die Wichtigkeit für die Bundesregierung Kohl/Genscher, ein proeuropäisches Bild nach außen zu tragen, zeigte sich insbesondere daran, dass Kohl den Beitritt zur Währungsunion trotz der großen Bedenken in Öffentlichkeit, Partei, Bundesbank und Bundesfinanzministerium durchsetzte.
Man war bemüht ein geschlossenes Bild an seine europäischen Nachbarn zu vermitteln, sodass diese einen verlässlichen Partner in Deutschland sehen konnten. Das Bild nach außen sollte jedoch nicht von einer internen Konkretisierung deutscher Position getrennt gedacht werden. Während man bis 1991 noch an der Idee eines „Vereinten Europas“ festzuhalten schien, änderte sich dahingehend die Rhetorik. Kohl verbannte den, mit staatsrechtlichen Problematiken behafteten, Begriff zur Wesensbestimmung Europas und sprach beispielsweise vom das es auszubauen galt. Hierbei handelte es sich keineswegs um einen Paradigmenwechsel in Kohls Politik. Sein verändertes Vokabular passte sich vielmehr an die Ängste der Bevölkerung an, die durch den erlangten Integrationsstand befürchteten einen Identitätsverlust erleiden zu müssen. In der Regierungserklärung vom 11. November 1993, einen Monat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Maastrichter Vertrag, betonte Kohl die Wichtigkeit des Subsidiaritätsprinzip als leitendes Prinzip für deutsche Europapolitik. Nach dem Prinzip der Einheit in Vielfalt, sollten die Mitgliedstaaten auf die europäische Ebene zurückgreifen können, wenn sie einer überstaatlichen Regelung auch tatsächlich bedurften.
Weiterhin erforderte die vorangehende europäische Integration, dass die Strukturen interministerieller Zusammenarbeit dem Erfordernis einer europanaher Problembetrachtung gerecht wurden. Durch den Vertrag von Maastricht wurde die Europäische Union von einem primär wirtschaftlich begründeten Zusammenschluss, zu einer politischen Union erhoben. Die zentrale Rolle des Wirtschaftsministeriums in den 1980er Jahren (es organisierte die Weisungen an die Ständige Vertretung in Brüssel) sollte durch den Aufbau von Europaabteilungen anderer Ministerien in den 1990er Jahren aufgeweicht werden. Dies bewirkte nicht zuletzt, dass das Politikfeld „Europa“ sich für Deutschland ausdifferenzieren konnte. Die Europaabteilungen suchten eigenständigen Kontakt nach Brüssel und versuchten auf diese Weise ihre Europakompetenz zu begründen.
Insgesamt blieb Deutschland auch nach der Wiedervereinigung stets europafreundlich, erschloss sich neue Handlungsspielräume durch erfolgreiches Einbetten in das neue europolitische Gefüge und erfuhr eine sektorale Ausdifferenzierung im Sinne einer effektiveren Interessensvertretung.
Grundlagen Macht die Europäische Kommission einen Gesetzesvorschlag, so wird dieser in der Regel vom Europäischen Parlament und vom Rat im Ordentlichen Gesetzgebungsverfahren diskutiert und beschlossen. Damit Deutschland im Rat mit einer einheitlichen Stimme sprechen kann, müssen sich alle betroffenen Ministerien möglichst früh eine Meinung über den Vorschlag bilden. Dazu gibt es verschiedene Gremien, die helfen, eine gemeinsame Position zu finden. Anschließend versucht die Bundesregierung eine Verhandlungsposition zu formulieren, um im Rat verhandeln zu können.
Staatssekretärsausschuss für Europafragen Nach dem Bundeskabinett ist der Staatssekretärsausschuss für Europafragen das oberste Koordinierungsgremium. Er wurde am 6. Februar 1963 vom Bundeskabinett eingerichtet. Erzielen die Ministerien im Vorfeld über einen Kommissionsvorschlag keine Einigung, berät der Staatssekretärsausschuss alle Vorschläge und trifft anschließend eine Entscheidung. Vorsitzender des Ausschusses ist der Staatsminister für Europa im Auswärtigen Amt. Er nimmt auch an den wöchentlichen Sitzungen des Bundeskabinetts teil. Stellvertretender Vorsitzender ist der für Europapolitik zuständige Staatssekretär des Bundeswirtschaftsministeriums. Der Ständige Vertreter der Bundesregierung bei der EU ist ebenfalls Mitglied im Staatssekretärsausschuss.Aktuelle Tagungstermine, siehe:
Runde der Europa-Abteilungsleiter Dieses Gremium tagt etwa alle vier Wochen. Hier haben das Auswärtige Amt und das Wirtschaftsministerium den Vorsitz. Auch der Stellvertretende Ständige Vertreter der Bundesregierung bei der EU nimmt an den Sitzungen teil. Hier werden die Meinungsverschiedenheiten zwischen den Ministerien festgestellt. Die auflösbaren Konflikte zwischen den Ministerien werden auf Abteilungsleiter-Ebene formuliert, um den Staatssekretärsausschuss vorzubereiten. Ziel ist auch die Nachverfolgung von Beschlüssen des Staatssekretärausschusses für Europafragen. Die Sitzungen dienen auch dazu, die deutschen Positionen zu klarifizieren und die Meinungsverschiedenheiten mit anderen EU-Mitgliedstaaten zu identifizieren.
Europabeauftragte der Ministerien Die Europabeauftragten der Ministerien treffen sich ohne regelmäßigen Sitzungsrhythmus; den Vorsitz hat der Referatsleiter der Europa-Koordinierungsgruppe (EKR) inne. Die Europabeauftragten sind im Allgemeinen die Referatsleiter, die für die Europakoordinierung in den Ministerien zuständig sind. Zweck ihrer Treffen sind die Klärung von Einzelfragen sowie die Beantwortung von technischen Fragen.
Europapolitische „Frühwarnung“ – die EU-Koordinierungsgruppe
Die Europa-Koordinierungsgruppe in der Europaabteilung des Auswärtigen Amts versucht den Meinungsbildungsprozess in den EU-Institutionen sowie die Positionen anderer EU-Mitgliedstaaten zu analysieren, die allgemein deutsche oder spezielle Ressortinteressen betreffen. Sie steht in Kontakt zur Ständigen Vertretung und koordiniert die Weisungen an den Ausschuss der Ständigen Vertreter. Ziel der EU-Koordinierungsgruppe ist es, die Bundesregierung frühzeitig in die Lage zu versetzen, zu Vorhaben und Initiativen der Europäischen Kommission Position zu beziehen und die Bundesregierung auf kommende Anpassungen der nationalen Gesetzeslage vorzubereiten.
EU-Beauftragte der deutschen Botschaften Die EU-Beauftragten der deutschen Botschaften innerhalb der Europäischen Union berichten über die Positionen der Mitgliedstaaten zu europäischen Fragen. Koordiniert wird diese Arbeit durch die Europaabteilung des Auswärtigen Amtes, dessen EU-Koordinierungsgruppe (EKR) Informationen sammelt bzw. zur Verfügung stellt.
Europakoordinierung in der Bundesregierung Allgemeines Die Bundesministerien spielen eine sehr wichtige Rolle in der Europakoordinierung. Während das Auswärtige Amt, das Wirtschaftsministerium, das Finanzministerium und das Landwirtschaftsministerium bis in die 1960er Jahre die entscheidenden Akteure in der Europapolitik waren und in dem Staatssekretärsausschuss die Entscheidungen gemeinsam trafen, sind heute auch alle anderen Ministerium in Europapolitik tätig. Sie sind im Rat vertreten und sie können durch verschiedene Gremien in den Entscheidungsprozess bezüglich der Europapolitik eingreifen. Sie haben jedoch nicht denselben Einfluss in der deutschen Europapolitik. 400x400px|mini|alt=Europapolitische Koordinierung der Bundesregierung|Europapolitische Koordinierung der Bundesregierung
Auswärtiges Amt Das Auswärtige Amt stand anfangs im Schatten von Konrad Adenauer. Seitdem 1974 der Allgemeine Rat der Außenminister gebildet wurde, gewann das Auswärtige Amt immer mehr Einfluss in der deutschen Europapolitik. Mit dem Vertrag von Maastricht wurde die bisherige Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) durch die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) ersetzt. Durch die teilweise Verlagerung der Außenpolitik auf die europäische Ebene verstärkte sich auch die Bedeutung der EU innerhalb des Ministeriums.
Seit dem Jahr 1993 verfügt das Auswärtige Amt über eine Europaabteilung. Diese ist u. a. für Vertragsreformen und für die Erweiterungspolitik zuständig. In ihre Zuständigkeit fallen auch die bilateralen Beziehungen mit anderen Staaten sowie die GASP und die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP). In der Bundesregierung hat das Auswärtige Amt eine Koordinierungsfunktion. Es ist verantwortlich für die Vorbereitung der Sitzungen des Europäischen Rates sowie die Vorbereitung des Rates für Allgemeine Angelegenheiten sowie des Rates für Außenbeziehungen. Gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftsministerium koordiniert das AA die wöchentlichen Sitzung des Ausschusses der Ständigen Vertreter (AStV).
Wichtig war auch die Rolle des Auswärtigen Amts bei der Vorbereitung des Vertrags von Lissabon. Um diese Vorarbeiten zu koordinieren, wurde 2009 ein „Arbeitsstab Vertrag von Lissabon“ geschaffen. Das Auswärtige Amt verfügt über 10 verschiedene Referate und seit 2001 über eine EU-Koordinierungsgruppe (EKR). Die EKR spielt eine Schlüsselrolle in der Europakoordinierung. Ihr Leiter übernimmt den Vorsitz in der Runde der Europabeauftragten der Bundesministerien und bereitet – im Wechsel mit dem Europakoordinierungsreferat des Bundeswirtschaftsministerium – die Treffen der Abteilungsleiter in den Ministerien, die für Europa zuständig sind, (Europa-Abteilungsleiter) vor. Schließlich übermittelt die EKR Weisungen für den Ausschuss der Ständigen Vertreter Teil II in Brüssel (die Weisungen für den AStV Teil I werden durch das Bundeswirtschaftsministerium übermittelt) und informiert das Auswärtige Amt über europapolitische Themen.