Europäische Interessenvertretung bezeichnet die Möglichkeit sowie die Aufgabe von Interessenvertretern, den politischen Entscheidungsprozess in Europa zu beeinflussen. Ihnen stehen dabei unterschiedliche Instrumente zur Verfügung: Mittels Öffentlichkeitsarbeit und Public Affairs wird Einfluss auf die zuständigen Organe der EU ausgeübt. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon eröffneten sich neue Mechanismen für Interessenvertreter. Insbesondere Artikel 11 EUV zur Bürgerbeteiligung verankert erstmals die Zusammenarbeit zwischen den Organen und der Zivilgesellschaft im Primärrecht. Das Ziel ist es, einen regelmäßigen, offenen und transparenten Dialog zu pflegen, um die Kohärenz und Transparenz der Europäischen Union zu gewährleisten. Die Einbindung von Interessenvertretern in den politischen Entscheidungsprozess geht über die Repräsentative Demokratie hinaus und ist Teil einer neuen europäischen „Partizipativen Demokratie“.

Grundlagen Definition Die Europäische Kommission hat in einer Mitteilung vom 21. März 2007 eine Definition von Interessenvertretung auf europäischer Ebene veröffentlicht (diese folgt dem Verständnis aus dem Grünbuch vom 3. Mai 2006): Zur Interessenvertretung gehören „alle Tätigkeiten, mit denen auf die Politikgestaltung und den Entscheidungsprozess der europäischen Organe und Einrichtungen Einfluss genommen werden soll“.

Die Interessenvertretung oder Lobbyismus ist entweder ein Teil der Arbeit in Institutionen oder Aufgabe von Organisationen, für die die Interessenvertretung ihre ‚Raison d’Être‘ ist. Die wichtigsten Akteure in der europäischen Interessenvertretung sind nationale, europäische oder internationale Verbände aus allen Bereichen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens, Privatunternehmen, Anwaltskanzleien, Berater für öffentliche Angelegenheiten (Politikberatung) sowie Nichtregierungsorganisationen und Denkfabriken (Think-Tanks).

Zwei verschiedene Schemata von Europäische Interessenvertretung sind wahrnehmbar: Aktionen der Interessenvertreter neben den EU-Organen in Brüssel Aktionen auf nationaler Ebene mit Verbänden und Firmen über europäische Fragen

Charakteristik der europäischen Ebene Der europäische Entscheidungsprozess entwickelt sich immer mehr zu einem Ergebnis zwischen Gesetzgebung der europäischen Organe und informeller Handlungen von Interessenvertretern.

Die europäische Interessenvertretung hat andere Charakteristika als auf nationaler Ebene: Eine transnationale Interessenvertretung Eine direkte Wirkung von Interessenvertretung auf die Arbeit der EU-Organe Eine immer anerkannte ausgeübte Tätigkeit: die Einflussnahme auf die Politikgestaltung und den Entscheidungsprozess Verläuft im Rahmen der europäischen Transparenzinitiative Eine sehr frühzeitige Beteiligung von Interessengruppen: Zu jedem Gesetzgebungsverfahren führt die Kommission frühzeitig umfangreiche Konsultationen durch und lädt Verbände dazu ein, ihre Position darzustellen. Bevor überhaupt ein Richtlinienentwurf verfasst wird, gibt es meistens ein so genanntes Grünbuch oder Weißbuch, auf Basis dessen umfangreiche Beratungen stattfinden., hier S. 237.

Rechtsgrundlagen: Artikel 11 des Vertrags über die Europäische Union Nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon hat die Interessenvertretung einen legalen Rahmen mit EU-Vertrag bekommen. Im Einzelnen regelt Artikel 11 die partizipative Demokratie in folgenden Elementen: einen horizontalen zivilgesellschaftlichen Dialog (Artikel 11 Abs. 1 EUV) und einen vertikalen zivilgesellschaftlichen Dialog (Artikel 11 Abs. 2 EUV), die bereits bestehenden Konsultationspraktiken der Kommission (Artikel 11 Abs. 3 EUV) sowie die neue Europäische Bürgerinitiative (Artikel 11 Abs. 4 EUV).

Umsetzung des Art. 11 EUV bei den EU-Organen Die Interessenvertretung ist eine Rechtsvorschrift, die die EU-Organe bindet. Die Europäische Kommission hat das Verfahren zur Implementierung von EU-Vertrag Abs. 4 (Europäische Bürgerinitiative) in einem Grünbuch veröffentlicht und im November 2009 eingeleitet.DIE EUROPÄISCHE BÜRGERINITIATIVE. Es folgte ein Entwurf der Kommission für eine Verordnung zur konkreten Ausgestaltung, die am 15. Dezember 2010 vom Europäischen Parlament mit 628 Ja-Stimmen gegen 15 Nein-Stimmen und 24 Enthaltungen angenommen wurde. Die Zustimmung des Rats der Europäischen Union folgte am 14. Februar 2011.Pressemitteilung des Rats vom 14. Februar 2011 (PDF; 105 kB) Die Europäische Bürgerinitiative gilt ab dem 1. April 2012.

Für die anderen Absätze des Artikels 11 steht eine Implementierung noch aus. Dies gilt vor allem für EU-Vertrag Abs. 2. Verschiedene europäische Institutionen haben im März 2010 die Europäische Kommission aufgefordert, einen strukturierten zivilen Dialog auf europäischer Ebene einzurichten. So haben die Gruppe „Verschiedene Interessen“ des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und zahlreiche Organisationen und Netze der Zivilgesellschaft über rein formale Konsultationsverfahren hinausgehende Vorschläge für strukturierte Wege und offene Kanäle eingebracht, über die sich die Organisationen der Zivilgesellschaft Gehör verschaffen können.Pressemitteilung des EWSA vom 24. März 2010 Noch weiter geht die Europäische Bewegung International, die im September 2010 Konsultationsprozesse zur Umsetzung von Art. 11 Abs. 2 forderte.europaeische-bewegung.de:

Weitere Initiativen Neben diesen Schritten und im Vorgriff auf die Vertragsbestimmung, gründete das Europäische Parlament die AgoraAGORA – Video auf Abruf. als Instrument für einen vertikalen zivilen Dialog. Vorher hatte das Parlament einen Bericht über die Perspektiven für den Ausbau des zivilen Dialogs nach dem Vertrag von LissabonBericht über die Perspektiven für den Ausbau des zivilen Dialogs nach dem Vertrag von Lissabon. geschrieben, das der erste Schritt in der Implementierung der Europäischen Bürgerinitiative war. Die partizipativen Prinzipien werden allerdings nicht von allen EU-Organen gleichermaßen umgesetzt.Vgl. Sylvia-Yvonne Kaufmann zum Art. 11, in:

Entwicklungen und Strategien der Einflussnahme Europäische Transparenzinitiative Transparenz-Register Im Rahmen der Europäischen Transparenzinitiative, die 2005 von EU-Kommissar Siim Kallas eingeführt wurde, eröffnet die Europäische Kommission am 23. Juni 2008 das Register der Interessenvertreter der Europäischen Union. Drei Jahre danach, wird am 23. Juni 2011 das gemeinsame Transparenz-Register des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission eingeführt.Gemeinsames Transparenzregistersekretariat – Schlüsselereignisse, abgerufen am 15. April 2013 (PDF; 123 kB). Die Registrierung ist freiwillig, jedoch ist sie Voraussetzung für eine Akkreditierung und den Zugang zu den Gebäuden des Europäischen Parlaments. Das gemeinsame Transparenz-Register hat das Ziel eine höhere Transparenz im System der europäischen Interessenvertretung herzustellen, indem sie der Öffentlichkeit erlaubt einzusehen, welche Interessenvertreter versuchen Einfluss auf die europäische Politikgestaltung zu nehmen. Organisationen wie auch Einzelpersonen haben die Möglichkeit, sich im Transparenz-Register zu registrieren und sich in eine der sechs weitgefassten Kategorien einzutragen. Die Kategorien reichen von Beratungsfirmen und Anwaltskanzleien, über Gewerbe- und Berufsverbände bis hin zu Nichtregierungsorganisationen oder Organisationen, die lokale, regionale und kommunale Behörden oder andere öffentliche Einrichtungen, vertreten. Zudem müssen bei der Registrierung folgende Angaben gemacht werde, die dann im Transparenz-Register auf der Internetseite der Europäischen Union veröffentlicht werden: Anzugeben sind der Hauptsitz, die Ziele, Aufgaben und Interessen, Mitgliedschaft und Klientel und eine Veranschlagung der finanziellen Mittel, erhaltene EU-Mittel mit inbegriffen. Mit der Registrierung wird dem einheitlichen Verhaltenskodex für Lobbyisten zugestimmt.Jahresbericht über das Transparenzregister 2012, abgerufen am 15. April 2013 (PDF; 1,1 MB).

Transparenzoffensive 2014 Bereits bei seiner Antrittsrede 2014 stellte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker in den politischen Richtlinien neue Leitlinien zum Thema Lobbyismus in Europa vor.Rede Jean-Claude Junckers in der Eröffnungssitzung des Europäischen Parlaments 2014. Eine Umsetzung dieser Richtlinien fand am 25. November 2014 mit dem Beschluss der Europäischen Kommission statt, alle EU-Kommissare, deren Kabinettsmitarbeiter und die Generaldirektorien der einzelnen Abteilungen der Kommission müssten ab dem 1. Dezember öffentlich machen, mit welchen Interessenvertretern sie sich träfen.Die geheimen Lobbyisten-Charts der EU. Dabei geht es um Treffen mit Interessengruppen und Einzelpersonen, die Themen der Politikgestaltung und -umsetzung betreffen. Zusammenkünfte mit Mitgliedern anderer EU-Organisationen und Parteimitgliedern sind in diesem Beschluss nicht mitinbegriffen. In dem Verzeichnis, das im Internet für jeden Bürger zugänglich ist, werden Datum, Ort, Namen der Interessengruppe und Anlass des Treffens dokumentiert.Auszug aus dem öffentlich zugänglichen Arbeitskalender des Präsidenten der Europäischen Kommission Nach dem Beschluss sprach sich der Kommissionsvizepräsident Frans Timmermanns dafür aus, diese Regelung auch für die Abgeordneten des Europäischen Parlaments und den Europäischen Rat zu übernehmen.Die Welt:

Europaparlament Am 31. Januar 2019 verabschiedete das EU-Parlament verbindliche Regeln zur Transparenz der Lobbyarbeit. In einer Änderung seiner Geschäftsordnung bestimmte das Parlament, dass MdEPs, die an der Ausarbeitung und Verhandlung von Gesetzen beteiligt sind, ihre Sitzungen mit Lobbyisten online veröffentlichen müssen.EU-Parlament zur Beendigung geheimer LobbysitzungenVom EU-Parlament angenommener Text zur Transparenz des Lobbyismus

Doppelte Interessenvertretung: nationale und europäische Ebene Die Verbindung zwischen lokaler und europäischer Ebene ist heute nicht nur durch staatliche Organen entwickelt: lokale und nationale Organisationen sichern die Verbindung bis zur Europäischen Ebene.

Interessenvertretungsstrategien von Unternehmen Großen Unternehmen und Konzernen stehen auf europäischer Ebene weitreichende Mittel und Strategien zur Verfügung, die sich oft nur diese aufgrund ihrer erheblichen finanziellen Ressourcen leisten können. Die sogenannte „Multi-Voice-Methode“ hat sich zu einer mittlerweile häufig angewendeten Strategie entwickelt, bei der Unternehmen nicht nur einen Weg der Interessenvertretung verfolgen, sondern mehrere „Kanäle“ nutzen. Diese folgenden Möglichkeiten stehen (großen) Unternehmen zur Wahl, um auf die EU-Organe in ihrem Sinne einzuwirken: mit eigenen In-House-Lobbyists mittels spezialisierter Rechtsanwaltskanzleien mittels Public Relations- und Public Affairs-Agenturen mittels Issue-Coalitions durch die Mitgliedschaft in regionalen/nationalen/europäischen Verbänden durch den Einbezug von Medien, die entsprechende Meinungen verbreiten sollen durch den Kontakt mit den europäischen Bürgern