miniatur|Einrichtung der frühkindlichen Infrastruktur Unter Einrichtung der frühkindlichen Infrastruktur werden nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz (ZuInvG) finanzierungswürdige Initiativen verstanden, deren Geldmittel aus Länderbesitz nicht gedeckt werden können. Die Finanzhilfen werden trägerneutral nach Maßgabe des des Grundgesetzes gewährt. ZuInvG Eine Definition des Begriffes „frühkindliche Infrastruktur“ ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, es zeichnet sich eine großzügige Auslegung aller Maßnahmen rund um Kindergärten und Kindertagesstätten ab.IM NRW: Die Senatorin für Finanzen – Bildungsinfrastrukturmaßnahmen in Bremen: Frühkindliche Infrastruktur

Einzelnachweise

Kategorie:Kindertagesstätte Kategorie:Kommunalpolitik (Deutschland)