Gestaltungsfreiheit steht für:

allgemein die Möglichkeit der freien Gestaltung, siehe Freiheit, Gestaltungsspielraum die Möglichkeit der Planung und Gestaltung des eigenen Lebens, siehe Autonomie die Möglichkeit der Selbstbestimmung über die eigene Verwendung der Zeit, siehe Zeitsouveränität Einfluss oder Gestaltungsmacht innerhalb sozialer Konstellationen, siehe Macht in der Verwaltung, Ermessensfreiheit oder Planungsermessen, siehe Ermessen rechtlich die Freiheit der Gestaltung von Verträgen, siehe Vertragsfreiheit

Siehe auch: Entscheidung, Gestaltung, Kultur Handlungsfreiheit, Privatautonomie