Die Gemeinsame Normdatei (GND) ist eine Normdatei für Personen, Körperschaften, Kongresse, Geografika, Sachschlagwörter und Werktitel, die vor allem zur Katalogisierung von Literatur in Bibliotheken dient, zunehmend aber auch von Archiven, Museen, Projekten und in Web-Anwendungen genutzt wird. Sie wird von der Deutschen Nationalbibliothek (DNB), allen deutschsprachigen Bibliotheksverbünden, der Zeitschriftendatenbank (ZDB) und zahlreichen weiteren Institutionen kooperativ geführt. Normdaten erleichtern die Katalogisierung, bieten eindeutige Sucheinstiege und die Möglichkeit der Vernetzung unterschiedlicher Informationsressourcen.

Die GND löste am 19. April 2012 die bis dahin getrennt geführten Verzeichnisse Personennamendatei (PND), Gemeinsame Körperschaftsdatei (GKD), Schlagwortnormdatei (SWD) und Einheitssachtitel-Datei des Deutschen Musikarchivs (DMA-EST) ab. Seit Juli 2014 werden die Normdaten nach den RDA-Regeln erfasst, die unter anderem auch von der Library of Congress verwendet werden.Renate Behrens, Christine Frodl: Erste Meilensteine im RDA-Projekt. In: Dialog mit Bibliotheken. Band 26, Heft 1, 2014, S. 25–31, hier S. 28, (PDF; 310 kB).

Grundlagen mini|280px|Beispiel Personendaten (Screenshot, Mai 2012)

Die Gemeinsame Normdatei wurde von 2009 bis 2012 in einem gemeinsamen Projekt der Deutschen Nationalbibliothek, der deutschsprachigen Bibliotheksverbünde sowie der Zeitschriftendatenbank entwickelt. Ziel des Projekts war die Zusammenführung der bisher getrennt geführten Normdateien GKD, PND und SWD sowie der DMA-EST-Datei. Dabei sollten ein gemeinsames Datenformat realisiert und die vorhandenen Regelwerksunterschiede harmonisiert werden.

Der Erstellung von Normdatensätzen lagen früher unterschiedliche Regelwerke zugrunde. Dies waren die „Regeln für die alphabetische Katalogisierung“ (RAK-WB und RAK-Musik) für die Formalerschließung sowie die „Regeln für den Schlagwortkatalog“ (RSWK) für die Inhaltserschließung. Die uneinheitlichen Regeln zur Bildung der Vorzugsbenennung für die Formal- und Inhaltserschließung führten insbesondere im Bereich Körperschaften, Kongresse und Geografika zu redundanten Datensätzen in der GKD und der SWD. Daher wurden für die GND für die Fälle, in denen die Regeln der Formal- und Inhaltserschließung voneinander abweichen, Übergangsregeln erarbeitet, die eine gemeinsame Nutzung der Normdatensätze ermöglichen. Die Übergangsregeln berücksichtigten so weit wie möglich bereits die Regelungen der RDA (Resource Description and Access).

Auch die Datenformate der Normdateien, sowohl die Internformate als auch die Austauschformate, unterschieden sich teilweise beträchtlich. Das Austauschformat der GND basiert auf MARC 21 Authority. Durch die Zusammenführung aller Normdatensätze in der GND konnten die zuvor bestehenden Formatunterschiede überwunden werden. Bereits vorhandene parallele Datensätze aus den unterschiedlichen Normdateien können jedoch erst im Laufe der Zeit zusammengeführt werden.

Im Projekt Virtual International Authority File (VIAF) wird die GND mit anderen Normdateien virtuell zu einer internationalen Normdatei verbunden.

Inhalt Die Daten bestehen aus Entitäten und Aussagen zu diesen. Jede Entität hat einen Entitätstyp und mindestens einen Identifikator.

Eigenschaften eines Datensatzes Jeder Datensatz beschreibt eine Entität.

Entitätentypen Die hier aufgeführten Entitätentypen entsprechen in Bibliotheken sogenannten Satzarten (Datensatzart).

In der Gemeinsamen Normdatei wird zu jeder Entitätenbeschreibung eine eindeutige Identifikationsnummer (IDN oder PPN; Grundlage für den Uniform Resource Identifier im Produktionssystem), eine normierte Vorzugsbenennung (früher auch: Ansetzungsform), abweichende Namensformen (Synonyme) und verschiedene beschreibende Attribute verzeichnet. Die Attribute werden möglichst als Relationen zu anderen Normdatensätzen abgelegt, wobei die Art der Beziehung jeweils codiert ist.. Beispiele für relationierte Attribute sind Geburts- und Sterbeorte von Personen sowie ihre Berufe. Für Körperschaften können u. a. Vorgänger- und Nachfolgerbeziehungen, aber auch administrative Überordnungen angegeben werden. Bei Sachbegriffen werden Oberbegriffe und verwandte Begriffe verknüpft. Dadurch kann bei der Suche in einem Bibliothekskatalog auch Literatur zu angrenzenden Themen gefunden werden. Eine reichhaltige und treffende semantische und thematische (je nach Fach auch: an der Dogmatik orientierte) Aufarbeitung der GND-Einträge zueinander kommt der Qualität des Retrievals zugute.

Auf diese Weise entsteht ein semantisches Netz von miteinander in Beziehung stehenden Datensätzen (Linked Data), das sich besonders für die Nutzung im Web eignet, die Navigation innerhalb der Normdatei erlaubt und somit die Recherchemöglichkeiten für Nutzer verbessert.

Ende August 2019 wurde die Ansetzung von Tn-Sätzen für Personennamen eingestellt.Die Abkürzung „Tn“ steht für „Thesaurus Name“ und bezeichnet nicht individualisierte Namensdatensätze. In der VIAF sind sie als „undifferentiated“ gekennzeichnet. Ein Jahr später, ab dem 19. Juni 2020, wurden die Verknüpfungen der Namendatensätze mit den Titeldaten gelöscht und durch Textstrings ersetzt. Seit Juli 2020 sind die Tns nicht mehr Bestandteil der Gemeinsamen Normdatei.„Abschaffung von Tn-Normdaten in der GND mit Auswirkung auf die Titeldaten der DNB“, 28. Mai 2020. Abrufdatum: 14. Juli 2020.

Entitätenuntertypen Abgesehen von Personennamen kann jede Satzart durch die Angabe eines Entitätencodes (Stand: 21. Juni 2013). in sich weiter differenziert werden. So kann ein Geografikum beispielsweise ein Staat oder ein Bauwerk sein. Insgesamt stehen sechs Entitätentypen zur Verfügung, die sich in rund 50 Untertypen gliedern.

Entitätencodierung +CodeDefinition„Entitätencodierung – Vergaberichtlinien“ (Stand: 15. November 2018)g GeografikagibBauwerke und Bauensembles, Monumentalplastiken, Denkmäler, Grabmäler u. ä. gemäß RSWK §730,1gif; gikGliedstaaten (sie werden immer mit „gik“ doppelt codiert)gikGebietskörperschaften und Verwaltungseinheitengil; gikLänder, Staaten (selbstständig) (sie werden immer mit „gik“ doppelt codiert)ginNatürliche geografische Einheiten, biogeografische und paläografische Einheiten, Namen von geografischen Teileinheiten mit Himmelsrichtung bzw. mit anderen Wendungen gemäß RSWK § 205, 1 und 2gioKleinräumige Geografika innerhalb eines Ortes, ausgenommen Bauwerke und Bauensemblesgir; gikGeistliche Reichsfürstentümer (bis 1803), Verwaltungseinheiten der Ostkirche (sie werden immer mit „gik“ doppelt codiert)giv; gikVerwaltungseinheiten, die gemäß der EH-G-03 einen instantiellen Oberbegriff von dem Gattungsbegriff der Verwaltungseinheit bekommen (sie werden immer mit „gik“ doppelt codiert)giwGrenzen, Wege, LiniengixExtraterrestrikagizAlle geografischen Namen, die sich keinem der anderen Entitäten-Untertypen zuordnen lassen, Regionen und Gebiete gem. RSWK § 204a, einschließlich des Umlands einzelner Städte und GemeindengxzFiktive Ortek KörperschaftenkifFirmen (ab Januar 2016)kimMusikalische Körperschaften (ab Januar 2016)kioOrgane von GebietskörperschaftenkipProjekte und projektähnliche Vorhaben und Programmekiv; kirReligiöse Verwaltungseinheiten (z. B. Diözesen der Katholischen Kirche; Ausnahme: Verwaltungseinheiten der Ostkirche, Verwaltungseinheiten der Ostkirche werden mit „gir“ und „gik“ codiert) (sie werden immer mit „kir“ doppelt codiert) (ab Januar 2016)kizAlle übrigen Körperschaften, die keinem anderen speziellen Entitätentyp zugehörenkxzFiktive Körperschaftenp PersonenpifFamilienpikRegierende Fürsten, Mitglieder regierender FürstenhäuserpipPseudonymepisSammelpseudonymepizPersonennamen, die keinem anderen speziellen Entitätentyp zugehörenpxgGötterpxlLiterarische Gestalten, SagengestaltenpxsGeisters Sachbegriffesab; sazMusikalische Besetzung (gemäß RDA 6.15) (sie werden immer mit „saz“ doppelt codiert) (ab Januar 2016)sad; sazDatenträger (gemäß RDA 3.4.1.3 D-A-CH) (sie werden immer mit „saz“ doppelt codiert)saf; sazFormangaben zu Art des Inhalts (gemäß RDA 7.2.1.3 D-A-CH) (sie werden immer mit „saz“ doppelt codiert)sag; sazMusikalisches Genre (gemäß RDA 6.14.2.5.2 D-A-CH) (sie werden immer mit „saz“ doppelt codiert) (ab Januar 2016)sam; sazMusikalische Ausgabeform (gemäß RDA 7.20.1.3 D-A-CH) (sie werden immer mit „saz“ doppelt codiert)sazAllgemeinbegriffe, d. h. alle Sachschlagwörter, die keinem anderen speziellen Entitätentyp zugehörensieEthnografikasifVerkehrsmittel mit IndividualnamensihHistorische EinzelereignissesipProdukte und Markennamen außer Softwareprodukte („siw“)sisSprachensiuPersonengruppen, die keine Körperschaft sindsiwSoftwareproduktesizAlle individuellen Sachverhalte, die als Sachbegriffe erfasst werden und sich keinem der anderen Entitäten-Untertypen zuordnen lassen, z. B. WettbewerbeslzBuchstaben, Morpheme, Wörter als Gegenstand linguistischer UntersuchungensnzNomenklatur Biologie – ChemiesxzFiktive SachbegriffeszzAlle Zweifelsfälle für alle Entitätenu uizUnkörperschaften (nur in Altdaten)v Konferenzen und VeranstaltungenvieKonferenzen, VeranstaltungenvifKonferenzfolgen bzw. -reihen, Veranstaltungsfolgen bzw. -reihen ww WerkewidDruckermarkenwieExpressionwifFassung eines Werks der Musik (seit Juli 2014 nicht mehr verwendet)wimWerke der MusikwinSammlungen (seit 2021 nicht mehr verwendet)„Hinweis für die Sacherschließung: Seit 2021 werden Tu-Normsätze für Sammlungen (Entitätencode win) nicht mehr verwendet. Kombiniere Einzelschlagwörter für die Beschreibung der Sammlung.“ , abgerufen am 28. April 2026.wipProvenienzmerkmalewisSchriftdenkmälerwitWerke

Entitätsidentifikator Jede Entität ist über mindestens einen Identifikator (GND-ID) eindeutig identifizierbar. Jeder Identifikator besteht maximal aus den Zeichen 0 bis 9, X und einem Bindestrich. Ein Identifikator für eine Entität vom Entitätstyp p besteht aus 9 oder 10 Zeichen, er beginnt immer mit einer 1, gefolgt von 8 oder 9 Ziffern, und endet mit einem Prüfzeichen 0–9 oder X.

Katalogisierungslevel Jeder Datensatz ist mit einem Katalogisierungslevel zwischen 1 und 6 verknüpft. Je niedriger die Zahl, desto höher ist der Level des GND-Eintrags und desto besser ist der Datensatz aufgearbeitet.

Ansetzung von Sachbegriffen Die Ansetzung der bevorzugten Benennung stützt sich grundsätzlich auf die in der „Liste der fachlichen Nachschlagewerke für die Gemeinsame Normdatei“ aufgeführten Werke.„Liste der fachlichen Nachschlagewerke für die Gemeinsame Normdatei (GND)“ (). Die Vorzugsbenennung von Sachbegriffen in der GND folgt dem allgemeinen Sprachgebrauch, wie er in Enzyklopädien (Brockhaus, Meyer, hilfsweise auch Wikipedia) nachweisbar ist; ausnahmsweise wird auf Begriffe aus der Fachsprache abgestellt. Synonyme können als Varianten oder sogenannte Quasisynonyme in die Einträge aufgenommen werden. Solange es zu einem Thema nicht genügend Titel gibt, wird zunächst versucht, neue Sachverhalte durch die Kombination mehrerer bereits verfügbarer Sachbegriffe in einer Schlagwortfolge auszudrücken, um Neuansetzungen so weit wie möglich zu vermeiden (sogenannte Zerlegungskontrolle). Dadurch wird die Kontinuität zur Beschlagwortung eines Themas in der älteren Literatur gewahrt, so dass ein Bezug zu älteren Titeln hergestellt werden kann. Erst wenn die Literatur zu einem Thema einen gewissen Umfang erreicht hat, wird ein neuer Sachbegriff eingeführt. Ändert sich der Sprachgebrauch, kann die Vorzugsbenennung angepasst werden.

Umfang Mengenangaben sind in den Jahresberichten der DNB und den Datenauszügen der GND zu finden.

Anzahl Entitäten nach Entitätentyp im Zeitablauf Die Gemeinsame Normdatei enthält rund 9,1 Millionen Datensätze folgender Entitätentypen: