Professor oder Professorin ist im Bundesland Baden-Württemberg ein auch nichtakademischer Titel, der vom Ministerpräsidenten als Ehrentitel verliehen werden kann. Der Titel ist eine Auszeichnung des Landes für herausragende Leistungen in der Wissenschaft, Kunst oder Forschung und steht in keinem Zusammenhang mit einer akademischen Professur amtlich bestellter Hochschullehrer.

Geschichte Das Recht des Ministerpräsidenten fußte zunächst auf einem von Adolf Hitler erlassenen Gesetz und wurde erst 2009 mit dem AuszeichnungsgesetzGesetz über Auszeichnungen des Landes Baden-Württemberg, Gesetzblatt für Baden-Württemberg, 2009, Nr. 10, veröffentlicht 26. Juni 2009. S. 251f. auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Die Opposition lehnte die Neufassung damals ab, da die Auszeichnung eine Verwechslungsgefahr mit Professoren als Amtsträgern berge und nicht mehr zeitgemäß sei.Andreas Müller: Umstrittene Auszeichnung: Unmut bei Grünen über Ehrentitel. In: Stuttgarter Zeitung. 29. Januar 2013. Mit der Neufassung wurde festgelegt, dass die Auszeichnung nicht mehr als viermal im Jahr vergeben werden soll. Der Titelträger sollte in der Regel das sechzigste Lebensjahr vollendet haben.

Voraussetzungen

Verleihungsvoraussetzung sind herausragende Leistungen oder deren Vermittlung in folgenden Bereichen: Wissenschaft Kunst Forschung

Diese Leistungen müssen nicht nur über einen längeren Zeitraum erbracht worden sein, sondern auch nachweislich einen außergewöhnlichen Beitrag zur Wissenschaft, zur Kunst, zur Forschung oder zum Geistesleben des Landes erbracht haben. Eine Verleihung für Verdienste in Lehre und Forschung an einer Hochschule oder an einer überwiegend mit öffentlichen Mitteln finanzierten Forschungseinrichtung ist ausgeschlossen, ebenso eine Verleihung an Personen, die bereits die akademische Berufsbezeichnung des Professors führen. Im Übrigen kommt eine Verleihung an Angehörige des öffentlichen Dienstes frühestens mit dem altersbedingten Ausscheiden aus dem Dienst in Betracht.

Der Ehrentitel wird ohne Zusatz geführt. Das fachlich zuständige Ministerium kann in der Regel aufgrund zweier akademischer Gutachten über die Verleihung des Titels entscheiden. Die Verleihungsurkunde trägt die Unterschrift des Ministerpräsidenten und das große Dienstsiegel des Landes Baden-Württemberg.

Bekannte Träger (Auswahl) → Siehe auch Kategorie: Ehrenprofessor des Landes Baden-Württemberg Winfried Aßfalg, 2019 Paul Binder, 1972 Jürgen Budday, 2011Verleihung des Ehrentitels „Professor“ an Jürgen Budday, 1. Februar 2011, stm.baden-wuerttemberg.de Jörg Faerber, 1986 Dieter Hundt, 2010Verleihung des Ehrentitels „Professor“ an Dr. Dieter Hundt, 20. Januar 2010, stm.baden-wuerttemberg.de Hermann Linder, 1954 Tadeusz Matacz, 2026 Thomas Schmid, 2024 Wolfgang Schuster, 2013Kretschmann verleiht Ehrentitel eines Professors an Wolfgang Schuster, 5. Januar 2013, stm.baden-wuerttemberg.de Adalbert Seifriz, 1979 Erwin Teufel, 2015 Felix Wankel, 1987 Angelika Zahrnt, 2009Verleihung des Ehrentitels „Professorin“ an Dr. Angelika Zahrnt, 11. Dezember 2009, stm.baden-wuerttemberg.de Jörg Zink, 2015 Walther Zügel, 2009Verleihung des Ehrentitels „Professor“ an Dr. Dr. h. c. Walther Zügel aus Stuttgart, 25. Juli 2009, stm.baden-wuerttemberg.de

Siehe auch Charakter (Titel) Berufstitel

Literatur Winfried Klein: Titel, Orden, Ehrenzeichen auf gesetzlicher Grundlage. In: Verwaltungsblätter Baden-Württemberg. 2010, S. 63–66.

Weblinks Staatsministerium Baden-Württemberg – Ehrentitel „Professorin“ oder „Professor“

Einzelnachweise

Kategorie:Auszeichnung (Baden-Württemberg) Kategorie:Ehrentitel