Der erste polizeiliche Nachrichtendienst für die Sicherheitspolizei in Bezug auf Zigeuner, Kurzform: Zigeunerzentrale, wurde 1899 in der Polizeidirektion München gegründet. Dieser Nachrichtendienst bildete das Vorbild für andere nationale und internationale „Zigeunerzentralen“ der Polizei. In der Weimarer Republik wurde er von allen deutschen Ländern finanziert und genutzt. Seine Aufgabe war es, einer imaginierten „Zigeunerplage“ mit Hilfe modernster polizeilicher Mittel, vor allem mit dem Aufbau einer Personendatenbank, Herr zu werden. Die Erfassung von „Zigeunern“ und „nach Zigeunerart umherziehenden Personen“ in einer zentralen Kartei führte im polizeilichen Alltag zu deren Gleichstellung mit Serienstraftätern.
Nach dem Runderlass zur Neuordnung der Reichskriminalpolizei wurde die Zigeunerzentrale in der Zeit des Nationalsozialismus schrittweise 1936 und 1938 zur „Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens“ umgestaltet und nach Berlin verlagert. Die Reichszentrale war Teil des neu gegründeten Reichskriminalpolizeiamts (RKPA), das wiederum das Amt V des Reichssicherheitshauptamts (RSHA) bildete. Zusammen mit der Rassenhygienischen Forschungsstelle (RHF) organisierte die Reichszentrale über den Erkennungsdienst und über Einzelauskünfte hinaus auch die Erfassung und die Deportationen, die im nationalsozialistischen Völkermord an den Sinti und Roma mündeten.
In personeller und aktenmäßiger Kontinuität zur Reichszentrale wurde die „Zigeunerstelle“ 1946 in München rekonstituiert und erhielt später die ebenfalls dem NS-Sprachgebrauch entstammende euphemistische Bezeichnung „Landfahrerstelle“. Sie war nun Teil des bayerischen Landeskriminalamts. In den 1970er Jahren wurde sie als verfassungswidrig aufgelöst. Ihre Personenakten wurden im Anschluss Tsiganologen übergeben, die sich in der Tradition der RHF sahen.
Gründung der Münchner Zigeunerzentrale 1899 mini|Anzahl der von der Münchner Zigeunerzentrale erfassten „Zigeuner“ 1899, 1905 („Zigeuner-Buch“), 1925, 1938 (vor dem Umzug nach Berlin)
Am 28. März 1899 entstand unter Leitung des Juristen und Polizisten Alfred Dillmann in München der „Nachrichtendienst für die Sicherheitspolizei in Bezug auf Zigeuner“ der kurz „Zigeunerzentrale“ genannt wurde.Ministerialentschließung des bayerischen Ministerium des Inneren vom 28.3.1899, nach Reimar Gilsenbach in Ayaß S. 39.Hehemann 1987, S. 285.
Der Gründung voraus gingen intensive politische Debatten über die Bekämpfung der „Zigeunerplage“. Angelika Albrecht, die die polizeiliche Wahrnehmung und Bekämpfung der „Zigeunerplage“ in Bayern von 1871 bis 1914 untersucht hat,Angelika Albrecht: "Zigeuner in Altbayern 1871-1914. Eine sozial-, wirtschafts- und verwaltungsgeschichtliche Untersuchung der bayerischen Zigeunerpolitik". Nach der Rezension von Martin Holler kam zu dem Schluss, dass die Idee einer „Überflutung“ mit „Zigeunern“ aufgrund der polizeilichen Meldungen und der Kriminalstatistik im Gegensatz zur zeitgenössischen Wahrnehmung unbegründet war. Das gilt auch für die stereotyp auftretenden Vorurteile zur Kriminalität. So fand beispielsweise die damals auch bei Behörden weit verbreitete These von häufigen Brandstiftungen durch „Zigeuner“ in der Realität keine Entsprechung. Von 1871 bis 1914 lässt sich für Bayern nur ein Prozess gegen „Zigeuner“ mit dem Tatvorwurf Brandstiftung nachweisen.Angelika Albrecht: "Zigeuner in Altbayern 1871-1914. Eine sozial-, wirtschafts- und verwaltungsgeschichtliche Untersuchung der bayerischen Zigeunerpolitik". (S. 261–263) Nach der Rezension von Martin Holler
Arbeitsschwerpunkt der Zigeunerzentrale war der Aufbau einer Zigeunerpersonenkartei.Gilsenbach in Ayaß S. 17. Erfasst wurden in der Kartei alle „Zigeuner“, die älter als sechs Jahre waren.Hans Hesse, Jens Schreiber: Vom Schlachthof nach Auschwitz: die NS-Verfolgung der Sinti und Roma aus Bremen, Bremerhaven und Nordwestdeutschland. Tectum Verlag DE, 1999, ISBN 978-3-828-88046-7, S. 24 (; und ).
Jeder „Zigeuner“ war von den Regionalbehörden sofort telefonisch oder per Telegraph zu meldenNach: Hehemann 1987, S. 285., die folgende Mitteilungen zu machen hatten:
Der letzte Punkt belegt den Druck, den man gegenüber den Regionalbehörden für nötig hielt, um die Anordnungen aus München durchzusetzen. Man setzte darauf, dass die untergeordneten Beamten lieber Repressionen gegenüber den „Zigeunern“ verhängten, als schriftliche Erklärungen für ein Nichteingreifen zu verfassen.Hehemann 1987, S. 285.
Weiterhin war die Zigeunerzentrale über eventuelle Urteile und Freiheitsstrafen sowie deren Strafvollzug zu unterrichten.Hehemann 1987, S. 286. Wurden „Zigeuner“ als Täter vermutet, hob man die Verjährungsfristen auf, die Richtschnur der Polizei war: Strafe um jeden Preis, mit dem Ziel, die Betroffenen zu diskriminieren, stigmatisieren und kriminalisieren, wie Reiner Hehemann kommentiert.
Mit der Gründung der Zigeunerzentrale hatten alle Distriktämter eine Übersicht all ihrer Akten über „Zigeuner“ nach München zu schicken.Hehemann 1987, S. 287. Aufgrund dieser umfassenden Datensammlung konnte ermittelt werden, das 1899 nur 1.242 „Zigeuner“ in Bayern lebten.
Die Praxis der Zigeunerzentrale blieb nicht folgenlos, sie führte im polizeilichen Alltag zu einer Gleichstellung von „Zigeunern“ und „nach Zigeunerart umherziehenden Personen“ mit Serienstraftätern.Rezension von Martin Holler zu: Marion Bonillo: "Zigeunerpolitik" im Deutschen Kaiserreich 1871-1918. Allein zwischen 1900 und 1933 wurden in Deutschland etwa 150 Sonderverordnungen gegen „Zigeuner“ erlassen,Gilsenbach in Ayaß S. 19. die genug Raum für eine zusätzliche Kriminalisierung boten.
Dillmanns „Zigeuner-Buch“ von 1905 mini|Titelblatt des Zigeuner-Buches von Alfred Dillmann (1905) 1905 kompilierte Dillmann aus der Kartei das Zigeuner-Buch mit steckbriefartigen Einzelangaben zu 3.350 Personen. Neben einer Einführung zur „Zigeunerplage“ war für die behördliche Praxis vor allem der Personenteil inklusive Lichtbildern von Interesse.
Das Zigeuner-Buch wurde in 7.000 ExemplarenLeo Lucassen: Harmful tramps » Police professionalization and gypsies in Germany, 1700-1945. S. 29–50. verbreitet, d. h. an Behörden in und außerhalb Bayerns verschickt. Der Zugriff und die Materialfülle der Zigeunerzentrale weitete sich auch nach Erscheinen des Buches immer mehr aus. Ab dem 14. April 1911 waren qua Erlass von allen „Zigeunern“ landesweit Fingerabdrücke zu nehmen und der Zentrale zu übermitteln, ab 21. April 1913 mussten die Standesämter Geburten, Heiraten und Todesfälle melden.Gilsenbach in Ayaß S. 17.Die Sonderregelung, nach der die Standesämter alle Eheschließungen, Todesfälle und Geburten der Kriminalpolizei zu melden hatten, bestand beispielsweise in Hamburg bis 1985 und wurde erst nach Protesten der RCU aufgehoben.
Nach dem Ersten Weltkrieg war das Zigeuner-Buch hoffnungslos veraltet und nur noch eingeschränkt zum Gebrauch geeignet,Hehemann 1987, S. 289. 1925 wurde die Idee verworfen, das Zigeuner-Buch in ein jährlich erscheinendes Periodikum umzugestalten.Hehemann 1987, S. 360.
Beim Nürnberger Ärzteprozess wurden Auszüge aus dem Zigeunerbuch als Beweismittel vorgelegt.Walter de Gruyter: Erschließungsband zur Mikrofiche-Edition. Walter de Gruyter, 2000, ISBN 978-3-110-96299-4, S. 62 ().
Die Münchner „Zigeunerkonferenz“ 1911 Die nur landesweite Regelung verursachte Probleme, die im Rahmen einer Konferenz am 18. und 19. Dezember 1911 in München besprochen und gelöst werden sollten. Die Delegierten der Regierungen von Bayern, Preußen, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen und Elsaß-Lothringen sprachen sich einhellig für die Errichtung von Zigeunernachrichtendiensten aus.Hehemann 1987, S. 291, S. 344. Der Versuch eine Reichszigeunerzentrale zu gründen, traf auf preußische Bedenken, der Aufwand sei zu groß und die Effektivität sei zu gering, außerdem stünde Bayern mit Zentrale nicht besser da als Länder ohne Zentrale.Hehemann 1987, S. 291. München blieb bzw. wurde trotzdem inoffizielle „Reichszentrale“.Hehemann 1987, S. 293.
Deutlichen Dissens gab es bei der Definition, wer eigentlich ein „Zigeuner“ sei. Zum einen wollte man die Behörden durch einen zu engen Zigeunerbegriff in ihrem Handeln nicht einengen, zum anderen „harmlose“ Personen nicht unnötig erfassen. Der Kompromiss bestand in einer Zweiteilung, die diffus „Zigeuner“ und „nach Zigeunerart“ herumziehende Personen summierte.Hehemann 1987, S. 345. Das Problem der permanenten Abschiebungen aus dem jeweiligen Zuständigkeitsgebiet wurde besprochen, aber nicht gelöst, Zigeuner sollten in den Staat, dessen Staatsangehörigkeit sie besäßen, abgeschoben werden. Der Einbürgerung von staatenlosen „Zigeunern“ widersprachen die Vertreter Preußens, solange diese nicht ihre „Zigeunereigenschaft“ abgelegt hätten. Elsaß-Lothringen schlug vor, „Zigeuner“ in die deutschen Kolonien zu deportieren.Hehemann 1987, S. 353.
Weiterhin stellte Theodor Harster (München)Todesdatum: „bei der erstmaligen Erstürmung von Wytschaete in Flandern“ im Herbst 1914 gefallen. Klaiber: Die Reichskriminalpolizei. (Vortrag beim Verbandstag der Kriminalbeamten im Juni 1920 in Stuttgart) Berlin 1920. S. 5. Nach: Manfred Teufel: Das (Kgl.) Württembergische Landespolizeiamt 1914 – 1923. In: Die Kriminalpolizei September 2004, S. 6–22. die Möglichkeiten der Daktyloskopie vor.Hehemann 1987, S. 344. Dillmann war ebenso anwesend wie Hermann Aichele, der im gleichen Jahr über die „Zigeunerplage“ in Württemberg promovierte.Hehemann 1987, S. 344. Aichele hob in seiner Dissertation die herausragende Stellung Bayerns hervor:
Bayern ließ auf die Konferenz eine Denkschrift folgen, die in 30 Paragraphen eine umfassende Darstellung der Ziele und Aufgaben der Zigeunerpolitik und der Zigeunerzentralen darstellt.Hehemann 1987, S. 354. Folgende Verhandlungen zur Vereinheitlichung des Vorgehens scheiterten am Partikularismus der Länder.Hehemann 1987, S. 357.
Die Personendaten wurden intensiv mit anderen Zigeunerzentralen getauscht, so etwa schon 1910 mit der Schweizer.https://www.thata.ch/roma_sinti_jenische_strukturen_haltungen_entwicklungen_thomas_huonker_forschungsmandat_schweiz_zweiter_weltkrieg_1998_vollst.pdf ab S. 22
Freistaat und Weimarer Republik (1918 bis 1933) mini|Polizei bei gestellter Razzia im Winter 1937/38 in Renningen; Bild aus dem Bestand der RHF
Während der Münchner Räterepublik wurden am 29. April 1919 die Akten der Zigeunerzentrale zusammen mit den Akten der politischen Polizei von Revolutionären verbrannt.Gilsenbach in Ayaß 1988 S. 18.
Nach der Niederschlagung der Räterepublik wurde die alte Zigeunerpolitik in Bayern rasch wieder aufgenommen, bereits 1922 war die Zigeunerstelle wieder voll einsatzfähig.Hehemann 1987 S. 292 f. Die Zentrale München nahm, nun nicht mehr auf Regierungsebene, sondern auf Ebene der Polizei, die Verhandlungen zur Vereinheitlichung wieder auf.Hehemann 1987, S. 358f.
Die Münchner Zentrale wurde von allen deutschen Ländern genutzt und finanziert.Margalit 1997, S. 568. Eine Reichsstelle gab es in der föderalen Weimarer Republik so wenig wie eine Reichspolizei, beides wurde erst im NS-Staat eingeführt. 1925 waren in München Akten zu 14.000 Personen und Familien aus Deutschland angelegt.Donald Kenrick: Historical Dictionary of the Gypsies (Romanies). Lanham, Maryland • Toronto • Plymouth, 2007, 2. Aufl. S. 97.
Die „Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens“ (1936 bis 1945) mini|Arthur Nebe, Chef des Reichskriminalpolizeiamts, dessen Teil die Reichszentrale zur Bekämpfung des "Zigeunerunwesen" war. Nebe ordnete Massendeportationen von „Zigeunern“ an und schlug sie als „Freiwillige“ für Medizinverbrechen vor (Foto: Kurt Alber) mini|Beispiel für die Aufgaben einer nachgeordneten „Zigeunerstelle“ bei der Kriminalpolizei München (18. November 1940)