Hans Hermann Mittelbach (* 19. September 1903 in Berlin; † 1986) war ein deutscher Jurist und der erste Dezernent für die Schutzhaft in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern. Er leitete die Verhaftungsaktionen von politisch Verfolgten, die ab dem Tag nach dem Reichstagsbrand im Februar 1933 vom NS-Regime nach vorbereiteten ListenJohannes Tuchel: Konzentrationslager. Boldt, Boppard am Rhein 1991, S. 96–97. in Haft genommen wurden. Mittelbach hatte dabei die juristischen Schwierigkeiten überwunden, die die Politische Polizei (die Gestapo wurde erst im April 1933 gesetzlich eingerichtet) bei der Auslegung der Reichstagsbrandverordnung hatte. Nach 1945 wurde er Leiter der Rechtsabteilung im Zentraljustizamt in Hamburg beim Generalinspekteur der Spruchgerichte für die Entnazifizierung im Bereich der Britischen Besatzungszone. Danach ging er nach Köln als Richter zum Oberlandesgericht Köln, wo er bis Ende 1965 tätig war.

Familie, Schule, Studium und juristische Laufbahn Hans Mittelbach besuchte das Luisenstädtische Gymnasium und das Dorotheenstädtische Realgymnasium. Im Jahre 1922 erlangte er zu Ostern das Abitur. An der Friedrich-Wilhelm-Universität studierte er sechs Semester das Fach der Rechtswissenschaften. Dabei hörte er die Vorlesungen von Conrad Bornhak, Wilhelm Fürstenau (* 1868 in Marburg), James Goldschmidt, Ernst Heymann, Wilhelm Kahl, Walter Kaskel, Theodor Kipp, Karl KleeKlee, Karl, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd116210281.html [04.12.2025].Nachruf Karl Klee, in: Deutsches Strafrecht, Heft 1/3, Januar/März 1944, S. 40., Rudolf Stammler, Heinrich Triepel und Martin Wolff. Seit seinem Studium war er Mitglied der Sängerverbindung Arndt Berlin (im Sondershäuser Verband).Verband Alter SVer (VASV): Anschriftenbuch und Vademecum. Ludwigshafen am Rhein 1959, S. 87.

Am 25. und 26. Juni 1925 bestand er die Prüfung zum Ersten Staatsexamen am Kammergericht Berlin. Seit dem 14. Juli 1925 war er als Referendar tätig.Detlev Scheffler: Schutzhaft im Nationalsozialismus (1933 bis 1945): Die Bürokratie des Reichssicherheitshauptamtes und die Verfolgung des politischen Gegners. Dissertation der FU Berlin, 1998, S. 174ff. Am 30. Januar 1926 erlangte er die Promotion zum Dr. jur. mit dem Thema Entstehen und Vergehen des Eigentumpfandrechtes bei Höchstbetragshypotheken. Danach bereitete er sich beim Landgericht Berlin III auf das Große Staatsexamen vor. Mit bestandener Prüfung vom 5. Dezember 1928 wurde er am 13. Dezember 1928 zum Gerichtsassessor ernannt. Am Kriminalgericht Moabit (Landgerichtsbezirk Berlin I) wurde er am 16. Dezember 1930 Staatsanwalt.

Verhaftungen nach dem Reichstagsbrand Einen Tag nach dem Reichstagsbrand am 28. Februar 1933 wurde Mittelbach in den ersten Morgenstunden im Polizeipräsidium Berlin als Vertreter der Staatsanwaltschaft damit befasst, nach vorbereiteten Listen Verhaftungen von politischen Gegnern des NS-Regimes vorzunehmen. Die Vossische Zeitung gab am 28. Februar 1933 in ihrer Abendausgabe folgende Verhaftungen bekannt: Dr. Alfred Apfel, Dr. Fritz Ausländer, Dr. Ludwig Barbasch, Rudolf Bernstein, Willi Billweck, Ernst Bogisch, Felix Halle, Friedrich Heinz, Dr. Max Hodann, Wilhelm Kasper, Katzbach, Egon Erwin Kisch, Karl Koehn, Fritz Lange, Otto Lehmann-Rußbüldt, Hans Litten, Ernst Lode, Erich Mühsam, Carl von Ossietzky, Wilhelm Pieck, Adam Remmle, Ludwig Renn, Richard Reschke, Bernhard Rubinstein, Johann Samatzki, Dr. Richard Schmincke, Ernst Schneller, Werner Scholem, Willi Schubringk, Kurt Stein, Walter Stoecker, Paul Trübe, Willi Wirsing, Wilhelm Witkowski und Hans von Zwehl.Johannes Tuchel: Konzentrationslager. Boldt, Boppard am Rhein 1991, S. 97, FN 209. Egon Erwin Kisch schrieb über seine Eindrücke auf dem Flur in der Abteilung IA im Polizeipräsidium:

Dezernent für die Schutzhaft Vom 1. März 1933 an wurde Mittelbach im preußischen Innenministerium tätig, und zwar beim Polizeipräsidium Berlin als Staatsanwaltschaftsrat im Dezernat I der Politischen Abteilung (PA) in der Position des Schutzhaftdezernenten.Johannes Tuchel: Konzentrationslager. Boldt, Boppard am Rhein 1991, S. 50. Im Geschäftsverteilungsplan vom März 1933 war Mittelbach für Sonderaufträge zuständig. Darunter wurden u. a. aufgeführtKurt Rückmann: „Dr. Mittelbach, Dezernt 2a“, in: Die Weltbühne, 80. Jg., Heft 40, Oktober 1985, S. 1265–1268, Anmerkung: Hier wird die Abteilung mit II a angegeben, was aber erst ab Ende April 1933 nach Umbildung zum Gestapa zutraf.

Brandstiftung im Reichstag Schließung des Karl-Liebknecht-Hauses Schließung der KPD-Lokale Polizeihaftsachen

Nach Errichtung des Preußischen Geheimen Staatspolizeiamts (Gestapa) vom 26. April 1933 (im Preußischen Staatsministerium wurde am 24. April 1933 die Errichtung des Preußischen Geheimen Staatspolizeiamts beschlossen und am 26. April wurde der Text des so genannten 1. Gestapo-Gesetzes veröffentlichtJohannes Tuchel: Konzentrationslager. Boldt, Boppard am Rhein 1991, S. 54. Die Bezeichnung Preußisches Geheimes Staatspolizeiamt geben Bahar und Kugel an, siehe: Alexander Bahar, Wilfried Kugel: Der Reichstagsbrand. Ed. q, Berlin 2001, S. 197.) wurde er in das Amt im Dezernat II übernommen und war für die Dienstaufsicht in NS-Schutzhaftlagern zuständig.Geschäftsverteilungsplan des Geheimen Staatspolizeiamts vom 19. Juni 1933, in: Christoph Graf: Politische Polizei zwischen Demokratie und Diktatur. Colloquium-Verlag, Berlin 1983, S. 415. Eine seiner ersten großen Diensthandlungen war die Verhängung des Haftbefehls gegen Ernst Thälmann am 6. März 1933Abbildung des Haftbefehls gegen Thälmann in: Peter Przybylski: Mordsache Thälmann. Militärverlag der Dt. Demokrat. Republik, Berlin 1986, S. 35. und gegen Georgi Dimitrow am 11. März 1933.Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (Hrsg.): Ernst Thälmann - Eine Biographie. Dietz, Berlin 1980, S. 662, zitiert in: Johannes Tuchel: Konzentrationslager. Boldt, Boppard am Rhein 1991, S. 55.Institut für Marxismus-Leninismus (Hrsg.): Der Reichstagsbrandprozeß und Georgi Dimitroff, Dokumente, Band I, Berlin 1982, S. 103, zitiert in: Johannes Tuchel: Konzentrationslager. Boldt, Boppard am Rhein 1991, S. 55. Am 5. März 1933 hatte sich der Kriminalrat Reinhold Heller von der Politischen Polizei Berlin an Mittelbach durch die Überreichung der Akte Thälmann gewandt: Die Verhängung von Polizeihaft erscheint geboten.Peter Przybylski: Mordsache Thälmann. Militärverlag der Dt. Demokrat. Republik, Berlin 1986, S. 33. Der Haftbefehl wurde am 31. März 1933 durch den Reichsgerichtsrat Paul Vogt bestätigt.Heinz Willmann: Geschichte der Arbeiter-Illustrierten Zeitung 1921-1938. Dietz, Berlin 19752, S. 291 (Faksimilie-Abbildung der Abschrift des Haftbefehls im Wortlaut).

Als erster Dezernent für die Schutzhaftlager im Rahmen der Geschäfte der Staatspolizeistelle Berlin genehmigte er Besuche von Häftlingen in den Lagern und die Verlegung der Häftlinge in andere Lager oder Gefängnisse. Am 24. März 1933 nahm Mittelbach an einer Besprechung teil, in der die Mittel für den Ausbau des Polizeigefängnisses Sonnenburg zum KZ Sonnenburg bereitstellen sollte.Klaus Drobisch, Günther Wieland: System der NS-Konzentrationslager 1933-1945. Akademie-Verlag, Berlin 1993, S. 55. In einer Aktennotiz vom 25. März 1933 wurde festgehalten, dass Mittelbach als Sachbearbeiter des Polizeipräsidiums die Verwendung und Einrichtung der früheren Strafanstalt in Sonnenburg (die Strafanstalt Sonnenburg war 1931 wegen des baulichen Verfalls und unhaltbarer hygienischer Zustände geschlossen wordenKurt Rückmann: „Dr. Mittelbach, Dezernt 2a“, in: Die Weltbühne, 80. Jg., Heft 40, Oktober 1985, S. 1266.) als Polizeigefängnis zur Unterbringung von Schutzgefangenen ausgeführt hatte. Mittelbach verhörte im März 1933 den Reichskommissar für Arbeitsbeschaffung Günther Gereke, der um Mitternacht am 24. März 1933 durch ein Kommando der Politischen Polizei und der SS, dem auch Rudolf Diels und SS-Gruppenführer Josias zu Waldeck und Pyrmont angehörte, festgenommen wurde.Friedrich Winterhagen: Günther Gereke - Ein Minister im Spannungsfeld des Kalten Krieges - Biografischer Essay. 2., durchgesehene Auflage, Ludwigsfelder Verl.-Haus, Ludwigsfelde 2003, S. 40. Im Verzeichnis der Beamten vom 22. Mai 1933, die mit der Bearbeitung politischer Sachen beauftragt wurden, wurde Mittelbach wieder im Dezernat 2a mit folgenden Aufgabengebieten genannt:

Schutzhaft für Groß-Berlin (einschließlich der Beschwerden) Sonnenburg Brandstiftung im Reichstag

Das am 3. April 1933 errichtete KZ Sonnenburg besichtigte Mittelbach am 10. April 1933 und verfasste darüber einen Bericht an seinen Vorgesetzten Rudolf Diels über die Zustände in dem KZ.Christoph Graf: Politische Polizei zwischen Demokratie und Diktatur. Colloquium-Verlag, Berlin 1983, S. 278 und S. 431.Herbert Michaelis, Ernst Schraepler, Günter Scheel: Ursachen und Folgen - Vom deutschen Zusammenbruch 1918 und 1945 bis zur staatlichen Neuordnung Deutschlands in der Gegenwart. 9. Band, Dokumenten-Verl. Wendler, Berlin 1964, S. 360–362 (vollständiger Text). In dem Bericht bezeichnete Mittelbach das KZ immer noch als Polizeigefängnis. Darin bescheinigte er den Häftlingen, dass diese nach seinem Urteil in einem guten gesundheitlichen Zustande befinden würden. Die Häftlinge würden unter dem Gesang von Volksliedern über den Hof marschieren. Das Essen der Häftlinge kostete er selber und stellte fest, dass es kräftig und schmackhaft zubereitet war.

Er gab ferner an, dass die SA-Wachmannschaften ankommende Häftlinge bei ihrer Ankunft misshandelt hätten, und die vorhandenen Polizeikräfte wären zu schwach gewesen, diese Misshandlungen zu unterbinden. Die anwesenden Ehefrauen der Häftlinge wie die Bevölkerung von Sonnenburg hätten die Misshandlungen beobachten können. Selbst eine Verlegung von Häftlingen in Einzelhaft hätten eine weitere Misshandlung nicht verhindern können. Besonders Hans Litten, Wilhelm Kasper und Erich Mühsam seien im sehr starkem Maße weiter misshandelt worden. Mittelbach gab in dem Bericht an, dass er für diese misshandelten Häftlinge ärztliche Hilfe angeordnet habe und Litten verlegt worden ist. Die anwesenden SA-Leute habe er ermahnt, dass er es nicht dulde, dass die Gefangenen misshandelt werden. Die SA-Leute würden ab dem 10. April 1933 dem Kommando eines Oberleutnants der Schutzpolizei unterstellt. Er habe auch angeordnet, dass durch Misshandlungen verletzte Gefangene ausschließlich durch Angehörige der Schutzpolizei zu bewachen sind.

Er kündigte an, nach vierzehn Tagen das KZ erneut unvermutet zu besichtigen, um sich davon zu überzeugen, dass keine weiteren Häftlinge misshandelt worden sind. Es wäre im Interesse des Ansehens der Polizei, dass eine menschliche Behandlung der Gefangenen Sorge getragen wird.

Im April 1933 besuchte Diels selber das Lager Sonnenburg.Benjamin Carter Hett: Crossing Hitler - The man who put the Nazis on the Witness Stand. Oxford Univ. Press, New York 2008, S. 164. Nach einer aus dem Lager geschmuggelten Nachricht sollte Diels das Lager Sonnenburg schon am 7. April 1933 aufgesucht haben, da inzwischen die Informationen über die unhaltbaren Zustände selbst ins Ausland gelangt waren. Im Jahre 1950 veröffentlichte er seine Erinnerungen an den Besuch. Darin notierte er: