Die Company of Merchants Trading to Guinea () war eine englische Handelskompanie, die von November 1631 bis Ende 1651 bestand und mit einem königlichen Monopolpatent für den englischen Handel an der westafrikanischen Küste südlich der Senegal-Mündung ausgestattet gewesen war.
Gründung Die „Company of Merchants Trading to Guinea“ trat die Nachfolge der „Company of Adventurers of London trading in Gynney and Bynney“ an, mit der sich ein gewinnbringender Afrikahandel seit 1628 nicht mehr realisieren ließ aufgrund der mangelnden Investitionsbereitschaft vieler ihrer damaligen Mitglieder sowie deren Doppelrolle als Company-Händler und Schleichhändler. So war es auch kein Geringerer als Nicholas Crispe selbst, welcher dem englischen König die Bildung einer neuen Handelskompanie vorschlug. Nicholas Crispe war in der alten Company, spätestens jedoch nach 1628, zur dominierenden Person aufgestiegen und praktisch waren seitdem fast alle, der noch wenigen Company-Unternehmungen über ihn finanziert worden. Zudem gelangte der lukrative Rotholzhandel von der Sierra Leone-Küste in dieser Zeit fast ausschließlich in seinen Privatbesitz. Die Company wurde in dieser Zeit ohnehin nur noch „Crispe's Company“ genannt.
Vorrangiges Ziel Crispes hinsichtlich der neuen Company bestand in der Herstellung einer englischen Beteiligung am westafrikanischen Goldhandel. Hierzu musste man jedoch an solche Küstenbereiche vorstoßen, an denen Gold eingehandelt werden konnte. Dies war in erster Linie die westafrikanische Goldküste. Natürlich waren englische Händler in den vorhergehenden 80 Jahren immer wieder an der Goldküste aufgetaucht und hatten hier Gold eingehandelt, aber Nicholas Crispe verlieh nun der Angelegenheit eine neue Qualität, indem er den Bedarf für eine ständige englische Niederlassung mit vor Ort wohnenden Händlern erkannte und von welcher aus man freien Zugang zum Goldhandel haben musste.
Ein solches Unternehmen erforderte jedoch einen anfänglich sehr hohen Kapitalbedarf, der mit der alten Gesellschaft nicht zu realisieren war. Allerdings erschien der Zeitpunkt für die erfolgreiche Realisierung eines solchen Projektes als äußerst günstig, was hauptsächlich dem Umstand zu danken war, dass die Portugiesen/Spanier nicht mehr stark genug waren und die gerade auf die Goldküste vordringenden Holländer noch nicht stark genug waren, um ein Fußfassen der Engländer auf diesem Küstenabschnitt mittels militärischer Gewalt vereiteln zu können. Zudem bekämpften sich die Portugiesen und Holländer auf der Goldküste gegenseitig auf das Bitterste. Die letzten Endes ausschlaggebende Anregung in Richtung eines Einstiegs in den westafrikanischen Goldhandel hatte Nicholas Crispe bei einer zufälligen Begegnung mit dem Holländer Arent de Groot bekommen.
Das angestrebte Projekt überzeugte auch König Charles I. von England, der schließlich einem Freibriefentzug der alten und der Bildung einer neuen Gesellschaft für den Handel in Westafrika zustimmte. Gründungsmitglieder der neuen Gesellschaft waren Nicholas Crispe, seine alten Weggefährten und Widersacher Humphrey Slanley und William Clobery, sowie Sir Richard Young, Sir Kenelm Digby und George Kirke. Kurz danach wurden auch John Wood, Samuel Crispe und Abraham Chamberlain als neue Mitglieder aufgenommen.
Das von Charles I. für die neue Gesellschaft ausgestellte Monopolprivileg war auf 31 Jahre festgesetzt und beschränkte den Handel nicht mehr nur auf „Gynney and Bynney“, wie bei der zuvorigen Gesellschaft, sondern bezog sich nun auf die gesamte Westküste von Afrika südlich der Senegal-Mündung. Als Hauptartikel, der das vorrangige Ziel der wirtschaftlichen Aktivität sein sollte, ist ausdrücklich Gold genannt, und zwar mit der Auflage der Erbringung von mindestens 10.000 PfundDies waren zum damaligen Zeitpunkt 4530 ... 5300 kg, die Zahlenwerte zur Umrechnung variieren je nach Autor. Das Londoner Pfund definierte sich im 17. Jahrhundert gemäß 1 Englisches Pfund zu London = 81,5 Teile von 100 altrömischen Pondus. (Zedlers Universallexikon, 1732–1754) in Gold innerhalb der 31 Geltungsjahre. Jedoch war auch der Handel mit anderen Waren nicht untersagt. In dieser Beziehung schenkte man natürlich dem lukrativen Rotholzhandel von der Sierra-Leone-Küste weiterhin seine Aufmerksamkeit, aber auch Elfenbein wurde bei Gelegenheit in größeren Quantitäten erwartet, daneben Tierhäute und Felle, Wachs, Kautschuk und vor allem Pfeffer. Sklaven, obwohl diese in den Patenten nicht ausdrücklich genannt werden, aber von denen man wusste, dass sie eine zunehmende Bedeutung gewannen, wurden ebenfalls ins Auge gefasst. Des Weiteren sollte, obwohl ebenfalls nicht im Patent erwähnt, der Zuckerhandel von São Tomé ins Blickvisier genommen werden als Garant für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens im Falle, dass an der Festlandküste, aus welchen Gründen auch immer, nicht genug Handelsgüter zu bekommen waren.São Tomé war damals im lusospanischen Besitz. Der Grund, dass hier Engländer zu jener Zeit Handel treiben durften (sofern sie sich an gewisse Tabu-Regeln hielten) lag in jener angloportugiesischen Allianz begründet, welche mit dem Vertrag zu Windsor im Jahre 1386 ratifiziert worden war. Der Vertrag geht auf die Unterstützung zurück, die einst der portugiesische König durch (überwiegend) englische Kreuzfahrer erfahren hat, als diese auf ihrer Fahrt ins Morgenland einen Zwischenstopp in Portugal eingelegt hatten. Diese englisch-portugiesische Allianz ist im Grunde genommen auch heute noch gültig und stellt den weltweit ältesten, heute noch gültigen Allianzvertrag der Welt dar.
Als ein sehr großes Problem im Vorfeld einer ersten Expedition an die Goldküste erwies sich die personelle Besetzung für die angestrebte Niederlassung sowie für den Aufbau des Goldhandels, mangelte es doch vor allem an Leuten mit Fach- und Sachkenntnissen im Goldhandel, von dem die Engländer ohnehin nur sehr wenig wussten. Eine Lösung hierfür sah Crispe in Arent de Groot, der bereits auf seine Einladung hin in England weilte und auf seine diesbezügliche Order wartete. Dieser war zuvor als Händler im Auftrag der Niederländischen Westindien-Company im Goldhandel auf der Goldküste tätig gewesen, war aber mit seinen Kollegen in Streit geraten und trachte nun, aus Rachegründen an die Goldküste zurückkehren zu können. Zudem hatte de Groot hinreichende Kenntnisse und Erfahrungen bezüglich des hiesigen Goldhandels. Es war ein für beide Seiten lohnendes Geschäft, denn auch Crispe erschien die Bekanntschaft mit de Groot ein als Geschenk Gottes, denn ohne ihn wäre eine Fachkraft, die zudem noch Erfahrungen auf der Goldküste besaß, nur sehr schwer zu bekommen gewesen.
Vorstoß an die Goldküste Natürlich war sich Crispe der damaligen Machtverteilung auf der Goldküste voll bewusst. Die Portugiesen konnten sich nur noch in Elmina behaupten, während sowohl westlich als auch östlich davon die Holländer saßen und das auf einem Küstenabschnitt von Kommendah bis Accra aufgrund von Verträgen, die man mit den Herrschern der Küstenreiche abgeschlossen hatte. Anscheinend hatten die Holländer jedoch keinen Vertrag mit dem König von Agona machen können und dies war auch der Grund, warum Nicholas Crispe, der die erste Expedition an die Goldküste selbst begleitete, das zu Agona gehörige Wiampa (das spätere Winneba) als ersten Anlaufpunkt auswählte. Anfang 1632 gingen die Engländer hier an Land und nahmen zunächst Kontakt mit dem König von Agona auf. Der König war den Engländern wohlgesinnt und gestattete ihnen per Vertrag die Errichtung einer Faktorei, mit deren Erbauung umgehend begonnen wurde. Jedoch konnte aus Winneba nicht sehr viel Gold erwartet werden und sehr schnell wurde klar, dass ein Fußfassen auf der Goldküste nur möglich sein würde unter Herausforderung der Holländer und diese, sei es zum Preis des Sieges oder des Untergangs, in deren eigenen Machtzentrum anzugreifen. Auch in dieser Hinsicht erwiesen sich die Dienste eines Arent de Groot als äußerst hilfreich. Diesem gelang es in der Tat im August 1632, trotz massiver holländischer Proteste und Behinderungen, mit Ambro, einem der wichtigsten Fanti-HäuptlingeIn der Literatur wird Ambro häufig als „König der Fanti“ bezeichnet, aber dass die Fanti-Nation damals ein geeintes Königreich gebildet hat, ist eine fehlerhafte Interpretation. De Groot hat selber über diese Verhandlungen einen Bericht hinterlassen, in dem er „Braffo“ als Titel für Ambro erwähnt. Der Braffo ist bei den Fantis allerdings nur der militärische Oberbefehlshaber im Kriegsfall. einen Vertrag zu schließen. Darin bewilligte Ambro den Engländern ein Handelsrecht im gesamten Fanti-Land und gestattete es ihnen, Faktoreien zu errichten bei Kormantin (das heutige Saltpond), Adjadas heutige Egya bei und Anomabo sowie auf allen Küstenabschnitten, die unter Gerichtsbarkeit der Fanti-Nation stünden. Die Engländer begannen daraufhin mit der Errichtung einer Faktorei in Kormantin, welche sie zu ihrem Hauptquartier machten und einer weiteren in Ekki-Tekki (das spätere Kommendah), wobei Letztere allerdings bereits im darauffolgenden Jahr 1633 wieder aufgegeben wurde.
Ende 1636 zeigte sich ein erster Erfolg, als eines der Schiffe 4 HundredweightsZur damaligen Zeit entsprachen 4 cwt.l. = 203,2092 kg. (Umrechnung gemäß McCusker, der für England und Irland für die Regierungszeit von Jacob I. als König von England und Schottland ein Äquivalent von 1 long hundedweight (englischer Zentner) [cwt.l.] = 4 Quarters à 28 Pounds = 112 Pfund = 50,8023 kg angibt.) Gold mitbrachte, was der Company einen Profit von ungefähr 30.000 £ einbrachte. In den Jahren 1636 bis 1644 brachten die Schiffe der Company schätzungsweise Gold im Werte von 500.000 £ nach England, was zusätzlich noch durch Zucker aus São Tomé ergänzt wurde.Mit der Zuckerergänzung aus São Tomé war es ab 1641 vorbei, als die Holländer die Insel eroberten.
Anfangsschwierigkeiten Im Jahre 1638 begann man mit dem Bau eines kleinen befestigten Fortes bei Kormantin, um die dortige Faktorei vor den Holländern zu schützen. Jedoch verliefen die Bauaktivitäten aufgrund unambitionierter Entwürfe nur äußerst langsam und selbst nach acht Jahren waren sie im Jahre 1646 noch nicht beendet gewesen.
Das jedoch weitaus größere Problem, mit dem die Gesellschaft in den 1630ern zu kämpfen hatte, war es, mit den ständigen Bankrotten ihrer Mitglieder klarzukommen und sich daneben über die Liquidation jener Schulden zu einigen, die einst durch die Verweigerer von 1628 entstanden waren. Die Gläubiger hatten nach einer gewissen Druckphase die Schuldenangelegenheit erneut vor Gericht gebracht und dies zu einem Zeitpunkt, als noch 945 £ Restschuld ausstanden. Der „Privy Council“ entschied daraufhin in einem Urteil vom 1. Juli 1637, dass der ausstehende Betrag durch die Company aufgebracht werden solle, und zwar mittels einer speziellen Abgabe ihrer Mitglieder auf alle Rotholz- und Elfenbeinimporte.