mini|Sektionssaal des Landesinstituts für gerichtliche und soziale Medizin Berlin mini|Sektionssaal der Charité Berlin

Die Rechtsmedizin (Lehnübersetzung von lateinisch medicina forensis), auch Forensische Medizin oder Gerichtsmedizin, früher auch (vor allem in Österreich bis 1969) Gerichtliche Medizin genannt, umfasst die Entwicklung, Anwendung und Beurteilung medizinischer und naturwissenschaftlicher Kenntnisse für die Rechtspflege sowie die Vermittlung arztrechtlicher und ethischer Kenntnisse für die Ärzteschaft. Entstanden ist die als „Dienerin des Rechts“Ernst Klee: Deutsche Medizin im Dritten Reich. Karrieren vor und nach 1945. S. Fischer, Frankfurt am Main 2001, ISBN 3-10-039310-4, S. 146. geltende Rechtsmedizin als eigenständiges Fach in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts aus der „Staatsarzneikunde“, nachdem sich von dieser das Fach Hygiene (öffentliche Gesundheitspflege, „Medizinische Polizei“) abgetrennt hatte.

Innerhalb der Forensik zählt die Rechtsmedizin zu den Medizinwissenschaften, der unter anderem folgende Teilbereiche angehören: Pathologie, Biopsie, Obduktion, Forensische Genetik (DNA-Analyse), Forensische Toxikologie, Traumatologie sowie Forensische Odontologie. Darüber hinaus werden rechtlich relevante Details oftmals in enger Zusammenarbeit mit der Kriminaltechnik (einschließlich Daktyloskopie, Wundballistik, Altersbestimmung, kriminologischer Textiluntersuchung etc.) ermittelt.

Aufgabenbereiche und Abgrenzungen Die Aufgaben- und Forschungsbereiche der Rechtsmedizin sind Thanatologie (z. B. Leichenschau bei außergewöhnlichen Todesfällen), forensische Traumatologie, Toxikologie, Drogen-/Alkoholforschung und -diagnostik (Alkohologie), forensische Molekularbiologie (etwa DNA-Analysen bei biologischen Tatortspuren, sowie im Zusammenhang mit Abstammungsgutachten), forensische Sexualmedizin, Verkehrsmedizin und -psychologie, Glaubhaftigkeitsbeurteilungen aus medizinischer und forensischer Sicht, medizinische Begutachtungskunde, Behandlungsfehlergutachten, Abstammungsgutachten, Altersdiagnostik Versicherungsmedizin (etwa Verletzungsgutachten), Fotografie und Neue Medien (Streifenlichttopometrie), Informationstechnologie und -management.

Interdisziplinär gibt es auch in anderen Studiengängen als der Humanmedizin Vorlesungen in Rechtsmedizin, etwa für Zahnmediziner oder Juristen.

Die Gleichsetzung von Rechtsmedizinern mit Pathologen durch Roman- und Drehbuchautoren beruht in der Regel auf einer Fehlübersetzung des englischen Begriffes „forensic pathologist“: Die Pathologie ist eine von der Rechtsmedizin zu unterscheidende Fachrichtung der Medizin. Gerichtlich angeordnete Leichenöffnungen erfolgen nicht durch Pathologen. Pathologen führen zwar auch Obduktionen durch, jedoch nur mit Einverständnis der Angehörigen zur Klärung zum Tode führender Erkrankungen, nicht jedoch, wenn ein nicht-natürlicher Tod, also ein Mord, Suizid oder Unfalltod, vermutet wird. Rechtsmediziner hingegen werden im Auftrag der Staatsanwaltschaft oder eines Gerichtes tätig und Obduktionen bedürfen hier gerade nicht des Einverständnisses der Angehörigen. Die rechtsmedizinische Leichenschau (dies umfasst die äußere Leichenschau und die anschließende Leichenöffnung, auch als innere Leichenschau bezeichnet) dient der Klärung der Todesursache, der Todesart (natürlich oder nicht natürlich), der Identität des Opfers, falls diese nicht geklärt ist, des Todeszeitpunktes, was ab einer gewissen Liegezeit nicht mehr genau möglich ist.

Eine solche angeordnete Leichenschau wird nach Vorschriften der Strafprozessordnung (Deutschland) immer zu zweit durchgeführt, davon mindestens ein Rechtsmediziner (Gerichtsarzt) „oder Leiter eines öffentlichen gerichtsmedizinischen oder pathologischen Instituts oder ein von diesem beauftragter Arzt des Instituts mit gerichtsmedizinischen Fachkenntnissen“.Meyer-Goßner: StPO § 87. Rn 11. In Österreich und in der Schweiz kann die Leichenschau auch durch einen einzelnen Rechtsmediziner durchgeführt werden.

Wird der Rechtsmediziner im Auftrag einer Ermittlungs- oder Gerichtsbehörde tätig, wird ihm in der Regel die Funktion eines Sachverständigen übertragen. In der Schweiz kann der entsprechende Auftrag namentlich auch von einem Organ der Militärjustiz erteilt werden (Art. 85 ff. MStP).

Mithilfe der forensischen DNA-Analyse kann die Identität unbekannter Verstorbener festgestellt werden. Auch eine Zuordnung von Patientenproben bei Verdacht auf Vertauschungen ist möglich.

Ausbildung Um in Deutschland als Facharzt für Rechtsmedizin tätig werden zu können, muss nach dem Abschluss eines Medizinstudiums und erteilter Approbation als Arzt eine mindestens 60 Monate umfassende Weiterbildung im Gebiet Rechtsmedizin mit Erfolg absolviert worden sein.

Internationale Unterschiede Die genauen Aufgabenbereiche der Rechtsmedizin sind kulturell geprägt, so wird die Rechtsmedizin in manchen Ländern zu den Kriminalwissenschaften gezählt. Außerdem gibt es unterschiedliche Berufseinteilungen, deren Ausbildung sich stark voneinander unterscheidet. So bezeichnet z. B. die, im deutschen Sprachraum nicht verwendete, Berufsbezeichnung Coroner (üblich im Common Law) Verwaltungsbeamte, Kriminalisten oder Juristen und wird vom Aufgabenbereich her gegen Rechtsmediziner abgegrenzt.Coroner (auf engl.) Britannica, abgerufen am 19. September 2021

Auch die Definition diverser rechtsmedizinisch relevanter Aspekte, wie z. B. des Behandlungsfehlers, gemäß dem jeweiligen Strafrecht.Pereira A.G.D. (2013): Medical Liability: Comparing “Civil Law” and “Common Law”. In: Beran R. (eds) Legal and Forensic Medicine. Springer, Berlin, Heidelberg. doi:10.1007/978-3-642-32338-6_61

Doch selbst innerhalb einzelner Staatsgebiete herrschen mitunter andere Voraussetzungen. So gibt es in Deutschland z.B. keine einheitliche Gesetzgebung hinsichtlich der ärztlichen Leichenschau, die auf Länderebene vom jeweiligen Bestattungsgesetz festgesetzt wird.Ärztliche Leichenschau und Todesbescheinigung: Kompetente Durchführung trotz unterschiedlicher Gesetzgebung der Länder (auf engl.) Ärzteblatt, abgerufen am 19. September 2021

Länderspezifische Institutionalisierung Deutschland

In Deutschland gibt es 40 rechtsmedizinische Institute bzw. Einrichtungen mit 41 Standorten, davon

34 universitäre Institute für Rechtsmedizin, die dabei Bestandteil des jeweiligen Universitätsklinikums sind. Dabei verfügt die Rechtsmedizin Hannover mit dem Standort Oldenburg als einzige Einrichtung über einen Zweitstandort. die sechs außeruniversitären Einrichtungen mit den drei städtischen Instituten für Rechtsmedizin in Bremen, Dortmund und Duisburg sowie das Brandenburgische Landesinstitut für Rechtsmedizin in Potsdam (Zusammenarbeit mit der HMU Potsdam), das Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin Berlin und das Institut seitens des Zentrums für Luft- und Raumfahrtmedizin der Luftwaffe in Fürstenfeldbruck.

Diese rechtsmedizinischen Institute sind in der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin (DGRM) organisiert, die auf ihrer Internetseite u. a. eine Bröschüre anbietet, die einen Überblick über die Arbeit der Rechtsmedizin gibt.

Zunehmend bieten die deutschen rechtsmedizinischen Institute ihr Know-how bei der Versorgung von Opfern im Rahmen einer Gewaltopferschutzambulanz, einer Opferambulanz, einer Untersuchungsstelle für Opfer häuslicher Gewalt oder einer Kinderschutzgruppe /Kinderschutzambulanz an. So ist in Niedersachsen die Rechtsmedizin Hannover federführender Teil des Netzwerks „ProBeweis“ und z. B. in NRW dient das Kompetenzzentrums Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW (KKG-NRW) nach dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz zur landesweiten Koordination entsprechender Angebote.

Re-Finanzierung von Betriebskosten

Der größte Teil der Betriebskosten der rechtsmedizinischen Einrichtungen wird über die Erlöse aus den von den Instituten jeweils gestellten Einzelrechnungen finanziert. Dabei sind hierbei hauptsächlich folgende Erlöse grob zu unterscheiden:

Erlöse aus Erbringung von Leistungen für Staatsanwaltschaften, Gerichte, Jugendämter etc. in der Regel nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz () Erlöse aus Erbringung von Leistungen für Polizeien u. a. für Alkohol- und Betäubungsmittel-Untersuchungen aufgrund von Preisvereinbarungen aus regelmäßigen Ausschreibungsverfahren. Erlöse aus Erbringung von Leistungen für Bestattungsinstitute bzw. Privatpersonen ebenfalls nach dem  bzw. laut hausindividuellen Preislisten wie für die tagesbezogenen Nutzungen von Kühlzellen. Erlöse aus Erbringung von Leistungen z. B. für private Abstammungsbegutachtungen nach individuellen Preislisten. Erlöse aus erbrachten Leistungen im Rahmen von verfahrensunabhängiger und vertraulicher Spurensicherung für Gewaltopfer, die, soweit ein jeweiliger entsprechender bundeslandspezifischer Vertrag auf Basis des SGB V sowie SGB V geschlossen ist, mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können. Seit Januar 2024 ist das in Niedersachsen gegeben und seit Februar des Jahres 2025 auch in NRW. Nicht durch derartige Erlöse gedeckte Betriebskosten im Rahmen eines negativen Saldos sind durch den jeweiligen öffentlichen Träger mittels jährlicher finanzieller Zuschüsse aufzufangen.

Finanzierung von Investitionskosten

Bei den rechtsmedizinischen Instituten der deutschen Universitätskliniken erfolgt die Finanzierung der Investitionskosten als Teil der Investitionsfinanzierung der Universitätskliniken, somit vorwiegend durch bereitgestellte Mittel seitens der jeweiligen Bundesländer. Zudem besteht hier insbesondere zusätzlich auch die Möglichkeit von Investitionsfinanzierungen über eine DFG-Finanzierung einzelner Maßnahmen.

Österreich

In Österreich sind die rechtsmedizinischen Institute organisiert in der österreichischen Gesellschaft für Gerichtliche Medizin (ÖGGM). Sie umfassen mit Stand vom Februar 2025 vier Einrichtungen, d. h. das Zentrum für Gerichtsmedizin in Wien und die Institute für Gerichtliche Medizin in Innsbruck, Graz und Salzburg-Linz.

Schweiz

In der Schweiz gibt es acht rechtsmedizinische Institute an insgesamt 9 Standorten, das Centre Universitaire Romand hat zwei Standorte, jeweils an der Universitätsklinik Lausanne und Genf (Stand: Februar 2025). Diese Institute sind in der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin (SGRM) mit Sitz in Zürich zusammengeschlossen.

Geschichte In China ist bereits für das 13. Jahrhundert ein fünfbändiges Lehrbuch der Rechtsmedizin nachweisbar. In Europa kann man, auch wenn es im Mittelalter bereits Ansätze einer GerichtsmedizinHans-Jürgen Warlo: Mittelalterliche Gerichtsmedizin in Freiburg i.Br. und am Oberrhein. Freiburg 1972 (= Vorarbeiten zum Sachbuch der alemannischen und südwestdeutschen Geschichte, Band 2). gab, erst seit Beginn der Neuzeit von der Entwicklung einer „Gerichtlichen Medizin“ sprechen.Wolfgang Schwerd: Zur Geschichte der Rechtsmedizin. In: Wolfgang Schwerd (Hrsg.): Kurzgefaßtes Lehrbuch der Rechtsmedizin für Mediziner und Juristen. 3., überarbeitete und ergänzte Auflage. Deutscher Ärzte-Verlag, Köln-Lövenich 1979, ISBN 3-7691-0050-6, S. 351–352. Im Jahr 1532 gibt die in Regensburg erlassene „Peinliche Halsgerichtsordnung“ (Constitutio Criminalis Carolina) Karls V. Hinweise auf die Zuziehung von Ärzten bei der Entscheidung medizinischer Fragen in der Rechtsprechung. Von da an dienten Ärzte und Hebammen, etwa bei unnatürlichen Todesfällen, Kindsmord und Vergiftungen, häufiger als Prozessgutachter vor Gericht. Der Zürcher Stadtrat ließ ab dem 16. Jahrhundert verletzte oder getötete Personen regelmäßig durch die Vorsteher der Gesellschaft der Bader und Chirurgen, die „fünf geschworenen Meister“, besichtigen.