mini|Gedenkstätte KZ Neuengamme: freigelegte Überreste des Arrestbunkers
Bei dem Endphaseverbrechen im KZ Neuengamme wurden 13 Frauen und 58 Männer zwischen dem 21. und 24. April 1945 im Arrestbunker des Konzentrationslagers ermordet. Diese 71 Menschen waren überwiegend politische Gefangene, Mitglieder verschiedener Widerstandsgruppen und politisch auffällig gewordene Zwangsarbeiter. Sie hatten über Monate, teilweise über Jahre als Schutzhäftlinge im Polizeigefängnis Fuhlsbüttel eingesessen, gegen sie waren weder Prozesse eröffnet, noch Gerichtsbeschlüsse gefasst worden. Das Verbrechen ist Teil der „Zeugen- und Spurenbeseitigung“, die nationalsozialistische Machthaber in Hamburg gegen Ende des Krieges vornahmen, um bei der Übergabe der Stadt an die Alliierten möglichst wenig Hinweise auf nationalsozialistische Gräueltaten zu geben. In diesem Zusammenhang steht auch der Mord an zwanzig Kindern in der Schule am Bullenhuser Damm in der Nacht zum 21. April 1945.
Hintergrund Als sich zum Kriegsende die britischen Streitkräfte Hamburg näherten, wurden die Konzentrationslager der Stadt nach seit Ende 1944 vorliegenden Plänen geräumt. In Fuhlsbüttel wurden die Gefangenen in drei Gruppen aufgeteilt. Die als harmlos Eingestuften wurden entlassen, die zweite Gruppe, die etwa 800 Gefangene umfasste, wurde auf einen sogenannten „Evakuierungsmarsch“ zum Arbeitserziehungslager Nordmark nach Kiel-Hassee geschickt. 71 Politische Gefangene waren auf einer von verschiedenen Referatsleitern der Gestapo zusammengetragenen und von Georg-Henning Graf von Bassewitz-Behr, Generalleutnant der Waffen-SS, unterzeichneten Liste zur Ermordung vorgemerkt und wurden am 20. April 1945 in das KZ Neuengamme überführt. Sie hatten weitgehend im Widerstand gegen den Nationalsozialismus gestanden und waren in der KPD, der Bästlein-Jacob-Abshagen-Gruppe, der Weißen Rose Hamburg, der Etter-Rose-Hampel-Gruppe oder in der Gruppe Kampf dem Faschismus (KdF) organisiert. Einzelpersonen, darunter zahlreiche polnische, sowjetische und französische Zwangsarbeiter, waren durch systemkritische Äußerungen aufgefallen und in Schutzhaft genommen worden.
Die nationalsozialistischen Machthaber der Stadt Hamburg wollten vor dem Eintreffen der Alliierten die Spuren ihrer Verbrechen beseitigen. Parallel zur Räumung von Fuhlsbüttel und der Liquidierung der Widerstandskämpfer wurde ab Ende April 1945 auch das KZ Neuengamme geräumt. Rund 10.000 Häftlinge mussten sich auf den Marsch nach Lübeck und in die Lübecker Bucht machen, sie wurden dort zu Tausenden auf Schiffe gebracht. Für etwa 6.400 Menschen endete dies tödlich, in der Hauptsache bei der Versenkung der Cap Arcona und der Thielbek am 3. Mai 1945 durch einen britischen Luftangriff.
Zwanzig jüdische Kinder im Alter zwischen fünf und zwölf Jahren, an denen in Neuengamme seit dem Herbst 1944 medizinische Experimente vorgenommen worden waren, wurden in eine als Außenlager umfunktionierte Schule am Bullenhuser Damm im damaligen Stadtteil Billwerder Ausschlag gebracht und dort in der Nacht vom 20. auf den 21. April 1945 erhängt. Anschließend wurden dort weitere 28 Menschen, die Pfleger der Kinder sowie sowjetische Kriegsgefangene, ermordet.
Die letzten 700 Gefangenen in Neuengamme mussten das Lager aufräumen, teilweise die Baracken neu streichen, und wurden zwischen dem 30. April und 2. Mai 1945 unter der Leitung des Schutzhaftlagerführers Anton Thumann und des Rapportführers Wilhelm Dreimann auf einen Marsch nach Flensburg geschickt. Als die Briten am 3. Mai 1945 in Neuengamme eintrafen, fanden sie das leere und saubere Lager vor. Die umfangreichen Aktenbestände und Verwaltungsunterlagen waren zuvor vernichtet worden.Peter Reichel, Harald Schmid: Von der Katastrophe zum Stolperstein. Hamburg und der Nationalsozialismus nach 1945, Dölling und Galitz Verlag, Hamburg 2005, ISBN 3-937904-27-1, S. 72
Die Liquidationsliste Bereits kurz nach Kriegsbeginn wurde im Gestapo-Dezernat zur „Bekämpfung des Kommunismus“ (Sonderreferat der Gestapo IV 1 a 1) eine „Kartei der gefährlichen Elemente“ angelegt, sie enthielt Eintragungen über Personen, die als regimekritisch galten, und wurde ständig gepflegt und erweitert. Ab 1943 wurden aus dieser Kartei „Listen nicht tragbarer Elemente“ gefertigt, nach denen ab dem Frühjahr 1945 die „Liquidationsliste“ geschrieben wurde.
Falls die Eingetragenen bereits hingerichtet oder anderweitig zu Tode gekommen waren, wurden diese Fälle als „erledigt“ betrachtet. Herausgesucht wurden Männer und Frauen, die im Polizeigefängnis Fuhlsbüttel in unmittelbarer Verfügungsgewalt der Gestapo standen oder aber leicht festzunehmen waren. Die Übertragung der Namen von einer braunen auf eine rote Kartei übernahmen die Gestapo-Angestellten Lucie Rehbein und Helene Reimers.
Bei den Namen, die Helene Reimers auf die Liste schrieb, handelte es sich um die vier Mitglieder der Familie Ladewig und Rosenkranz sowie um Heinrich Schröder und Carl Schultz. Diese sechs Personen wurden nach der Erstellung der Liste, Ende März 1945, verhaftet und nach Fuhlsbüttel gebracht. Zusätzlich setzte Albert Schweim, Leiter des Hamburger Gestapo-Ausländerreferats (Dezernat IV 1 c), einige sowjetische Kriegsgefangene auf die Liste.
In der Nacht vom 11. auf den 12. April 1945 fand bei dem Kommandanten des Polizeigefängnis Fuhlsbüttel, Willi Tessmann, ein Treffen von Angehörigen der SS-Wachmannschaft statt. Dort lag die nun von Bassewitz-Behr unterzeichnete und von der Gestapo zugeschickte Liste vor und wurde beraten.Aussage der SS-Bewacherin Borgemehn In: Gertrud Meyer: Nacht über Hamburg: Berichte und Dokumente. Hamburg 1971, S. 107.
Das Verbrechen Der Transport nach Neuengamme am 20. April 1945 wurde durch den stellvertretenden Lagerleiter des KZ Fuhlsbüttel, Hans Stange, geleitet. Die Männer wurden zunächst in einen isolierten Strafblock, der von SS-Posten bewacht wurde, untergebracht, die Frauen in den SS-Bunkern des Lagers.Bericht des Zeitzeugen Josef (Jupp) Händler, um 1981; Peter Heyckendorf: Im Gedenken an die Großmutter Helene Heyckendorf (heyckendorf.de), abgerufen am 12. April 2015. In der Nacht vom 21. auf den 22. April 1945 wurden unter dem Kommando des stellvertretenden Lagerleiters von Neuengamme, Anton Thumann, die dreizehn Frauen in den als Hinrichtungsstätte dienenden Arrestbunker gebracht, zwölf von ihnen wurden gehängt, die dreizehnte Frau wurde erschlagen.
Etwa die Hälfte der Männer waren zu diesem Zeitpunkt ebenfalls in den Zellen des Arrestbunkers untergebracht. Einigen gelang es, sich zu verbarrikadieren und zur Wehr zu setzen. Sie starben in der Nacht vom 22. auf den 23. April 1945 durch Handgranaten, die die SS-Wachmannschaft, ebenfalls unter dem Kommando von Thumann, durch die Fenster hineinwarf. Vermutlich wurden sieben weitere Männer gehängt, die übrigen in der Nacht zum 24. April 1945 erschossen.Sir, ich habe gegen den Teufel gekämpft! Artikel des Hamburger Abendblatt vom 24. April 1975.
Die Leichen wurden im Krematorium des KZ Neuengamme verbrannt.
Berichte Trotz der relativ frühen Erkenntnisse der britischen Militärbehörde durch zahlreiche Zeugenaussagen und Berichte kommt es zu teilweise widersprüchlichen Angaben zu Daten und insbesondere der Details. Von den ermordeten Frauen wird durchgehend berichtet, dass sie vor ihrem Transport von Fuhlsbüttel nach Neuengamme davon ausgingen, dass sie entlassen würden.
Annemarie Ladewig schrieb an diesem Tag noch einen Brief an ihren Verlobten Hermann Sartorius:
In mehreren Biografien wird die Hinrichtung der Frauen detailliert beschrieben:
In anderen Berichten wird vermutet, dass es sich bei der Frau, die sich verstecken konnte, um Hanne Mertens handelte:
Der Augenzeuge schilderte weiter, dass die Frau durch den SS-Unterscharführer Wilhelm Dreimann mit einem Stein erschlagen wurde, und wie einige der Männer Widerstand leisteten:
In einem Artikel des Hamburger Abendblatts werden die Ereignisse anders beschrieben:
Über das Ende der drei Nächte andauernden Liquidationen wurde von Augenzeugen berichtet:
Prozesse gegen die Verantwortlichen Da sich unter den Ermordeten 15 Angehörige der alliierten Nationen befanden, wurde das Verbrechen in die Anklagen mehrerer Militärprozesse, die im Curiohaus in Hamburg stattfanden, aufgenommen.„71 prisoners [were] sent to Neuengamme for liquidation on about 20 April. Amongst these 58 men and 13 women were at least 15 allied Nationals. They were all liquidated.“ Liste der im Fuhlsbüttel-Prozess Beschuldigten, S. 1. In: WO 309/967; zitiert nach: Uwe Fentsahm: Der „Evakuierungsmarsch“ von Hamburg-Fuhlsbüttel nach Kiel-Hassee (12.–15. April 1945) – (akens.org PDF; 352 kB), abgerufen am 15. Oktober 2010. Im Neuengamme-Hauptprozess (Neuengamme Camp Case No. 1) vom 18. März bis zum 13. Mai 1946 wurden 14 SS-Angehörige aus der inneren Lagerverwaltung wegen Tötung und Misshandlung Staatsangehöriger der alliierten Nationen vor Gericht gestellt. Unter ihnen war Anton Thumann, der wegen seiner verantwortlichen Stellung als Schutzhaftlagerführer zum Tode verurteilt wurde.Alyn Bessmann, Marc Buggeln: Befehlsgeber und Direkttäter vor dem Militärgericht. Die britische Strafverfolgung der Verbrechen im KZ Neuengamme und seinen Außenlage. In: ZfG-Heft. Nr. 6, S. 527 academia.edu, abgerufen am 15. Oktober 2010.
Bei der Befragung während des Prozesses sagte Thumann aus, dass Anfang April 1945 der Sturmbannführer Hasse den Transport aus Fuhlsbüttel angekündigt und mitgeteilt hätte, es wären noch 100 Exekutionen durchzuführen, und dass Hasse im Auftrag von Bassewitz-Behr kam.
Ein konkreter Tatvorwurf wegen der Liquidierung der 71 Widerstandskämpfer wurde im gleichen Prozess gegen den Blockführer Heinrich Ruge erhoben. Ihm konnte durch Zeugenaussagen nachgewiesen werden, dass er in der Nacht des 22. April 1945 Handgranaten in den Arrestbunker warf, in dem sich die meuternden Häftlinge verschanzt hatten. Ein Zeuge sagte zudem aus, dass Ruge einen Überlebenden mit einem Stein erschlagen hatte. Seine Beteiligung an den Ereignissen dieser Nacht begründete vermutlich sein Todesurteil.Alyn Bessmann, Marc Buggeln: Befehlsgeber und Direkttäter vor dem Militärgericht. Die britische Strafverfolgung der Verbrechen im KZ Neuengamme und seinen Außenlage. S. 532. Auch dem im Neuengamme-Hauptprozess zum Tode verurteilten SS-Unterscharführer Wilhelm Dreimann wurde durch Zeugenaussagen die Beteiligung an den Morden in den Nächten zwischen dem 21. und 23. April 1945 nachgewiesen.
Hans Stange, der stellvertretende Lagerleiter von Fuhlsbüttel, wurde im sogenannten Fuhlsbüttel-Prozess (Fuhlsbüttel Case No. 2), der vom 1. bis 24. September 1947 ebenfalls im Curiohaus stattfand, mit neun weiteren ehemaligen Angestellten des Polizeigefängnisses angeklagt. Seine Mitverantwortung für das Endphaseverbrechen in Neuengamme wurde protokolliert, aber nicht in das Urteil von 15 Jahren Gefängnis wegen Misshandlung und Tötung von Angehörigen der Alliierten Nationen einbezogen. Während einer Vernehmung 1947 sagte er aus:
Gegen von Bassewitz-Behr, der die Exekutionsliste unterschrieben hatte und als Generalleutnant der Polizei die Räumung der Hamburger Lager organisierte, wurde 1947 ein Verfahren wegen seiner Verantwortung für Verbrechen im Polizeigefängnis Fuhlsbüttel eröffnet. Der Prozess endete mit einem Freispruch. Jedoch wurde Bassewitz-Behr wegen anderer Verbrechen an die Sowjetunion ausgeliefert und starb dort am 31. Januar 1949 in einem Arbeitslager in Ostsibirien.
Die ermordeten Frauen Zwölf der dreizehn Frauen wurden in der Nacht vom 21. auf den 22. April 1945 im Arrestbunker des KZ Neuengamme gehängt, eine der Frauen, entweder Erika Etter oder Hanne Mertens, wurde in derselben Nacht oder einen Tag später erschlagen. Das Todesdatum all dieser Frauen wird in der Regel mit dem 21. April 1945 angegeben.
Erna Behling