mini|Petri Bursprake von 1363 am Hamburgischen Staatsarchiv Bursprake, auch Buursprache, Bürgersprache und Bauersprache, bezeichnet im Spätmittelalter in verschiedenen norddeutschen Städten mit Schwerpunkt Mecklenburg, in einigen Städten Brandenburgs und Westfalens sowie im livländischen Riga entweder eine Ratsversammlung, auf der Verordnungen beschlossen wurden, oder wie in Lübeck, Bremen und Hamburg eine Bürgerversammlung, auf der Beschlüsse des Rates bzw. Senats der Allgemeinheit der an der Beschlussfassung nicht beteiligten Bürger vorgetragen wurde. Im erweiterten Sinn ist sie auch die bei der Versammlung verlesene Sammlung von ordnungspolitischen Vorschriften und Anweisungen des Rates der Stadt. Sie hatte teilweise den Charakter von Statuten und Gesetzen. Neben den Stadtrechten und Rezessen war die BursprakeDer Einfachheit halber wird im weiteren Verlauf bei einer allgemeinen Beschreibungen der Begriff „Burprake“ verwendet das dritte Element der städtischen Rechtsordnung, die als Teil der bürgerlichen Selbstverwaltung angesehen werden kann.Rainer Postel: Beiträge zur hamburgischen Geschichte der Frühen Neuzeit, ausgewählte Aufsätze, herausgegeben zum 65. Geburtstag von Lars Jockheck. LIT-Verlag, Hamburg 2006, ISBN 3-8258-9263-8, S. 138 ff.

Einführung Die Burspraken wurden in vielen Hansestädten, aber auch in den übrigen Städten, meist im Winter abgehalten. So waren dies beispielsweise in Hamburg die Termine Thomae Apostoli (21. Dezember) und Cathedra Petri (22. Februar), in Bremen Laetare (3. Sonntag vor Ostern), in Lübeck wiederum Cathedra Petri, Jacobi (1. Mai), Martini (11. November) und Thomae Apostoli. In Bremen umfassten die Sammlung zum Beispiel 225 Artikel in der kundigen Rolle. Auch nach ihrer Veröffentlichung in Buchform (1479/1480) wurde das Prinzip der Verlesung in Lübeck und Hamburg bis in das 19. Jahrhundert beibehalten. Die Beschlüsse der Hansetage wurden ebenfalls durch Burspraken, meist mit lokalen Ergänzungen, bekannt gemacht. Die verschiedenen Burspraken weisen auch keine Einheitlichkeiten auf, je nach vorliegendem Stadt- und Landrecht und ihren Landeszugehörigkeiten variierten sie in ihren Aussagen und Inhalten.

Wortherkunft Mit „Civiloquium“, sinngemäß „bürgerliche-Aussprache“, wurde im Lateinischen die ersten Bürgerversammlungen bezeichnet, dieses war auch „die Benennung, wenn zu Lübeck jährlich 4mal auf dem Rathause durch den Bürgermeister die Statute dieser Stadt abgelesen wurde“. Aus der lateinischen Wortschöpfung civilis = „Bürger betreffend“ und eloquium = „Ausdruck(sweise), Sprache, Rede“ ableitend, lässt sich erschließen, dass es „sich bei civiloquium um eine Lehnformung nach dem mittelniederdeutschen Wort Burspake handelt; vergleichbar sind plebiloquium und burgiloquium“.Peter Stotz: Handbuch zur lateinischen Sprache des Mittelalters: Bedeutungswandel und Wortbildung. Verlag C.H. Beck, 2000, S. 311, § 60.1 (books.google.de, abgerufen am 17. Juni 2016). Grundsätzlich steht also die Benennung der Bursprake, auch als Buursprache oder Bauersprache bezeichnet, begrifflich für „Versammlung mit Verkündigung von Satzungen“, „Bürgerversammlung“, „bäuerliches Gericht“, „Satzung“, „Stadtgesetz“, „Weistum – Weisung“, „Abgabe“ und „Umlauf einer amtlichen Mitteilung durch die Bauernschaft“. In der Mittelniederdeutschen Sprache steht das Wort Bursprake für Bürgerversammlung, Bürgertag; auch SchwörtagEintrag auf Peter C. A. Schels: Kleine Enzyklopädie des deutschen Mittelalters. (). oder Echteding.Mit Thing oder Ding wird im germanischen Recht die souveräne Versammlung freie Männer zur Entscheidung aller die Gemeinschaft betreffende Fragen bezeichnet. In: lexexakt.de Rechtslexikon

Inhalte der Burspraken Die Burspraken regelten verschiedenste Fragen des städtischen Alltags, hierzu gehörten die öffentliche Ordnung und Sicherheit, sie betrafen Handel und Gewerbe, Schifffahrt und Hafen, Lohn- und Dienstbotenordnung sowie Kleider-, Fest- und Luxusordnung. Neben Geboten beinhalteten die Niederschriften auch Verbote, so verboten sie beispielsweise jegliche Selbsthilfe oder Eigenmächtigkeit gegenüber dem Rat. Zu den Geboten zählte, das Streitigkeiten allein vor die städtischen Gerichte zu bringen seien und dem städtischen Recht folgen müssten. Es war auch untersagt, geistliche oder auswärtige Richter anzurufen.Rainer Postel: Beiträge zur hamburgischen Geschichte der frühen Neuzeit: ausgewählte Aufsätze zum 65. Geburtstag Lars Lockheck. LIT-Verlag, Hamburg 2006, ISBN 3-8258-9263-8, S. 138 (books.google.de, abgerufen am 22. Juni 2016). Die im nachfolgenden aufgeführten Burspraken zeigen die inhaltlichen, strukturellen und organisatorischen Verschiedenheiten und Unterschiede auf.

Die Anklamsche Bursprake mini|Titelblatt einer Stadtbeschreibung von 1773 In der Hansestadt Anklam, (Mecklenburg-Vorpommern), siedelten sich um 1188 sächsische Wollweber an und erhielten große Begünstigungen. Sie richteten eine Selbstverwaltung ein und bestimmten ihre Repräsentanten. Als Grundlage dienten die „alte Anklamsche Krämerrolle“ von 1330, die Statuten der vier Städte Stralsund, Greifswald, Anklam und Demmin von 1353 und letztlich die Anklamsche Bursprake von 1544.Adolph Friedrich Riedel: Magazin des Provinzial- und statutarischen Rechts der Mark Brandenburg und des Herzogthums Pommern. Band 1. Verlag Hayn, 1837, S. 117 (). Die Anklamsche Bursprake, die mit ihrer Bekanntmachung einem Gesetz gleichgestellt wurde, diente den Stadteinwohnern hauptsächlich als Richtschnur im Ablauf von Handel und Wandel. Aus einer aus dem Jahre 1682 stammenden Notiz wurde auch die Herkunft des Wortes Bursprake gedeutet, es wurde darauf hingewiesen, dass die städtischen Statuten in einer bäuerlichen und verständlichen Sprache verfasst worden seien. „Diese Notiz ist jedoch nicht belegbar, da die Bursprake schon vor dem Unterschied zwischen hoch- und plattdeutscher Sprache existierte und so benannt wurde. Wahrscheinlicher ist die Annahme, dass es sich als bei den Edikten um eine „Burg- bzw. Burgersprache“ handele, die verkürzt Bursprake genannt worden ist“,Carl Friedrich Stavenhagen, Joachim Friedrich Sprengel: Topographische und Chronologische Beschreibung der Pommerschen Kauf- und Handels-Stadt Anklam. 1773, S. 247 (). und die gleiche Begrifflichkeit als „Bürgerversammlung“ verwandte.

Die Burstäe in Bad Laer Der große Thieplatz in Bad Laer (Niedersachsen) galt von Urzeiten her als Dorfzentrum, hier fanden „sämtliche Versammlungen unter freiem Himmel statt… Dies gilt auch für die Buursprache = ‚Burstäe‘, die Gerichts- oder Gemeindeversammlungen. Eine der wichtigsten Aufgaben früherer Gemeindevorsteher waren richterliche Entscheidungen“.Bad Laer – Thieplatz und der Paulbrink. In: Stadtmagazin Bad Laer. (, abgerufen am 21. Juni 2016).

Die Burspraken in Hamburg Überliefert sind in Hamburg verschiedene Burspraken, die älteste ist die Petri-Bursprake von 1346. Die Verlesung fand zu festen Terminen, in der Regel zu Thomae Apostoli (21. Dezember) und Cathedra Petri (22. Februar) statt, und bei Bedarf auch an zusätzlichen Terminen. Der Termin Cathedra Petri war gleichzeitig das Ende der seit Martini bestehenden Winterpause in der Schifffahrt, so dass möglichst viele Bürger anwesend sein konnten, außerdem fand in Hamburg im Mittelalter an diesem Tag die Wahl des Bürgermeisters statt.An der Veröffentlichung der hamburgischen Burspraken von 1346 bis 1594 durch das hamburgische Staatsarchiv war Jürgen Bolland maßgeblich beteiligt. Die Hamburger Burspraken standen teilweise im Widerspruch zu den Regelungen der Hanse, beispielsweise in der Bevorzugung der eigenen Bürger im Fernhandel. Sie gehörte „zu den ursprünglichen Einrichtungen bürgerlicher Selbstverwaltung, die in Hamburg bereits 1270 erwähnt und in Norddeutschland weitverbreitet war“. Die Bezeichnung meinte zunächst die Bürgerversammlung, die der Rat regelmäßig oder bei besonderem Bedarf einberief, um vom Rathaus (weniger von der Kanzel) seine Verordnungen und Bekanntmachungen vorzutragen. Sie wurde in Hamburg seit der Mitte des 14. Jahrhunderts schriftlich überliefert – von Mal zu Mal korrigiert, ergänzt und aktualisiert – bevor sich im 16. Jahrhundert eine allmähliche Einstellung zeigte. 1479/80 wurde die hamburgische Bursprake erstmals in Buchform zusammengefasst und bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts nur noch auszugsweise vorgetragen.Rainer Postel: Beiträge zur hamburgischen Geschichte der frühen Neuzeit: ausgewählte Aufsätze zum 65. Geburtstag Lars Lockheck. LIT-Verlag, Hamburg 2006, ISBN 3-8258-9263-8, S. 138 (books.google.de).

Die Lübecker Bürgersprache mini|Bursprake am Lübecker Rathaus In Lübeck war es üblich, dass vier Mal im Jahr, „nämlich auf Petri Stuhlfeyer, auf Philippi Jacobi, am Martinbischofstage und am Tage des Apostels Thomas, oder, wenn dieselben auf Sonntage fallen, an dem darauf folgenden Montage“Ernst Deecke: Grundlinien zur Geschichte Lübecks: 1143–1226. Eine Jubelschrift. Verlag Rohden’sche Buchh., 1839, S. 33 (books.google.de). die sogenannte Bauersprache verlesen wurde. Bei den Alten hieß sie auch Buersprake, oder Baursprache, oder sie wurde „Ciuiloquium“ genannt. Sie wurde vom „regierenden Bürgermeister, bei geöffnetem Fenster, von der Löwinge (Halle für Gemeindeversammlungen), oder von der Kämmerei befindlichen Gallerie, zum Markte hin, abgekündigt; wobei ihm der zur Seite stehende Protonotarius die Worte vorsagte“…Die älteste abgefasste Bursprake stammt aus dem Jahre 1392, von 1533 bis 1620 wurde daran immer wieder Passagen geändert.Das VII. Hauptstück von der Bürgersprache. In: Jacob von Melle: Gründliche Nachricht von der Kaiserl. freyen und des H. R. Reichs Stadt Lübeck. Herausgeber Johann Hermann Schnobel. Ausgabe 3, 1787, S. 110 f. (books.google.de). Das nebenstehende Gemälde wurde in den Jahren 1914/15 von Willibald Leo von Lütgendorff-Leinburg gemalt.

Bursprache von Neuruppin