Das Department of Bantu Administration and Development (, oft kurz Bantu-Administration ()) war ein Ministerium mit gleichnamiger Verwaltungsbehörde zur Umsetzung der Apartheidspolitik in Südafrika. Es ging 1958 aus dem Department of Native Affairs („Ministerium für Eingeborenenangelegenheiten“) hervor und trug kurz vor seiner Aufspaltung im Jahr 1985 zwei weitere Bezeichnungen. Die Bantu Administration arbeitete ohne parlamentarische Aufsicht und übte eine nahezu vollständige, paternalistische Kontrolle über das Leben der schwarzen Bevölkerung Südafrikas aus.
Mit Bantu (als Synonym für Natives) im Sinne der Behörde waren alle Bewohner Südafrikas gemeint, die als ein „Mitglied jeder eingeborenen Rasse oder jedes Stammes in Afrika“ () angesehen wurden.
Ausgangssituation und Vorläuferstrukturen Kolonialzeit In der unter britischer Kolonialverwaltung stehenden Kapkolonie und in Natal existierte bereits eine spezielle Verwaltungsbehörde, die sich allumfassend mit Angelegenheiten der „Eingeborenenbevölkerung“ befasste. Diese koloniale Verwaltungsstruktur trug die Bezeichnung Native Administration („Eingeborenenverwaltung“). Eine ähnliche Behörde existierte ebenso in der ehemals von den Buren regierten Republik Transvaal.
Die Aufgaben der damit beauftragten Beamten umfassten regionalplanerische Vorgaben, Investitionslenkungsaktivitäten, alltägliche administrative Verwaltungstätigkeiten für die jeweiligen Siedlungsgebiete, politisch-soziale Kontrollfunktionen und die administrativ-politische Führung der jeweiligen Chiefs. Als Chief wurden die Oberhäupter der Stammesorganisationen bezeichnet, die ihre Autorität durch die Verwaltung der Briten oder Buren erhielten. Tatsächlich waren sie keine ausschließlich traditionell legitimierten Stammesoberhäupter, sondern vollzogen eine aus europäisch geprägter Sicht konzipierte Führungsrolle innerhalb der Kolonialpolitik.
Vorläuferbehörde in der Südafrikanischen Union Seit 1911 existierte in der Südafrikanischen Union ein Department of Native Affairs, abgekürzt DNA („Ministerium für Eingeborenenangelegenheiten“). Unter diesem Namen wirkte dieses Ressort bis 1957. Ihr standen um 1920 weitere administrative Substrukturen im Lande zur Verfügung, beispielsweise das Municipal Native Affairs Department (NAD), geleitet durch einen „municipal officer“. Sie bildeten einen wichtigen regionalen Teil der administrativen Segregation.Ivan Evans: Bureaucracy and Race. Kapitel: The DNA, Urban Industry, and Local Authorities, 1997.
Aus der kolonialen Vergangenheit hatte Südafrika bereits eine erfahrungsreiche Verwaltungspraxis mit der Oberherrschaft durch „weiße“ Beamte. Die regionale Machtausübung in den Reservaten wurde durch Chiefs gewährleistet, die mittels Native Commissioners („Eingeborenenkommissare“) auf der Grundlage des Native Administration Act von 1927 beaufsichtigt wurden.Howard Rogers: Native Administration. 1948 S. 12–13.
In den 1930er Jahren hatte der Einfluss der Native Commissioners auf das Leben der Bantu-Bevölkerung bereits weitgehende Konsequenzen. Sie entschieden über die Zuteilung von Land und damit über Erwerbsstrukturen in dieser Bevölkerungsmehrheit. Ohne deren Erlaubnis konnten sich die betreffenden Personen nirgends legal ansiedeln oder von ihr ausgewählte Landflächen nutzen.Zimmermann, Visser: 1996, S. 84.
Die Bantu Administration mini|Strukturplan des Ministeriums Im Jahr 1958 wurde das bisherige Ministerium in Department of Bantu Administration and Development umbenannt. Diese Bezeichnung war bis 1977 in Anwendung. Der zuständige Minister Hendrik Frensch Verwoerd formte in dieser Periode die ihm unterstellte Bantu-Verwaltung zu einem „state within a state“ um.Ivan Thomas Evans, 1997, S. 2. Die zentrale ideologische Grundlage zur Bildung der Behörde war die Auffassung afrikaanisch-nationalistischer Denkströmungen, dass Südafrika ein multinationaler Staat sei.Alexander, 2001, S. 44.
Im Jahr 1978 wandelte sich der Behördenname zweimal, zuerst in Department of Plural Relations and Development (etwa: „Ministerium für für interkulturelle Beziehungen und Entwicklung“) und danach in Department of Co-operation and Development („Ministerium für Zusammenarbeit und Entwicklung“). Bereits vor diesem Jahr war die Kritik an der Behörde in Regierungskreisen Südafrikas spürbar geworden. Die von Balthazar Johannes Vorster im August 1977 mit der Untersuchung von inneren Aufständen betraute Riekert-Kommission (Piet Riekert, Commission of Inquiry into Legislation affecting the Utilisation of Manpower) schlug 1978 die Abwicklung der Bantu-Administration vor, weil sie in deren Wirken eine Ursache für die zunehmende politische Instabilität des Landes erkannte.Andrea Lang: Separate Development, 1999, S. 117, 121–122, 134. Diesem Votum folgte die Regierung zu diesem Zeitpunkt nicht.
Mit dem seit 1978 neuen Ministerpräsidenten Pieter Willem Botha verlor die Behörde bis zu ihrer Auflösung stetig an Kompetenzen, Einfluss und öffentlicher Akzeptanz. Diese Entwicklung beruhte auf dem veränderten Regierungsprogramm, den so genannten Bothanomics. Mit anwachsender Kritik an der Arbeit dieses Ressorts erfolgte schließlich 1985 auf Betreiben der Riekert-Kommission eine Teilung in zwei Bereiche.Andrea Lang: Separate Development, 1999, S. 121–122. Daraus entstanden das Department of Constitutional Development and Planning („Ministerium für Verfassungsentwicklung und Planung“) und das Department of Development Aid („Ministerium für Entwicklungshilfe“). Diese Umstrukturierung erfolgte in einer Situation, als die damalige Regierung Südafrikas wegen ihrer rassistischen Politik unter innen- und außenpolitischen Veränderungsdruck stand und die Bantu Administration immer noch im Geiste der Verwoerd-Doktrin unreformierbar verharrte. Im Jahre 1985 war die Auflösung der Bantu-Administration endgültig vollzogen, da sie sich schließlich für die Regierung als hinderlich und gefährlich entwickelt hatte. Das zentrale Problem dabei war die Verschleppung und Verdeckung von immer offensichtlicher zutage tretenden Missständen, die auf kommunaler Ebene von kritischen Bürgerinitiativen aufgegriffen wurden.Andrea Lang: Separate Development, 1999, S. 121, 123.
Mit der Teilung des Ressorts und seiner Neugliederung verfolgte die Politik die Absicht, offenkundig rassistische Disposition im Verwaltungshandeln abzuschwächen und Aufgaben an andere Strukturen, nun teilweise mit Afrikanern (Schwarze) besetzt, zu delegieren. Konkret hatte das zur Folge, dass die Zuständigkeit bezüglich weiterhin erwünschter getrennter Wohngebiete auf andere Ministerien verteilt, die Bantu Courts (Gerichte) ausgegliedert und einzelne Aufgaben an Community Councils und betriebliche Vorgesetzte übertragen wurden.Andrea Lang: Separate Development, 1999, S. 135–136.
Stellung und Aufgaben im Apartheidsystem Südafrikas Konstitution und gesellschaftliche Rolle der Bantu Administration Die Bantu Administration besaß als Teil der „weißen“ Staatsverwaltung eine Sonderstellung mit omnipotenter Kompetenz. Dieser Zustand kam in der Weise zum Ausdruck, dass sie keiner parlamentarischen Kontrolle unterstand, der zuständige Minister ein Regierungsmitglied mit Sonderbefugnissen war und ihre internen Berichte sowie Lageeinschätzungen gegenüber der Regierung und dem Parlament der Geheimhaltung unterlagen. Diese starke autarke Rolle der Bantu Administration innerhalb des südafrikanischen Staates ermöglichte anfangs ein stringentes Handeln, verhinderte in ihrem Innern zunehmend wirkungsvolle Revisionsmechanismen und förderte verzerrte Lageeinschätzungen auf fraglicher Informationsbasis. Dieses strukturelle Problem erzeugte in der Spätphase der Apartheid eine administrative Parallelentwicklung, wobei sich die Regierung Pieter Willem Botha in den 1980er Jahren die sogenannte Joint Management Committees (J.M.C.) mit Lokal- und Regionalstrukturen schuf. Das waren informelle Arbeitsgemeinschaften der Sicherheitsorgane in Kooperation mit Wirtschaftsvertretern und Lokalbehörden sowie einigen Homeland-Repräsentanten (beispielsweise die Chiefs). Sie dienten der zeitnahen Erörterung regionaler Bedrohungssituationen, deren kurzfristige Analysen ein Warnmeldesystem für das schon 1972 etablierte State Security Council („Staatssicherheitsrat“) darstellten. Die daraufhin in der südafrikanischen Regierung beschlossenen Maßnahmen hatte dann jedoch die Bantu Administration umzusetzen. Diese Parallelstruktur brach die ursprünglich auf Autarkie ausgerichteten Verwaltungsbefugnisse.
Diese Bantu-Verwaltung deklassierte die schwarze Bevölkerung zu Staatsbürgern zweiten Ranges ohne Wahlrecht und mit stark eingeschränkten Bürgerrechten. Mit den Bestrebungen zur Umwandlung der Homelands in unabhängige Staaten (TBVC-Staaten) war eine faktische Ausbürgerung aus Südafrika verbunden. Die danach als „Ausländer“ mit weniger Individualrechten ausgestattete arbeitsfähige Bevölkerung, im paternalistischen Sinne existenziell abhängig, wurde auf diese Weise für den Arbeitskräftebedarf der auf dem Gebiet Südafrikas tätigen Industrie leicht verfügbar gehalten. Desmond Tutu zitiert dazu in seiner Rede (1984) anlässlich der Entgegennahme des Friedensnobelpreises in Oslo eine Äußerung des ehemaligen Bantu-Administration-Ministers Cornelius Petrus Mulder:
In der Bantu Administration Südafrikas gab es keine Vertreter dieser Bevölkerungsmehrheit und es bestanden darüber hinaus keine institutionalisierten Kommunikationswege zwischen denen und der Regierung des Landes. Stattdessen war die Bantu-Administration eine von der durch das „weiße“ Parlament legitimierten Regierung eingesetzte Behörde zur kompletten Verwaltung der zahlenmäßig größten Bevölkerungsgruppe ohne Rechtsgleichheit in Südafrika. Nach Heribert AdamHeribert Adam: Südafrika – Soziologie einer Rassengesellschaft. 1977 S. 49, ISBN 3-518-00343-7. entspricht dieser Zustand dem Wesen einer „Herrenvolk-Demokratie“, die von Pierre L. van den Berghe 1966Pierre L. van den Berghe: Racial Segregation South Africa Degrees and Kinds. In: Cahiers d'Études africaines, Vol. 6 (1966), Heft 23, S. 408–418, hier S. 410, 417 (Link, PDF). gleichermaßen konstatiert und im Gegensatz zur herrschenden „kolonialen Tyrannei“ für Nichtweiße gesetzt wurde.Andrea Lang: Separate Development, S. 17.Alexander, 2001, S. 21.Defining ethnocracy. Universität Oslo, Fakultät Sozialwissenschaften.
Währenddessen die konkreten Auswirkungen der Apartheidpolitik von manchen Autoren in die Kleine und Große Apartheid unterteilt werden, differenziert van den Berghe anders:Pierre L. van den Berghe: Racial Segregation South Africa Degrees and Kinds. In: Cahiers d'Études africaines, Vol. 6 (1966), Heft 23, S. 408–418, hier S. 408–409 (Link, PDF). Als Micro-segregation werden rassisch begründete Abtrennungen in öffentlichen und privaten Servicebereichen bezeichnet (Eisenbahnzüge, Waschräume, Warteräume jeglicher Art usw.). Als Meso-segregation wird die Abtrennung von Wohngebieten und die Schaffung von „Ghettostrukturen“ (Townships) bezeichnet. Als Macro-segregation gilt die Anlegung von separaten Siedlungsgebieten, Reservaten, später die Bantustans.