Das chilenische Rentenversicherungssystem ist eine staatlich regulierte Form der Altersvorsorge, es besteht seit 1920. Das Rentenversicherungssystem wurde 1980 unter der Militärdiktatur Augusto Pinochets vom Umlageverfahren auf das Kapitaldeckungsverfahren umgestellt. Viele Kritiker wie auch Befürworter sehen in der Reform ein wichtiges Experiment unter Realbedingungen, das Aufschlüsse über die Auswirkungen einer vollständigen Umstellung eines Rentensystems auf das Kapitaldeckungsverfahren liefert. Die Entwicklung wurde daher international mit großem Interesse beobachtet. Im Jahr 2008 wurde das Rentensystem unter der Regierung Michelle Bachelet erneut reformiert.

Geschichte (1920–1980) mini|Präsident Arturo Alessandri (1920) In Chile wurde 1920 ein Sozialversicherungssystem eingeführt, zu dem auch eine umlagefinanzierte Rentenversicherung gehörte. Obwohl bis 1973 ein Anteil von 73 % aller Arbeiter in das System einzahlten, war die finanzielle Ausstattung der Rentenfonds niedrig, da fast alle Arbeiter nur den gesetzlichen Minimalbeitrag leisteten und viele sich erfolgreich der Abführung von Rentenbeiträgen ganz entzogen. Die schlechte Zahlungsmoral wird vor allem darauf zurückgeführt, dass die individuelle Rentenhöhe wenig von der Höhe der Rentenbeiträge abhing.Joaquin Vial Ruiz-Tagle, Francisca Castro: The Chilean Pension System, OECD Ageing Working Papers. 1998, S. 6. 1980 erreichte das Defizit der Rentenkassen 1,8 % des Bruttoinlandsprodukts. Weiterhin bestand das Problem, dass die Rentenhöhe für unterschiedliche Berufsgruppen unterschiedlich hoch ausfiel. Die Unterschiede werden zumeist auf ein unterschiedlich erfolgreiches Lobbying der verschiedenen Berufsgruppen zurückgeführt.Willem Adema, Anders Reuterswärd, Veerle Slootmaekers: OECD Reviews of Labour Market and Social Policies: Chile. OECD, 2009, S. 144.

Rentenreform 1980/81 mini|Militärparade zum 9. Jahrestag des Militärputsches durch Augusto Pinochet (1982). 1980 stellte die Regierung Pinochet unter Federführung des damaligen zu den sogenannten Chicago Boys zählenden Arbeitsministers José Piñera das bisherige umlagefinanzierte Rentensystem auf das Kapitaldeckungsverfahren um. Die Idee einer Privatisierung der Rente kam José Piñera erstmals beim Lesen des Buches Kapitalismus und Freiheit von Milton Friedman.Kristian Niemitz: Die kapitalgedeckte Altersvorsorge am Beispiel Chile. DiplomicaVerlag, Hamburg 2008, ISBN 978-3-8366-5903-1, S. 32. Es wurden verschiedene private Rentenfonds gegründet, die sogenannten Administradoras de Fondos de Pensiones (AFPs). Für alle Bürger, die laut gesetzlicher Definition Arbeiter sind, müssen die Arbeitgeber einen Teil des Arbeitseinkommens an die Rentenversicherung abführen. Arbeiter, die bereits in das alte System eingezahlt hatten, bekamen ein Wahlrecht, weiter in das alte System einzuzahlen. Dabei wurden die gesetzlichen Mindestbeiträge zu den neuen privaten Rentenversicherungen jedoch 11 % niedriger angesetzt als die Beiträge zu der alten Rentenversicherung, damit möglichst alle Arbeiter wechseln.

Beitragspflicht Alle Arbeiter und Arbeitnehmer müssen in das System einzahlen. Selbständige dürfen einzahlen, müssen aber nicht. Die Pflichtbeiträge betragen 13 % des monatlichen Arbeitseinkommens. Der Teil des Monatseinkommens, der 2000 US$ übersteigt, ist beitragsfrei. Die Rentenbeiträge können als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer in Abzug gebracht werden.Joaquin Vial Ruiz-Tagle, Francisca Castro: The Chilean Pension System, OECD Ageing Working Papers. 1998, S. 7.

Angehörige des Militärs verfügen über ein eigenes Rentenprogramm (im Umlageverfahren) und sind im allgemeinen Rentensystem nicht beitragspflichtig.

Rolle des Staates Die Gründung und der Betrieb der privaten Rentenversicherungen sind gesetzlich reguliert. So muss z. B. jeder Rentenfonds Mindestrücklagen bilden. Auch für die Art der Kapitalanlage bestehen Vorschriften. Die Einhaltung der Vorschriften durch die privaten Rentenversicherungen werden von einer staatlichen Aufsichtsbehörde, der Superintendencia de AFP überwacht.

Es bestehen Staatsgarantien für folgende Fälle:Joaquin Vial Ruiz-Tagle, Francisca Castro: The Chilean Pension System, OECD Ageing Working Papers. 1998, S. 10. Allen Bürgern, die mindestens 20 Jahre lang in einen Fonds eingezahlt haben, garantiert der Staat die Mindestrente. Wenn ein Rentenfonds den staatlich festgesetzten Mindestertrag nicht (mehr) leisten kann, wird er liquidiert und das Fondsvermögen auf andere Fonds übertragen. In diesem Fall muss der Staat die Kapitaldifferenz zum Mindestertrag auffüllen. Im Falle des Bankrotts eines Rentenfonds übernimmt der Staat die weiteren Rentenzahlungen.

Weiterhin zahlt der Staat eine Sozialhilfe, die Pensiones Asistenciales (PASIS), für solche Bürger, die keinen Anspruch auf Mindestrente haben.

Aufgrund der Umstellung des Systems vom Umlageverfahren auf das Kapitaldeckungsverfahren entstehen noch bis ca. 2045 Umstellungskosten. Weil die Beitragszahlungen fast vollständig in das neue System erfolgen, stehen den Rentenansprüchen aus dem alten System fast keine Einzahlungen mehr gegenüber. Die Differenz wird vom chilenischen Staat gezahlt. Ebenso finanziert der Staat die Aufstockung der Rentenansprüche von solchen Bürgern, die in das neue System gewechselt sind. Diese Umstellungskosten belasten den Staatshaushalt erheblich:Joaquin Vial Ruiz-Tagle, Francisca Castro: The Chilean Pension System, OECD Ageing Working Papers. 1998, S. 11. Jahr 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 Umstellungskosten in % des chilenischen Bruttoinlandsprodukts 4,10 8,30 7,50 7,70 6,70 6,30 5,40 5,20 4,50 4,60 4,50 4,30 4,50 4,50 4,40

Die staatlichen Zuschüsse zum Rentensystem (Umstellungskosten, Pensiones Asistenciales, Mindestrente) beliefen sich im Zeitraum von 1981 bis 2004 auf durchschnittlich 4,7 % des BIP pro Jahr. Die Zuschüsse lagen also deutlich höher als vor der Reform, als das Defizit „nur“ 1,8 % des BIP pro Jahr betrug.

Verwaltungskosten Die Pensionsfonds – also die neu eingeführten Versicherungen – finanzieren sich über Verwaltungskosten. Die Pensionsfonds sind hinsichtlich der Art, Anzahl und Höhe der Verwaltungskosten nicht gesetzlich reguliert. Üblicherweise fallen Verwaltungsgebühren für die Eröffnung sowie für diverse Änderungen eines Kontos an. Weiterhin wird ein Teil der monatlichen Rentenbeiträge zur Finanzierung einbehalten, ebenso wie ein Teil der freiwilligen Beiträge. Lediglich die Erhebung von Verwaltungskosten für die vorzeitige Beendigung des Pensionsfonds (zum Zwecke des Fondswechsels) ist gesetzlich verboten.Joaquin Vial Ruiz-Tagle, Francisca Castro: The Chilean Pension System, OECD Ageing Working Papers. 1998, S. 8.

Anteil der rentenversicherten Bevölkerung und Rentenhöhe Die zu erwartende Rentenhöhe hängt von der Wertentwicklung der Rentenfonds und von der Höhe der abgezogenen Verwaltungskosten ab. Die Verwaltungskosten sind bei den chilenischen Rentenfonds relativ hoch.Joaquin Vial Ruiz-Tagle, Francisca Castro: The Chilean Pension System, OECD Ageing Working Papers. 1998, S. 18. Die nominelle Rendite der Rentenfonds betrug in der Vergangenheit im Durchschnitt 10 %, die reale Rendite (nach Abzug der Verwaltungskosten) betrug im Durchschnitt 4,5–6,5 %. Die Wertentwicklung der chilenischen Rentenfonds ist somit verglichen mit der Wertentwicklung privater Rentenfonds der entwickelten Industrieländer bisher überdurchschnittlich, verglichen mit der Wertentwicklung privater Rentenfonds anderer südamerikanischer Länder durchschnittlich. Die Höhe des bisherigen Ertrags wird von Beobachtern zum Teil auf Sonderfaktoren zurückgeführt, wie z. B. dem bisher hohen Realzinsniveau und dem Boom der Finanzmärkte und Aktien, der auch mit der Kapitalakkumulation der Pensionsfonds zusammenhängt.Johannes Jäger: Die Privatisierung des Pensionssystems in Lateinamerika: Ursachen und Folgen des Experiments in Chile. Wirtschaftsuniversität Wien, 1998, S. 9.

Neben bzw. anstelle der Rentenansprüche aus den privaten Rentenfonds besteht unter Umständen Anspruch auf staatliche Hilfen:

Bürger, die 20 Jahre lang in das Versicherungssystem eingezahlt haben und deren Rentenanspruch trotzdem unter einer bestimmten Höhe liegt, haben Anspruch auf Mindestrente (Garantía de Pensión Mínima). In diesem Fall wird auf Staatskosten die Rente aufgestockt. Das Lebensalter, ab dem diese gesetzliche Mindestrente frühestens ausgezahlt wird, wurde im Rahmen der Reform für Männer von 60 auf 65 Jahre erhöht, für Frauen von 55 auf 60 Jahre.

Weiterhin gibt es die Pensiones Asistenciales (PASIS) für Bürger, die keinen Rentenanspruch haben oder weniger als 20 Jahre lang eingezahlt haben. Für PASIS-Leistungen besteht aber ein fixes (und in der Regel schmales) Budget. Wenn das Jahresbudget aufgebraucht ist, werden keine Renten mehr ausgezahlt.Willem Adema, Anders Reuterswärd, Veerle Slootmaekers: OECD Reviews of Labour Market and Social Policies: Chile. OECD, 2009, S. 145.

Die Zahl der Arbeiter, die tatsächlich in die Rentenversicherung einzahlen, betrug 1980 (vor der Reform) 64 % und sank bis 2006 auf 58 %.OECD: Latin American Economic Outlook 2008. ISBN 978-92-64-03826-4, 2007, S. 70. Die geringe Zahl beruht nach Ansicht des Professors der Diego Portales Universität Patricio Navia auf der Ansicht vieler Bürger, dass die Verwaltungskosten zu hoch und die zu erwartbare Rente unfair niedrig ist. Viele Bürger versuchen daher, sich dem Rentensystem zu entziehen. Andras Uthoff, Direktor der Social Development Division der UN-Wirtschaftskommission für Lateinamerika (ECLAC) ist der Ansicht, das reformierte chilenische Rentensystem passe nicht zu dem reformierten chilenischen Arbeitsmarkt, der nur einem kleinen Prozentsatz der Bürger erlaubt, einen nennenswerten Rentenanspruch aufzubauen.Larry Rohter: Chile rethinks its privatized pension system. In: New York Times. 10. Januar 2006.

Nach der Zukunftsprojektion von Berstein, Larrain Rios und Pino aus dem Jahr 2005 (aufgrund von Daten aus dem Zeitraum 1981–2003) wurde die Art der zukünftigen Renten wie folgt vorhergesagt:Guillermo Larrain Rois: Enhancing the Success of the Chilean Pension System. In: A Quarter Century of Pension Reform in Latin America and the Caribbean. Inter American Development Bank, Washington 2005, ISBN 1-59782-020-2, S. 235.

mini|Sebastián Piñera in einer Fernsehdebatte mit Michelle Bachelet im Präsidentschaftswahlkampf 2005/2006

60 % der Arbeiter werden vom Rentensystem erfasst Für diese zu erwartende Art der Rente: Sozialhilfe (PASIS) Aufgestockte Mindestrente (Garantía de Pensión Mínima) ausreichende private Rente 40–50 % 10 % 40–50 %

Sebastián Piñera, der Bruder von José Piñera und spätere Präsident von Chile, erklärte während der Präsidentschaftskandidatur 2005/2006:

Makrodaten Die Chilenen zahlen jedes Jahr Beiträge in Höhe von ca. 3,5 % des Bruttoinlandsprodukts in die privaten Rentenfonds ein. Die Rentenzahlungen aus den Rentenfonds sind noch relativ gering, da bisher noch wenige Einzahler das Rentenalter erreicht haben. Die privaten Rentenfonds haben bis zum Jahr 2008 Kapital in Höhe von 52,77 % des Bruttoinlandsprodukts angesammelt.

Jahr 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Jährliche Beiträge in % des Bruttoinlandsprodukts:OECD: Contributions as % of GDP 3,57 3,40 3,48 3,57 3,32 3,44 3,49 Rentenzahlungen der Rentenfonds in % des BruttoinlandsproduktsOECD: Benefits paid as % of GDP. 1,95 1,99 1,99 1,78 1,64 0,90 1,92 Kapital der Rentenfonds in % des BruttoinlandsproduktsOECD: Assets as a Share of GDP. 55,07 58,16 59,08 59,35 61,01 64,43 52,77

Internationale Bedeutung der chilenischen Rentenreform Ausstrahlungswirkung in andere südamerikanische Länder