Das Stadtarchiv Freiburg ist das Archiv der Stadt Freiburg im Breisgau. Sein archivalisches Sammelgebiet sind Dokumente und Urkunden zur Geschichte Freiburgs sowie die Akten der Stadt und Stadtverwaltung Freiburgs.
Geschichte
Vorgeschichte bis um 1400 Nach Ansicht des ehemaligen Stadtarchivars Adolf Poinsignon wurden die städtischen Urkunden ursprünglich in einer Truhe als wanderndes Archiv in der Wohnung des Schultheißen und später des Bürgermeisters aufbewahrt. Auch Jahrzehnte nach 1303, dem Jahr der ersten Erwähnung eines Freiburger Rathauses, sollen wertvollere Urkunden so aufbewahrt worden sein. Poinsignon vermutet, dass dies besonders die Urkunden über die Bündnisse betraf, die die Stadt mit anderen Städten und Edlen gegen die Grafen von Freiburg ausgehandelt hatte. Andere wichtige Urkunden, darunter die Verfassung durch Konrad von Zähringen (1120) sowie sämtliche weiteren Schriftstücke aus der Zeit der Zähringer und des Rheinischen Städtebundes waren bis dahin bereits verloren gegangen.
Bald nach Ende der gräflichen Herrschaft über Freiburg und dem Anschluss an Vorderösterreich im Jahr 1368 gab es im Rathaus ein organisiertes Kanzleiwesen mit festem Verwahrungsort für Urkunden. Dies entnimmt Poinsignon den ab 1386 fortlaufend erhaltenen Ratsbüchern der Stadt sowie den Ämterbüchern oder Ratsbesetzungen ab 1378. Aus der Zeit zuvor haben sich indes nur Ratsbuch-Fragmente von 1326 bis 1330 erhalten. In der Gerichtslaube auf dem Münsterplatz hatte das Schultheißenamt seinen Sitz und bildete dort die Grundlage zum Gerichtsarchiv. Die hierhergehörenden Urteilsbücher, Fertigungsprotokolle, Grund- und Pfandbücher reichen in ununterbrochener Reihenfolge bis ins Jahr 1440 zurück. Die dritte, ebenfalls 1378 erwähnte, Kanzlei war die Amtsstube der städtischen Finanzverwaltung im Kaufhaus, das später durch den heutigen Bau ersetzt werden sollte. Der Kaufhausschreiber und seine Gesellen verwalteten Truhen mit Bargeld, zahlreichen Obligationen, Gült- und Leibrentenbriefen, Zinsrodeln etc. Diese bildeten die Grundlage zum späteren Kaufhausarchiv, das in zwei besonderen Gewölben lagerte.
Die geschichtlich bedeutendste dieser drei selbständigen öffentlichen Kanzleien mit angeschlossener Registratur war nach Ansicht von Poinsignon die des Ratshofs. Der dafür verantwortliche Stadtschreiber musste juristische Kenntnisse besitzen und hatte meist die Doktor- oder Magisterwürde inne. Er bekleidete mehr das Amt eines Kanzlers als das eines Schreibers.
Zentralisierung im 15. und 16. Jahrhundert Mit dem Umfang des Archivs wuchs der Wunsch, zumindest die wertvolleren Urkunden besser vor Feuer und Diebstahl zu schützen, als dies in der Ratskanzlei möglich gewesen wäre. Die Stadt entschied sich für die Unterbringung im südlichen der beiden Hahnentürme des Freiburger Münsters, die für das Jahr 1414 belegt ist. Der Teil des Münsters, der nicht im Eigentum der Stadt war, hatte zuvor den Grafen gehört, zu deren Zeiten vermutlich noch keine städtischen Dokumente dort gelagert worden waren. Diese räumliche Trennung vom laufenden Registraturbetrieb betrachtet Poinsignon als Beginn von Archivtätigkeit im modernen Sinn, auch wenn dieses Münsterarchiv jahrhundertelang noch nicht als solches bezeichnet wurde. Für seinen Bestand waren beispielsweise ausgewählt worden: kaiserliche und herzogliche Gnadenbriefe verschiedene Verfassungsurkunden Bündnisbriefe mit Städten und Herren Sühneverträge mit den Grafen Übergabeverträge mit dem Haus Österreich Urfehden des Adels, deren Burgen im Umkreis die Bürgerschaft gebrochen hatte Bullen und bischöfliche Erlasse Sendschreiben fremder Fürsten
Abschriften dieser Dokumente wurden zur Nutzung in der Ratskanzlei in Diplomatarien zusammengefasst, deren ältestes, das „Rothe Büchlein“, bereits Ende des 13. Jahrhunderts angelegt wurde. Die für das Tagesgeschäft benötigten Aktenstücke und Urkunden wurden ebenfalls weiterhin dort gelagert, wie z. B. ältere Ratsentscheidungen in öffentlichen Angelegenheiten, Zunft-, Zoll-, Bau-, Steuer- und Zehent-Sachen, Verträge etc. Aufbewahrt wurden diese Dokumente in den Schubladen eines „Kensterlins“ (Wandschrank) in der großen Kanzleistube sowie in einem weiteren Kasten, der zunächst beim Ofen der Kanzleistube stand. Daneben befanden sich ab 1440 neben den Ratsprotokollen die umfangreichen Missivenbücher; neben dem „Rothen Büchlein“ gehörten hierzu drei weitere Diplomatarien in dickleibigen Folianten mit der Bezeichnung A, B und C, ein Münzbuch, mit dem Jahre 1425 beginnend, die Bürgerbücher von 1397 an, die Sammlung der Spruchbriefe, die Richterbücher, die Eidbücher, und das „Geschichtbuch der Stadt“. Darin trug der Stadtschreiber die Händel des Adels, der Klöster und aller sonstigen Widersacher der Stadt ein. All diese Bände, die nicht in den beiden Schränken lagerten, befanden sich in aufeinander gestapelten Truhen. Offene Bücherschränke wurden während des 15. Jahrhunderts im Ratshof zu Freiburg noch nicht genutzt.
Archiv im Rathaus mini|Gerichtslaube mit Archivanbau (links) mini|Altes Archiv in der Gerichtslaube Im Jahr 1551 entschloss sich der Stadtrat, ein Gebäude am Westende des Ratshofs mit großem Ratssaal zu errichten, in dessen Untergeschoss die Gerichtslaube vom Münsterplatz verlegt wurde. Um die Ratskanzlei zu entlasten, wurde als westlicher Anbau ein Ratshofarchiv vorgesehen. Dabei handelte es sich um zwei übereinanderliegende Kreuzgewölbe, von denen das untere direkt mit Gerichtssaal und Folterkammer verbunden wurde. Das obere ist mit dem großen Ratssaal verbunden, jedoch durch eiserne Türen verschließbar. Eine vergleichbare Konstruktion fand sich im ausgehenden 19. Jahrhundert im Leipziger Rathaus. Das obere Stockwerk des 1553 vollendeten Baus ist seiner ursprünglichen Bestimmung bis heute erhalten geblieben, während die Gerichtslaube und das damit verbundene Gerichtsarchiv zweckentfremdet und im 19. Jahrhundert als Remisen verwendet wurden. Das obere Gewölbe bildete noch um 1885 den Kern des Stadtarchivs. Die vier Wände sind vom Boden bis zur Decke mit 278 verschiedenen großen Schubladen versehen, von denen die ältesten laut Inschrift aus dem Jahr 1553 stammen.
Die Repertorien der städtischen Archive wurden mehrfach erneuert, so 1560, 1602, 1606 und 1627. Eine weitere Erneuerung fand nach Ende des Dreißigjährigen Kriegs durch den Stadtschreiber Johann Schmidt statt. Zu dieser Zeit, so ein Bericht vom 24. Juli 1652, wurden einzelne Laden komplett leer aufgefunden, während andere den falschen Inhalt besaßen. Bis zum Jahr 1660 gelang die Wiederherstellung einer notdürftigen Ordnung, wobei Poinsignon das damals aufgestellte alphabetische Repertorium als sehr oberflächlich und wenig übersichtlich bezeichnet. Es folgten mehrere Kriege, zwei Belagerungen, die zwanzigjährige Herrschaft der Franzosen sowie die Rückgabe an das Haus Österreich (vgl. Geschichte der Stadt Freiburg im Breisgau).
1743 wurden im Rahmen eines Besuchs des Stadtrats Klagen über „des Archives und der Registratur gänzliche Unordnung und Konfusion zu allerseits höchster Verwunderung und Missvergnügen“ laut. So wurde dem damaligen Registrator Klump unter Androhung der Dienstentlassung die schleunigste Neuordnung des Archives befohlen. Es folgte die Amtszeit des vorderösterreichischen Registrators Leonard Leopold Maldoner. Unter Berücksichtigung der älteren Inventarien und Repositorien, aber unter Anwendung einer neuen Signatur führte er eine wirkliche Neuordnung in 227 Rubriken ein, von denen er jedoch nur 70 Nummern repertorisierte. Zu Rubrik I bis inklusive LX und zu XCVIII bis CVII schrieb er bis 1748 eine ausführliche Regesten-Sammlung in vier Folianten, jede Rubrik in sich chronologisch geordnet. Bevor er die übrigen Rubriken entsprechend behandeln konnte, wurde er zum Archivar des Hochstifts Basel ernannt. Die Rubrikenzahl dieser Neuordnung wurde mehrfach reduziert, z. B. durch Vereinigen der einzelnen Rubriken zu auswärtigen Orten über eine Sammelrubrik „Auswärtige Orte“, bildete dennoch um 1885 noch die Grundlage, auf der die damals geplante Neuordnung des Archivs basieren sollte.
Institutionalisierung ab 1800 Dem katholischen Geistlichen und Armenvater Ferdinand Weiß wurde im Jahr 1798 wegen seiner Arbeit über die ständische Verfassung des Breisgaus der Rang eines Archivars verliehen sowie kurz darauf Rang und Gehalt eines lebenslangen Magistratsrats. Damit war Weiß der erste tatsächliche Archivar der Stadt Freiburg. In seine Amtszeit fällt der Übergang von Freiburg an das Großherzogtum Baden im Jahr 1806. Der Magistrat war fortan kein Gerichtsherr auf seinen Grundherrschaften mehr und wurde zu Gemeinderäten degradiert. Die städtischen Vogtei-Ämter, die sich einerseits über das ganze Kirchzartener Tal mit den Seitentälern bis ins Höllental, andererseits über die Dependenz-Orte Betzenhausen und Lehen erstreckten, wurden aufgehoben. Die Urkunden aus den Schlössern Kirchzarten und Betzenhausen, wo die städtischen Vögte bisher residiert hatten, wurden in das Kaufhausarchiv gebracht. Durch einen Kanzlisten und zwei seiner Helfer konnte dort ein neues Repertorium angelegt werden, nachdem die Bestände geordnet worden waren.
Obwohl im Freiburger Münster die wenigsten Einflüsse auf das Archivgut einwirkten, gab es auch dort Missstände: Ein Teil der alten Truhen und Kästen war morsch geworden und zusammengebrochen. Das komplette Archiv war mit einer dicken Staubschicht überzogen. Viele Akten, die vorübergehend in der Rathaus-Registratur benötigt worden waren, hatten nicht mehr den Weg zurück ins Hahnenturmarchiv gefunden. Wichtige Urkunden, darunter der Original-Übergabe-Vertrag an das Haus Österreich, befanden sich in Privathänden. Eine größere Zahl Rats- und Fertigungsprotokolle und ältere Einzelurkunden ab dem 14. Jahrhundert waren vom Stadtamt an das auf dem Predigertor eingerichtete Großherzogliche Provinzialarchiv abgegeben worden. Archivar Weiß selbst bewahrte eine Menge des verschiedenartigsten Urkundenmaterials jahrelang in seiner eigenen Wohnung zu Studienzwecken auf.
Im Rathaus hatte der Staat das Großherzogliche Stadtvogtei-Amt eingerichtet und dem Magistrat lediglich einige Räume im Seitenflügel überlassen. Die beiden Archivgewölbe des Rathshofes wurden zum Abladeplatz für Ratsprotokolle, Missivenbücher und weiteres Urkunden- und Aktenmaterial, das bisher im großen Ecksaal über der Toreinfahrt aufbewahrt worden war. Die städtische Registratur wurde als Lokal für den Verhörrichter des Großherzoglichen Stadtvogtei-Amtes benutzt. Ein Besuchsbericht vom 23. April 1824 beschreibt ausführlicher den Zustand des Archivs. So seien in beiden Gewölben sämtliche Fenster eingeschlagen und die Fensterrahmen verfault gewesen. Einzelne Schubladen hätten komplett gefehlt, während die Archivalien in hohen Haufen auf dem Boden zerstreut lagen und sich dazwischen alte Sättel und Mantelsäcke befunden hätten. Neben zahlreichen Spinnengeweben trieb die Besichtigenden Modergeruch aus dem unteren Gewölbe zurück.
Reorganisation unter Schreiber mini|Archiv im Hahnenturm (um 1906) Heinrich Schreiber, Historiker und Präfekt des Freiburger Gymnasiums, bot sich nach dem Tod von Magistratsrath und Archivar Weiß Ende 1822 selbst als Stadtarchivar an. Während die Stadtverwaltung damit einverstanden war und ihn umgehend zum Ehrenmitglied des Rats und Archivar ernannte, verweigerte das badische Innenministerium die Genehmigung und verwies auf die Unvereinbarkeit mit seiner Tätigkeit als Schulrektor. Schreiber hatte sich entschlossen, eine Geschichte der Stadt Freiburg zu verfassen. Zuvor konzentrierte er sich jedoch auf die Bearbeitung eines Urkundenbuchs, das er dem Werk vorausschicken wollte. Obwohl er dadurch de facto zum eigentlichen Archivar der Stadt wurde, verhinderte diese Tätigkeit größtenteils eine Neuordnung der Bestände.