mini|Gemeinsames Gebäude des Landgerichtes, Sozialgerichtes und Arbeitsgerichtes Stralsund (2006) Das Arbeitsgericht Stralsund ist ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hat seinen Sitz in Stralsund.§ 6 Abs. 1, S. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013, GVOBl. M-V 1998, S. 444, 549. Gerichtstage wurden bis zum Inkrafttreten der Gerichtsstrukturreform am 6. Oktober 2014 im Amtsgericht Anklam abgehalten. Der Gerichtsbezirk umfasste bis zum 6. Oktober 2014 das Gebiet der Altkreise Rügen, Nordvorpommern, Ostvorpommern und der Hansestadt Greifswald.§ 6 Abs. 4 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 7. April 1998, GVOBl. M-V 1998, S. 444, 549. (PDF; 1,3 MB).
Das Arbeitsgericht Neubrandenburg wurde durch die Gerichtsstrukturreform aufgelöst und auswärtige Kammern des Arbeitsgerichtes Stralsund dort eingerichtet. Der Gerichtsbezirk umfasst seitdem das Gebiet der Landkreise Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen.§ 6 Abs. 4 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.
Gebäude Das Gericht befindet sich im Justizzentrum am Frankendamm 17 gemeinsam mit dem Landgericht Stralsund und dem Sozialgericht Stralsund. Die auswärtigen Kammern in Neubrandenburg sind im Gebäude des ehemaligen Arbeitsgerichtes Neubrandenburg unter der Anschrift Südbahnstraße 8 a zu finden.
Übergeordnete Gerichte Dem Arbeitsgericht Stralsund sind das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.
Geschichte Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926RGBl. I S. 507 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Stettin entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Stettin als eines von zwei Landesarbeitsgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Stettin. In Stralsund entstand das Arbeitsgericht Stralsund. Sein Sprengel umfasste die Bezirke der Amtsgerichte Barth, Bergen auf Rügen, Demmin, Franzburg, Grimmen, Loitz, Stralsund und Treptow an der Rega. Es bestand jeweils eine Kammer für Arbeiter, für Angestellte und für Handwerk.Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, GS S. 97 f. (insb. S. 118), Digitalisat
Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst außer in Hamburg nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. In Stralsund wurde das Arbeitsgericht neu gebildet. In der DDR bestanden 1952 bis 1963 Arbeitsgerichte auf Kreis- und Bezirksebene. Nachdem diese 1963 in die Kreis- und Bezirksgerichte integriert worden waren, gab es keine gesonderten Arbeitsgerichte mehr.
Nach dem Zusammenbruch der DDR wurden mit dem Gerichtsstrukturgesetz vom 19. März 1991Gerichtsstrukturgesetz vom 19. März 1991, Digitalisat wieder Arbeitsgerichte geschaffen, und in Stralsund entstand das heutige Arbeitsgericht neu.
Siehe auch Liste deutscher Gerichte Liste der Gerichte des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Weblinks
Einzelnachweise
Stralsund Kategorie:Gericht (Stralsund) Stralsund Kategorie:Gerichtsgründung 1927 Kategorie:Aufgelöst 1945 Kategorie:Gerichtsgründung 1946 Kategorie:Aufgelöst 1963 Kategorie:Gerichtsgründung 1991