Deutsche Kolonien in Westafrika bestanden in Kamerun und Togo von 1884 bis 1919. Seltener wurde auch Deutsch-Südwestafrika darunter verstanden., Eintrag im Deutschen Koloniallexikon Band III, S. 704

Westafrikanische Kolonien baltischer und deutscher Länder vor 1871 mini|Deutsch-Westafrika um 1912: Togo und Kamerun (dunkelgrün), Deutsch-Südwestafrika (hellgrün) Das Herzogtum Kurland besaß 1651–1661 die Festung Fort Jacob, benannt nach Herzog Jakob Kettler, auf James Island am Gambia-Fluss. Gegen Ende des 17. Jahrhunderts existierte mit der Festung Groß Friedrichsburg ein weiterer deutschsprachiger Kolonialstützpunkt in Westafrika. Zu den brandenburgisch-preußischen Kolonien gehörten in Afrika ferner die Insel Arguin, die beiden Befestigungen Dorotheenschanze und Sophie-Louise-Schanze sowie ein Stützpunkt bei Takoradis.Andrea Weindl: Die Kurbrandenburger im ‘atlantischen System’: 1650–1720. Arbeitspapiere zur Lateinamerikaforschung II-03, Universität zu Köln, , S. 21 ff. (online als PDF, ca. 0,9 MB). Die Ambitionen der Brandenburgisch-Afrikanischen Compagnie endeten unter dem Druck der etablierten Kolonialmächte jedoch nach wenigen Jahrzehnten.

Nach dem Historiker Jürgen Luh waren die brandenburgisch-preußischen Kolonien zu keinem Zeitpunkt mit jenen des wilhelminischen Kaiserreiches vergleichbar. Groß Friedrichsburg umfasste zum Beispiel nur etwa 100 Hektar. Das kontrollierte Territorium endete im Umkreis von 500 Metern um das Fort.Jürgen Luh: Ein gescheiterter Triumphator, in: Zeit Geschichte. Nr. 1/2022, S. 28–32 (hier: S. 32).

Westafrikanische „Schutzgebiete“ mini|Faktorei der Firma Woermann in Kamerun. Seit den 1830er Jahren betrieben deutsche Unternehmer Handel mit Afrika und legten dort Faktoreien an. Einige dieser Wirtschaftsunternehmungen in Westafrika wurden schließlich Ansatzpunkte für die Gründung deutscher Kolonien.Percy Ernst Schramm: Deutschland und Übersee, Georg Westermann Verlag, Braunschweig 1950 mini|Deutsche Flaggenhissungen* an der Westküste Afrikas 1884/85*Auswahl; Nokki staatlich nicht anerkannt; Kapitaï und Koba sowie Mahin noch 1885 abgetreten Im 19. Jahrhundert wurden deutsche Handelshäuser – darunter C. Woermann, Jantzen & Thormählen, Wölber & Brohm und G. L. Gaiser – an der westafrikanischen Küste aktiv. Auch deutsche Missionare, etwa der Norddeutschen Mission, waren bereits in Westafrika vertreten. Nach Abschluss des Britisch-Französischen Abkommens über Abgrenzung ihrer Interessensphären in Westafrika von 1882 („Sierra-Leone-Convention“) drängten Hamburger Überseehändler darauf, ihre Handelsansprüche durch den Schutz des Deutschen Kaiserreiches abzusichern. Der deutsche Reichskanzler Otto von Bismarck bat aus diesem Anlass die Senate der norddeutschen Hansestädte um eine Stellungnahme, inwieweit hierdurch die deutsche Schifffahrt und der Handel in Westafrika betroffen seien. Im März und Juni 1883 unterbreitete Woermann dem Reichskanzler Pläne zur Gründung einer deutsch-westafrikanischen Handelskolonie, die Bismarck zunächst noch zurückhaltend aufnahm.Wolfgang J. Mommsen: Das Ringen um den nationalen Staat – Die Gründung und der innere Ausbau des deutschen Reiches unter Otto von Bismarck 1850 bis 1890. Geschichte Deutschlands, Band 7, Teil 1, Propyläen Verlag, Berlin 1993, ISBN 3-549-05817-9, S. 514f.

Gebietsgründungen mini|Die deutschen Besitzungen in West-Afrika (Karte von 1884) Im März 1884 wurde der deutsche Diplomat und Afrikaforscher Gustav Nachtigal zum Reichskommissar für die westafrikanische Küste ernannt.Chronologie zur Deutschen Kolonialgeschichte, Bundeszentrale für politische Bildung Nachtigal schiffte sich auf dem Kanonenboot Möwe ein und nahm im Juli 1884 Flaggenhissungen an mehreren Orten der westafrikanischen Küste vor: Bucht von BeninWolfgang Lauber (Hrsg.): Deutsche Architektur in Togo 1884–1914/L’Architecture allemande au Togo 1884–1914. Karl Krämer Verlag, Stuttgart 1993, S. 22, ISBN 3-7828-4017-8 Bagida Lome Togo Bucht von BiafraWilfried Westphal: Geschichte der deutschen Kolonien. Gondrom: Bindlach, 1991, S. 56, ISBN 3-8112-0905-1 Akwa-, Bell- und Dido-Town (benannt nach den Herrscherhäusern, die sich zuerst unterwarfen) Bimbia Malimba Klein-Batanga KribiBernd G. Längin: Die deutschen Kolonien – Schauplätze und Schicksale 1884–1918. Hamburg/Berlin/Bonn: Mittler, 2005, S. 70, ISBN 3-8132-0854-0

Auch die deutschen Gebietsansprüche in Südwestafrika wurden durch Nachtigal bestätigt. Ansprüche auf die westafrikanischen Gebiete Kapitaï und Koba sowie das MahinlandW. Schüßler: . In: Jahresberichte für deutsche Geschichte. Hrsg. v. Albert Brackmann u. Fritz Hartung. Leipzig: Koehler. 13. Jg. 1937–1939. Bd. XXI, S. 700f.; verfügbar gemacht durch die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften. ließ das Deutsche Reich 1885 zugunsten Frankreichs und Großbritanniens fallen. Zum Ausgleich wurden Gebietszuwächse in Kamerun ausgehandelt. So kam das an der Kamerunküste gelegene Victoria erst zum 28. März 1887 in deutsche Verwaltung, nachdem britische Rechte gegen deutsche Gebietsansprüche in Nigeria und Südafrika eingetauscht worden waren.Siegfried Passarge: Victoria, in: Heinrich Schnee (Hrsg.): Deutsches Kolonial-Lexikon, Band III, Quelle & Meyer, Leipzig 1920, S. 25. Dem Versuch Eduard Schulzes, Deutschland eine Kolonie bei Nokki am Kongo zu sichern, blieb die staatliche Unterstützung hingegen von vornherein versagt.Meyers Konversationslexikon, Korrespondenzblatt zum 1. Band, 4. Auflage, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, 1885–1892, S. 1023.

Im September 1884 stellte die deutsche Reichsregierung das Westafrikanische Kreuzergeschwader auf, das den erhobenen Gebietsansprüchen militärischen Nachdruck verlieh. Unter Admiral Eduard von Knorr schlug das Deutsche Reich Unruhen innerhalb der Duala-Clans in Kamerun gewaltsam nieder.

Anfangs handelte es sich noch nicht um geschlossene Kolonialgebiete, sondern um fragmentartige Küstenabschnitte mit offenem Hinterland. Nach der Berliner Kongokonferenz von 1884/85 trat Deutschland als Gastgeber auf und es zeichneten sich auch die Grenzen der deutschen „Schutzgebiete“ in Westafrika langsam ab.Brix Förster: Die Vertheilung Afrikas unter die europäischen Mächte, in: Die Gartenlaube, 1891, S. 698–703. (Artikel bei Wikisource) Expeditionen in das jeweilige Hinterland führten zur Anlage erster Stationen jenseits der Küste wie Baliburg und Jaunde in Kamerun oder Bismarckburg und Misahöhe in Togo. Die Ausdehnung ins Binnenland fand aber erst kurz nach 1900 ihren vorläufigen Abschluss, als die Residentur der Deutschen Tschadseeländer errichtet wurde.

Der erste Gouverneur von Kamerun, Julius von Soden, wurde zugleich zum Oberkommissar von Togo ernanntEintrag Soden, Julius in Deutsches Kolonial-Lexikon (1920), Band III, S. 369Horst Gründer: Geschichte der deutschen Kolonien. 5. Aufl., Paderborn: Schöningh/UTB, 2004, S. 85, ISBN 3-506-99415-8 (Buchvorschau bei Google Books), das aber zugleich einen eigenen Reichskommissar als Leiter hatteEintrag Falkenthal, Ernst in Deutsches Kolonial-Lexikon (1920), Band I, S. 598.

„Wettlauf“ zum Niger mini|300px|Kolonisation Westafrikas durch Deutschland (grün), Frankreich (blau) und Großbritannien (rot), 1882–1914

Neben dem Kongo galt der Niger im Wettlauf um Afrika als bedeutende Verkehrsader für die Kolonialisierung des Inlandes. Deutschland, Frankreich und Großbritannien machten sich im späten 19. Jahrhundert die Kontrolle über das Einzugsgebiet des Nigers streitig. Bereits 1885 war ein Versuch des deutschen Unternehmers Gottlieb Leonhard Gaiser gescheitert, im sogenannten Mahinland westlich des Nigerdeltas eine Kolonie zu gründen. Deutsche Händler hatten sich hiervon einen zollfreien Zugang zum oberen Niger erhofft.Hans-Ulrich Wehler: Bismarck und der Imperialismus. 4. Aufl., Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1976, ISBN 3-423-04187-0, S. 329. Zwar versuchte der Reisende Paul Staudinger auf der Niger-Benue-Expedition von 1885/86 Beziehungen mit Sokoto, Gando und anderen Herrschaftsgebieten aufzubauen, doch folgten hieraus keine Okkupationen. 1885 war auch das Vorhaben des Kaufmanns Friedrich Colin fehlgeschlagen, über eine Kolonie bei Kapitaï und Koba das Quellgebiet des Nigers zu erreichen.Norbert B. Wagner: Archiv des Deutschen Kolonialrechts (PDF; 1,9 MB) Brühl/Wesseling 2008, S. 153. 1894/95 wurde mit der Togo-Hinterlandexpedition – initiiert und finanziert durch das Togo-Komitee und geleitet von Hans Gruner – der Versuch unternommen, Gebiete am mittleren Niger zu erwerben. Dabei sollte Togo um ein Vielfaches seiner ursprünglichen Größe erweitert werden. Gruner und sein Begleiter Ernst von Carnap-Quernheimb bereisten den Niger und schlossen vermeintliche „Schutzverträge“ mit Oberhäuptern der Reiche Gando und Gurma ab.Beiden Verträgen mangelte es auch nach damaligen Maßstäben an Rechtsgültigkeit: In Gurma bestanden rivalisierende Herrschaftsansprüche unter den regionalen Oberhäuptern. Der Vertrag mit Gando wurde gar nachträglich manipuliert, indem eine einschränkende Textpassage entfernt wurde. (Hans Gruner, Peter Sebald (Hrsg.): Vormarsch zum Niger. Die Memoiren des Leiters der Togo-Hinterlandexpedition 1894/95. Edition Ost, Berlin 1997, ISBN 3-929161-07-9, S. 410f.) Zeitgleich bereisten aber auch französische und britische Vertreter die Gebiete und schlossen parallel „Verträge“ ab. Auch andere deutsche Vorstöße in Richtung Niger, z. B. durch Erich Kling, Gaston Thierry, Ludwig Wolf und Julius von Zech auf Neuhofen waren somit zum Scheitern verurteilt. Ohne Rücksicht auf das Verständnis und die Interessen der Einheimischen wurde das Einzugsgebiet des Nigers unter Frankreich und Großbritannien aufgeteilt. Deutschland konnte als Kompensation im Vertrag mit Frankreich von 1897 lediglich geringfügige Angliederungen und Grenzveränderungen um Togo aushandeln. Die Niger-Benue-Tschadsee-Expedition war kurz nach 1900 ein letzter Versuch, die deutsche Interessensphäre auf den Niger auszudehnen.

Deutsch-Westafrika Eine selten gebrauchte Bezeichnung für die beiden deutschen „Schutzgebiete“ war Deutsch-Westafrika.F. Karsch: Insekten von Baliburg (Deutsch-Westafrika), in: Entomologische Nachrichten, herausgegeben von dr. F. Karsch, 1892 Nr. 11, S. 161ff, Sonderdruck des Königlichen Museums für Naturkunde zu Berlin o. J.; via archive.org Üblicherweise waren damit Kamerun und Togo gemeint (anfangs informell auch Kamerungebiet und Togoland genannt).

Es gab nie eine administrative Einheit namens Deutsch-Westafrika. Das Obergericht in Buea (Kamerun) war als „Kaiserliches Obergericht der Schutzgebiete von Kamerun und Togo“Die deutsche Kolonial-Gesetzgebung (Berlin 1893, digitalisierte Kopie auf archive.org), Seite 187; §2,2 der „Dienstanweisung, betreffend der Ausübung der Gerichtsbarkeit in den Schutzgebieten von Kamerun und Togo“ für die Angelegenheiten der Weißen in beiden Kolonien zuständig (siehe auch: Gerichtsorganisation der ehemaligen deutschen Kolonien).

Teilgebiete Zwischen 1884 und 1919 waren folgende Teilgebiete in Westafrika unter deutscher Herrschaft (ohne Deutsch-Südwestafrika):Zu den Angaben in der Tabelle siehe auch Statistische Angaben zu den deutschen Kolonien Deutsches Historisches Museum