mini|„Sag Nein zu Burkas“: Forderung nach einem Burkaverbot in Newtown bei Sydney (2010) mini|Mit Burka (links) und Niqab (rechts) verschleierte Frauen in Afghanistan (2010) Als Verschleierungsverbot oder Verhüllungsverbot (in den Massenmedien und umgangssprachlich meist unzutreffend „Burkaverbot“ genannt) werden von einigen Staaten erlassene Gesetze bezeichnet. Die politische Diskussion bezieht sich dabei auf das religiös motivierte Tragen von Ganzkörperschleiern wie des Niqab oder der Burka; die Verbotsvorschriften richten sich aber meist generell gegen eine Gesichtsverhüllung an bestimmten Orten des öffentlichen Raums.

Von einem Verschleierungsverbot zu unterscheiden ist ein Kopftuchverbot.

Rechtliche Situation mini|Verbote 2025: In Tunesien wurde mit der Einführung des Code du statut personnel am 10. Januar 1957 das Tragen von Schleiern in Schulen verboten.

Das erste Land in Europa, das ein solches Gesetz verabschiedete, war im April 2010 Belgien. In Spanien befürwortete im Juni 2010 der Senat ein Verschleierungsverbot, das spanische Abgeordnetenhaus sprach sich allerdings mehrheitlich dagegen aus. Gleichwohl gibt es auf kommunaler Ebene, beispielsweise in katalanischen Städten, ein Verschleierungsverbot. Ab April 2011 trat auch in Frankreich und ab Januar 2012 in den Niederlanden ein entsprechendes Gesetz in Kraft.Französisches Gesetz "2010-1192":

Im Juli 2015 verabschiedete die Nationalversammlung Kameruns ein Verschleierungsverbot in der Öffentlichkeit. Der Tschad und die Republik Kongo hatten ein solches Gesetz kurz zuvor ebenfalls verabschiedet.

2016 verabschiedeten Bulgarien, Lettland und der Schweizer Kanton Tessin ein Verbot der Gesichtsverschleierung in der Öffentlichkeit. 2017 folgte Österreich mit dem Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz, 2018 Dänemark.

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages veröffentlichte 2012 ein Gutachten, laut dem in Deutschland ein generelles Verbot verfassungswidrig wäre. Im April 2014 entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Eilverfahren, dass das Tragen eines Niqabs in einer Schule untersagt werden kann. Am 1. Juli 2014 bestätigte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) das in Frankreich bestehende gesetzliche Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit. Bereits seit 1985 gilt in Deutschland im öffentlichen Raum nach des Versammlungsgesetzes ein Vermummungsverbot bei Demonstrationen.

Am 11. Juli 2017 erklärte auf eine Klage zweier Frauen hin der EGMR ein in Belgien geltendes Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum für rechtens. Ein solches Verbot sei „für eine demokratische Gesellschaft notwendig“; die „Rechte und Freiheiten“ Dritter würden damit geschützt.

Asien In Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan und Turkmenistan bestehen gesetzliche Verschleierungsverbote.

Sri Lanka Sri Lanka hat nach dem Terroranschlag am Ostersonntag 2019 ein Verbot gegen jede Art von Gesichtsschleier eingeführt. Das Verbot umfasst Gesichtsbedeckung, die Identifizierung verhindert.

Europa mini|Verbote 2025:

Belgien Seit Juli 2011 gilt in Belgien ein Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit. Verstöße können mit Geldbußen oder Haftstrafen bis zu sieben Tagen Gefängnis bestraft werden.

Bulgarien Die bulgarische Stadt Pasardschik beschloss im April 2016 erstmals ein Verbot zum Tragen gesichtsbedeckender Kleidung und Accessoires an allen öffentlichen Orten. Hierbei gehe es nicht um religiöse Diskriminierung, sondern um die Erhöhung der öffentlichen Sicherheit – so seien neben religiösen Gesichtsbedeckungen auch Masken von dem Verbot umfasst. Beim ersten Verstoß drohte eine Strafe von umgerechnet 250 Euro und im Wiederholungsfall 500 Euro. Die Regelung wurde im Roma-Viertel Istok kritisiert, wo Frauen Gesichtsschleier trugen. Laut eines Presseberichts hätten sie dafür eine Entlohnung von 150 Euro (300 Lewa) pro Monat von islamistischen Gruppierungen erhalten.

Im September 2016 wurde landesweit das Verbot der Gesichtsverschleierung in der Öffentlichkeit in Bulgarien eingeführt. Bei Verstößen sind Bußgelder von umgerechnet 100 EUR, im Wiederholungsfalle bis 750 EUR fällig.

Dänemark Seit dem 1. August 2018 gilt in Dänemark ein Verbot, Gesichtsschleier in der Öffentlichkeit zu tragen. Das Verbot gilt außer für Burka und Nikab auch für Hüte, Mützen, Schals, Masken, Helme und künstliche Bärte, welche das Gesicht stark verdecken. Das entsprechende Gesetz wurde vom dänischen Parlament am 31. Mai 2018 mit 75 zu 30 Stimmen angenommen. Das Bußgeld beträgt umgerechnet etwa 130 EUR, kann sich bei wiederholten Verstößen aber verzehnfachen.

Deutschland Seit 1985 gilt nach § 17a Abs. 2 Versammlungsgesetz ein Verbot, an Veranstaltungen teilzunehmen oder auf dem Weg dorthin in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern. Siehe auch unter Vermummungsverbot.

Am 15. Juni 2017 trat das Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften - Text, Änderungen, Begründungen () in Kraft. Es verbietet bei Ausübung des Dienstes, bei einer Tätigkeit mit unmittelbarem Dienstbezug, in Ausübung eines Amtes und Soldaten (auch während der Freizeit) an dienstlichen Orten das Gesicht zu verhüllen ( BBG, BeamtStG, SG). Wenn dienstliche oder gesundheitliche Gründe dies erfordern, gibt es z. T. Ausnahmen von den Verboten. Das Gesetz regelt auch die Mitwirkung bei der Identitätsfeststellung oder beim Lichtbildabgleich ( PAuswG, AufenthG). Mitglieder der Wahlorgane nach BWahlG dürfen während der Ausübung ihres Amtes ihr Gesicht nicht verhüllen. Wirkt ein Wähler auf Verlangen des Wahlvorstands nicht bei seiner Identifizierung mit, kann ihm die Stimmabgabe verweigert werden ( BWO).

Das Gesetz über Verbote der Gesichtsverhüllung in Bayern vom 12. Juli 2017 führte mit Wirkung vom 1. August 2017 entsprechende Bekleidungsregeln in das Bayerische Beamtengesetz ein (Art. 75 und 145 BayBG). Ebenso dürfen Mitglieder einer Hochschule in Hochschuleinrichtungen und bei Hochschulveranstaltungen ihr Gesicht grundsätzlich nicht verhüllen (Art. 18 Abs. 3 BayHSchG). Dasselbe gilt in der Schule und bei Schulveranstaltungen (Art. 56 Abs. 4 Satz 2 BayEUG) und für Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen während der Besuchszeit sowie für Tagespflegepersonen (Art. 9a BayKiBiG).

Kraftfahrer dürfen ihr Gesicht seit 19. Oktober 2017 nicht verhüllen oder verdecken ( Abs. 4 StVO).

Auf dem Parteitag der CSU im November 2015 verabschiedeten die Delegierten die Forderung nach einem gesetzlichen Verschleierungsverbot. Der FDP-Vorsitzende Christian Lindner und andere FDP-Politiker wie Alexander Graf Lambsdorff oder Wolfgang Kubicki forderten ein Verschleierungsverbot in der Öffentlichkeit. In der CDU forderten Politiker wie Julia Klöckner im September 2015 und Jens Spahn im November 2014 oder auch die CDU-Innenminister der Bundesländer, unter anderem Frank Henkel und Lorenz Caffier, in ihrer Berliner Erklärung vom 11. August 2016 ein Verschleierungsverbot. Dabei verglich Klöckner das Tragen eines Ganzkörperschleiers mit „Exhibitionismus“, was regional scharf kritisiert wurde. Die Partei AfD forderte in ihrem Grundsatzprogramm vom Mai 2016 ein gesetzliches Verbot der Vollverschleierung. Dagegen erklärten sich Bundespräsident Gauck im August 2016, Justizminister Maas im Dezember 2015 und Parteipolitiker auf Landesebene gegen ein Verbot der Vollverschleierung. Der Berliner Landesvorsitzende der Linken, Lederer, bezeichnete ein derartiges Verbot im August 2016 als „Integrationsbremse“; der Sonderberichterstatter der UNO, der deutsche katholische Theologe Heiner Bielefeldt, bezeichnete im April 2015 die entsprechende Gesetzgebung in Frankreich als eine, die die „burkatragende Frau als Opfer und zugleich als Störerin“ behandele, und daher als „ungereimt und nicht sinnvoll“. Der stellvertretende Ministerpräsident von Hessen, Tarek Al-Wazir, führte im August 2016 aus, man müsse überzeugen, statt mit dem Strafrecht zu drohen. Innenminister de Maizière äußerte im Dezember 2015 rechtliche Bedenken gegen eine gesetzliche Regelung. Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, Mazyek, sprach im Oktober 2015 von einer „Burkaisierung der Innenpolitik“. In Deutschland seien kaum vollverschleierte Frauen unterwegs. Der baden-württembergische Innenminister Strobl äußerte 2016, er halte ein Verbot der Vollverschleierung angesichts verfassungsrechtlicher Bedenken für nicht möglich. Im August 2016 brachten die Fraktionen der AfD in den Landtagen von Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, und Brandenburg fast identische Gesetzentwürfe zu landesrechtlichen Verschleierungsverboten ein. Angela Merkel forderte in ihrer CDU-Parteitagsrede vom 6. Dezember 2016 ein gesetzliches Vollverschleierungsverbot, wo dies gesetzlich möglich sei. Im Februar 2017 brachte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum Verbot der Verschleierung im öffentlichen Raum in den Bundestag ein.Entwurf eines Gesetzes zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung,

In Hessen ist das Tragen einer Vollverschleierung wie Niqab oder Burka an Schulen seit 2012 untersagt.

Am 13. März 2017 fand im Landtag von Baden-Württemberg eine Anhörung zum Gesetzesentwurf zur Gewährleistung offener Kommunikation und Identifizierbarkeit statt.

In Niedersachsen einigten sich Mitte Juli 2017 Politiker aller vier Landtagsfraktionen auf eine Änderung des Schulgesetzes, wonach Schüler und Schülerinnen „durch ihr Verhalten oder ihre Kleidung die Kommunikation mit den Beteiligten des Schullebens nicht in besonderer Weise erschweren dürfen“. Ein Gesichtsschleier erschwere die Kommunikation.

In Einzelfällen gibt es Probleme bei der Identitätsfeststellung auf Ämtern, wenn sich muslimische Frauen mit Vollverschleierung weigern, ihr Gesicht zu zeigen. So hat im April 2018 die Zurückweisung einer vollverschleierten Frau durch die Stadtverwaltung von Weinheim (Rhein-Neckar-Kreis) eine allgemeine Diskussion über die Akzeptanz des Gesichtsschleiers in Deutschland ausgelöst.

Im Februar 2020 gab die SPD-Bildungsministerin Stefanie Hubig bekannt, dass die Landesregierung Rheinland-Pfalz ein gesetzliches Verbot der Vollverschleierung in Schulen für Schüler erlassen werde. Ebenso kündigte im Februar 2020 ein solches gesetzliches Verbot in Schulen die SPD-Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot im Februar 2020 für das Bundesland Saarland an. Ebenso planen seit Februar 2020 SPD-Schulsenator Ties Rabe in Hamburg und die Jamaica-Koalition in Schleswig-Holstein ein gesetzliches Verschleierungsverbot für die Schulen zu erlassen.

Die Landesregierung Baden-Württembergs hat am 21. Juli 2020 beschlossen, dass es für Schüler nicht mehr erlaubt sei, mit Ganzkörperverhüllung in die Schule zu gehen. An Hochschulen sei die Lage komplizierter, deshalb habe man ein solches Verbot zunächst einmal für Schulen beschlossen.

In Nordrhein-Westfalen ist eine vollständige Gesichtsverhüllung an Schulen untersagt. Ein offenes Gesicht ist für die Kommunikation notwendig.

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