mini|Weiserfläche (Kontrollfläche) zur Beurteilung des Wildeinflusses auf die Naturverjüngung und die Begleitvegetation – man beachte das Fehlen jeder Vegetation außerhalb des Zaunes

Vegetationsgutachten, auch z. B. Verbissgutachten, Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung, Forstliches Gutachten zur Abschussplanung, Wildeinflussmonitoring oder Waldbauliches Gutachten genannt, erfassen regelmäßig den Einfluss durch Schalenwild auf die Waldverjüngung. Die Gutachten geben damit Antwort auf die Frage, ob die Wildbestände nachhaltig bewirtschaftet werden, so dass genug vitale Bäume in einer standortgerechten und klimastabilen Mischung nachwachsen können. Nur dann kann der Wald auch zukünftig seine vielen, auch gesetzlich festgelegten Funktionen erfüllen. Die Verbissintensität bei den jungen Waldbäumen und vor allem deren Veränderung über die Jahre ist ein Frühindikator für die Schädigung von Einzelbäumen, die Reduktion der Zahl der Bäume und die Entmischung der Verjüngung. In manchen Gutachten wird auch die Schädigung durch fegen, schlagen oder schälen erfasst. Fast immer werden weitere Faktoren, die die Menge und Zusammensetzung der Waldverjüngung oder die Verbissintensität beeinflussen können, erfasst. Die Bewertung der Situation erfolgt dann in Zusammenschau aller Daten. Die Gutachten sind ein wichtiger Maßstab für die Jagdplanung und die Erstellung von Abschussplänen. Besonders anschaulich zeigen kleine, gezäunte Kontrollflächen, dass neben den betrachteten Wirtschaftsbaumarten in der Regel eine große Vielfalt an Kräutern und Sträuchern wachsen. Sie werden meist stärker verbissen als die jungen Bäume und verschwinden dann ganz.

Eine solche Verjüngungsinventur ist eine besondere Form der Waldinventur. Sie ist ausdrücklich keine Wildschadenserhebung. Die absolute Höhe des Wildbestands wird weder geschätzt, erhoben oder abgeleitet noch bewertet.

Hintergrund und Zweck Das Bundeswaldgesetz, das Forstgesetz Österreichs und das Waldgesetz der Schweiz betonen die Multifunktionalität des Waldes. Wegen der „überragenden Bedeutung des Waldes für das Klima, den Wasserhaushalt, die Sauerstoffproduktion, die Nährstoffspeicherung und die biologische Vielfalt“ müssen Waldbesitzer ihre Wälder nachhaltig bewirtschaften. Dabei entscheidet sich in der Phase der Verjüngung für viele Jahrzehnte, aus welchen Einzelbäumen und Baumarten sich der zukünftige Wald zusammensetzen kann. In zahlreicher Naturverjüngung können sich einzelne Bäume und Baumarten durchsetzen, die mit dem geänderten Klima besser zurechtkommen. Sie können die Waldleistungen einschließlich Holzproduktion in der Zukunft am ehesten sichern. Das kann durch Saat oder Pflanzung von als klimastabil eingeschätzten Baumarten, die noch nicht im Bestand vorkommen, unterstützt werden.

Die Nachhaltigkeit der Forstwirtschaft wird u. a. durch die Forsteinrichtung beurteilt, die Nachhaltigkeit der Jagd durch Vegetationsgutachten in der Verjüngung. Wildbestände müssen im Sinne einer gesetzliche verankerten Hege den landeskulturellen Verhältnissen angepasst sein oder werden. Der Begriff „Landeskultur“ hat „insbesondere die über die forstbetriebliche Holzproduktion hinausgehenden Funktionen des Waldes … aus gesamtgesellschaftlicher Sicht zum Inhalt, aber auch die Lebensraumfunktion und den ökologischen Wert von anderen Vegetationsbeständen ….“ Wild ist ein natürlicher Bestandteil des Waldes und nimmt deshalb immer Einfluss auf die Verjüngung, vor allem durch Verbiss. Insbesondere Verbiss der Leittriebe schädigt die jungen Waldbäume. Allerdings sind Gehölzpflanzen in aller Regel nicht die Hauptnahrung von Hirsch, Reh und Gämse. Untersuchungen legen nahe, dass ausgerechnet vitale und wüchsige Jungbäume besonders stark verbissen werden. Sie fallen im Höhenwachstum gegenüber eigentlich weniger vitalen Bäumen zurück. Das bewirkt genau das Gegenteil der erforderlichen innerartlichen Auslese. Selektiver Verbiss durch Schalenwild verändert die Baumartenmischung in den Verjüngungen. Baumarten fallen völlig aus oder die Stammzahl wird reduziert. Oft genug trifft das die im Klimawandel oder für Schutzwälder geeigneten Baumarten. Bei hohen Schalenwilddichten können bevorzugt verbissene Baumarten wie die Tanne oder die Eichen komplett ausfallen. Zudem können ältere Bäume vom Schälen durch Rotwild betroffen sein. Auch fegen und schlagen schwächt Jungbäume oder sie sterben völlig ab. Das kann, mit zum Teil erheblichem zeitlichem Verzug, zu instabilen Beständen führen.

Rehe, Hirsche oder Gämsen sind nicht zählbar und es gibt kein allgemein anerkanntes Kriterium, welche Dichte in welchem Lebensraum sinnvoll wäre. Deshalb versucht man durch Verjüngungsgutachten objektive Daten zu erheben, mit deren Hilfe man auch die Nachhaltigkeit der jagdlichen Bewirtschaftung kontrollieren, bewerten und steuern kann. Die Gutachten sollen vorrangig die beiden Fragen beantworten ob sich genug vitale Bäume und ob sie sich in einer standortgerechten und klimastabilen Mischung verjüngen können. Verjüngungsgutachten helfen Probleme mit überhöhten Wildbeständen zu lokalisieren, ggf. die Ursachen zu analysieren, die Wirksamkeit von Maßnahmen zu evaluieren oder das Erreichen bestimmter Ziele zu überprüfen.

Sie sind die Grundlage für die Jagdplanung. Die meisten Bundesländer und Kantone sowie der Waldzertifizierer Forest Stewardship Council FSC Deutschland schreiben Verjüngungsgutachten zur Abschussplanung vor.

Verfahren Hauptquelle

Es gibt kein für alle Fragestellungen gleichermaßen geeignetes Verfahren. Denn die Wald-Wild-Wirklichkeit ist zu komplex. Das gewählte Inventurverfahren muss vielmehr zum Zweck passen. Die Sicherheit der Bewertung und Vorhersage steigt grundsätzlich, wenn Wiederholungsergebnisse aus früheren Erhebungen vorliegen und mit berücksichtigt werden. Dazu muss allerdings das einmal gewählte Verfahren konsequent beibehalten werden. In der Regel wird der Einfluss aller Schalenwildarten bei der Interpretation der Ergebnisse mit einbezogen.

Mit einem Gutachterlichen Überblick können Probleme auf ca. 100 ha lokalisiert werden. Es sind subjektive Verfahren, bei denen die ausführenden Förster die notwendigen Daten nach vorgegebenen Kriterien oft sogar im Rahmen ihrer sonstigen Arbeit erheben. Gutachterliche Stellungnahmen sind einfach und kostengünstig durchzuführen. Es fehlt ihnen aber oft an Transparenz und, wegen der Subjektivität, auch an Akzeptanz.

Mit im Hinblick auf Waldstruktur, standörtliche Gegebenheiten, Verbiss, vorkommende Wildarten und das Jagdregime repräsentativen Indikatorflächen analysiert man die Ursache von Problemen. Objektive Daten werden an einem systematischen Stichprobennetz auf einer Problemfläche erhoben. Hauptkriterien sind die Baumarten in verschiedenen Höhenstufen, Verbisshäufigkeit und Stammzahlen, also die Dichte der Verjüngung.

Mit flächendeckenden Stichprobeninventuren im Abstand vor 1 bis 4 Jahren können Probleme sowohl lokalisiert als auch analysiert werden. Die meisten Gitternetze decken 50 bis 150 ha ab. Pro Auswerteeinheit (also z. B. Hegegemeinschaft) müssen 30 bis 50 Probeflächen aufgenommen werden, damit die Ergebnisse statistisch abgesichert sind. Das Verfahren erlaubt keine Aussage über Sämlingsverbiss. Es ist das aufwändigste. Hessen gibt 2018 Kosten von 3,35 € je ha Wald an. Das ist im Vergleich zu möglichen Wildschäden verschwindend allerdings verschwindend gering. Flächendeckende Stichprobeninventuren sind allseits, ggf. sogar vor Gericht anerkannte Verfahren zur Abschussplanung und den meisten anderen Verfahren überlegen. Sie sollten durch gutachterliche Einschätzungen auf Revierebene ergänzt werden.

Traktflächen sind besondere Aufnahmeflächen mit i. d. R. rechteckigem Zuschnitt, in denen alle Bäume aufgenommen werden. Sie werden flächendeckend oder räumlich begrenzt zum Lokalisieren und Analysieren von Problemen eingesetzt. Der Aufwand ist höher als bei vergleichbaren Stichprobenverfahren.

Verjüngungs-Beobachtungsflächen sind vor allem Kontroll- und Schulungsflächen für Waldbesitzer und Jäger. Der betreuende Förster sowie Bewirtschafter und Jäger (in Absprache mit dem Förster) wählen eine aus deren jeweiliger Sicht geeignete Fläche aus. Die 3 Flächen werden von wiederauffindbaren Positionen aus fotografiert. In regelmäßigen Abständen von 2 bis 3 Jahren treffen sich die Beteiligten zur Analyse und Diskussion der Veränderungen.

Vergleichsflächenpaare, also die Kombination aus einer ungezäunten Fläche mit einer ansonsten möglichst gleichen Fläche mit Kontrollzaun („Weiserzaun“), zeigen hauptsächlich Probleme auf. Nur damit kann auch Sämlingsverbiss festgestellt werden kann. Die Entwicklung in einem Zaun, selbst wenn er für Hasen durchlässig ist, stellt keine natürliche Kontrollfläche dar, denn es wird jeglicher Wildeinfluss verhindert. Das Verfahren lenkt aber den Blick auf die Möglichkeiten und das Potential einer Fläche nicht nur im Hinblick auf die Baumarten, die sich verjüngen, sondern auch auf die natürliche Begleitvegetation mit ihrer ökologischen Vielfalt. Der Zeitverzug zwischen Ursache und möglicher Reaktion ist groß. Strittig ist bei diesem Verfahren immer wieder die Gleichheit der ausgewählten Flächen z. B. in Bezug auf Boden, Licht, Überschirmung, Exposition oder Begleitvegetation. Die Kosten für die Errichtung und den langfristigen Unterhalt der Zäune sind hoch. An manchen Stellen z. B. in Steil- und Lawinenlagenlagen, sind Bau und Unterhalt gar nicht möglich.

Bei allen Verfahren ist die Verbissintensität an den gängigen Wirtschaftsbaumarten die zentrale Inventurgröße. Aus Verbiss folgt oft erst Jahre oder Jahrzehnte später eine Entmischung der Verjüngung. Verbiss ist dagegen einfach und ohne zeitliche Verzögerung mess- und interpretierbar. Die Verbissintensität ist deshalb ein wichtiger Frühindikator. Manche Verfahren verwenden ausschließlich feste Grenzwerte. Wenn die Verbissintensität einzelner Baumarten ggf. in verschiedenen Höhenstufen innerhalb bestimmter Grenzen liegt, folgt daraus eine bestimmte Wertung der Situation.

Mittlerweile berücksichtigen viele Verfahren aber auch die Stammzahl, also die Dichte der Verjüngung. Denn wichtig ist, ob sich genügend vitale, standortgerechte Bäume und Baumarten in ausreichendem Anteil verjüngen können. In einigen Verfahren wird zusätzlich die Entmischung der Verjüngung in den verschiedenen Höhenstufen bewertet. Das ist die eigentliche Steuerungsgröße.

In die meisten Gutachten fließen viele weitere Faktoren ein. Das geht von der Baumartenzusammensetzung im Ausgangsbestand über Freizeitdruck, Boden- und Lichtverhältnisse, Schutzfunktionen oder Wald- und Agrarstrukturen bis zu Besitzverhältnissen oder landeskulturellen Eigenheiten. Der Einfluss von geeigneter oder ungeeigneter Jagdausübung oder der gemeldeten Abschusshöhe oder deren Veränderung wird allerdings nicht berücksichtigt.

Maßstab für die Bewertung des Wildeinflusses ist entweder das waldbauliche Ziel des Eigentümers oder die im jeweiligen Waldgesetz verankerten Verjüngungsziele. Letztlich ist das kein allzu großer Unterschied, denn ein Waldbesitzer muss sich bei seiner Bewirtschaftung an das jeweilige Waldgesetz halten.

Die Brauchbarkeit eines Verfahrens zeigt sich nicht zuletzt an der Akzeptanz durch die Beteiligten. Nur wenn die Verfahren transparent sind, alle Schritte von Waldbesitzern und Jägern mit verfolgt und die Interpretation nachvollzogen werden kann, werden die Beteiligten vor Ort den Empfehlungen überhaupt folgen.