mini|Gemeinsames Gebäude des Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichtes Schwerin (2014) Das Sozialgericht Schwerin ist ein Gericht der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Gerichtssitz und -bezirk

Das Sozialgericht hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Schwerin.§ 8 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013, GVOBl. M-V 1998, S. 444, 549.

Der Gerichtsbezirk umfasst das Gebiet der Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim sowie der kreisfreien Stadt Schwerin.§ 8 Abs. 4 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.

In bestimmten Angelegenheiten des Vertragsarztrechts ist das Gericht zuständig für den Bezirk des Landessozialgerichtes und damit für ganz Mecklenburg-Vorpommern.§ 1 der Verordnung über die Zuständigkeit der Sozialgerichte vom 15. Dezember 2004, GVOBl. M-V 2004, S. 569.

Gebäude Das Gericht befindet sich unter der Anschrift Wismarsche Straße 323a. Im selben Gebäude sind auch das Arbeitsgericht Schwerin und das Verwaltungsgericht Schwerin untergebracht.

Übergeordnete Gerichte Dem Sozialgericht Schwerin ist das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern mit Sitz in Neustrelitz übergeordnet. Dieses ist dem Bundessozialgericht in Kassel nachgeordnet.

Siehe auch Liste deutscher Gerichte Liste der Gerichte des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Weblinks

Einzelnachweise

Kategorie:Organisation (Schwerin) Schwerin