Abstrakte Normenkontrolle bezeichnet im Allgemeinen die im Verfassungsrecht vieler Länder vorgesehene höchstrichterliche Überprüfung einer Rechtsnorm auf die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht in Deutschland ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, siehe Verfassungsprozessrecht (Deutschland) #Abstrakte Normenkontrolle in Frankreich ein Verfahren vor dem Conseil constitutionnel, dem französischen Verfassungsgericht, siehe Conseil constitutionnel (Frankreich)#Kompetenzen in der Schweiz einen Oberbegriff für Normenkontrollverfahren, die nicht inzident erfolgen, siehe Abstrakte Normenkontrolle (Schweiz)

Siehe auch: Bundesverfassungsgericht#BvF: Abstrakte Normenkontrolle Normenkontrolle#Abstrakte Normenkontrolle