Helmold IV. von Plesse (* um 1230; † nach dem 1. Januar 1268 und vor dem 24. November 1269) entstammte einem edelfreien Geschlecht aus dem Stammesherzogtum Sachsen und gehörte der "älteren Linie" derer von und zu Plesse an. Helmold IV. war Mitbesitzer der Plesse, einer Höhenburg auf den Hügeln des oberen Leinetals zwischen Northeim und Göttingen. In seine Zeit fällt die Einrichtung einer Grablege für die Familienmitglieder in der Klosterkirche zu Höckelheim. Helmold IV. unterlag in Rechtsstreitigkeiten den Klosterkirchen von Osterode und Walkenried. Den Herzögen von Braunschweig-Lüneburg hatte er ein entgeltliches Beistandsversprechen gegeben.
Persönliche Verhältnisse Helmold IV. von Plesse wird in keiner Urkunde als Ritter bezeichnet. Er gehörte zur „älteren Linie“ der Herren von Plesse(n). Sein Großvater war Bernhard I. von Höckelheim/Plesse, sein Vater war der Ritter Poppo von Plesse.UBPlesse Nr. 169 Seine Mutter und seine Schwester hießen Mechtild.UBPlesse Nr. 141 Die Quellen geben nichts darüber her, ob Helmold IV. weitere Geschwister hatte. Er wurde in den 1230er Jahren geboren, denn in Urkunden der Zeit zwischen 1240 und 1244 wird er mehrfach als Kind erwähnt.UBPlesse Nrn. 117, 122-124, 126,129, 141 Im Jahr 1255 war Helmold IV. ungefähr fünfundzwanzig Jahre alt und noch nicht verheiratet, denn in einem Gerichtsverfahren wurde er mit „domicellus de Plesse Helmoldus“ angesprochen – die mittelalterliche Bezeichnung für einen jungen, ledigen Edelmann.UBPlesse Nr. 169 Drei Jahre später wechselte er die Anrede und nannte sich nun „Helmoldus die gracia nobilis de Plesse“.UBPlesse Nr. 180 Die von ihm gewählte Formulierung deutet an, dass er inzwischen geheiratet hatte. Seine Kinder ließ er auf die Namen Helmold V.,UBPlesse Nr. 294 Mechthild und SophieUBPlesse Nr. 297 von Plesse taufen. Helmold IV. wurde ungefähr neununddreißig Jahre alt. Er starb nach dem 1. Januar 1268,UBPlesse Nr. 229 aber vor dem 24. November 1269, denn an diesem Tag erwähnte sein Vetter Gottschalk III. von Plesse ihn nur noch seligen Angedenkens – „bone memorie“.UBPlesse Nr. 239
Grablege der Herren von Plesse in Höckelheim In die Zeit Helmolds IV. fällt, dass im Chor der Klosterkirche und in der Kapelle darunter die Grablege der Herren von Plesse eingerichtet wurde. Neuere Forschungen haben ergeben, dass die Kapelle kaum vor dem Jahr 1266 hergerichtet war.Lüken 2000 Seite 141–146 Wo bis dahin die Angehörigen des Geschlechts der Herren von Höckelheim/Plesse beigesetzt wurden, ist nicht überliefert. Als mögliche Plätze dafür kommen in Betracht: eine Gruft unter der Kapelle auf der Burg Plesse oder eine Beisetzung in der Kirche von Höckelheim.
Religiöse, familien-traditionelle und kirchenrechtliche Argumente sprechen für eine Beisetzung in Höckelheim, denn dort stand zufolge der Kloster-Stiftungsurkunde schon vor 1247 eine Kirche.UBPlesse Nr. 150 In ihr werden die Herren von Höckelheim/Plesse ihre Vorfahren grundsätzlich beigesetzt haben. Sven Lüken weist darauf hin, dass „die theologischen Vorstellungen des Mittelalters von der sozialen Verbundenheit der Lebenden und der Toten im Gedanken der … Gemeinschaft der Heiligen vielfältig zum Ausdruck“ kam und sich dies insbesondere in der Nähe von Lebensräumen und Begräbnisstätten gezeigt habe.Lüken 2000 Seite 141 Das gilt auch für die Übergangsgeneration, die Brüder Bernhard I. und Gottschalk I. von Höckelheim/Plesse und in noch stärkerem Maße gilt es für deren Söhne, die an Höckelheim – dem Ort der Nähe zu den Verstorbenen – so nachdrücklich zufolge der Stiftungsurkunde festhielten.UBPlesse Nr. 150 Weil aber die Grablege kaum vor dem Jahr 1266 fertiggestellt war, wurden Poppo und andere Familiensöhne mit ihren Frauen wohl zunächst weiterhin in ihrer Höckelheimer Patronatskirche beigesetzt. Helmold IV. von Plesse wird bereits in der Gruft bestattet worden sein, denn er starb nach ihrer Fertigstellung.
In Höckelheim findet man heute nur noch ein bescheidenes Zeugnis, das an das Kloster und Erbbegräbnis erinnert. Es ist ein in Stein gearbeitetes Basrelief aus vorreformatorischer Zeit, das die Jungfrau Maria mit dem Christuskind darstellt; in die Umschrift des Reliefs wurde das Wappen der Herren von Plesse eingearbeitet. Weit mehr Unterlagen sind in den Archiven erhalten geblieben. Karl-Heinz Bernotat hat diese Überlieferungen gesichtet und seine Arbeit mit dem Bemerken zusammengefasst, dass "das Kloster Höckelheim bis zum Ausgang des südniedersächsischen Zweiges der Herren von Plesse gewissermaßen ein zweites Herrschaftszentrum und der Ausdruck des Selbstverständnisses des Geschlechtes gewesen ist."Bernotat 1979 Seite 19–40 Alles, was wir heute über das Kloster wissen, wurde entweder im Jahr 1580 beschrieben und skizziert oder nach den verheerenden Bränden, die 1582 und 1587 über das Kloster hergefallen sind, in Bilder-Karten anschaulich erfasst. "Eine ähnlich gut dokumentierte Adelsgrablege des späten Mittelalters oder der frühen Neuzeit gibt es im weiteren Umfeld nicht." Nach der Überlieferung aus dem Jahr 1580 befanden sich keine Grabplatten oder Epitaphe mehr in dem Erbbegräbnis, die weiter als bis in das Jahr 1369 zurückreichten. Dort, wo man damals bei der Inventur auf noch ältere Zeugnisse hätte stoßen können, waren die Gräber schon eingefallen. Nur ein Wappen-Schlussstein im gotischen Gewölbe der unterirdischen Grabkapelle erinnerte noch an die Familie.
Von der Forschung wurde die Frage gestreift, ob nicht die Peter- und Paulskapelle auf der Plesse oder der Friedhof vor der Burg womöglich bis etwa 1266 für die Beisetzung der Herren von Plesse gedient haben könnten. Das ist aus dargelegten Gründen auszuschließen. Grabungsforschungen haben zwar ergeben, dass die erste Kapelle auf der Burg bereits zwischen 1150 und 1200 bestanden hat;Moritz 1984 Seite 77 Beweise für eine Gruft unter der Kapelle konnten bisher jedoch nicht vorgelegt werden. Außerdem ist kirchenrechtlich nicht zu belegen, dass es für die Burgkapelle überhaupt eine Begräbnisbefugnis gegeben hat. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass vor der Burg ein Friedhof lag, der urkundlich schon für das Jahr 1254 nachzuweisen ist,UBPlesse Nr. 164 denn die Beisetzungen dort können auch in die Zuständigkeit des Pfarrers der Kirche zu Eddigehausen gefallen sein.
Belästigung von Klöstern Es liegen zwei Urkunden vor, die der Nörtener Geistliche und Richter Sigebodo am 4. März 1255 ausfertigte.UBPlesse Nrn. 169, 170 Zufolge der Gerichtsakte ging es um ein Herausgabebegehren, das Helmold IV. gegen den Propst der Klosterkirche zu Osterode wegen des Zehnten in Eisdorf angestrengt hatte. Helmold IV. war der Meinung, dass ihm der Zehnte von Eisdorf zustünde, den der Propst in seinem Besitz hatte. Gerichtlich wurde die Sache in zwei Schritten abgearbeitet: Der Richter wies zunächst die Klage Helmolds IV. schnörkellos ab. Im zweiten Rechtsakt, wofür Sigebodo nur knapp sieben Zeilen und keine Zeugen benötigte, wurde der Klosterkirche der Zehnte in Eisdorf zugesprochen. Der Prozessakte ist nicht zu entnehmen, woraus der Zehnte in Eisdorf bestand. Wahrscheinlich unterschied er sich nicht wesentlich von ähnlichen Abgaben an Klöster oder weltliche Grundherren in anderen Orten. Beispielsweise stand den Herren von Plesse in ihren Dörfern der Feldzehnt zu, den sie in Naturalien erhielten: Hafer, Weizen, Gerste, Dinkel, Erbsen, Wicken und Bohnen. Dazu kamen der Zehnt an Hühnern, Gänsen, Schweinen und Lämmern.Scherwatzky 1914 Seite 49 Man ahnt, dass es in dem Gerichtsverfahren um keine Kleinigkeiten gegangen war. „Sibodo iudex ordinarius“ wollte mit dieser Sache zudem nicht nochmals beschäftigt werden, denn er drohte in seinem Urteil jedem – gemeint war damit natürlich Helmold IV. – mit dem Kirchenbann („excommunicationis et anathematis“), der das Kloster in seinen Besitzrechten künftig stören würde. Zweifellos kannte Helmold IV. von Plesse die kirchenrechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen eines Kirchenbanns: Wer derart verurteilt war, bekam beispielsweise keine Sakramente und verlor das Recht auf eine kirchliche Bestattung. Nur durch Buße, Beichte und empfindliche materielle Auflagen konnte man sich vom Bann befreien. Das musste am 31. Oktober 1282 beispielsweise Gottschalk III. von Plesse erfahren, als sich bei dem Erzbischof Werner von Mainz aus einer Exkommunikation befreien wollte: die Hälfte der Burg Ziegenberg, einhundert allodiale Hufen (!) in vier Dörfern und zehn Mark Zinsen waren die Strafe. Er bekam die Besitzungen zwar als Lehen zurück, war aber fortan nicht mehr deren Eigentümer.UBPlesse Nr. 286 Eine Exkommunikation löste bis 1555 die weltliche "Reichsacht" aus, in deren Folge zumeist der wirtschaftliche und politische Ruin des Gebannten eintrat.
Im Jahr 1258 – drei Jahre nach dem Prozess in Nörten – fiel Helmold IV. in ähnlicher Weise nochmals auf. Diesmal informierte der Ritter Basilius von Windhausen (alias von Osterode) den Herzog Albrecht I. von Braunschweig-Lüneburg, dass Helmold IV. das Kloster Walkenried in unberechtigterweise belästige. Der Ritter schrieb in dieser Sache gleichfalls an die Vögte von Seesen, Göttingen und Einbeck.UBPlesse Nrn. 184, 185 Der Vorfall hat eine länger zurückreichende Vorgeschichte, die in den 1220er Jahren mit Basilus von Windhausen im Westharz beginnt:Baumann 1980 Seite 51–63 Dort war der Ritter im Auftrag des Klosters Walkenried gewissermaßen als Aufkäufer von Liegenschaften oder Rechtstiteln an Liegenschaften tätig. Das Kloster verfolgte mit dieser Strategie das Ziel, unter der Flagge seiner "Grangie" Immedeshausen verschiedene Bergbau- und Hüttenbetriebe in der Region einzurichten – die Wälder lieferten dazu Holz, Holzkohle, Wasser und Erze. Zu den Akquisitionen des Klosters gehörten auch Güter zwischen Gittelde und Seesen sowie die Hälfte des Waldes Pandelbach.UBPlesse Nr. 69 In diesen Besitzungen waren die Herren von Plesse bisher Vasallen der Welfen.UBPlesse Nrn. 75, 76 Die durch Basilius von Windhausen eingefädelte, notariell ausgesprochen komplizierte Transaktion endete schließlich damit, dass die Herren von Plesse für die Hergabe ihres Lehens am Forst Pandelbach einige Tauschgüter in Sultheim (Wüstung nordwestlich von Northeim) zu Lehen erhielten.UBPlesse Nr. 76 Damit war das Kloster Walkenried in den Jahren 1224/1225 durchaus rechtmäßig in den Besitz des Forstes Pandelbach gekommen. So recht einsehen wollten dies die Herren von Plesse offenbar zunächst nicht und stritten um die Sache fast dreißig Jahre lang weiter; vielleicht taten sie es, weil sie zu spät erkannten, dass sie von den finanziellen Segnungen des Hüttenwesens im Harz gänzlich abgeschnitten waren. Schließlich verzichtete Ludolf II. von Plesse 1253 gezwungenermaßen auf einem Gerichtstag zu Papenhagen auf seine vermeintlichen Besitzrechte am Forst Padelbach zugunsten des Klosters Walkenried.UBPlesse Nr. 161 Aber als wäre immer noch nicht alles abschließend geregelt, belästigte sein Vetter Helmold IV. von Plesse das Kloster nochmals im Jahr 1258 in diesen Besitzrechten, so dass die Beschwerde des Ritters Basilius von Windhausen beim Herzog Albrecht I. von Braunschweig-Lüneburg durchaus ihre Berechtigung gehabt hat.
Ein bedingtes Beistandsversprechen