mini|Flagge auf deutschen ISAF-Fahrzeugen – die Beschriftung in Dari bedeutet Ālmān, „Deutschland“ mini|250px|Bundeswehrsoldaten mit Radfahrzeug Dingo in Afghanistan (2009), im Hintergrund ein deutscher Tornado-Jet
Der Bundeswehreinsatz in Afghanistan (auch Afghanistaneinsatz der Bundeswehr genannt) war ein Militäreinsatz der deutschen Bundeswehr als Teil einer internationalen Koalition im Rahmen des Krieges in Afghanistan von 2001 bis 2021. Mit Zeitweise rund 5300 eingesetzten deutschen Soldaten war er der bislang größte und mit 59 Toten der verlustreichste Auslandseinsatz der Bundeswehr.
Der Einsatz begann nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten und war durch UN-Resolutionen und Mandate des Deutschen Bundestags legitimiert. Nachdem die NATO als Reaktion auf die Anschläge erstmals den Bündnisfall beschlossen hatte, beteiligten sich deutsche Spezialkräfte ab Ende November 2001 am „Krieg gegen den Terror“, der im Rahmen der US-Operation Enduring Freedom (OEF) geführt wurde. Ab Januar 2002 wurde die Bundeswehr außerdem Teil der International Security Assistance Force (ISAF), deren Auftrag die sicherheitspolitische Stabilisierung Afghanistans war. Die deutsche Beteiligung an der OEF lief 2010 aus. Der deutsche Einsatz im Rahmen von ISAF wurde mit dem Jahreswechsel 2014/15 in die Ausbildungs- und Unterstützungsmission Resolute Support (RS) überführt. Nachdem die USA im April 2021 einen vollständigen Abzug ihrer Truppen angekündigt hatten, zog auch die Bundeswehr bis Juni 2021 aus Afghanistan ab. Im August 2021 waren während einer mehrtägigen Evakuierungsoperation erneut kurzzeitig deutsche Soldaten in Afghanistan im Einsatz.
Hintergrund Deutsche Aktivitäten in Afghanistan im 20. Jahrhundert
Dem Bundeswehreinsatz in Afghanistan ab 2001 gingen diverse deutsche Aktivitäten im 20. Jahrhundert voraus. So wurde Deutschland erstmals während des Ersten Weltkrieges in Afghanistan aktiv.Auswärtiges Amt: Vertreter des Deutschen Kaiserreiches versuchten während einer diplomatischen Expedition 1915/16 erfolglos, den afghanischen Emir dazu zu bewegen, sich den Mittelmächten anzuschließen und das benachbarte Britisch-Indien anzugreifen.
Die Weimarer Republik und später Hitlerdeutschland leisteten in Afghanistan Entwicklungshilfe zum Aufbau der Infrastruktur. Die Wehrmacht leistete außerdem Aufbauhilfe für das afghanische Militär. Eine Kommandoeinheit der Abwehr, des NS-deutschen Militärgeheimdienstes, führte zwischen 1941 und 1943 von Kabul aus Aktivitäten gegen Britisch-Indien.
Ab Ende 1954 führte die Bundesrepublik Deutschland die Beziehungen mit Afghanistan weiter und eröffnete hier 1955 die erste offizielle Auslandsvertretung außerhalb Europas. 1973 nahm die DDR diplomatische Beziehungen mit Afghanistan auf. Nach einem Putsch im gleichen Jahr rief Mohammed Daoud Khan die Republik Afghanistan aus und wandte sich der Sowjetunion zu. Darauf nahmen die bundesrepublikanischen Beziehungen ab und kamen in Folge der Saurrevolution 1978 und der sowjetischen Militärintervention ab 1979 ganz zum Erliegen. Gleichzeitig intensivierte die DDR ihre Beziehungen zu dem nun Demokratische Republik Afghanistan genannten, sozialistisch geführten Land. Der Schwerpunkt der DDR-Diplomatie lag auf Kooperation im Kultur- und Bildungsbereich, militärische und sicherheitspolitische Zusammenarbeit spielte eine Nebenrolle. Der Spiegel berichtete über die Verlegung von NVA-Soldaten nach Afghanistan 1981. Ab 1985 führte der bundesdeutsche Auslandsgeheimdienst BND in Afghanistan die Operation Sommerregen durch mit dem Ziel, dort sowjetische Waffen und Rüstungsmaterialien zu beschaffen und sie zur Analyse nach Deutschland zu bringen.
Anlass des Einsatzes
Im Verlauf eines seit 1989 andauernden Bürgerkrieges übernahmen die islamistischen Taliban 1996 die Macht in Afghanistan und errichteten dort ein Islamisches Emirat. Die Taliban machten Afghanistan zu einem Rückzugsort des islamistischen Terrornetzwerks Al-Qaida und weigerten sich, den Al-Qaida-Anführer Osama bin Laden an die Vereinigten Staaten auszuliefern.vgl. Steve Biedermann: Der Konflikt in Afghanistan und die UN. Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen, abgerufen am 21. Juni 2023.
Der Anlass (Casus Belli) für den Einsatz waren schließlich die von Al-Qaida verübten Terroranschläge am 11. September 2001 in den USA, bei denen fast 3000 Menschen getötet wurden. Die US-Regierung (Kabinett George W. Bush) rief als Reaktion den „Krieg gegen den Terror“ aus und begann am 7. Oktober 2001 die Operation Enduring Freedom (OEF) in verschiedenen Teilen Afrikas und Asiens, darunter Afghanistan, der sich Deutschland als Bündnispartner anschloss.Christian Schaller: Operation Enduring Freedom und das Recht auf Selbstverteidigung gegen Terroristen. Die Friedens-Warte 2011, 10 Jahre Krieg gegen den Terror, S. 111–137. Die USA beriefen sich dabei auf das Recht zur Selbstverteidigung nach Art. 51 der UN-Charta.Martin Kühnemund: Die Vereinten Nationen und der ‚Krieg gegen den Terrorismus.’ Neue Herausforderungen für das UN-System kollektiver Sicherheit. LMU München, Geschwister-Scholl-Institut, ohne Jahr.
Rechtsgrundlagen Anti-Terror-Operation Enduring Freedom In den Resolutionen 1368 (2001) vom 12. September 2001 und 1373 (2001) vom 28. September 2001 betrachtete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Terroranschläge vom 11. September 2001 in New York, Virginia und Pennsylvania als Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit.Resolution 1368 (2001) vom 12. September 2001. Resolutionen und Beschlüsse des Sicherheitsrats vom 1. Januar 2001 bis 31. Juli 2002, abgerufen am 24. Juni 2023. Ebenfalls am 12. September 2001 beschloss der NATO-Rat, dass der Angriff auf die Vereinigten Staaten bei Vorliegen entsprechender Ermittlungsergebnisse als eine Aktion angesehen wird, die unter Art. 5 des NATO-Vertrags fällt. Der Deutsche Bundestag beschloss am 16. November 2001 gem. Abs. 2 GG, dass deutsche Streitkräfte im Rahmen ihrer Beistandsverpflichtung mit den USA und den anderen Staaten der sog. Anti-Terror-Koalition bei der militärischen Bekämpfung des internationalen Terrorismus zusammenarbeiten und sich für die Dauer von zunächst 12 Monaten an der Operation Enduring Freedom beteiligen.vgl. Deutscher Bundestag, Stenographischer Bericht, 202. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. November 2001. Abstimmungsergebnis, S. 19893: „Abgegebene Stimmen 662. Mit Ja haben gestimmt 336. Mit Nein haben gestimmt 326, Enthaltungen keine.“ Dafür sollten bis zu 3.900 Soldaten mit entsprechender Ausrüstung bereitgestellt werden, darunter ABC-Abwehrkräfte (ca. 800 Soldaten), Sanitätskräfte (ca. 250 Soldaten), Spezialkräfte (ca. 100 Soldaten), Lufttransportkräfte (ca. 500 Soldaten), Seestreitkräfte einschließlich Seeluftstreitkräfte (ca. 1800 Soldaten) sowie die erforderlichen Unterstützungskräfte (ca. 450 Soldaten).vgl. Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Artikels51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Artikels5 des Nordatlantikvertrags sowie der Resolution 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen Antrag der Bundesregierung, BT-Drs. 14/7296 vom 7. November 2001, S. 3 f.
In Verbindung mit der Abstimmung hatte der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder dem Bundestag die Vertrauensfrage nach Abs. 1 GG gestellt.Antrag des Bundeskanzlers gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes. BT-Drs. 14/7440 vom 13. November 2001.
Aufstellung der International Security Assistance Force (ISAF) Die Bonner Vereinbarung vom 5. Dezember 2001 war Grundlage für die Resolution 1386 (2001) vom 20. Dezember 2001 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, der noch im selben Monat die Aufstellung der International Security Assistance Force (ISAF) beschloss. Der Deutsche Bundestag erteilte am 22. Dezember 2001 das Mandat für die Beteiligung der Bundeswehr am ISAF-Einsatz. Am 8. Januar 2002 wurden die ersten deutschen Vorauskräfte nach Afghanistan in Marsch gesetzt. Das Zuständigkeitsgebiet des an ISAF beteiligten Deutschen Einsatzkontingentes umfasste zunächst nur die afghanische Hauptstadt Kabul und Umgebung.Überblick über die Auslandseinsätze der Bundeswehr. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Sachstand vom 15. November 2006, S. 7 f.
Der Einsatz war zunächst auf sechs Monate befristet und hatte das Ziel, wie in Anhang I zur Bonner Vereinbarung vorgesehen, die vorläufigen Staatsorgane Afghanistans bei der Aufrechterhaltung der Sicherheit in Kabul und seiner Umgebung so zu unterstützen, dass sowohl die vorläufige afghanische Regierung als auch Personal der Vereinten Nationen in einem sicheren Umfeld arbeiten können.Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan auf Grundlage der Resolutionen 1386 (2001), 1383 (2001) und 1378 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen Antrag der Bundesregierung, BT-Drs. 14/7930 vom 21. Dezember 2001, S. 3 ff.Deutscher Bundestag, Stenographischer Bericht 210. Sitzung. Berlin, Sonnabend, den 22. Dezember 2001. Abstimmungsergebnis, S. 20849: „ Abgegebene Stimmen 581. Mit Ja haben gestimmt 538, mit Nein haben gestimmt 35, Enthaltungen 8.“
Die Bundeswehr beteiligte sich letztlich mit bis zu 5.350 Soldatinnen und Soldaten am ISAF-Einsatz. Für Deutschland weitete sich der Einsatz damit zum größten in der Geschichte der Bundeswehr aus.
Deutschland war im März 2011 mit ungefähr 5300 Soldaten der Bundeswehr aufgrund eines Kontingentwechsels im Einsatz.Unterrichtung der Öffentlichkeit Zusätzlich wurden ab März 2011 einige AWACS-Besatzungen als Teil der flexiblen Reserve nach Afghanistan verlegt. Am 28. Februar 2014 wurde das letzte Mandat mit einer Laufzeit von zehn Monaten beschlossen. Mit dem Auslaufen der Resolution 2120 (2013) des UN-Sicherheitsrates sowie des Operationsplans (OPLAN) der NATO liefen zudem die Rechtsgrundlagen für den ISAF-Einsatz aus.Resolution 2120 (2013) (pdf S. 8, 10. Oktober 2013) Ende 2014 endete der NATO-geführte ISAF-Einsatz in Afghanistan.
Der Bundestag hatte wiederholt der Fortsetzung der Beteiligung am ISAF-Einsatz zugestimmt.vgl. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Der Afghanistan-Einsatz 2001–2021. Eine sicherheitspolitische Chronologie. Ausarbeitung vom 20. Januar 2022.
Am 26. Februar 2010 stimmte der Deutsche Bundestag einer Verlängerung des Afghanistan-Mandats bis Ende Februar 2011 zu. In der namentlichen Abstimmung votierten 429 von 586 Abgeordneten für das neue Mandat, 111 lehnten es ab und 46 enthielten sich. Das Mandat sah vor, dass das Bundeswehrkontingent auf bis zu 5000 Soldaten aufgestockt werden kann, dazu kamen 350 Soldaten als flexible Reserve für besondere Anforderungen.Bundestag beschließt Truppenaufstockung Spiegel Online, 26. Februar 2010. Am 28. Januar 2011 wurde das Mandat mit einer Mehrheit von 72,5 % der Stimmen aller Bundestagsabgeordneten um ein weiteres Jahr verlängert.Bundestag verlängert Einsatz in Afghanistan. Stern, 28. Januar 2011.
Am 26. Januar 2012 stimmte der Deutsche Bundestag in seiner 155. Plenarsitzung einer Verlängerung des Afghanistan-Mandats um ein weiteres Jahr zu. Für den Antrag der Bundesregierung (Kabinett Merkel II) zur „Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (International Security Assistance Force, ISAF) unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolution 1386(2001) und folgender Resolutionen, zuletzt Resolution 2011(2011) vom 12. Oktober 2011 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen“ votierten in namentlicher Abstimmung 424 von 569 Abgeordneten (abgegebene Stimmen), 107 lehnten ihn ab und 38 enthielten sich.
Anfang 2014 erneuerte der Bundestag das Mandat für Afghanistan bis zum Ende des Jahres 2014.Bundeswehr: Kabinett billigt weiteres Afghanistan-Mandat, Berliner Zeitung.