mini|Der Hutewald Ivenacker Eichen, das erste Nationale Naturmonument mini|Die Bruchhauser Steine, zweites Nationales Naturmonument mini|Blick von der Thüringer Warte auf das Grüne Band Thüringen, das dritte Nationale Naturmonument
Nationales Naturmonument (NNM) ist eine Kategorie für Schutzgebiete im Natur- und Landschaftsschutz in Deutschland. Laut Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) handelt es sich um „rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, die 1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen und 2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit von herausragender Bedeutung sind“.
Die Kategorie Nationales Naturmonument wurde im Juni 2009 vom Bundesgesetzgeber geschaffen und erlangte im März 2010 mit dem Inkrafttreten des neuen Bundesnaturschutzgesetzes Gültigkeit. Die Ivenacker Eichen wurden im August 2016 das erste Nationale Naturmonument. Seither erhielten neun weitere Schutzgebiete diesen Status.
Hintergrund Der Schutzgebietstyp „Nationales Naturmonument“ lehnt sich an die IUCN-Kategorie III an. Nach der Definition der IUCN (International Union for Conservation of Nature and Natural Resources) werden mit Kategorie-III-Schutzgebieten Naturdenkmale geschützt, beispielsweise ein Tiefseeberg, eine Höhle oder ein alter Hain.
International gab schon länger bestehende Vorbilder, insbesondere die National Monuments in den Vereinigten Staaten, eine Schutzkategorie, die 1906 gesetzlich geschaffen wurde. Im selben Jahr wurde das Devils Tower National Monument in Wyoming das erste National Monument in den USA.Institut für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen, Landespflege Freiburg, Institut für Naturschutzökologie und Landschaftsmanagement (Hrsg.): Nationale Naturmonumente. Endbericht. Tübingen 2014, S. 17 f. Eine ähnliche Kategorie in der Schweiz sind die „Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung“, die zusammen mit Landschaften dieses Rangs im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung erfasst werden. In Tschechien wurden 1992 sechs Kategorien für Naturschutzgebiete gesetzlich definiert, darunter die Kategorie „Nationales Naturdenkmal“ (tschechisch národní přírodní památka).
Am 19. Juni 2009 beschloss der Deutsche Bundestag die Einführung der Kategorie „Nationales Naturmonument“ in das Bundesnaturschutzgesetz.Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages am 19. Juni 2009: Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege, online auf umwelt-online.de, siehe dort die Änderung zu § 24 (4) unter p). Die neue Gesetzesfassung trat am 1. März 2010 in Kraft. Seither behandelt BNatSchG nicht nur Nationalparks, sondern auch Nationale Naturmonumente.
Am 5. August 2009 vereinbarte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel mit dem Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz in Mecklenburg-Vorpommern Till Backhaus, die Insel Vilm zum ersten Nationalen Naturmonument zu ernennen,Bundesumweltminister Gabriel und Landesminister Backhaus wollen Insel Vilm zum ersten Nationalen Naturmonument ernennen Bundesamt für Naturschutz, 5. August 2009. das Vorhaben wurde jedoch nicht realisiert. Am 20. August 2009 schlug Gabriel vor, das Grüne Band Deutschland als Nationales Naturmonument auszuweisen.Gabriel: Grünes Band soll Nationales Naturerbe werden Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Pressemitteilung, 20. August 2009. Dieser Vorschlag wurde später in mehreren Bundesländern realisiert, zuerst im Dezember 2018 in Thüringen (siehe Liste).
Ausweisung und Management Die Ausweisung erfolgt durch Gesetz, Verordnung oder Satzung der jeweils für das Gebiet örtlich zuständigen Landesregierung, aber im Unterschied zu anderen Schutzgebietskategorien ist wie bei Nationalparks das Benehmen mit den zuständigen Bundesministerien erforderlich ( Abs. 2 und 5 BNatSchG). Im Gesetzestext werden diese Bundesministerien mit den damaligen Bezeichnungen genannt (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur).
Laut dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist die Erstellung eines Managementplans dringend zu empfehlen, da von starkem Andrang von Besuchern auszugehen ist. Der Managementplan sollte Aspekte wie Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, Nutzung und Besucherführung regeln. Das Bundesamt für Naturschutz empfiehlt ein regelmäßiges Monitoring des Managementplans, eine eigene Verwaltung zumindest bei den größeren Schutzgebieten und eine angemessene Öffentlichkeitsarbeit im Blick auf Information, Dokumentation und Präsentation.Nationale Naturmonumente in Deutschland Bundesamt für Naturschutz.
Unterschiede zum Naturdenkmal Die Definitionen des Nationalen Naturmonuments und des Naturdenkmals im Bundesnaturschutzgesetz sind auf den ersten Blick sehr ähnlich. In den nachfolgenden Zitaten wurden einige Unterstreichungen hinzugefügt, um auf Unterschiede hinzuweisen.
Nationale Naturmonumente ( Abs. 4 Satz 1 BNatSchG):
Naturdenkmäler ( Abs. 1 BNatSchG):
An den unterstrichenen Textstellen sind folgende Unterschiede zu erkennen: Nur bei den Nationalen Naturmonumenten ist „national“ Teil der Benennung. Sie sollen wie Nationalparks eine nationale Bedeutung haben. Dem entspricht die abschließende Formulierung „von herausragender Bedeutung“. Naturdenkmäler haben zumeist nur eine lokale oder regionale Bedeutung. Nationale Naturmonumente sind „Gebiete“, also flächenhaft. Naturdenkmäler müssen dagegen keine Flächen sein, es können auch „Einzelschöpfungen der Natur“ sein. Dazu zählen etwa einzelne Bäume wie die Uetersener Blutbuche. Falls Naturdenkmäler flächenhaft sind, ist die Fläche auf maximal fünf Hektar begrenzt. Nationale Naturmonumente sind größer. Von den bisher acht Nationalen Naturmonumenten hat das kleinste 24 Hektar Fläche, das größte 8084 Hektar (siehe unten in der Liste). Nur bei den Nationalen Naturmonumenten werden unter den möglichen Gründen für die Bedeutung des Schutzgutes auch „kulturhistorische“ Gründe genannt. Diese liegen zum Beispiel vor, wenn sich ein bedeutendes Kulturdenkmal auf dem Gelände befindet. In diesem Fall hat das Gebiet neben dem Naturwert auch einen Kulturwert, es soll aber „gesamthaft“ einen hohen Naturwert haben. Bei den Nationalen Naturmonumenten ist Punkt 1 mit Punkt 2 durch „und“ verbunden, das heißt, beide Punkte müssen zutreffen. Bei den Naturdenkmälern wird die Verbindung durch „oder“ hergestellt, das heißt, es genügt, dass einer der beiden Punkte zutrifft.
Liste Aktuell gibt es zehn Nationale Naturmonumente in Deutschland (Stand April 2026). Referenz zu den Flächenangaben: Bundesamt für Naturschutz.Nationale Naturmonumente in Deutschland. Von: Bundesamt für Naturschutz (BfN), Abschnitt Übersicht.
Bezeichnung Fläche (ha) Bundesland Ausweisung Grundlage Ivenacker Eichen 75 Mecklenburg-Vorpommern Ivenacker Eichen sind erstes Nationales Naturmonument in Deutschland Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums, 4. August 2016. Verordnung Bruchhauser Steine 24 Nordrhein-Westfalen Die Bruchhauser Steine sind Nationales Naturmonument stiftung-bruchhauser-steine.de. Verordnung Grünes Band Thüringen 6.500 Thüringen Das Grüne Band Thüringen – Nationales Naturmonument Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz. Maßgeblich ist das Inkrafttreten des Gesetzes am 19. Dezember 2018. Gesetz Kluterthöhlensystem 30 Nordrhein-Westfalen Ennepetal: Kluterthöhle wird Nationales Naturmonument. Auf: WDR, 2. April 2019. Verordnung Grünes Band Sachsen-Anhalt 4.754 Sachsen-Anhalt Grünes-Band-Gesetz Sachsen-Anhalt vom 28. Oktober 2019, gültig ab 9. November 2019 landesrecht.sachsen-anhalt.de Gesetz Weltenburger Enge 197 Bayern Verordnung über das Nationale Naturmonument "Weltenburger Enge" vom 11. Februar 2020. Verordnung Grünes Band Brandenburg 1.632 Brandenburg Grünes Band Brandenburg Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Brandenburg Verordnung Grünes Band Hessen 8.084 Hessen Gesetz zum Nationalen Naturmonument Grünes Band Hessen vom 26. Januar 2023. Veröffentlicht in: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Nr. 4/2023, 8. Februar 2023 (PDF; 657 KB), siehe PDF-Seite 7. Gesetz Luisenburg-Felsenlabyrinth Wunsiedel 90 Bayern Verordnung über das Nationale Naturmonument Luisenburg-Felsenlabyrinth Wunsiedel (NNMLuWunV) vom 12. Januar 2026. Verordnung Grünes Band Sachsen 761 Sachsen Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Festsetzung des Nationalen Naturmonuments "Grünes Band Sachsen" (Naturmonumentverordnung – NatMonVO) vom 31. März 2026. Verordnung
Weblinks
Nationale Naturmonumente. Von: Bundesamt für Naturschutz (BfN). Vorstellung der Schutzgebiete nach BNatSchG. Nationale Naturmonumente. Was ist ein Nationales Naturmonument? Von: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (BayStMUV).
Einzelnachweise
Kategorie:Schutzkategorie (Umwelt- und Naturschutz) Kategorie:Umwelt- und Naturschutz (Deutschland)