Ein Menschenversuch, auch Humanexperiment, ist ein wissenschaftliches Experiment an einem oder mehreren Menschen.
Bei der Zulassung neuer Medikamente spielen Menschenversuche in klinischen Studien eine wichtige Rolle. Dort stehen Tests an freiwilligen Menschen mit an letzter Stelle des Zulassungsprozesses, da Erkenntnisse von Tierversuchen nur begrenzt auf Menschen übertragbar sind. Medizinische Menschenversuche werden in unserer Gesellschaft an Freiwilligen durchgeführt.
In der Geschichte finden sich zahlreiche Beispiele von Versuchen gegen den Willen von Menschen oder ohne deren Wissen bzw. nach bewusst unzureichender Information.
Ein Spezialfall ist der medizinische Selbstversuch, bei dem z. B. ein Mediziner die Wirkung und etwaige Gefährlichkeit einer neuen Substanz an sich selbst erprobt. In der vorindustriellen Zeit war dies eine wichtige Methode der Ärzte und Forscher, die Medizin weiterzuentwickeln.
Heutige medizinische Forschung Bei Neuzulassungen von Arzneimitteln sind Menschenversuche zulässig und vorgeschrieben, bevor ein Medikament in größerem Maßstab auf dem allgemeinen pharmazeutischen Markt gehandelt werden darf.
Da bei einem Menschenversuch die Versuchsperson, ein Mensch, als Objekt betrachtet wird, handelt es sich nicht um einen wertfrei zu verwendenden wissenschaftlichen Begriff, sondern seine Verwendung muss im gesellschaftlichen, speziell strafrechtlichen, ethischen und historischen Kontext betrachtet werden. Ethisch und rechtlich anerkannt wird im Allgemeinen ein Menschenversuch, wenn die einsichtsfähige Versuchsperson dem Experiment freiwillig zustimmt und umfassend über mögliche Folgen aufgeklärt wurde. Jedoch ist dies nur eine erste, keineswegs hinreichende Voraussetzung (siehe Sittenwidrigkeit).
Menschenversuche werden allgemein als für den medizinischen Fortschritt notwendig erachtet. So werden beispielsweise im Fachgebiet Infektiologie experimentelle Infektionen von Freiwilligen mit Influenza-Viren und Plasmodien zur Entwicklung von Medikamenten und Impfstoffen gegen Virus-Grippe und Malaria durchgeführt.
Ethische und strafrechtliche Problematik Ein moralisches Problem ist die Tatsache, dass fast ausschließlich Personen mit niedrigem Einkommen bereit sind, ihre Gesundheit in klinischen Studien der Phase I zu gefährden, da nur für sie die Aufwandsentschädigung eine ausreichende Motivation darstellt. Würde man die klinischen Phase-I-Studien tatsächlich ohne großen finanziellen Anreiz, also ideell, betreiben, würde sich eine Mangelsituation ähnlich der bei der Blutspende oder der Organspende einstellen und die Neuentwicklung beträchtlich verlangsamen.
In einer Grauzone befinden sich aktuell dem Menschenversuch verwandte Fälle, in denen Vertrauenspersonen, oft Ärzte, Menschen in Extremsituationen, insbesondere Soldaten oder Leistungssportlern (siehe Doping), Wirkstoffe verabreichen, ohne über deren Wirkung genau aufzuklären bzw. deren Gefährlichkeit oder Nebenwirkungen gar nicht hinreichend gesichert sind. Geschieht dies systematisch, kann die Grenze zum (uninformierten) Menschenversuch überschritten sein. Die oft in solchen Fällen eingeholte „Zustimmung“ ist in der Regel von unvollständiger Information des Betroffenen und besonderen Abhängigkeiten, von der Selbsttäuschung bis zum Zwang, gekennzeichnet. Schwierig ist ebenfalls die Abgrenzung zum Heilversuch. Neben der Studienplanung und Probandenrekrutierung unterliegt auch die Studienpublikation impliziten und expliziten medizinethischen Normen.Heiner Fangerau: Ethik der medizinischen Forschung. In: Schulz, Steigleder, Fangerau, Paul (Hrsg.): Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin. Eine Einführung. Suhrkamp: Frankfurt 2006, S. 283–300.
Unter Umständen ist bei einem Menschenversuch der Tatbestand der Körperverletzung erfüllt (siehe auch § 223 und Folgende im deutschen StGB).
Die ungefragte und unkontrollierbare Einführung neuer Technologien (z. B. Mobilfunk) oder genetisch modifizierter Nahrungsmittel wird von deren Kritikern als Menschenversuch bezeichnet.
Wenige Quellen gibt es zu Menschenversuchen, die im Rahmen von Rüstungsforschung stattfinden und etwa Tests zur Giftigkeit von Chemie- oder zur Infektiosität von biologischen Waffen enthalten, sowie die Auswirkung von Radioaktivität, Ultraschall oder starken elektromagnetischen Feldern auf den menschlichen Körper untersuchen. Auch aktuelle tatsächliche Kriegsführung hat Elemente von Menschenversuchen, wenn die Wirkung, Nebenwirkung und Effektivität neuartiger Waffensysteme auf eigene und gegnerische Kombattanten und Zivilisten nicht ausreichend bekannt ist oder sogar bewusst erprobt wird (z. B. Uranmunition).
Seit den Nürnberger Prozessen werden internationale Richtlinien für die Durchführung und Zulässigkeit von Menschenversuchen erarbeitet. Sowohl die sich wandelnden Erkenntnisse und Möglichkeiten der Medizin als auch die öffentlichen Debatten über deren Legitimität führen seitdem zu regelmäßig revidierten Fassungen ethischer Standards. Insbesondere die aktuelle Bioethik-Debatte über humangenetische Experimente hat mittlerweile die gesamtkulturelle Relevanz des Themas verdeutlicht.
Schutz vor unrechtmäßigen Menschenversuchen Menschenversuche wurden und werden besonders häufig an Menschen ausgeführt, die sich kaum dagegen wehren können und/oder sich in einer besonderen Zwangs- bzw. Notlage befinden. Dies sind z. B. Strafgefangene, schwer Kranke, psychisch Kranke, Menschen mit Behinderung oder andere Personen, die einer zwangsmäßigen Verwaltung ausgesetzt sind.
Der Schutz vor Menschenexperimenten betrifft dabei elementare Menschenrechte wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Die Organisation Alliance for Human Research Protection setzt sich für die Menschenrechte von Menschenversuchen ausgesetzten Menschen ein.
Geschichte der Menschenversuche Medizinische Menschenversuche sind seit der Antike überliefert, waren nach dem Mittelalter ein Begleiter des neuzeitlichen Wandels in der Medizin und wurden im 19. Jahrhundert erstmals Gegenstand öffentlicher Kritik. Eine besondere Rolle spielten sie in den Euthanasie- und Rassenhygiene-Programmen während der Zeit des Nationalsozialismus. Hier kam es zu einer hohen Anzahl staatlich organisierter und ausführlich dokumentierter Versuchsreihen an Menschen, deren Leben als „unwert“ betrachtet wurde.
Vorgeschichte Archäologische Funde aus prähistorischer Zeit belegen zwar medizinische Eingriffe am menschlichen Körper, wie etwa Trepanationen, es wird jedoch angenommen, dass das Vorgehen eher mythisch-religiös – und damit vorwissenschaftlich – intendiert war. Zudem ist es oft schwer, medizinische Eingriffe deutlich von rituellen Opfergaben abzugrenzen.
Antike Will man unter medizinischen Menschenversuchen grundsätzlich nur wissenschaftlich geführte Experimente einordnen, so markiert nach heutiger Auffassung die Antike um 500 v. Chr. den historischen Ausgangspunkt. Medizinisches Leitbild der Antike war die Humoralpathologie des Hippokrates. Diese „Vier-Säfte-Lehre“ fand ihre Entsprechung in der Vier-Elemente-Lehre und manifestierte sich für viele Jahrhunderte im kulturellen Überbau sowohl der Griechen als auch der Römer. Demnach entsprachen sich auch alle Lebewesen in der Natur einander. So kam es, dass die Untersuchungsergebnisse von Krankheitsverläufen bei Tieren analog auf den Menschen übertragen wurden. Lange Zeit sah man daher keine Notwendigkeit für Experimente am Menschen und beschränkte sich auf Tierversuche und Nekropsien. Die ethischen Leitlinien des Hippokratischen Eides führten wohl auch eher zu Zurückhaltung in Sachen Menschenversuche.
Erst mit Aristoteles ist die Auffassung überliefert, dass auch Untersuchungen am lebenden Menschen zum Verständnis von Krankheiten nötig seien, da sich der tote Leib so sehr ändere, dass die Ergebnisse nicht auf Lebendige übertragbar seien. Die ersten systematischen Vivisektionen begannen wahrscheinlich im hellenistischen Alexandria zum Ende des 4. Jahrhunderts v. Chr.
Vier Jahrhunderte später klagten römische Historiker die zwei alexandrinischen Wissenschaftler Herophilus und Eristratus an, sie hätten bis zu 600 Menschen bei lebendigem Leibe seziert. Vermutlich dienten diese Versuche dem besseren Verständnis der menschlichen Anatomie.
Auch schien ein Staatsoberhaupt in Pergamon 137 v. Chr. Verbrecher zum Studium der Wirkung von Giftpflanzen verwendet zu haben.
Ebenso gibt es Berichte über Experimente römischer Ärzte: So ist ein römisches Schriftstück aus dem zweiten Jahrhundert n. Chr. erhalten, in dem ein Arzt versprach, einen von zwei hoffnungslos kranken Zwillingen zu retten, wenn er den anderen dazu vivisezieren dürfe.
Mittelalter und Renaissance Mit dem Untergang des Römischen Reiches im 5. Jahrhundert und der wachsenden Vorherrschaft des Christentums kam es in Europa für viele Jahrhunderte zum Stillstand in den Naturwissenschaften. Während einzelne christliche Theologen die antike Medizin als heidnisch ablehnten, pflegten andere, darunter Cassiodor, Bischof Isidor von Sevilla und der Autor der Verteidigung im Lorscher Arzneibuch (um 795) medizinisches Wissen als Pflicht der Nächstenliebe. Ärzte waren mit wenigen Ausnahmen Mönche oder Priester, die eher studierende als praktizierende Mediziner waren, da sie bei Ausübung ihrer Kunst mit einer Exkommunikation rechnen mussten. Die antike Humoralpathologie, die Mensch und Kosmos untrennbar miteinander verband, blieb Bestandteil des christlichen Welt- und Menschenbildes. Die Zurückhaltung gegenüber Sektionen war bis ins 13. Jahrhundert stark ausgeprägt.
Nachdem man der Pestepidemie im 14. Jahrhundert hilflos gegenüberstand, begann man in der Renaissance mit einer Rückbesinnung auf eine weltliche medizinische Forschung. An die Ärzte wurden neue ethische Forderungen gestellt, wie beispielsweise in der Constitutio Criminalis Karls V. aus dem Jahre 1532 formuliert. Sie unterstrichen die Verantwortung des Arztes für fahrlässige und vorsätzliche Tötung von Patienten. Die Vivisektion blieb hingegen auch weiterhin verboten.
Versuche an zum Tode verurteilten Gefangenen waren erlaubt und mancherorts üblich. Untersucht wurde dabei zumeist die Wirkung von Pflanzengiften und das Erproben möglicher Gegengifte. So ist etwa ein Experiment aus dem 16. Jahrhundert überliefert, bei dem die hohe Toxizität des Blauen Eisenhutes nachgewiesen wurde.
Neuzeit bis zur preußischen Anweisung 1900 In der Mitte des 18. Jahrhunderts wurden medizinische Menschenversuche in Preußen „das dominante empirische Beweismittel …, das die Erkenntnisweise der modernen Medizin bis in die Gegenwart prägt.“ Mit staatlicher Zustimmung und Unterstützung wurde der „Zugriff auf sozial deklassierte Gruppen“ gebilligt und „erfolgte nun auch auf lebende Personen in einem zuvor nicht gekannten Ausmaß.“ Befördert durch den wissenschaftlichen Rassismus hatte es zuvor eine Expansion in der „Arbeit“ an Leichen sozial Deklassierter, die als Erkenntnisobjekte dienten, gegeben. Im Zentrum stand hier das Theatrum Anatomicum der Königlich-Preußischen Akademie der Wissenschaften zu Berlin, eine Präparatensammlung, die als Spektakel für die Eliten diente.
Wie bei der Präparation dienten nun „Menschen aus der Armutsbevölkerung – Insassen von Gefängnissen, Irrenanstalten, Gebär-, Siechen-, Waisen- und Armenhäusern – sowie aus Kolonialgebieten … als Objekte medizinischer Erkenntnisgewinnung, ohne deren Verdinglichung die Entwicklung der modernen Medizin des 19. und 20. Jahrhunderts undenkbar gewesen wäre.“Anna Bergmann (2005): Tödliche Menschenexperimente in Kolonialgebieten. Die Lepraforschung des Arztes Eduard Arning auf Hawaii 1883–1886. In: Ulrich van der Heyden, Joachim Zeller (Hg.) „… Macht und Anteil an der Weltherrschaft.“ Berlin und der deutsche Kolonialismus. Seite 143.