Max Nadler (* 9. Mai 1880; † Oktober 1946 vermisst) war ein deutscher Jurist.

Leben Nadler promovierte 1902 an der Universität Rostock und wechselte unmittelbar im Anschluss in den Justizdienst als Richter.Mitteilung der Schriftleitung „Dr. Nadler wird 60 Jahre alt“ des Amtsblatts des Reichsjustizministeriums Deutsche Justiz in Heft 20 vom 17. Mai 1940, S. 579 1921 wurde er zum Kammergerichtsrat und 1932 zum Senatspräsidenten beim Kammergericht in Berlin ernannt.

Nadler trat zum 1. Mai 1933 der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 2.640.318).Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/30011313Lothar Gruchmann: Justiz im Dritten Reich 1933–1940. Anpassung und Unterwerfung in der Ära Gürtner. München, Oldenbourg Verlag, 3. Auflage 2001, S. 219.

Im Juni 1933 wurde er vom preußischen Justizminister Hanns Kerrl zum Ministerialdirektor, dem die Leitung der Personalabteilung oblag, im Preußischen Justizministerium ernannt, und wechselte zum 1. April 1935 in das Reichsministerium der Justiz. Im Justizministerium leitete Nadler die Abteilung I (Personalwesen und Gerichtsorganisation).

Zusammen mit dem Reichsminister Franz Gürtner handhabte er die von der Parteiführung gewünschte Einleitung von Verfahren gegen Richter wegen „unehrenhafter“ Gesinnung so restriktiv wie möglich und erwirkte 1939 von der Reichskanzlei die Bestätigung, dass in Fällen gegensätzlicher Auffassung von Justiz und Parteiführung bei der Einleitung solcher Verfahren, kein Zwang bestand, „eine Entscheidung Hitlers herbeizuführen“.Lothar Gruchmann: Justiz im Dritten Reich 1933–1940. München, 3. Auflage 2001, S. 203 Er nahm am 23./24. April 1941 an der„Schlegelberger-Konferenz“ im Haus der Flieger in Berlin teil, an der die höchsten Juristen des Deutschen Reiches durch den Tagungsleiter Franz Schlegelberger sowie Viktor Brack und Werner Heyde über die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ mittels Gas unter Aufsicht der Zentraldienststelle T4 informiert wurden.Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. 2. Auflage. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 2007, S. 427 Im Zuge der von Staatssekretär Curt Rothenberger vorangetriebenen „personellen Erneuerung“ im Justizministerium musste Nadler, der zu diesem Zeitpunkt nach den Angaben von Susanne Schott nicht Mitglied der NSDAP war,Susanne Schott: Curt Rothenberger – eine politische Biographie. S. 123. am 4. September 1942 seinen Abschied einreichen.

Nadler war ständiger Mitarbeiter der Juristischen Rundschau. Daneben veröffentlichte er mehrere Kommentare.

Werke Grundbuch- und Aufwertungsfragen. – Berlin : Sack, 1926 Nachlaßwesen. – Berlin : Vahlen, 1928 (mit Reinhold Fechner) Aufwertungsstundungsgesetz: Kommentar zu dem Gesetz über die Fälligkeit und Verzinsung der Aufwertungshypotheken. – Berlin: Heymann, 1930 Deutsches Beamtengesetz. – Berlin : de Gruyter, 1937 (mit Hermann Wittland, Kuno Ruppert) Deutsches Beamtenrecht. – Berlin : Stilke, 1937 (mit Hermann Wittland)

Literatur Herrmann A. L. Degener (Hrsg.): Degeners Wer ist’s? Degener, Berlin 1935. Lothar Gruchmann: Justiz im Dritten Reich 1933-1940. Anpassung und Unterwerfung in der Ära Gürtner. München, Oldenbourg Verlag, 3. Auflage 2001, ISBN 978-3-486-53833-5. Susanne Schott: Curt Rothenberger – eine politische Biographie Universität Halle, Halle/Saale 2001, .

Einzelnachweise

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