Orden im religiösen Wortgebrauch sind durch Ordensregel bestimmte Gemeinschaften von Männern oder Frauen, die sich durch ein Gelübde an ihre Lebensform binden und ein geistliches Leben in Gruppen führen, zumeist in einem Kloster.

In der römisch-katholischen Kirche werden die alten Orden, in denen die Ordensmitglieder feierliche Gelübde ablegen, von den später gegründeten Kongregationen unterschieden, deren Mitglieder einfache Gelübde ablegen und in der Regel nicht in der Klausur eines Klosters leben.

Orden sind dabei solche, die älter als 700 Jahre sind. Hierzu zählen die monastischen Orden, geistliche Ritterorden, Bettelorden und Regularkanoniker. Die Mitglieder von Kongregationen werden als Ordensschwestern oder, wenn sie nicht Kleriker sind, als Ordensbrüder bezeichnet. Angehörige der monastischen Orden sind dagegen Mönche oder Nonnen. Regularkanoniker nennt man Chorherren.

Im Codex Iuris Canonici (CIC) von 1917 wurde zwischen Orden und Kongregationen unterschieden. Im CIC von 1983 wird diese Unterscheidung nicht mehr ausdrücklich angeführt. Orden und Kongregationen werden nun einheitlich als Ordensinstitute bezeichnet; diesbezügliche Regelungen finden sich in den . Zusammen mit den Säkularinstituten () bilden sie die Institute des geweihten Lebens ().

Siehe auch Ordensgemeinschaft Literatur Karl Suso Frank: Geschichte des christlichen Mönchtums. 6. Auflage, Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt, Darmstadt 2010, ISBN 978-3-534-23389-2. Daniel Tibi: Ordensrecht. Einführung in Rechtslage und Rechtsfragen. EOS, St. Ottilien 2023. ISBN 978-3-8306-8208-0. Weblinks Dikasterium für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens

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