Die auf Roma bezogene Politik der Europäischen Union zielt auf eine verstärkte soziale Einbeziehung und Teilhabe bestimmter unter den Dachbegriff „Roma“ zu fassender Personengruppen wie der Kalderasch, der Lovara, der Sinti oder der Aschkali innerhalb der Europäischen Union sowie auf die Bekämpfung ihrer Ausgrenzung und Diskriminierung. Teils beziehen sich Stellungnahmen und Maßnahmen der Europäischen Union und anderer europäischer Institutionen ausdrücklich auch auf „Fahrende“.
Weder national noch für die EU noch weltweit lassen sich Zahl und Bevölkerungsanteile der Roma seriös beziffern. Die existierenden Schätzungen veranschaulichen den Sachverhalt. Angaben aus anerkannter Quelle für die globale Zahl der Roma reichen von zwei bis zwölf Millionen. Beheimatet sind sie in allen 28 EU-Mitgliedstaaten.
Die EU und ihre Mitgliedstaaten tragen angesichts der in der Charta der Grundrechte festgelegten Werte eine besondere Verantwortung für die Verbesserung der Lage der Roma. Sie sind innerhalb ihrer jeweiligen, sich ergänzenden Zuständigkeitsbereiche gemeinsam für die Integration der Roma verantwortlich. Bezüglich der Lage und der Integration der Roma verfügt die Europäische Union über keine einheitliche Strategie oder Politik, vielmehr werden vielfältige Bemühungen um eine Verbesserung der Situation der Roma durch mehrere Akteure durchgeführt und koordiniert.
Der Europäischen Kommission zufolge sollten Roma-Aspekte systematisch in allen einschlägigen europäischen und nationalen Politikbereichen berücksichtigt werden. Fortschritte bei der Integration der Roma sollen nicht mit einer Segregation einhergehen, sondern vielmehr zu einer besseren Integration aller ethnischen Minderheiten beitragen. Das schließe eine Förderung für Konzepte, die die spezielle Situation der Roma-Gemeinschaften in den Mitgliedstaaten berücksichtigen, nicht aus.
Begriffe In Strategiepapieren und Diskussionen der EU wird der Ausdruck „Roma“ weit gefasst und steht „im Zusammenhang mit einer Vielfalt von Personengruppen […], die sich als Roma, Zigeuner, Fahrende, Manouches, Aschkali, Sinti sowie durch andere Titel bezeichnen“. Europäische Organisationen verwenden im politischen Diskurs um Minderheiten den Ausdruck „Roma“ oftmals als einen Dachbegriff, der weiter gefasst ist als die Ethnie der Roma, teils auch in der Form „Roma und Fahrende“. Dies trifft auch für die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) zu. In ihren Berichten verwendet die FRA das Wort „Roma“ ausdrücklich als Dachbegriff, wobei sie in einem Bericht von 2009 „Roma, Sinti, Zigeuner, Jenische, Traveller etc., sowie ihre Untergruppen“, einschloss; im März 2010 wurde diese Definition ohne den Zusatz „etc.“ verwendet, und im Faktenblatt des FRA vom August 2010 heißt es: „Der Begriff „Roma“ wird als Dachbegriff für Personengruppen verwendet, die sich in ihren kulturellen Eigenschaften mehr oder weniger ähneln, wie die Roma, Sinti, Traveller, Aschkali und Calé. Diese Gruppen haben zudem eine gemeinsame Geschichte einer dauerhaften Ausgrenzung in europäischen Gesellschaften.“ Während die EU und die mit ihr verbundenen Institutionen den Dachbegriff unscharf, aber weit interpretieren, beschränken sich einzelne Befragungen der FRA aus Kostengründen auf einen kleineren Personenkreis. Der Europarat verwendet den Ausdruck „Roma und/oder Fahrende“ als Dachbegriff für Roma, Sinti, Kalé, Fahrende und diesen zugehörige Gruppen.
„Roma“ ist zugleich ein politischer Begriff, wie er auch seit den 1960er Jahren ein Dachbegriff im vorherrschenden Diskurs globaler Roma-Aktivisten verwendet wird. Die Unsicherheit der Schätzung der Zahl der Roma ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass keine Einigkeit herrscht, welche Bevölkerungsgruppen zu den Roma zu zählen seien. Zählte man nur diejenigen Gruppen dazu, in denen Romanes oder eine Variante davon gesprochen wird, läge die Personenzahl bei schätzungsweise nur einem Drittel der Zahl, die offiziell von EU-Institutionen angegeben wird. Unabhängig von der Art der Schätzung wird jedoch davon ausgegangen, dass die verschiedenen, unter dem Dachbegriff Roma zusammengefassten Bevölkerungsgruppen die größte ethnische Minderheit Europas bilden.
Grundlage Zu den Grundlagen der Roma-Politik gehören Artikel 13 des Vertrags der Europäischen Gemeinschaft, die Richtlinie 2000/43/EG zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse und die Richtlinie 2000/78/EG zur Gleichbehandlung im Bereich der Beschäftigung.
Die Europäische Kommission hebt mit Bezug auf Planungen für den Zeitraum von 2007 bis 2013 hervor, dass eine Integration der Roma maßgeblich zur Unterstützung der Lissabon-Ziele und der Kohäsion beitragen könne. Sie wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Europäische Rat im Jahr 2006 die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung insbesondere von jungen Menschen, Frauen, älteren Arbeitnehmern, Menschen mit Behinderungen, legalen Zuwanderern und Minderheiten empfahl. Die Kommission stellte zudem in Aussicht, die Integration der Roma in den Rahmen des Programms Europa 2020 zu stellen.
Aktivitäten und Stellungnahmen der EU und ihrer Mitgliedstaaten
Das Europäische Parlament verfasste seit 1984 zahlreiche Entschließungen, die in Gänze oder zu einem wesentlichen Teil die Situation der Roma betreffen, und der Rat der Europäischen Union verfasste seit 1989 mehrere Entschließungen (siehe Infobox).Valeriu Nicolae, Hannah Slavik (Hrsg.): Roma Diplomacy. Idebate Press, DiploFoundation, 2007, ISBN 978-1-932716-33-7 (englisch). Introduction, S. 1.
In einer 1989 verfassten Entschließung des Rats der Europäischen Union wurde die Absicht bekundet, Maßnahmen zur Beseitigung der Haupthindernisse für den Zugang der Kinder von Sinti und Roma und Fahrenden zur Schulausbildung zu treffen. Maßnahmen der Gemeinschaft auf dem Gebiet der schulischen Betreuung für die Roma wurden zugleich in Koordination mit derjenigen weiterer nichtsesshafter Bevölkerungsgruppen betrachtet, insbesondere mit denjenigen für die der Kinder von Binnenschiffern, Zirkusangehörigen und Schaustellern.
Besondere Dringlichkeit nahm das Thema der Diskriminierungen gegen Roma in Europa im Zusammenhang mit der EU-Osterweiterung anlässlich der Beitrittsverhandlungen mit den neuen Mitgliedstaaten auf der Basis der Kopenhagener Kriterien an. Gegenüber den Beitrittsländern machte die EU konkrete Erwartungen bezüglich des Schutzes von Minderheiten, insbesondere der Roma, und der Diskriminierungsbekämpfung geltend. So unterzeichneten und ratifizierten alle neuen Mitgliedstaaten außer Lettland das Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten, obwohl dieses noch nicht von allen alten Mitgliedstaaten unterzeichnet oder ratifiziert worden war; zudem waren sie verpflichtet, die Richtlinie 2000/43/EG in nationales Recht umzusetzen, obwohl diesbezüglich große Variationen in den alten Mitgliedstaaten weiterbestehen.Peter Vermeersch, Melanie H. Ram: The Roma. In: Bernd Rechel (Hrsg.): Minority rights in Central and Eastern Europe, BASEES/Routledge series on Russian and East European Studies, 2009, (erstveröffentlicht 2008), ISBN 978-0-203-88365-5, S. 61–74, S. 63 f. Nach innen, unter bestehenden EU-Mitgliedstaaten, wird weniger Druck zum Abbau von Diskriminierungen ausgeübt, zumal die Kompetenzen der EU im Bereich Minderheitenschutz begrenzt sind. Vertreter der Rechte von Minderheiten kritisieren, dass die EU beim Minderheitenschutz mit zweierlei Maß messe.
Empfehlungen des EU-Network of Independent Experts on Fundamental Rights Im Jahr 2004 empfahl das EU-Network of Independent Experts on Fundamental Rights, welches auf Ersuchen des Europäischen Parlaments von der Europäischen Kommission geschaffen worden war, eine speziell auf die Integration der Roma ausgerichtete Richtlinie zu erlassen. Sie bezeichnete dies als den wichtigsten Beitrag zum Schutz von Minderheiten, den die Europäische Gemeinschaft im Rahmen ihrer bestehenden Möglichkeiten leisten könne. Dies sei auch aus dem Grund wichtig, dass die Richtlinie 2000/43/EG eine Diskriminierung, etwa bei der Ausstellung von Dokumenten durch die Verwaltung, nicht wirksam verhindere. Das EU-Network wies zugleich darauf hin, dass Roma in einigen Politikbereichen nicht als Zielgruppe erkannt werden. So würden die Roma in vielen Mitgliedstaaten weder für Strategien zum lebenslangen Lernen noch für nationale Beschäftigungspläne als Zielgruppe berücksichtigt. Es empfahl der Europäischen Kommission zudem die Einrichtung einer ständigen Koordinierungsausschusses für Roma-Fragen, die Ernennung von Verbindungsbeamten in der Europäischen Kommission, die Zuweisung einer zentralen Verantwortung für Roma an mindestens ein Mitglied der Kommission sowie die Einrichtung einer gesamteuropäischen steering group für Roma-Fragen, welche relevante Organe der EU, die OSZE, Regierungen der Mitgliedstaaten, Vertreter von Roma-Initiativen wie der Roma-Dekade oder des European Roma Forum sowie Vertreter relevanter Nichtregierungsorganisationen umfassen solle.
Roma-Dekade Im Jahr 2005 unterzeichneten zwölf der EU-Staaten die Decade of Roma Inclusion 2005–2015 („Roma-Dekade“), die aus einer Initiative der Soros-Stiftung hervorging. Diese Staaten verpflichteten sich dadurch, ihre Bemühungen zur Beseitigung der Diskriminierung der Roma zu verstärken. Die Roma-Dekade wird von der Weltbank und der EU gefördert. Im Zusammenhang mit der Roma-Dekade wurde 2005 der Roma Education Fund (REF) gegründet, der sich zum Ziel setzt, die Kluft zwischen den Bildungserfolgen von Roma und Nicht-Roma zu schließen. Der REF unterstützt Programme für eine Bildung hoher Qualität für Roma, insbesondere für den Abbau der Segregation bestehender Schulsysteme. Die Mittel für den REF stammen von der Weltbank, dem Open Society Institute und weiteren Sponsoren.
Das Europäische Parlament verfasste am 28. April 2005 eine Resolution zur Lage der Roma. Darin wies sie darauf hin, „dass der Holocaust an den Roma entsprechend der Schwere der Nazi-Verbrechen, deren Ziel es war, die Roma in Europa physisch zu vernichten, voll anerkannt werden muss“ und „dass eine große Anzahl von Roma Opfer des Kriegs und ethnischer Säuberungen in verschiedenen Teilgebieten des ehemaligen Jugoslawiens waren und dort weiterhin Opfer von Verfolgung sind“. Des Weiteren verurteilte sie die Diskriminierung der Roma und forderte den Rat, die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Kandidatenländer auf, die Anerkennung der Roma als europäische Minderheit in Erwägung zu ziehen. Die Kommission solle das Anliegen der Roma auf gesamteuropäischer Ebene behandeln.
Am 1. Juni 2006 folgte eine Resolution zur Lage der Roma-Frauen in der Europäischen Union. Das Parlament wies darauf hin, dass Roma-Frauen zu den „am stärksten gefährdeten Gruppen und Individuen in den Mitgliedstaaten sowie den Beitritts- und Kandidatenländern“ zählten und sie mit „extremer Diskriminierung“ konfrontiert würden. In der Entschließung wurden Mehrfachdiskriminierung und Menschenrechtsverletzungen gegenüber diesen Frauen hervorgehoben und eine Reihe von Gegenmaßnahmen empfohlen.
Gründung des Netzwerks EURoma Im Juni 2007 einigten sich Vertreter von 12 EU-Mitgliedstaaten, ein europäisches staatenübergreifendes Netzwerk zu schaffen, um eine bessere Verwendung von Geldern der Strukturfonds für die Roma zu ermöglichen. Das daraufhin gegründete Netzwerk EURoma, in dessen Managementkomitee auch ein Repräsentant der Europäischen Kommission Mitglied ist, umfasst drei Arbeitsgruppen zu den Themen sozialer Inklusion, Beschäftigung und Bildung.
Forderung des Europaparlaments nach einer europäischen Rahmenstrategie