Die kommunale Gebietsreform in Nordrhein-Westfalen wurde in zwei großen Phasen ab dem Jahr 1966 durchgeführt und fand ihren weitgehenden Abschluss am 1. Januar 1975, als die sechs letzten umfangreichen Gesetze zur Gebietsreform in den Ballungsräumen des Landes in Kraft traten.Sabine Mecking: Bürgerwille und Gebietsreform. Demokratieentwicklung und Neuordnung von Staat und Gesellschaft in Nordrhein-Westfalen 1965-2000 (= Studien zur Zeitgeschichte, Bd. 85), Oldenbourg, München 2012, ISBN 978-3-486-70314-6. Die Ämter wurden als Institution vollständig abgeschafft, und die Amtsordnung von 1953, die deren innere Organisation regelte, wurde mit Wirkung vom 1. Januar 1975 aufgehoben.§ 18 des Neugliederungs-Schlussgesetzes vom 26. November 1974, GV. NW. 1974, S. 1474 Im Jahr 1976 kam es noch zu abschließenden Korrekturen.
Ausgangslage Wie in allen anderen Bundesländern der Bundesrepublik mit Ausnahme der Stadtstaaten setzte sich auch in Nordrhein-Westfalen in den 1960er-Jahren die Erkenntnis durch, dass überkommene Gemeindestrukturen, die im Wesentlichen auf das 19. Jahrhundert zurückgingen und noch einmal in den späten 1920er Jahren mit den Gesetzen von 1926, 1928 und letztmals 1929 eine größere Reform erfahren hatten, nicht mehr zeitgemäß waren. Größere, den Zielen der Raumordnung angepasste Strukturen mussten geschaffen werden.
Vor Beginn der Reform bestanden in Nordrhein-Westfalen sechs Regierungsbezirke mit 38 kreisfreien Städten und 57 Landkreisen; zu diesen gehörten 294 Ämter mit 1877 amtsangehörigen Gemeinden sowie 450 amtsfreie kreisangehörige Gemeinden.Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen: Statistisches Jahrbuch Nordrhein-Westfalen, Jg. 2005, S. 28. Nach dem Abschluss der Gebietsreform verblieben am 1. Januar 1975 fünf Regierungsbezirke mit 23 kreisfreien Städten und 31 Landkreisen.
Erstes Neugliederungsprogramm (1966 bis 1969) Den Anfang auf der Gemeindeebene machte das Gesetz über den Zusammenschluß der Gemeinden Bergkamen, Heil, Oberaden, Rünthe und Weddinghofen, Landkreis Unna. Es wurde am 2. November 1965 verkündetGV. NW. 1965 S. 328. und gliederte fünf Gemeinden des Landkreises Unna neu. Es trat am 1. Januar 1966 in Kraft.
Als Startschuss für die Gebietsreform auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte ist das Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Siegen vom 26. April 1966GV. NW. 1966, S. 271, Drucksache Nr. V 831 anzusehen. Durch dieses Gesetz wurden die Stadt Siegen um sechs Gemeinden der Ämter Weidenau und Netphen erweitert und weitere Gemeinden des Landkreises Siegen zu den beiden Städten Hüttental (mit der ehemaligen Stadt Weidenau) und Eiserfeld zusammengeschlossen. Die Stadt Siegen verlor ihre Kreisfreiheit, erhielt aber einen Sonderstatus nach dem Beispiel des niedersächsischen Göttingen und behielt damit etliche Rechte einer kreisfreien Stadt. Nachdem bei den weiteren Neugliederungsmaßnahmen die eingekreisten Städte keinen Sonderstatus erhielten, verlor Siegen diesen anlässlich der Neugliederung am 1. Januar 1975.
In den folgenden Jahren fanden weitgehend auf freiwilliger Basis Zusammenschlüsse von Gemeinden statt, die entsprechend den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen der Bestätigung durch ein Landesgesetz bedurften. Einige dieser Änderungen wurden als Einzelmaßnahmen beschlossen. Der überwiegende Teil wurde jedoch kreisweise in Gesetzen zusammengefasst:
Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Unna vom 19. Dezember 1967GV. NW. 1967, S. 270, Drucksache Nr. VI 462 Durch dieses Gesetz wurden aus 61 Gemeinden des Landkreises Unna neun amtsfreie Gemeinden im Landkreis Unna gebildet, darunter die Städte Bergkamen, Fröndenberg, Kamen und Unna, die kreisfreie Stadt Hamm um drei Gemeinden und die kreisfreie Stadt Lünen um die Gemeinde Niederaden vergrößert. Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Lemgo vom 5. November 1968GV. NW. 1968, S. 352, Drucksache Nr. VI 479 Durch dieses Gesetz wurden 73 Gemeinden des Landkreises Lemgo zu acht neuen amtsfreien Gemeinden, darunter die Städte Bad Salzuflen, Barntrup, Lemgo und Oerlinghausen, zusammengeschlossen. Zweites Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Siegen vom 5. November 1968GV. NW. 1968, S. 358, Drucksache Nr. VI 480 Durch dieses Gesetz wurden 95 Gemeinden des Landkreises Siegen zu neun teilweise neuen amtsfreien Gemeinden, darunter die Städte Freudenberg, Hilchenbach, Hüttental, Kreuztal und Siegen zusammengeschlossen. Die Stadt Eiserfeld erfuhr keine Grenzänderung. Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Herford und der kreisfreien Stadt Herford vom 12. Dezember 1968GV. NW. 1968, S. 396, Drucksache Nr. VI 771 Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Altena und der kreisfreien Stadt Lüdenscheid vom 18. Dezember 1968GV. NW. 1968, S. 412, Drucksache Nr. VI 806 Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Geldern vom 11. März 1969GV. NW. 1969, S. 152, Drucksache Nr. VI 845 Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Kleve vom 11. März 1969GV. NW. 1969, S. 160, Drucksache Nr. VI 846 Gesetz zur Neugliederung des Oberbergischen Kreises vom 2. Juni 1969GV. NW. 1969, S. 220, Drucksache Nr. VI 852 Gesetz zur kommunalen Neugliederung des Raumes Bonn vom 10. Juni 1969GV. NW. 1969, S. 236, Drucksache Nr. VI 850 Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Euskirchen vom 10. Juni 1969GV. NW. 1969, S. 264, Drucksache Nr. VI 851 Durch dieses Gesetz wurden 70 Gemeinden des Landkreises Euskirchen, zwei Gemeinden des Landkreises Schleiden und eine Gemeinde des Landkreises Düren zu sechs neuen amtsfreien Gemeinden, darunter die Städte Bad Münstereifel, Erftstadt, Euskirchen und Zülpich, zusammengeschlossen. Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Brilon vom 18. Juni 1969GV. NW. 1969, S. 284, Drucksache Nr. VI 1201 Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Olpe vom 18. Juni 1969GV. NW. 1969, S. 286, Drucksache Nr. VI 1130 Durch dieses Gesetz wurden 20 Gemeinden des Landkreises Olpe und drei Gemeinden des Landkreises Meschede zu sieben neuen amtsfreien Gemeinden, darunter die Städte Attendorn, Drolshagen, Lennestadt und Olpe, im Landkreis Olpe zusammengeschlossen. Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Soest und von Teilen des Landkreises Beckum vom 24. Juni 1969GV. NW. 1969, S. 300, Drucksache Nr. VI 1090 Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Ahaus vom 24. Juni 1969GV. NW. 1969, S. 336, Drucksache Nr. VI 1192 Durch dieses Gesetz wurden acht Gemeinden des Landkreises Ahaus zu vier neuen amtsfreien Gemeinden, darunter die Stadt Vreden, zusammengeschlossen, drei weitere Gemeinden in die Städte Ahaus und Stadtlohn eingegliedert und vier Ämter aufgelöst. Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Borken vom 24. Juni 1969GV. NW. 1969, S. 344, Drucksachen Nrn. VI 1157 und 1185 Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Coesfeld vom 24. Juni 1969GV. NW. 1969, S. 348, Drucksache Nr. VI 1194 Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Lüdinghausen vom 24. Juni 1969GV. NW. 1969, S. 355, Drucksachen Nrn. VI 1186 und 1187 Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Steinfurt vom 24. Juni 1969GV. NW. 1969, S. 358, Drucksache Nr. VI 1188 Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Warendorf vom 24. Juni 1969GV. NW. 1969, S. 362, Drucksache Nr. VI 1233 Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Düren vom 24. Juni 1969GV. NW. 1969, S. 372, Drucksache Nr. VI 1193 Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Jülich vom 24. Juni 1969GV. NW. 1969, S. 379, Drucksache Nr. VI 1204 Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Schleiden vom 24. Juni 1969GV. NW. 1969, S. 383, Drucksache Nr. VI 1181 Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Selfkantkreises Geilenkirchen-Heinsberg vom 24. Juni 1969GV. NW. 1969, S. 393, Drucksache Nr. VI 1202 Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Halle vom 24. Juni 1969GV. NW. 1969, S. 404, Drucksache Nr. VI 1195 Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Grevenbroich vom 24. Juni 1969GV. NW. 1969, S. 409, Drucksache Nr. VI 1183 Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Moers vom 24. Juni 1969GV. NW. 1969, S. 410, Drucksache Nr. VI 1182 Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Rees vom 24. Juni 1969GV. NW. 1969, S. 418, Drucksache Nr. VI 1236 Gesetz zur Neugliederung des Kreises Detmold vom 2. Dezember 1969GV. NW. 1969, S. 799, Drucksache Nr. VI 1170 Durch dieses Gesetz wurden 90 Gemeinden des Kreises Detmold, zwei Gemeinden des Kreises Lemgo und drei Gemeinden des Kreises Höxter zu sechs neuen amtsfreien Städten und zur amtsfreien Gemeinde Schlangen zusammengefasst, die Gemeinde Augustdorf erweitert und zwei Gemeinden des Kreises Detmold in die Stadt Lemgo (Kreis Lemgo) eingegliedert. Gesetz zur Neugliederung des Kreises Höxter vom 2. Dezember 1969GV. NW. 1969, S. 818, Drucksache Nr. VI 1203 Gesetz zur Neugliederung des Kreises Wiedenbrück und von Teilen des Kreises Bielefeld vom 4. Dezember 1969GV. NW. 1969, S. 772, Drucksache Nr. VI 1342 Gesetz zur Neugliederung des Ennepe-Ruhr-Kreises vom 16. Dezember 1969GV. NW. 1969, S. 940, Drucksache Nr. VI 1340 Gesetz zur Neugliederung des Kreises Kempen-Krefeld und der kreisfreien Stadt Viersen vom 18. Dezember 1969GV. NW. 1969, S. 966, Drucksache Nr. VI 1341 Durch dieses Gesetz wurden aus 32 Gemeinden des Kreises Kempen-Krefeld, der kreisfreien Stadt Viersen und der Gemeinde Büderich im Kreis Grevenbroich acht neue Gemeinden, darunter die Städte Kempen, Nettetal, Viersen und Willich im Kreis Kempen-Krefeld und die Stadt Meerbusch im Kreis Grevenbroich gebildet.
Am Ende dieser 1. Phase – unter Einschluss der Neugliederung des Raumes Bonn, die noch im Jahr 1969 stattfand, aber nach der Konzeption schon dem 2. Neugliederungsprogramm zuzurechnen ist – hatte sich die Zahl der kreisfreien Städte um vier (Herford, Lüdenscheid, Viersen und Siegen), die der Kreise um einen (Kreis Bonn) reduziert; die Zahl der kreisangehörigen Gemeinden war von 2327 auf 1243 zurückgegangen, die der amtsangehörigen von 1877 auf 864, die der amtsfreien von 450 auf 379 und die Zahl der Ämter von 294 auf 149.
Zweites Neugliederungsprogramm (1969 bis 1974) In der zweiten Phase der Reform wurden – teilweise auch gegen erbitterten Widerstand der betroffenen Gemeinden und Kreise – vor allem in den Ballungsräumen die Grenzen neu gezogen. Nach einem Beginn in den peripheren Ballungsräumen Bonn, Aachen und Bielefeld fand diese Phase ihren Abschluss im Jahr 1974 in den übrigen Landesteilen.
Bonn-Gesetz Als erste Maßnahme der zweiten Phase wurde mit dem Gesetz zur kommunalen Neugliederung des Raumes Bonn vom 10. Juni 1969 der Ballungsraum Bonn neu strukturiert. Dieser Bereich entspricht heute der kreisfreien Stadt Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis. Das Gesetz sollte zunächst am 1. Juli 1969 in Kraft treten, wurde jedoch vom Verfassungsgerichtshof für einen Monat ausgesetzt und wurde damit erst am 1. August 1969 wirksam.
Die Stadt Bonn wurde mit den Städten Beuel (ohne Flugplatz Hangelar) und Bad Godesberg sowie sechs Gemeinden des Amtes Duisdorf – Buschdorf, Duisdorf, Ippendorf, Lengsdorf, Lessenich und Röttgen – sowie den Gemeinden Holzlar (bis auf einige Grundstücke, die nach Sankt Augustin kamen) und Oberkassel (ohne einige Grundstücke, die nach Königswinter kamen) zusammengeschlossen. Zusätzlich wurde der Ortsteil Hoholz der Gemeinde Stieldorf eingegliedert.
Die Gemeinden Alfter, Bad Honnef (Stadt), Bornheim (Stadt seit dem 1. Januar 1981), Hennef (Sieg) (Stadt seit dem 1. Januar 1981), Königswinter (Stadt), Lohmar (Stadt seit 1991), Meckenheim (Stadt), Neunkirchen-Seelscheid, Niederkassel (Stadt seit dem 1. Januar 1981), Rheinbach (Stadt), Ruppichteroth, Sankt Augustin (Stadt seit dem 6. September 1977), Swisttal, Troisdorf (Stadt), Wachtberg und Windeck wurden durch Fusion verschiedener Gemeinden neu gebildet, die Stadt Siegburg und die Gemeinde Eitorf erweitert.