mini|hochkant|Österreichische Polizistin mini|Polizeistation auf einer Insel in Malaysia mini|Irakische Polizisten auf Streife
Die Polizei (von , wie altgriechisch , ‚die staatlichen Angelegenheiten betreffendes‘, altdeutsch Polizey) ist ein Exekutivorgan eines Staates. Die Polizeibehörden, die Polizeibeamten, die Polizeigewalt und im übertragenen Sinn auch ein Polizeigebäude werden als „Polizei“ bezeichnet.
Umfang der Polizeiarbeit mini|Logo des Euronotrufs 112|alt=12 gelbe Stern im Kreis, in der Mitte „112“ im gleichen Gelb, blauer Hintergrund Ihre Befugnisse sind unter anderem im Polizeirecht (Recht der Polizei) geregelt. Sie hat in den meisten Staaten die Aufgaben, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten oder wiederherzustellen, den Straßenverkehr zu regeln bzw. zu überwachen und als Strafverfolgungsbehörde strafbare und ordnungswidrige Handlungen zu erforschen. In der erstgenannten Funktion kommt ihr dabei oft die Rolle einer Notfallhilfe mit eigenem Notruf zu. Eine weitere Aufgabe in allen Staaten der Welt ist die Gefahrenabwehr im Bereich der inneren Sicherheit, das heißt die Verhütung oder Unterbindung von Taten, die entweder straf- oder bußgeldbewehrt sind oder einem gesetzlichen Verbot unterliegen.
Im Gegensatz zu fast allen anderen Personen oder Organen – mit, je nach Staat, wenigen Ausnahmen wie den Zollbehörden oder der Armee – ist der Polizei als Exekutivorgan des staatlichen Gewaltmonopols beim Einschreiten die Anwendung von Gewalt durch unmittelbaren Zwang, unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit und innerhalb gesetzlicher Grenzen erlaubt. In fast allen Ländern wird die Polizei mittels ihrer Vollzugsbeamten tätig. Charakteristisch für diese ist die von ihnen getragene Polizeiuniform.
Die Polizei gehört zu den erstalarmierten Institutionen in der Kette der Einsatzorganisationen für Notfälle. In Ländern der Europäischen Union, der Schweiz und einigen anderen Ländern ist die Polizei, neben Feuerwehr und Rettungsdienst, über den Euronotruf 112 telefonisch erreichbar.
Abgrenzungen zu anderen Diensten Die polizeilichen Strukturen weisen von Staat zu Staat starke Unterschiede auf. Die Abgrenzung zwischen Militär und Polizei als bewaffneten staatlichen Exekutivorganen ergibt sich aus der Ressortzuständigkeit: Die Polizei untersteht dem Innenministerium des Bundeslandes oder des Nationalstaats (in den USA der Kommune oder einer bemächtigten Behörde, wie einer Universität) und vertritt üblicherweise den Staat nach innen, während das Militär dem Verteidigungsministerium untersteht und den Staat nach außen und an dessen Grenzen militärisch sichert. Dies schließt nicht aus, dass die polizeiliche Organisation eines Staates militärähnlich oder militärisch organisiert sein kann. Beispielhaft stehen dafür die italienischen Carabinieri oder bis 2005 der deutsche Bundesgrenzschutz, heute Bundespolizei. Teilweise gehören diese Polizeieinheiten zum Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums, sind Teil der regulären Armee oder militärisch ausgebildet, auch wenn sie in Friedenszeiten ausschließlich Polizeiaufgaben im Auftrag des Innen- und Justizministeriums wahrnehmen. Sie können im Kriegsfall als Kombattanten eingesetzt werden, wenn sie die völkerrechtlichen Anforderungen des Kombattantenstatus erfüllen. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist der Einsatz der Carabinieri nach dem Irakkrieg im Irak.
Abzugrenzen ist die Institution Polizei ferner von privaten Sicherheitsdiensten (Wachschutz/Sicherheitsdienst/Security), die vom Staat meistens nicht mit besonderen Rechten ausgestattet sind, daher keine ausführenden Organe des staatlichen Gewaltmonopols sind und deshalb häufig nur als ausführende Organe für privates Hausrecht fungieren. Sie nehmen stellvertretend für die Eigentümer deren Rechte wahr und besitzen zudem die Rechte, die jedem Bürger zustehen (Notwehr, Nothilfe, Notstand, Recht zur vorläufigen Festnahme und Sachwehr). Für weitergehende Schritte müssen sie die Dienste der Polizei in Anspruch nehmen.
Die meisten Staaten sind Mitglied der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (IKPO-Interpol), gegründet zur Verbesserung der internationalen Kooperation und Koordination vor allem (aber nicht nur) im Bereich der grenzüberschreitenden Kriminalität.
Die Organisation der Polizei ist sehr verschieden.
Repression Repressives Polizeihandeln bezeichnet das Tätigwerden der Polizei zur Verfolgung und Ahndung von bereits begangenen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten. Hier liegt das Haupttätigkeitsfeld der Polizei. Hierzu gehören beispielsweise Einsätze, Kontrollen, Ermittlung, Festnahmen oder die Aufnahme von Strafanzeigen.
Prävention Neben der repressiven Polizeiarbeit, also zum Einschreiten, wenn eine Straftat oder eine Gefahr bereits eingetreten ist, hat die Polizei noch eine weitere wichtige Aufgabe: Straftaten und Gefahren möglichst frühzeitig zu verhindern. Diese Arbeit wird als Prävention bezeichnet.
Präventive Polizeiarbeit setzt an, bevor etwas passiert. Ziel ist es, Gefahren zu erkennen, Straftaten zu verhindern und die Sicherheit der Bevölkerung zu erhöhen. Dafür ist die Polizei auf vielfältige Weise unterwegs – sowohl im öffentlichen Raum als auch im direkten Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern.
Verkehrskontrollen dienen nicht ausschließlich dazu, Verstöße zu ahnden. Durch sichtbare Polizeipräsenz und Kontrollen sollen Verkehrsteilnehmer dazu bewegt werden, sich an die Verkehrsregeln zu halten. Dadurch können Unfälle und schwere Verletzungen verhindert werden.
Zudem spielt die Kriminalprävention eine wichtige Rolle. Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte informieren und beraten beispielsweise über Einbruchschutz, Betrugsmaschen oder den sicheren Umgang mit digitalen Medien. Bürgerinnen und Bürger erhalten dabei konkrete Tipps, wie sie sich selbst besser vor Straftaten schützen können.
Besonders wichtig ist auch die Präventionsarbeit mit Kindern und Jugendlichen. Die Polizei besucht beispielsweise Schulen und spricht dort über Themen wie Gewalt, Mobbing, Drogen, Cyberkriminalität oder den verantwortungsvollen Umgang mit sozialen Medien. Dabei geht es nicht nur darum, vor möglichen Gefahren zu warnen, sondern auch darum, Vertrauen aufzubauen und Ansprechpartner zu sein.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Prävention ist die sichtbare Präsenz der Polizei. Streifenfahrten, Fußstreifen oder der Einsatz bei Veranstaltungen können dazu beitragen, dass sich Menschen sicherer fühlen und potenzielle Täter abgeschreckt werden.
Informationsmaterial der Deutschen Polizei zu vielen Bereichen der Prävention findet man über folgende polizeiliche Internetportale:
K-EINBRUCH.deK-EINBRUCH - Infoseiten der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Abgerufen am 28. August 2026. POLIZEI-BERATUNG.dePOLIZEI-BERATUNG - Infoseiten der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK). Abgerufen am 28. August 2026.
Geschichte Etymologisch stammt der Begriff Polizei von , „Stadt“, ab. Die Ableitung , „Staatsverwaltung“, wurde im Spätlatein erst als übernommen, später änderte sich die Schreibweise zu . Dieser Begriff bezeichnete außerhalb Griechenlands zunächst als Modewort der Römer die gesamte öffentliche Verwaltung (heute noch etwa in den Begriffen „baupolizeilich“ und „feuerpolizeilich“ erkennbar). Seit dem Mittelalter wurde gute Policey als Ausdruck für eine gute Verwaltung verwendet. Damit wurde eine auf möglichst alle Lebensbereiche sich erstreckende, sowohl fürsorgliche (Wohlfahrtsstaat) als auch repressive Tätigkeit eines allzuständigen Staates verstanden. Hierzu zählt etwa die sogenannte Gesundheitspolizei oder Sanitätspolizei.
Erst als sich der Staat tatsächlich in viele Lebensbereiche ausweitete, kam als Gegenbewegung der Liberalismus auf. Die uneingeschränkte Zuständigkeit des Staates für das Wohl des Einzelnen wurde nun bestritten und in der Kritik dessen repressives Element in den Vordergrund gerückt. Der Staat habe nur noch vor Eingriffen in Freiheit und Eigentum zu schützen, dem Bürgertum im Übrigen aber die Verantwortung für die Entfaltung der eigenen Persönlichkeit selbst zu überlassen (Nachtwächterstaat). Seitdem wird unter dem Begriff des „Polizeistaates“ ein übermäßig repressiver Staat verstanden.
Die ursprünglich abwertende, heute aber allgemein umgangssprachliche Bezeichnung „Bulle“ hat ihren Ursprung in der Rotwelsch-(Gauner)-Sprache: dort wird ein Polizist als „Puhler“ bezeichnet.
Einzelne Staaten Australien
Die australische Polizei ist zweistufig gegliedert: Die Polizeien der Bundesstaaten und die seit 1979 bestehende Australian Federal Police (AFP).
Belgien
Die belgische Polizei besteht aus der Föderalen Polizei (Federale Politie, Police Fédérale) und der Lokalen Polizei (Lokale Politie, Police Locale). China
Nach dem Polizeigesetz von 1995 besteht die chinesische Polizei im engeren Sinne aus fünf Polizeiorganen: der öffentlichen Sicherheits- und der Staatssicherheitspolizei, der Gefängnispolizei, der Gerichtspolizei und der Polizei der Volksstaatsanwaltschaften. Größter Polizeikörper ist die öffentliche Sicherheitspolizei mit 1,9 Millionen Beschäftigten.Yu Ma 2014, S. 64.
Chile
Dänemark
Deutschland mini|Streifenwagen der Polizei in Bremerhaven mini|Schneemobil der Polizei Baden-Württemberg, am Feldberg eingesetzt
In Deutschland unterteilen sich die Polizeibehörden in Schutz-, Bereitschafts- und Kriminalpolizei. Nicht im engeren Sinne zur Polizei zählen allgemeine und spezielle Ordnungsbehörden, selbst wenn sie teilweise noch den Polizeibegriff aufnehmen (z. B. Marktpolizei, Baupolizei, Feuerpolizei). Die uniformierte Polizei und die Kriminalpolizei bilden den Polizeivollzugsdienst, die übrigen Behörden werden als Polizeibehörden bezeichnet. Dieses Einheitssystem ist vom Trennungssystem zu unterscheiden. Im Trennungssystem übernehmen Verwaltungsbehörden die Aufgabe der Gefahrenabwehr. Die Polizei im institutionellen Sinne handelt nur noch subsidiär, wenn die Verwaltungsbehörde nicht oder nicht rechtzeitig eingreifen kann. Die Verwaltungsbehörden sind meist bei den Städten und Gemeinden angesiedelt und werden Ordnungsbehörden, Polizeibehörden oder Sicherheitsbehörden genannt. Die Ausgestaltung wird in den Kommunen sehr unterschiedlich gehandhabt, sie reicht von reiner Schreibtischarbeit bis hin zu stadtpolizeiähnlich ausgerüsteten Vollzugsdiensten wie in Darmstadt (Kommunalpolizei Darmstadt), Düsseldorf oder Frankfurt am Main (Stadtpolizei Frankfurt am Main).
Da das Polizei- und Ordnungsrecht Ländersache ist, variiert die Ausgestaltung in den einzelnen Ländern. So besteht in Nordrhein-Westfalen eine strikte Trennung, in Baden-Württemberg besteht der Unterschied nur darin, dass der Polizeivollzugsdienst für sofortige Maßnahmen und Ausführungsorgan der Polizeibehörde, die Polizeibehörden für längerfristige und Verwaltungsmaßnahmen zuständig sind. Der frühere deutsche Bundesgrenzschutz (heutige Bundespolizei) besaß bis 1994 Kombattantenstatus, nicht hingegen die Polizeibehörden der deutschen Länder, wenngleich dies Gegenstand politischer Auseinandersetzungen war. Polizeibeamte werden auch im Rahmen von Missionen der EU, UN und OSZE im Ausland eingesetzt (etwa im Kosovo).
Die Bundespolizei (BPOL), bis 30. Juni 2005 unter dem Namen Bundesgrenzschutz, ist eine Polizei des Bundes. Sie gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Inneren. Ihre Aufgaben und Befugnisse richten sich nach dem Bundespolizeigesetz (BPolG). Weitere Polizeibehörden des Bundes sind das Bundeskriminalamt (BKA) und die Polizei beim Deutschen Bundestag.